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GEZ noch?
Foto von Markus Haintz
Deutsches Richtergesetz
§ 38 Richtereid
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.
Auch heute wurde wieder eine Demo am Reichstag mit fadenscheiniger Begründung aufgelöst. Inzwischen "argumentiert" die Polizei in Berlin damit, dass eine Versammlung nicht vorliegt, wenn sinngemäß keine ausreichende Meinungskundgabe erfolgt.

Daher bitte bei Dauerkundgebungen und Mahnwachen drauf achten, dass in regelmäßigen Abständen politische Statements über Megaphon etc. abgegeben werden, dass überall Banner hängen, dass Redner auf der Bühne sind, dass Meinungsaustausch in Workshops etc. stattfindet. All das bitte genauestens dokumentieren und dafür Sorge tragen, dass im Falle der Auflösung einer solchen Versammlung sofort eidesstattliche Versicherungen abgegeben werden können, welche den Versammlungscharakter dann belegen. Bitte genau Buch führen, was man gemacht wurde.

Der Verwaltungsgerichtsbeschluss bezüglich der "Rechtmäßigkeit" der Auflösung (Eilrechtsverfahren) wird mir in Kürze vorlegen, inhaltlich ist er mir schon bekannt, die Willkürlichkeit der Begründung ist absolut offenkundig.

Details dazu später.

Wie alles hier darf die Information natürlich geteilt werden. Markus Haintz, Rechtsanwalt
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