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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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https://www.spiegel.de/politik/deutschland/carsten-breuer-general-corona-soll-es-richten-a-c9e2b7a6-9827-4b41-be37-dd02e66cbbac

🟥 Wir sind im Krieg! Allerdings nicht gegen Corona, dafür wären eigentlich die Ärzte da, die aber Corona-Patienten meist gar nicht behandeln, erst recht nicht ungeimpft. Dafür wären ferner die Kliniken da, dort wurden aber 30 % der Betten abgebaut.

👉 Hier ist Krieg gegen die eigene Bevölkerung in Deutschland! Wer noch immer nicht merkt, dass hier seit April 2020 eine Polizei- und Militärdiktatur nach chinesisch-kommunistischem Vorbild zur Verfolgung und Tyrannei gesunder ungeimpfter Bürger errichtet wurde, der soll bitte weiterschlafen.

Sie werden uns verfolgen, tyrannisieren, schikanieren, wegsperren. Willkommen in der Welt von George Orwell, 1984.

Das Bundesverfassungsgericht hilft nicht. Es beginnt die Ära "Furchtbare Juristen 2.0." Hier der link zum hervorragenden und sehr erschreckenden Buch Furchtbare Juristen von Ingo Müller. Es sind immer wieder die wirklich furchtbaren Juristen, die aus einer Demokratie unter dem scheinheiligen Gewand der Rechtsstaatlichkeit eine Diktatur und Tyrannei begründen.

Ich schäme mich über das fast vollständige Komplettversagen der Justiz, über das laute Schweigen fast aller Anwälte und Richter in Deutschland, über das feige Mittragen dieses größten Staatsstreichs in Deutschland durch die Verwaltung und durch 98 % aller Juristen im Land.

Ich schäme mich über so viel Geschichtsvergessenheit, Verlogenheit und Scheinheiligkeit. Ich schäme mich für so viel Dummheit, Feigheit und Unredlichkeit.

🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht,
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Mein Telegramkanal:
https://teleg.eu/rechtsanwaeltin_beate_bahner
Forwarded from Friedemann Däblitz
rs20211119_1bvr078121 2.pdf
1 MB
Für diejenigen, die tiefer reingehen wollen. Hier der heute veröffentlichte Beschluss des BVerfG „Bundesnotbremse I (Ausgangs- und Kontaktbeschränknung)“, http://www.bverfg.de/e/rs20211119_1bvr078121.html mit Hervorhebungen von mir.

Auffällig fand ich unter anderem, dass die den Lesern dieses Kanals bekannte Gesellschaft für Aerosolforschung laut Beschluss zwar Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und diese auch abgegeben hat. Das Bundesverfassungsgericht hat deren Stellungnahme jedoch inhaltlich mit keinem Wort wiedergegeben oder sonst aufgegriffen.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Auszugsweise besondere Lowlights:

Rn. 95
Erst recht genügt die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 798/21 nicht den Begründungsanforderungen, […] Hinsichtlich der Regelungen über die Maskenpflicht […] genügt der Verweis auf zwei Zeitungsartikel, wonach Masken oftmals mit Schadstoffen kontaminiert seien und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben im Fernverkehr nicht einhaltbare Pausen verlangten, ebenso wenig wie der bloße Hinweis auf längere Reisen im Fernverkehr, das Abstellen auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Durchquerung des Hauptbahnhofs.

Rn. 177
Die Beurteilung des Gesetzgebers, es habe bei Verabschiedung des Gesetzes eine Gefahrenlage für Leben und Gesundheit sowie die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems bestanden, beruhte auf von ihm nach den hier maßgeblichen Anforderungen vertretbar als hinreichend tragfähig bewerteten Erkenntnissen.

Rn. 181
So wies ein Sachverständiger für die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) im Rahmen der Sachverständigenanhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags am 16. April 2021 darauf hin, dass das große Problem die immer geringer werdenden Intensivkapazitäten seien. Dies habe regional bereits zu Engpässen geführt. Zwar gebe es derzeit deutschlandweit noch knapp 2.000 freie Intensivbetten. Angesichts der Anzahl der Intensivstationen stünde damit allerdings pro Station durchschnittlich nur noch ein Intensivbett zur Verfügung. Dieses werde aber nicht lediglich für COVID-19-Patienten benötigt, sondern auch für andere Patientinnen und Patienten, die etwa aufgrund eines Herzinfarkts oder einer Notfalloperation intensivpflichtig seien (Wortprotokoll der 154. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pro- tokoll-Nr. 19/154, S. 10 f.)
[…] Die Ergebnisse modellgestützter Untersuchungen von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie durch eine unter der Bezeichnung MODUS-COVID-Team arbeitende Forschergruppe be- stätigten die Prognose einer weiter ansteigenden Auslastung der Intensivkapazitäten.

Rn. 182
Während des Gesetzgebungsverfahrens waren darüber hinaus fachliche Stellungnahmen zu allen relevanten Fragen öffentlich verfügbar und wurden breit diskutiert.
[…]
Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, waren jedoch nicht vorhanden.

Rn. 190
Vorliegend wurde die Tragfähigkeit der ursprünglichen Einschätzung des Gesetz gebers auch nicht deshalb in Frage gestellt, weil er es versäumt hätte, für eine Verbesserung der Erkenntnislage zu sorgen.

Rn. 191
Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnah- men der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert werden. Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspiel- raums des Gesetzgebers sein könnten, sind schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Rn. 192
Danach erweisen sich die durch § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG angeordneten Kontaktbeschränkungen als geeignetes Mittel, um sowohl unmittelbar Leben und Gesundheit von Menschen vor den Gefahren einer
Forwarded from Friedemann Däblitz
COVID-19-Erkrankung zu schützen als auch eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, die im Fall ihres Eintritts mit ihrerseits erheblichen Gefährdungen für das Leben und die Gesundheit an COVID-19 Erkrankter sowie aus anderen Gründen stationär oder gar intensivmedizinisch behandlungsbedürftiger Patienten einherginge. Die Annahmen des Gesetzgebers über die Eignung der in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG angeordneten Kontaktbeschränkungen waren ohne Weiteres vertretbar und beruhten auf hinreichend tragfähigen Grundlagen. Das gilt auch für die Beurteilung der Eignung der Regelungstechnik, die Geltung der Kontaktbeschränkungen an das Überschreiten des Schwellenwerts einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 zu knüpfen.

Rn. 193
Nach Erkenntnissen unter anderem der Bundesärztekammer und des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfolgt die Übertragung vorwiegend über direkten Kontakt zwischen Menschen durch Tröpfchen und Aerosole. Das höchste Infektionsrisiko besteht hiernach bei direktem Kontakt ohne weiteren Schutz. Befindet sich eine Person ungeschützt in der Atemwolke einer infizierten Person in einem Abstand von 1,5 Metern, besteht bereits nach fünf Minuten eine Ansteckungswahrscheinlichkeit von 100 %. Es ist ausweislich der Stellungnahme des genannten Max-Planck-Instituts unerheblich ob diese Situation in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfindet. Luftbewegungen, die die Luft von der infizierten Person wegblasen, senken jedoch die Übertragungswahrscheinlichkeit.

Rn. 197
Auch an der Eignung der Kontaktbeschränkungen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, bestehen danach keine Zweifel. Die Reduktion der Anzahl von Infektionen geht mit einem Absinken der Zahl an COVID-19 Erkrankten insgesamt und damit auch den intensivpflichtig zu behandelnden Patientinnen und Patienten einher.

Rn. 199
Nahezu sämtliche sachkundige Dritte bewerten die Sieben-Tage-Inzidenz als sensibles Frühwarnzeichen, das zu einem frühen Zeitpunkt Reaktionen ermöglicht.

Rn. 210
Das ordnungsgemäße Tragen von Mund und Nase bedeckenden Masken kann das Infektionsrisiko – nach Darlegung des MODUS-COVID- Teams filtern alle Maskentypen bei ansteckenden Personen knapp 50 Prozent der Viren – ebenso reduzieren wie das Abstandhalten, Hygienemaßnahmen und das Lüften von Räumen.

Rn. 254
Ebenso wie die Kontaktbeschränkungen genügten auch die bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen den Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit von Normen

Rn. 263
Die Bestimmtheit nach Art. 103 Abs. 2 GG der in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erster Halbsatz IfSG angeordneten Ausgangsbeschränkungen war auch unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung in Buchstabe f „aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken“ gewahrt. Die Bestimmtheit der den Grundrechtseingriff regelnden Vorschrift wird durch die Verwendung einer allgemeinen Härtefallklausel grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

Rn. 283
Der Gesetzgeber konnte im April 2021 vertretbar annehmen, auf nächtliche Ausgangssperren als Mittel vor allem zur Absicherung der Kontaktbeschränkungen nicht verzichten zu können, ohne die von ihm mit dem Gesamtkonzept verfolgten legitimen und hochrangigen Zwecke des Lebens- und Gesundheitsschutzes sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems zu gefährden.

Rn. 287
Mit der Bundesärztekammer, dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie, der Gesellschaft für Virologie, dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, dem Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation, dem MODUS-COVID-Team, der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie und der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie haben zahlreiche sachkundige Dritte in diesem Verfahren den Kontaktbeschränkungen eine Eignung zur Eindämmung der Verbreitung des Virus attestiert, jedoch ausgeführt, dass nicht genau quantifizierbar sei, welche konkreten Maßnahmen wie zur
Forwarded from Friedemann Däblitz
Reduzierung beitragen.

Rn. 303
Den Beitrag von nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Schutzkonzept zur Verminderung des Sterberisikos und des Risikos schwerer Krankheitsverläufe durfte er als quantitativ und qualitativ erheblich veranschlagen. Da er die gegenläufigen gewichtigen Individualinteressen bei der Ausgestaltung des Gesamtschutzkonzepts und der Einzelmaßnahme der Ausgangsbeschränkungen berücksichtigt hat, war der von ihm vorgenommene Interessenausgleich verfassungsgemäß.
Forwarded from ❤️ Namen- und labellose Teams 🇦🇹🇩🇪🇮🇹🇪🇺 ( Alexander Ehrlich www.honkforhope.eu)
🇦🇹/🇩🇪 Ich streike!
30.11.2021 um 12 : 22 Uhr

Mach Dich sichtbar!

Rotes Iso-Band und eine FFP2-Maske

Und schon sieht jeder, dass Du den Freiheitsstreik unterstützt. Ein hervorragender Anlass für respektvolle, geduldige Gespräche, Bewerbung von freien Medien und Hinweise auf Demo-Termine.

Schließ dich an:
🔗 https://teleg.eu/WIRstreiken

@alexander_ehrlich
Forwarded from ❤️ Namen- und labellose Teams 🇦🇹🇩🇪🇮🇹🇪🇺 ( Alexander Ehrlich www.honkforhope.eu)
🇩🇪‼️ Umfrage bei Bild
30.11.2021 um 14 : 44 Uhr

Dringend mitmachen - die Werte kippen!

👀 https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/vierte-corona-welle-immer-mehr-deutsche-fuer-eine-allgemeine-impfpflicht-78369552.bild.html

Die Schlagzeile ist irreführend: derzeit sind 52% gegen die Impfpflicht. Wofür bist Du?

#rausausderblase

@alexander_ehrlich
Forwarded from ❤️ Namen- und labellose Teams 🇦🇹🇩🇪🇮🇹🇪🇺 ( Alexander Ehrlich www.honkforhope.eu)
🇦🇹 Bundesheergewerkschaft unterstützt Warnstreik
30.11.2021 um 14 : 52 Uhr

Die Bundesheergewerkschaft (https://www.bundesheergewerkschaft.at/) fordert ihre Mitglieder auf, am 01.12.2021:

- nicht einkaufen zu gehen
- im Internet nichts zu bestellen
- das Auto nicht zu betanken
- keine Kontobewegungen zu tätigen
- Nach Möglichkeit Urlaub oder Zeitausgleich abzubauen
- so wenig wie möglich zu telefonieren
- auf das Internet, Fernsehen und sonstige Medien weitgehend zu verzichten

Ergänzende Anmerkung: Demos gibt es am 01.12.2021 um 13 Uhr vor jeder Landesregierung und in Wien am Maria-Theresien-Platz (siehe hier: https://teleg.eu/alexander_ehrlich/6813).

Schließ dich an:
🔗 https://teleg.eu/WIRstreiken

Redaktionsteam
via @alexander_ehrlich
Forwarded from Manuel Müllner (Info-Kanal) (Manuel Müllner)
📣 Solidaritätsprotest für Australien 🇦🇹🇦🇺
NEIN zu COVID-Gulags, Impfpflicht und politischen Machtmissbrauch
Samstag, 04.12.2021 um 11:30 Uhr in Wien

In Australien ist die Lage gravierend. COVID-Lager werden errichtet und positiv Getestete dort zwangsweise eingewiesen. Aborigines berichten von Zwangsimpfungen und Enteignung ihres Grundes! Die totale Internetüberwachung steht vor der Tür!!

Unterstützen wir die durch Faschismus gegeißelten Australiern und nehmen an den weltweiten Solidaritätsprotesten vor der australischen Botschaft Teil!

WANN: 04.12. ab 11:30 Uhr
🚩WO: Gertrude-Froehlich-Sandner-Str. 2
(nahe Hauptbahnhof)
(mit Friedensparade um den Hauptbahnhof und anschließendem Marsch in die Wiener Innenstadt)

Ende gegen 14:15 Uhr am Opernring für die anschließende Freiheitsdemo 🕊

Kommt zahlreich und stehen wir GEMEINSAM für UNSER ALLER FREIHEIT!! 💪

#Solidarität
Forwarded from Epoch Times Deutsch
LIVESTREAM VOM GENERALSTREIK

Österreich: Impfpflicht mit Geldstrafen und Haft – Warnstreiks am 1. Dezember

Die in Österreich geplante Impfpflicht sorgt für Reaktionen. Am Mittwoch soll es bundesweit Warnstreiks geben. Einer davon wird in Österreichs Hauptstadt Wien veranstaltet. Die Epoch Times wird live in Wien und Linz dabeisein.

https://www.epochtimes.de/politik/ausland/oesterreich-impfpflicht-mit-geldstrafen-und-haft-warnstreiks-am-1-dezember-a3655377.html?telegram=1

https://teleg.eu/epochtimesde
Jetzt Twitter Trend setzen:

#Wi0412 🇦🇹 Samstag, Großdemo in der Wiener Innenstadt.

Stoppt die Impfpflicht!


Ich werde in Wien sein!

Wir müssen alle nach Wien!

Warum Wien?

Wenn die Impfpflicht in Österreich fällt, fällt sie auch in Deutschland, daher Wien!
Forwarded from Fakten Frieden Freiheit (Sebbe)
Media is too big
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☺️Verschwörungstheoretiker würden sagen das wäre ein Generalstreik

Hier gehts zum Song: RAPBELLIONS - GENERALSTREIK

DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit
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Gentherapie alle paar Monate?

Jeder hat das Recht auf seine Meinung, auch dieser wirre Infektiologie.

Wir werden dagegen auf die Straße gehen, am 4. Dezember in Wien.

#Wi0412
Forwarded from ET VIDEO & CONTENT (Eli)
🔴 LIVE | Kommt morgen ein STREIK in Österreich? | mit ALEXANDER EHRLICH | #HINTERFRAGT

#SHUTDOWNAUSTRIA kursiert gerade in einschlägigen Kanälen. Neben Aufrufen, sich der Aktion anzuschließen, haben einige Mutige bereits ihre Teilnahme an dieser neuen Form des Protests sowohl in Österreich als auch in Deutschland bekundet. Wird es zum Streik kommen? Und welche Bedeutung hätte diese neue Dimension des Widerstands? Das uns mehr bespreche ich mit Grundrechtsaktivist ALEXANDER EHRLICH.

►► Seid dabei! Dienstag, 30.11. um 21.00 Uhr LIVE auf ELIJAH TEE - ET VIDEO & CONTENT!

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🌐 BONUS-STREAM NACH DER HAUPTSENDUNG
💥Heute ist meines Erachtens der dunkelste Tag der deutschen Nachkriegsgeschichte💥

Nunmehr hat auch die 3. Staatsgewalt endgültig bestätigt, dass Grund- und Menschenrechte in Deutschland nichts mehr zählen, die Politik wird diese Vorlage nutzen und bereitet jetzt die allgemeine Impfpflicht vor.

Dieser Tag stellt eine Zäsur in der deutschen Geschichte dar. Das Infektionsschutzgesetz wird als trojanisches Pferd benutzt, um Grund- und Menschenrechte dauerhaft abzuschaffen und das Bundesverfassungsgericht trägt dies erwartungsgemäß mit.

Die Politik wird jetzt versuchen Fakten zu schaffen, dann wird sich zeigen, ob die Menschen ihre Grund- und Menschenrechte verteidigen werden oder ob sie blind mitmarschieren oder das Land verlassen.

Als Organ der Rechtspflege schäme ich mich stellvertretend für jeden Richter der das mitträgt, für jeden Staatsanwalt und für jeden meiner 165.000 Berufskollegen, die den Mund halten und alles was sie mal gelernt haben entweder vergessen haben oder nicht mehr anwenden wollen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

Wenn die Nacht am dunkelsten, ist die Dämmerung am nächsten.

Aus den USA 🇺🇸
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