VAERS Bericht über Impfschäden und Todesfälle bei 5-17 jährigen in den USA
(13. MAI 2022)
4 WEITERE KINDER SIND IN 7 TAGEN GESTORBEN
INSGESAMT 117 TODESFÄLLE BEI KINDERN UNTER 18 Jahren 🔗Quelle: medalerts.org
48.251 BERICHTE ÜBER VERLETZUNGEN VON KINDERN ZWISCHEN 5 UND 17 JAHREN
Gefunden bei: @childcovidvaccineinjuriesuk
(13. MAI 2022)
4 WEITERE KINDER SIND IN 7 TAGEN GESTORBEN
INSGESAMT 117 TODESFÄLLE BEI KINDERN UNTER 18 Jahren 🔗Quelle: medalerts.org
48.251 BERICHTE ÜBER VERLETZUNGEN VON KINDERN ZWISCHEN 5 UND 17 JAHREN
Gefunden bei: @childcovidvaccineinjuriesuk
Forwarded from Gordon Pankalla (Herzensanwalt)
Immunologe Andreas Radbruch ist Impf-Enthusiast, von einem 4ten Schuss hält er allerdings nichts
Lauterbach ist schon am einkaufen, aber bringt der 4te Schuss überhaupt noch etwas. Immunologe Andreas Radbruch ist Impf-Enthusiast, von einem 4ten Schuss hält er allerdings nichts, gegenüber dem Labor Journal meinte er:
"Laut einer Studie aus Israel verfehlt ein vierter Piks für alle leider seine Wirkung. Danach bietet er nämlich nur 11 Prozent Schutz vor einer Infektion nach einer Moderna-Impfung und 30 Prozent nach einer vierten BioNTech-Spritze. Allerdings berichtet die Studie auch über 80 Prozent lokale Nebenwirkungen und 40 Prozent systemische Nebenwirkungen, die vielleicht durch das angeborene Immunsystem getriggert werden."
und weiter:
Das Immunsystem gewöhnt sich an den Impfstoff
"Das Immunsystem gewöhnt sich an den Impfstoff. Die Antikörper der Gedächtnisplasmazellen fangen das Antigen ab, bevor es eine Immunreaktion auslösen kann. Wir sehen das ja jetzt schon bei der vierten Impfung, dass das Immunsystem nicht mehr so gut reagiert, wie bei der dritten Impfung. Und ich sage voraus: Bei der fünften Impfung passiert gar nichts mehr", so Radbruch. *
Andreas Radbruch ist wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Instituts Deutsches Rheuma-Forschungszentrum Berlin sowie ehemaliger Präsident des europäischen Immunologenverbandes EFIS.
Bei diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen, muss man sich fragen, ob die Bestellung eines vierten Impfung durch Karl Lauterbach für 800 Mio Euro nicht eine Untreue gem. § 266 StGB gegenüber dem Steuerzahler und Krankenversicherten darstellt.
Polizei: bitte ermitteln sie ! Danke !
https://teleg.eu/pankalla
*https://www.laborjournal.de/editorials/2475.php
Lauterbach ist schon am einkaufen, aber bringt der 4te Schuss überhaupt noch etwas. Immunologe Andreas Radbruch ist Impf-Enthusiast, von einem 4ten Schuss hält er allerdings nichts, gegenüber dem Labor Journal meinte er:
"Laut einer Studie aus Israel verfehlt ein vierter Piks für alle leider seine Wirkung. Danach bietet er nämlich nur 11 Prozent Schutz vor einer Infektion nach einer Moderna-Impfung und 30 Prozent nach einer vierten BioNTech-Spritze. Allerdings berichtet die Studie auch über 80 Prozent lokale Nebenwirkungen und 40 Prozent systemische Nebenwirkungen, die vielleicht durch das angeborene Immunsystem getriggert werden."
und weiter:
Das Immunsystem gewöhnt sich an den Impfstoff
"Das Immunsystem gewöhnt sich an den Impfstoff. Die Antikörper der Gedächtnisplasmazellen fangen das Antigen ab, bevor es eine Immunreaktion auslösen kann. Wir sehen das ja jetzt schon bei der vierten Impfung, dass das Immunsystem nicht mehr so gut reagiert, wie bei der dritten Impfung. Und ich sage voraus: Bei der fünften Impfung passiert gar nichts mehr", so Radbruch. *
Andreas Radbruch ist wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Instituts Deutsches Rheuma-Forschungszentrum Berlin sowie ehemaliger Präsident des europäischen Immunologenverbandes EFIS.
Bei diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen, muss man sich fragen, ob die Bestellung eines vierten Impfung durch Karl Lauterbach für 800 Mio Euro nicht eine Untreue gem. § 266 StGB gegenüber dem Steuerzahler und Krankenversicherten darstellt.
Polizei: bitte ermitteln sie ! Danke !
https://teleg.eu/pankalla
*https://www.laborjournal.de/editorials/2475.php
Telegram
Gordon Pankalla (Herzensanwalt)
i wanna be some kind of friend ... das Recht muss dem Unrecht nicht weichen - für das Grundgesetz und Menschenrecht. Gesellschaft, Recht, Comedy und vieles mehr ...
Die 75. Weltgesundheitsversammlung findet vom 22. bis 28. Mai 2022 in Genf, Schweiz, statt. Es ist die erste Gesundheitsversammlung nicht virtuelle seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie.
Die Versammlung wird live auf dieser Webseite übertragen. Eine Simultanübersetzung ist in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch verfügbar. WHA75-Sitzungen live verfolgen WHO
Die Versammlung wird live auf dieser Webseite übertragen. Eine Simultanübersetzung ist in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch verfügbar. WHA75-Sitzungen live verfolgen WHO
www.who.int
Seventy-fifth World Health Assembly
The World Health Assembly is the decision-making body of WHO. It is attended by delegations from all WHO Member States and focuses on a specific health agenda prepared by the Executive Board.
1. 🇩🇪 GESUNDHEITSAUSSCHUSS - Anlasslose PCR-Tests für alle? – Expertenanhörung wirft Fragen auf
Falsch berechnete Inzidenzen, giftige Substanzen in Teststäbchen, Logistikprobleme, hohe Kosten. Bei einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zu einem von den Linken eingebrachten Antrag kamen Probleme auf den Tisch, auf welche die Politik nun reagieren sollte. Epoch Times
2. 🇨🇳 EXTREME MASSNAHMEN
Peking: Tausende Menschen trotz negativer Corona-Tests in Quarantäne. Epoch Times
3. 🇺🇸 GESUNDHEITSPOLITIK
Eine Hand wäscht die andere?
Die wichtigste US-Einrichtung für Gesundheitsforschung vergibt Zuschüsse an Forscher und Einrichtungen, erhält aber auch Lizenzzahlungen von Dritten. Ob es dabei zu Interessenskonflikt kommt, wird gerade von einer gemeinnützigen Organisation untersucht. Stark bearbeitete Akten, wichtige Passagen geschwärzt. Kritische Daten möchte die Forschungsbehörde des US-Gesundheitsministeriums nicht herausgeben. Epoch Times
Hier findet ihr meine Kanäle:
Telegram | YouTube | Twitter | TwitterUSA (English)| Gettr (English) | Instagram | Facebook
Wenn ihr meine Arbeit unterstützen möchtet, anbei meine Kontoverbindung:
Hamburger Sparkasse
DE88 2005 0550 1501 6010 31
Inhaber: Markus Haintz
Betreff: Schenkung
Falsch berechnete Inzidenzen, giftige Substanzen in Teststäbchen, Logistikprobleme, hohe Kosten. Bei einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zu einem von den Linken eingebrachten Antrag kamen Probleme auf den Tisch, auf welche die Politik nun reagieren sollte. Epoch Times
2. 🇨🇳 EXTREME MASSNAHMEN
Peking: Tausende Menschen trotz negativer Corona-Tests in Quarantäne. Epoch Times
3. 🇺🇸 GESUNDHEITSPOLITIK
Eine Hand wäscht die andere?
Die wichtigste US-Einrichtung für Gesundheitsforschung vergibt Zuschüsse an Forscher und Einrichtungen, erhält aber auch Lizenzzahlungen von Dritten. Ob es dabei zu Interessenskonflikt kommt, wird gerade von einer gemeinnützigen Organisation untersucht. Stark bearbeitete Akten, wichtige Passagen geschwärzt. Kritische Daten möchte die Forschungsbehörde des US-Gesundheitsministeriums nicht herausgeben. Epoch Times
Hier findet ihr meine Kanäle:
Telegram | YouTube | Twitter | TwitterUSA (English)| Gettr (English) | Instagram | Facebook
Wenn ihr meine Arbeit unterstützen möchtet, anbei meine Kontoverbindung:
Hamburger Sparkasse
DE88 2005 0550 1501 6010 31
Inhaber: Markus Haintz
Betreff: Schenkung
Epoch Times www.epochtimes.de
Anlasslose PCR-Tests für alle? – Expertenanhörung wirft Fragen auf
Falsch berechnete Inzidenzen, giftige Substanzen in Teststäbchen, Logistikprobleme, hohe Kosten. Bei einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zu einem von den Linken eingebrachten Antrag kamen Probleme auf den Tisch, auf welche die Politik nun reagieren…
Forwarded from Video Translate Projects - Deutsch
🎥🎼
Demo Kunsthalle Hamburg & Video Translate Projects
🇺🇸 🇩🇪 Vera Sharav
Begrüßungsrede / Welcome Speech Demo Kunsthalle Hamburg - 21. Mai 2022
🇩🇪 Vera Sharav, bekannte Holocaust-Überlebende, spricht über die Anzeichen der Wiederholung der damaligen Verbrechen. Niemals wieder ist jetzt!
🇺🇸 Vera Sharav, well-known Holocaust survivor, speaks about the signs of the repetition of the crimes of that time. Never again is now.
🇩🇪 👉 German Version || 🇺🇸 👉 Original Version
🇩🇪 & 🇺🇸 Transkript:
https://augenaufmedienanalyse.de/2022/05/21/vera-sharav-kunsthalle/
Deutsche Stimme: Karina
https://teleg.eu/DemoKunsthalle
*** 💪❤️ Video Translate Projects 🔥🌈 ***
VideoTranslateProjects 🇺🇸🇬🇧👉🇩🇪
Eine Augen Auf Medien Analyse Initiative
The Corbett Report (Deutsch)
Really Graceful (Deutsch)
Demo Kunsthalle Hamburg & Video Translate Projects
🇺🇸 🇩🇪 Vera Sharav
Begrüßungsrede / Welcome Speech Demo Kunsthalle Hamburg - 21. Mai 2022
🇩🇪 Vera Sharav, bekannte Holocaust-Überlebende, spricht über die Anzeichen der Wiederholung der damaligen Verbrechen. Niemals wieder ist jetzt!
🇺🇸 Vera Sharav, well-known Holocaust survivor, speaks about the signs of the repetition of the crimes of that time. Never again is now.
🇩🇪 👉 German Version || 🇺🇸 👉 Original Version
🇩🇪 & 🇺🇸 Transkript:
https://augenaufmedienanalyse.de/2022/05/21/vera-sharav-kunsthalle/
Deutsche Stimme: Karina
https://teleg.eu/DemoKunsthalle
*** 💪❤️ Video Translate Projects 🔥🌈 ***
VideoTranslateProjects 🇺🇸🇬🇧👉🇩🇪
Eine Augen Auf Medien Analyse Initiative
The Corbett Report (Deutsch)
Really Graceful (Deutsch)
Odysee
Vera Sharav Begrüssungsrede - Demo Kunsthalle Hamburg 21. Mai 2022
Vera Sharav, bekannte Holocaust-Überlebende, spricht über die Anzeichen der Wiederholung der damaligen Verbrechen. Niemals wieder ist jetzt!
HAINTZ.media
Premierminister Scott Morrison in Australien abgewählt, ob es dadurch besser wird bezweifle ich. "Der bisherige Premierminister hatte durch sein Verhalten während der verheerenden Buschfeuer, der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe an der Ostküste Australiens…
Einschätzung aus Australien 🇦🇺
„Das heißt das 15% der Australier die Schnauze voll zu haben scheinen.“
Independent: 5.82%
Pauline Hanson's One Nation: 5.06%
United Australia Party: 4.35%
„Die sind natürlich alle „böse, rechts, rechts, Nazi“ und so weiter, wie in Deutschland eben auch.“
„Das heißt das 15% der Australier die Schnauze voll zu haben scheinen.“
Independent: 5.82%
Pauline Hanson's One Nation: 5.06%
United Australia Party: 4.35%
„Die sind natürlich alle „böse, rechts, rechts, Nazi“ und so weiter, wie in Deutschland eben auch.“
Richter dürfen Regeln brechen
Rechtswidrige Psychiatrieeinweisung Jugendlicher: Gericht sah keine Rechtsbeugung. Linke moniert schlechte Fehlerkultur in Hessens Justizministerium
Der Fall hat es in sich: In mindestens 18 Fällen hat ein Richter des Amtsgerichts Biedenkopf zwischen 2013 und 2016 Jugendliche rechtswidrig in psychiatrische Einrichtungen eingewiesen. Vor der Anordnung oder Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen hörte er dabei nicht wie vorgeschrieben die Beteiligten an, also die Betroffenen selbst, die Sorgeberechtigten, Verfahrensbeistände oder das Jugendamt. In der Folge verbrachten die Jugendlichen teilweise mehrere Wochen oder gar Monate in geschlossenen Psychiatrien.
Eine Kammer des Landgerichts Marburg verhandelte die Ende 2016 nach einer gerichtsinternen Überprüfung bekannt gewordenen Fälle im März – und sprach den 61-Jährigen vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei. Zur Begründung ihres Plädoyers für einen Freispruch erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft, die berufliche Überlastungssituation des Angeklagten habe bei dessen Vorgehen eine Rolle gespielt. Zudem habe er offenbar nicht aus »sachfremden Motiven« gehandelt. Dabei hatte das Gericht zuvor in den angeklagten Fällen Verstöße gegen »zwingende verfahrensrechtliche Vorschriften« festgestellt. Zudem hatte der Richter die in Rede stehenden Fälle freiwillig übernommen, er hätte dies auch ablehnen können.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1163973.justizskandal-richter-duerfen-regeln-brechen.html
Mein Kommentar: Wer im System brav mitspielt, darf auch Kinder rechtswidrig wegsperren. Wer eine andere (Corona)Meinung hat, wird von diesem Staat verfolgt, koste es was es wolle.
Rechtswidrige Psychiatrieeinweisung Jugendlicher: Gericht sah keine Rechtsbeugung. Linke moniert schlechte Fehlerkultur in Hessens Justizministerium
Der Fall hat es in sich: In mindestens 18 Fällen hat ein Richter des Amtsgerichts Biedenkopf zwischen 2013 und 2016 Jugendliche rechtswidrig in psychiatrische Einrichtungen eingewiesen. Vor der Anordnung oder Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen hörte er dabei nicht wie vorgeschrieben die Beteiligten an, also die Betroffenen selbst, die Sorgeberechtigten, Verfahrensbeistände oder das Jugendamt. In der Folge verbrachten die Jugendlichen teilweise mehrere Wochen oder gar Monate in geschlossenen Psychiatrien.
Eine Kammer des Landgerichts Marburg verhandelte die Ende 2016 nach einer gerichtsinternen Überprüfung bekannt gewordenen Fälle im März – und sprach den 61-Jährigen vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei. Zur Begründung ihres Plädoyers für einen Freispruch erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft, die berufliche Überlastungssituation des Angeklagten habe bei dessen Vorgehen eine Rolle gespielt. Zudem habe er offenbar nicht aus »sachfremden Motiven« gehandelt. Dabei hatte das Gericht zuvor in den angeklagten Fällen Verstöße gegen »zwingende verfahrensrechtliche Vorschriften« festgestellt. Zudem hatte der Richter die in Rede stehenden Fälle freiwillig übernommen, er hätte dies auch ablehnen können.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1163973.justizskandal-richter-duerfen-regeln-brechen.html
Mein Kommentar: Wer im System brav mitspielt, darf auch Kinder rechtswidrig wegsperren. Wer eine andere (Corona)Meinung hat, wird von diesem Staat verfolgt, koste es was es wolle.
www.nd-aktuell.de
Wenig Personal, viel Gewalt
Laut einer Umfrage unter Psychiatriebeschäftigten wären fast alle Zwangsmaßnahmen wie etwa Fixierungen vermeidbar, gäbe es mehr Personal. Dafür streitet jetzt die Gewerkschaft ver.di.
HAINTZ.media
Der oberste Gerichtshof der USA will Abtreibungen verbieten Man kann davon ausgehen, dass es heute Nacht in Washington massive Unruhen geben wird. Die sogenannte Antifa wird heute in Amerika durch die Straßen ziehen. Die Sicherheitsbehörden sind darauf nicht…
Ricarda Lang sollte besser nicht von körperlicher Selbstbestimmung sprechen. Twitter: haintz_markus
PS: Lest mal die Kommentare, Frau Lang kriegt so richtig ihr Fett weg. Ja, das ist eine Redewendung und die passt nunmal.
PS: Lest mal die Kommentare, Frau Lang kriegt so richtig ihr Fett weg. Ja, das ist eine Redewendung und die passt nunmal.
Sehr interessantes Video. Die Mithilfe von Elon Musk´s Starlink System wird ebenfalls thematisiert.
https://www.youtube.com/watch?v=pzAl29Gl9MA
https://www.youtube.com/watch?v=pzAl29Gl9MA
YouTube
Krieg in der Ukraine: Die Erfolgsgeschichte der ukrainischen Artillerie
Oberst Markus Reisner erklärt, welche Fähigkeiten und Taktiken im Hintergrund eine wesentliche Rolle in diesem Krieg spielen und warum die ukrainische Artillerie bislang so erfolgreich ist.
#Bundesheer
#Bundesheer
Forwarded from Anti-Spiegel - Offizieller Kanal
Abschaffung der Einstimmigkeit: Die EU soll undemokratischer werden
➥ Hier den Artikel lesen
In der EU wird, gut verdeckt durch Covid und den Ereignissen in der Ukraine, an einer weiteren Schwächung der Demokratie gearbeitet.
@AntiSpiegel • Thomas Röper
➥ Hier den Artikel lesen
In der EU wird, gut verdeckt durch Covid und den Ereignissen in der Ukraine, an einer weiteren Schwächung der Demokratie gearbeitet.
@AntiSpiegel • Thomas Röper
Telegram
Anti-Spiegel - Offizieller Kanal
anti-spiegel.ru - Fundierte Medienkritik von Thomas Röper
Siga vertreibt ein Medikament gegen Pocken, kürzlich zugelassen und im Moment das einzige. Hier die interessanteste Passage übersetzt:
„Proben des Pockenvirus wurden zu Forschungszwecken aufbewahrt. Dies hat zu Befürchtungen geführt, dass die Pocken eines Tages als biologischer Kampfstoff eingesetzt werden könnten. Ein Impfstoff kann die Pocken verhindern, aber das Risiko der Nebenwirkungen des derzeitigen Impfstoffs ist zu hoch, um eine routinemäßige Impfung für Menschen zu rechtfertigen, bei denen das Risiko einer Exposition gegenüber dem Pockenvirus gering ist.“ Globalnewswire
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tecovirimat-bei-affenpocken-133268/
https://teleg.eu/Haintz/24962
„Proben des Pockenvirus wurden zu Forschungszwecken aufbewahrt. Dies hat zu Befürchtungen geführt, dass die Pocken eines Tages als biologischer Kampfstoff eingesetzt werden könnten. Ein Impfstoff kann die Pocken verhindern, aber das Risiko der Nebenwirkungen des derzeitigen Impfstoffs ist zu hoch, um eine routinemäßige Impfung für Menschen zu rechtfertigen, bei denen das Risiko einer Exposition gegenüber dem Pockenvirus gering ist.“ Globalnewswire
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tecovirimat-bei-affenpocken-133268/
https://teleg.eu/Haintz/24962
Forwarded from Friedemann Däblitz
Zwei Überlegungen zu der am 19.05.2022 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 zur Impfnachweispflicht.
(1) Kein legitimes Ziel
Grundrechtseingriffe sind nur dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn sie einem verfassungsrechtlich legitimen Ziel dienen. Dies ist vorliegend nicht der Fall.
Als vom Gesetzgeber allein begründetes Ziel macht das Verfassungsgericht den Schutz der als besonders vulnerabel eingeschätzten Personengruppen aus (Rn. 159). Das besondere Schutzbedürfnis dieser Personengruppen wird jedoch nicht herausgearbeitet.
Die Tatsache, dass gerade ältere und immunsupprimierte Personen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion haben, da sie auf eine Schutzimpfung weniger gut ansprächen (Rn. 154) ist nicht Ausdruck einer besonderen Gefahrenlage. Denn es ist auch bei anderen Erkrankungen nicht ungewöhnlich, dass diese im Alter und bei Vorerkrankungen häufiger bedrohlich und tödlich sind, als in jungen Jahren bei ansonsten Gesunden.
Das führte bis 2019 dazu, dass die in Deutschland an allen möglichen Erkrankungen Gestorben im Median 82 Jahre alt wurden (https://teleg.eu/RA_Friede/3109). Das Medianalter der im Zusammenhang mit COVID-19 Gestorbenen liegt aber darüber: bei 83 Jahren.
Letzteres stellt auch das Bundesverfassungsgericht fest:
„Zum hier maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt Anfang Dezember 2021 war von einem breiten fachwissenschaftlichen Konsens auszugehen, dass die Risiken einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit zunehmendem Alter und mit Vorerkrankungen, insbesondere bei immunsupprimierten Personen, steigen; der Altersmedian betrug 83 Jahre (vgl. etwa RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 16. Dezember 2021, S. 16).“
Das Gericht unterlässt dann die gebotene sachliche Einordnung, wonach auch die allgemeinen Risiken des Lebens mit zunehmendem Alter und mit Vorerkrankungen, insbesondere bei immunsupprimierten Personen, steigen und der Altersmedian zuletzt 82 Jahre betrug (vgl. BIB, Medianalter der Gestorbenen in Deutschland (1952-2019), abrufbar unter https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/S30-Medianalter-Gestorbene-ab-1952.html?nn=9992092).
Bei einer sachlichen Einordnung hätte es zu dem Schluss kommen müssen, dass COVID-19 schon keine zusätzliche tödliche Gefahr auf Bevölkerungsebene darstellt, die den Staat zu Grundrechtseingriffen ermächtigen kann. Die Fragen der „Geeignetheit“, „Erforderlichkeit“ und „Angemessenheit“, die das BVerfG auch sonst vollkommen ungenügend erörtert, stellten sich dann gar nicht mehr.
Die „Impfung“ gegen COVID-19 könnte mit Blick auf das Sterberisiko allenfalls noch im Sinne des Gesundheitsschutzes thematisiert werden, wenn es das Ziel wäre, den Tod auf Bevölkerungsebene im Median auf ein im Vergleich zu vor Corona höher liegendes Alter zu verschieben. Das eigentliche Ziel lautet nüchtern betrachtet „Lebensverlängerung“.
Um dieses Ziel für einige Menschen zu befördern, nimmt das Bundesverfassungsgericht sehenden Auges in Kauf, andere Menschen in eine Gesundheits- und Lebensgefährdung zu nötigen:
Aus 1.919 bis Oktober 2021 eingegangenen Todesfallverdachtsmeldungen habe das Paul Ehrlich Institut nur bei 78 einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet (Rn. 225).
Für das Bundesverfassungsgericht ist die Opferung dieser Menschen ein angemessener Ausgleich zwischen den mit der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht verfolgten Belangen Dritter und den Grundrechtsbeeinträchtigungen, der auch unter Berücksichtigung der jüngsten tatsächlichen Entwicklungen verfassungsrechtlich Bestand hat (Rn. 205).
@RA_Friede
(1) Kein legitimes Ziel
Grundrechtseingriffe sind nur dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn sie einem verfassungsrechtlich legitimen Ziel dienen. Dies ist vorliegend nicht der Fall.
Als vom Gesetzgeber allein begründetes Ziel macht das Verfassungsgericht den Schutz der als besonders vulnerabel eingeschätzten Personengruppen aus (Rn. 159). Das besondere Schutzbedürfnis dieser Personengruppen wird jedoch nicht herausgearbeitet.
Die Tatsache, dass gerade ältere und immunsupprimierte Personen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion haben, da sie auf eine Schutzimpfung weniger gut ansprächen (Rn. 154) ist nicht Ausdruck einer besonderen Gefahrenlage. Denn es ist auch bei anderen Erkrankungen nicht ungewöhnlich, dass diese im Alter und bei Vorerkrankungen häufiger bedrohlich und tödlich sind, als in jungen Jahren bei ansonsten Gesunden.
Das führte bis 2019 dazu, dass die in Deutschland an allen möglichen Erkrankungen Gestorben im Median 82 Jahre alt wurden (https://teleg.eu/RA_Friede/3109). Das Medianalter der im Zusammenhang mit COVID-19 Gestorbenen liegt aber darüber: bei 83 Jahren.
Letzteres stellt auch das Bundesverfassungsgericht fest:
„Zum hier maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt Anfang Dezember 2021 war von einem breiten fachwissenschaftlichen Konsens auszugehen, dass die Risiken einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit zunehmendem Alter und mit Vorerkrankungen, insbesondere bei immunsupprimierten Personen, steigen; der Altersmedian betrug 83 Jahre (vgl. etwa RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 16. Dezember 2021, S. 16).“
Das Gericht unterlässt dann die gebotene sachliche Einordnung, wonach auch die allgemeinen Risiken des Lebens mit zunehmendem Alter und mit Vorerkrankungen, insbesondere bei immunsupprimierten Personen, steigen und der Altersmedian zuletzt 82 Jahre betrug (vgl. BIB, Medianalter der Gestorbenen in Deutschland (1952-2019), abrufbar unter https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/S30-Medianalter-Gestorbene-ab-1952.html?nn=9992092).
Bei einer sachlichen Einordnung hätte es zu dem Schluss kommen müssen, dass COVID-19 schon keine zusätzliche tödliche Gefahr auf Bevölkerungsebene darstellt, die den Staat zu Grundrechtseingriffen ermächtigen kann. Die Fragen der „Geeignetheit“, „Erforderlichkeit“ und „Angemessenheit“, die das BVerfG auch sonst vollkommen ungenügend erörtert, stellten sich dann gar nicht mehr.
Die „Impfung“ gegen COVID-19 könnte mit Blick auf das Sterberisiko allenfalls noch im Sinne des Gesundheitsschutzes thematisiert werden, wenn es das Ziel wäre, den Tod auf Bevölkerungsebene im Median auf ein im Vergleich zu vor Corona höher liegendes Alter zu verschieben. Das eigentliche Ziel lautet nüchtern betrachtet „Lebensverlängerung“.
Um dieses Ziel für einige Menschen zu befördern, nimmt das Bundesverfassungsgericht sehenden Auges in Kauf, andere Menschen in eine Gesundheits- und Lebensgefährdung zu nötigen:
Aus 1.919 bis Oktober 2021 eingegangenen Todesfallverdachtsmeldungen habe das Paul Ehrlich Institut nur bei 78 einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet (Rn. 225).
Für das Bundesverfassungsgericht ist die Opferung dieser Menschen ein angemessener Ausgleich zwischen den mit der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht verfolgten Belangen Dritter und den Grundrechtsbeeinträchtigungen, der auch unter Berücksichtigung der jüngsten tatsächlichen Entwicklungen verfassungsrechtlich Bestand hat (Rn. 205).
@RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
(2) Folgt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Wahrheit, dass derzeit keine Betretensverbote wegen Verstoßes gegen die Impfnachweispflicht verhängt werden dürfen?
Der Gesetzgeber sei gehalten, [die vom Robert-Koch-Institut und der STIKO] wissenschaftlich aufbereiteten und bewerteten Daten zu berücksichtigen und auf dieser Grundlage auch bisherige Maßnahmen zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen. „Diesen Daten einschließlich deren Bewertung durfte sich der Gesetzgeber nicht verschließen, sondern musste sie zur fachwissenschaftlichen Grundlage seines Handelns machen“ (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -Rn. 159).
Das Bundesverfassungsgericht ging noch von einem inzwischen veralteten Datenstand aus, wonach das RKI im Lagebericht vom 21. April 2022, S. 4, die Infektionsgefährdung für die Gruppe der Ungeimpften letztlich nach wie vor als sehr hoch einschätzte, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung (zweimalige Impfung) als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung (dreimalige Impfung) als moderat (Rn. 185).
Inzwischen differenziert das Robert-Koch-Institut im wöchentlichen COVID-19-Lagebericht vom 19.05.2022 bei der Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland nicht mehr zwischen Geimpften, Geboosterten und Ungeimpften. Es schätzt die Gefährdung der Bevölkerung „insgesamt als hoch“ ein (S. 3).
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-05-19.pdf?__blob=publicationFile
Zudem weist es darauf hin, dass seit dem 05.05.2022 im COVID-19-Wochenbericht keine regelmäßigen Informationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Impfung mehr berichtet und die zugrundeliegenden Tabellen nicht mehr wöchentlich aktualisiert werden (S. 23). Das hängt vermutlich damit zusammen, dass sich inzwischen teilweise sogar eine negative Impfeffektivität zeigte (https://teleg.eu/dersubjektivestudent/110).
Allerdings verweist das Bundesverfassungsgericht in Rn. 185 der Entscheidung auch auf die 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO vom 15. Februar 2022, wonach die Impfung nach wie vor dem Ziel diene, die Transmission von SARS-CoV-2 insbesondere in Umgebungen mit einem hohen Anteil vulnerabler Personen und/oder einem hohen Ausbruchspotenzial zu reduzieren, um so einen zusätzlichen Schutz zu bewirken. Die Impfempfehlung wurde inzwischen für Personen aktualisiert, die mit einem nicht in der EU zugelassenen Ganzvirusimpfstoffe oder Sputnik V vorgeimpft wurden (19. Aktualisierung). Die entsprechende Passage wurde jedoch nicht aufgehoben (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/13_22.pdf?__blob=publicationFile)
Es ist deshalb damit zu rechnen, dass bis zur ausdrücklichen Abkehr der STIKO und des RKI vom Credo „direkter Fremdschutz durch Impfung“ im Einzelfall verhängte Betretensverbote Bestand haben können.
Dennoch hat jedenfalls Sinn, dagegen im Einzelfall argumentativ anzukämpfen. Die tatsächliche Entwicklung läuft weiter gegen den politischen Bestand der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
@RA_Friede
Der Gesetzgeber sei gehalten, [die vom Robert-Koch-Institut und der STIKO] wissenschaftlich aufbereiteten und bewerteten Daten zu berücksichtigen und auf dieser Grundlage auch bisherige Maßnahmen zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen. „Diesen Daten einschließlich deren Bewertung durfte sich der Gesetzgeber nicht verschließen, sondern musste sie zur fachwissenschaftlichen Grundlage seines Handelns machen“ (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -Rn. 159).
Das Bundesverfassungsgericht ging noch von einem inzwischen veralteten Datenstand aus, wonach das RKI im Lagebericht vom 21. April 2022, S. 4, die Infektionsgefährdung für die Gruppe der Ungeimpften letztlich nach wie vor als sehr hoch einschätzte, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung (zweimalige Impfung) als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung (dreimalige Impfung) als moderat (Rn. 185).
Inzwischen differenziert das Robert-Koch-Institut im wöchentlichen COVID-19-Lagebericht vom 19.05.2022 bei der Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland nicht mehr zwischen Geimpften, Geboosterten und Ungeimpften. Es schätzt die Gefährdung der Bevölkerung „insgesamt als hoch“ ein (S. 3).
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-05-19.pdf?__blob=publicationFile
Zudem weist es darauf hin, dass seit dem 05.05.2022 im COVID-19-Wochenbericht keine regelmäßigen Informationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Impfung mehr berichtet und die zugrundeliegenden Tabellen nicht mehr wöchentlich aktualisiert werden (S. 23). Das hängt vermutlich damit zusammen, dass sich inzwischen teilweise sogar eine negative Impfeffektivität zeigte (https://teleg.eu/dersubjektivestudent/110).
Allerdings verweist das Bundesverfassungsgericht in Rn. 185 der Entscheidung auch auf die 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO vom 15. Februar 2022, wonach die Impfung nach wie vor dem Ziel diene, die Transmission von SARS-CoV-2 insbesondere in Umgebungen mit einem hohen Anteil vulnerabler Personen und/oder einem hohen Ausbruchspotenzial zu reduzieren, um so einen zusätzlichen Schutz zu bewirken. Die Impfempfehlung wurde inzwischen für Personen aktualisiert, die mit einem nicht in der EU zugelassenen Ganzvirusimpfstoffe oder Sputnik V vorgeimpft wurden (19. Aktualisierung). Die entsprechende Passage wurde jedoch nicht aufgehoben (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/13_22.pdf?__blob=publicationFile)
Es ist deshalb damit zu rechnen, dass bis zur ausdrücklichen Abkehr der STIKO und des RKI vom Credo „direkter Fremdschutz durch Impfung“ im Einzelfall verhängte Betretensverbote Bestand haben können.
Dennoch hat jedenfalls Sinn, dagegen im Einzelfall argumentativ anzukämpfen. Die tatsächliche Entwicklung läuft weiter gegen den politischen Bestand der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
@RA_Friede
Wenn selbsternannte „Nazijäger“ zu Nazis werden und über Opfer der Nazis herziehen, dann stimmt etwas nicht…
https://twitter.com/haintz_markus/status/1528434321849204738?s=21&t=UOF7s3OMZKee4n_vhpWEOA
https://twitter.com/haintz_markus/status/1528434321849204738?s=21&t=UOF7s3OMZKee4n_vhpWEOA
Forwarded from KlardenkenTV (Frankenpower)
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Galerie des Grauens, Samstag, den 21.05.22 in Bamberg.
Auf mehrfachen Wunsch hier nochmal mit niedrigerer Qualität und eben dadurch als kleinere Datei.
Wenn euch unsere Arbeit gefällt und ihr uns Unterstützen möchtet, könnt ihr das unter: paypal.me/kallistalk
Vielen Dank bereits im voraus.
@LiveStreamsFuerDich
Auf mehrfachen Wunsch hier nochmal mit niedrigerer Qualität und eben dadurch als kleinere Datei.
Wenn euch unsere Arbeit gefällt und ihr uns Unterstützen möchtet, könnt ihr das unter: paypal.me/kallistalk
Vielen Dank bereits im voraus.
@LiveStreamsFuerDich
1. 🇧🇷 PRÄSIDENTSCHAFTSWAHL
Wahlkampf in Brasilien: Abgeordnete wandern aus linkem Lager ab
In Brasilien wird am 2. Oktober gewählt. Der Wahlkampf zwischen dem „Donald Trump Brasiliens“ und dem Sozialisten Lula da Silva hat viele Facetten.
https://www.epochtimes.de/meinung/kommentar/wahlkampf-in-brasilien-abgeordnete-wandern-aus-linkem-lager-ab-a3814714.html
2. 🇳🇴 DIGITALE IDENTITÄT
Norwegen: Biometrische digitale Identität kommt
Norwegen schafft sein altes digitales Registrierungssystem ab und rollt eine digitale Identität aus, die mit biometrischen Daten verknüpft sein wird.
https://www.epochtimes.de/technik/norwegen-biometrische-digitale-identitaet-kommt-a3829312.html
3. 🇩🇪 UNIVERSALLÖSUNG IMPFEN?
Impfstoffe gegen Affenpocken: Bayern für Bestellung
Kaum sind die ersten Fälle der Affenpocken in Deutschland medial bekannt geworden, beginnt die erste Diskussion in der Politik über mögliche Einsätze von Impfstoffen. Derweil rechnet die Weltgesundheitsorganisation WHO mit einer weiteren Ausbreitung des Virus.
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/impfstoffe-gegen-affenpocken-bayern-fuer-bestellung-a3836405.html
Wahlkampf in Brasilien: Abgeordnete wandern aus linkem Lager ab
In Brasilien wird am 2. Oktober gewählt. Der Wahlkampf zwischen dem „Donald Trump Brasiliens“ und dem Sozialisten Lula da Silva hat viele Facetten.
https://www.epochtimes.de/meinung/kommentar/wahlkampf-in-brasilien-abgeordnete-wandern-aus-linkem-lager-ab-a3814714.html
2. 🇳🇴 DIGITALE IDENTITÄT
Norwegen: Biometrische digitale Identität kommt
Norwegen schafft sein altes digitales Registrierungssystem ab und rollt eine digitale Identität aus, die mit biometrischen Daten verknüpft sein wird.
https://www.epochtimes.de/technik/norwegen-biometrische-digitale-identitaet-kommt-a3829312.html
3. 🇩🇪 UNIVERSALLÖSUNG IMPFEN?
Impfstoffe gegen Affenpocken: Bayern für Bestellung
Kaum sind die ersten Fälle der Affenpocken in Deutschland medial bekannt geworden, beginnt die erste Diskussion in der Politik über mögliche Einsätze von Impfstoffen. Derweil rechnet die Weltgesundheitsorganisation WHO mit einer weiteren Ausbreitung des Virus.
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/impfstoffe-gegen-affenpocken-bayern-fuer-bestellung-a3836405.html
Epoch Times www.epochtimes.de
Wahlkampf in Brasilien: Abgeordnete wandern aus linkem Lager ab
In Brasilien wird am 2. Oktober gewählt. Der Wahlkampf zwischen dem „Donald Trump Brasiliens“ und dem Sozialisten Lula da Silva hat viele Facetten.