Karlsruhe für Frieden/Güzey Israel informiert
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Für Frieden, die Aufrechterhaltung unserer Grundrechte, Selbstbestimmung und eine Diskriminierungsfreie Gesellschaft💥
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⚠️ Die Akte Stephan Harbarth📁 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes⚖️

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https://www.kla.tv/21609

Am 10. Februar 2022 lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen Eilantrag gegen die Aussetzung einer Impfpflicht im Gesundheitswesen ab. Bereits 2020 gab das BVG lediglich 3 von hunderten Klagen gegen die Coronamaßnahmen statt. Zeit für einen Blick hinter die Kulissen des BVG: „Die Akte Harbarth“

Mehr dazu hier: #Deutschland #Politik #Akte #Bundesverfassungsgericht #Coronavirus

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Forwarded from Politik Spezial
Am Freitag brach während der Eröffnung des Palmengarten-Cafés von Wolfgang Kochanek - den wir in jüngster Zeit zwei Mal für unseren Kanal mit seiner harschen Kritik an der Politik in Deutschland interviewt hatten, ein Großbrand aus = Millionenschaden. Am Wochenende brannte es wieder. Die Kriminalpolizei ermittelt. Die Medien vermeiden mögliche Hintergründe wie die Pest...Kochanek hat sich für ein Hambacher Fest Ende Mai zum 190. Jahrestag des historischen Festes 1832 eingesetzt, der Antrag für die Veranstaltung wurde von der Stadt abgewiesen, die Veranstaltung untersagt.
https://rheinpfalz.de/pfalz_artikel,-gro%C3%9Fbrand-mit-millionenschaden-schock-zum-neustart-_arid,5351865.html?reduced=true
Neues aus dem besten #Deutschland aller Zeiten - Achtung man wird bestraft wenn man über einen #Oberbürgermeister sagt, man habe den Anschein er wäre #verwirrt weil er in P(l)andemiezeiten 2 unterschiedliche Aussagen getroffen hat und auch wenn man ihn einen #Faschingsprinzen nennt obwohl er von Veranstaltung zu Veranstaltung hüpft ebenfalls!

Mehr hier
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https://teleg.eu/RASattelmaier/2492
Remember! Heute vor 3 Jahren!

Ich habe heute mit der #Antidiskriminierungsstelle in Berlin telefoniert!
Die #Stadt hat mir für morgen als #Versammlungsleiterin eine #Maskenpflicht verhängt, obwohl die #Versammlung unter #freiemHimmel ist! Nun ist es aber so das ich aus #gesundheitlichenGründen #keineMaske tragen kann und ein #Attest dafür habe! Die Stadt sagt dann müsste ich meine Position als Versammlungsleitung abgeben aufgrund weil ich keine Maske tragen kann...
Nun ist es aber so das ich mich sehr #benachteiligt fühle, ich kann das auf keinster Weise nachvollziehen und dafür haben wir eigentlich ein #Gesetz in #Deutschland! Nämlich unser #Grundgesetz! Warum soll ich nicht die Leitung übernehmen dürfen? Ich kann die #Sicherheitsabstände einhalten, ich habe #Ordner, ich verstehe das ganze nicht!
Mir fehlen die Worte 🤐 aber ich werde es trotzdem versuchen ❤️, Und wenn alle Stricke reisen muss es spontan einer von den 5 Lieben Menschlein die mitwirken übernehmen☺️, wird schon klappen ❤️... Denn eine Rückmeldung von der Stadt habe ich nicht bekommen

Und das habe ich bezüglich meinem Anliegen bei der Antidiskriminierungsstelle als #Antwort bekommen:

 Sehr geehrte Frau Israel,

wie telefonisch besprochen, schicke ich Ihnen eine kurze Einschätzung unserer Rechtsauffassung zum Verbot der Übernahme der Versammlungsleitung wegen fehlendem Mund-Nasen-Schutz , die Sie gerne an die Stadt Karlsruhe weiterleiten können.

Die Versagung der Übernahme der Versammlungsleitung durch die Stadt Karlsruhe mit der Begründung, dass Sie keinen Mund-Nasenschutz Tragen können, verstößt möglicher Weise gegen Art 3 Absatz 3 Grundgesetz. Hiernach darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden. In Betracht kommt hier eine mittelbare Benachteiligung auf Grund der Behinderung, da sich die ausnahmslose Anforderung einen Mund-Nasenschutz zu tragen sich nachteilig auf Menschen mit einer Behinderung auswirkt, die behinderungsbedingt keinen Mundschutz tragen können.
Eine solche Benachteiligung ist nur zulässig, wenn sie durch ein sachliches Ziel gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und verhältnismäßig sind. Zu berücksichtigen ist auch
§ 3 Absatz 2 Nr. 2 der Corona Verordnung #BadenWürttemberg, wonach keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Da die Versammlung im Freien stattfindet und Abstandsregeln auch beim persönlichen Kontakt der Versammlungsleitung mit den verantwortlichen Personen gewahrt werden kann, erscheint das ausnahmslose Bestehen auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die Person der Versammlungsleitung in der Tendenz unverhältnismäßig zu sein.
Wir regen daher an, dass die Stadt Karlsruhe ihre Entscheidung unter den genannten Gesichtspunkten überdenken sollte.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx
Referentin
Referat ADS-3 Beratung
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Antidiskriminierungsstelle des Bundes

#wirvergessennicht

11.07.2023
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