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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Heute, exakt 4 Jahre nachdem die Münchner Polizei mitgeteilt hat, dass es verboten sei, ein Buch auf einer Parkbank zu lesen und 2 Jahre nach der gescheiterten Impfpflicht, fordert eine Tagesschau-Kommentar die #Aufarbeitung der sog. Corona-Pandemie, welche in Wahrheit eine Corona-Maßnahmen-Krise war.
Der Vorschlag hat etwas positives. Vielleicht gibt es bald mehr vernünftige Länder in Europa, die der EU den Rücken kehren:

Röttgen legt Ungarn und Slowakei EU-Austritt nahe, Hofreiter will EU-Mittel streichen
Wer sich auf die Seite Russlands stellt, gehört nicht in die EU. CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen schlägt Ungarn und der Slowakei daher den Austritt aus der EU vor. Derweil wird in Ungarn gegen Orbán demonstriert und die Slowakei wählte einen Präsidenten – der für Friedensverhandlungen mit Russland steht. Epoch Times
Digitaler Widerstand: Ein Kampf um die Freiheit in Brasilien

In einem beispiellosen Akt des digitalen Widerstands lehnt Elon Musk eine brasilianische Gerichtsanordnung zur Zensur ab und setzt auf Prinzipien über Profit. Dies markiert einen entscheidenden Moment im Kampf um Meinungsfreiheit in Brasilien.

Von Vicky Richter, Weiterlesen auf HAINTZ.media


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Berlin direkt - mit den Themen: 1.) Corona und die Aufarbeitung, 2.) Bouffier: Nichts zu verbergen, 3.) Kritik an Lauterbachs Impfkampagne, 4.) Wann kommt die Kindergrundsicherung?

Kommentar: Aufarbeitung "light" vom ZDF. Bouffier redet sich raus und Lauterbach unter Korruptionsverdacht. Natürlich ist das nur ein Nebenkriegsschauplatz. Man versucht das Wahlvolk billig abzuspeisen.
❗️ Mit Blendgranaten und Maschinenpistolen: Hausdurchsuchung bei Corona-Maßnahmen-Kritiker 🎥

Die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen sind lange vorbei. Doch immer noch wirken die Bilder und Erfahrungen nach. Während der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, unverhältnismäßige Polizeigewalt auf den Demonstrationen bemängelte, hat es abseits vom öffentlichen Geschehen auch verschiedene Einzelfälle gegeben, wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen bei Ärzten.

Ein besonderer Fall spielte sich in Landshut in Bayern ab, wo zeitgleich drei Durchsuchungen mit Bezug zum Verein „Bayern steht zusammen! Landshut e. V.“ am frühen Morgen des 3. Juni 2022 stattfanden. Einer der Betroffenen ist Bernd T. Dreyer, Vorsitzender des Vereins.

Unter Einsatz eines Sondereinsatzkommandos mit Blendgranaten und vorgehaltener Maschinenpistole wurde die Durchsuchung bei ihm durchgeführt. Das kommt nicht von ungefähr, will man meinen. Was also war der Grund für das Eingreifen der Behörden?

👉 Wir ließen uns den Vorgang schildern und fragten bei Staatsanwaltschaft und Behörden nach. EpochTimes
Trumps Ukraine-Deal: Frieden um jeden Preis?

Donald Trump plant bei einer Rückkehr ins Weiße Haus einen umstrittenen Peacedeal für die Ukraine – mit territorialen Verlusten. Ist dies der Schlüssel zum Frieden oder ein gefährliches Spiel?

Von Vicky Richter, Weiterlesen auf HAINTZ.media


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Hoffnung auf Frieden: Israel und Hamas führen Gespräche in Ägypten

Israel zieht Truppen aus Süd-Gaza zurück & startet mit der Hamas Gespräche in Ägypten für möglichen Waffenstillstand. Hoffnung auf Frieden steigt, während die USA auf humanitäre Verbesserungen drängen. Ein entscheidender Moment für die Region.

Von Vicky Richter, Weiterlesen auf HAINTZ.media


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Musk vs. Moraes: Ein Symbolkampf für die Meinungsfreiheit

Im epischen Kampf um die Zukunft der Meinungsfreiheit steht Elon Musk gegen Richter Alexandre de Moraes. Ein Konflikt, der weit mehr als nur rechtliche Fragen aufwirft – er testet die Grenzen der digitalen Autonomie gegen staatliche Kontrolle.

Von Vicky Richter, Weiterlesen auf HAINTZ.media


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Cancel Culture an der Uni Köln

Aufgrund ihrer Unterschrift unter dem offenen Brief "Philosophy for Palestine" erteilt die Universität zu Köln der jüdischen Philosophie-Professorin Nancy Fraser eine Absage bzgl. der geplanten Albertus-Magnus-Professur und der damit verbundenen Vorlesungen für das Sommersemester.

Von Annika Hoberg, weiterlesen auf HAINTZ.media


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Forwarded from Immer Gesund
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Ich wünsche Gerald Grosz und seinen Verteidigern viel Erfolg für das weitere Verfahren und im Kampf um die #Meinungsfreiheit:

Gerald Grosz wegen “Södolf” Rede zu Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Deggendorf hat den ehemaligen BZÖ-Chef (Bündnis Zukunft Österreich) heute zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 165 Euro verurteilt. Grosz hatte den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD im Februar 2023 u. a. als "Södolf", "Landesverräter" und "Corona-Autokrat" bezeichnet und Gesundheitsminister Karl Lauterbach als "Horrorclown". Grosz kündigte eine Berufung gegen das Urteil an.

Von Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Die Aktion von @Markus_Soeder ist ziemlich eindeutig dumm. Warum schreibt der @br24 nicht, dass die Stimmlage doch "ein wenig" an Adolf #Hitler erinnert? Möchte man den noch Landesvater nicht framen? Fairerweise muss man sagen, die Darbietung lässt auch einen…
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Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder fühlt sich von Gerald Grosz beleidigt, weil dieser ihn "Södolf" genannt hat. Interessant.
Manche sagen, Söder hätte in diesem Video, Ende August 2023, Hubert Aiwanger mit einer Hitlerstimme nachgeäfft. X-Link
Süddeutsche Zeitung:
„Gericht weist Antrag zurück: Satiriker darf AfD-Frau Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnen“

Rheinische Post:
„ „Södolf“ und „Landesverräter“
Gerald Grosz zu 14.850-Euro-Strafe für Söder-Beleidigung verurteilt“
Forwarded from TheRealTom (tm)
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Im Oktober 2022, ein halbes Jahr nach Ende der Pandemie, stellt Lauterbach seine neue Impfkampagne vor (für die keiner der 84 'Menschen aus der Mitte der Gesellschaft' Geld bekommen hat, aber 45 Mio.€ auf mutmaßlich korrupte Art und Weise an eine SPD-Agentur geflossen sind).

Weitere Highlights:
- Alte Menschen dürfen zwar sterben, aber nicht an/mit COVID
- Etwa 3 bis 6 Millionen Deutsche haben LongCovid
- 70% der über 60jährigen haben noch keine 4.Impfung, die sie praktisch unsterblich machen würde.
- Die Welle wird nie brechen, sondern einfach immer so weiter gehen.
- Es sei denn, man bremst früh und lange, zB mit Masken in Innenräumen.

https://twitter.com/tomdabassman/status/1777391962435244244?t=FyawXpNyIF4gbfV-ASJ7vg&s=19
Kommt jetzt die Wahrheit ans Licht? Urteil rechtskräftig: Habeck muss geheime Atomkraft-Akten offenlegen (Focus)
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sträubte sich vehement gegen die Herausgabe regierungsinterner Dokumente zur Atomkraft. Laut einem rechtskräftigen Gerichtsurteil muss er die Akten nun an Medien rausrücken. Die Folgen könnten erheblich sein.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)

Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.

Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.

Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.

Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.

Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.

Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.

Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.

Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.

Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.

Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.

Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).

In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.

Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.

Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.

Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.

In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:

Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (2/2->1)

Man konnte sich von Anfang an durch Nachdenken erschließen, dass die Ermittlung der „hinreichend gesicherten Grundlage“ und die damit begründeten Wertungen und Empfehlungen des RKI unter einem politischen Erwartungsdruck standen.

Dies konnte man als abstrakten Anhaltspunkt für eine unzureichende Aufgabenerfüllung bereits berücksichtigen. Es wurde - soweit ich das überblicke - von keinem Gericht auch nur angesprochen.

Dieser abstrakte Anhaltspunkt hätte sodann Anlass gegeben, auch den Blick für eine unzureichende Aufgabenerfüllung im Konkreten zu weiten. Dies hätte zB im Rahmen von mündlichen Verhandlungen durch Sachverständigeneinvernahme und Einvernahme der RKI-Verantwortlichen geschehen können. Das ist aber unterblieben.

Ein konkreter Anhaltspunkt für unzureichende Aufgabenerfüllung des RKI findet sich bereits in der Tatsache, dass das RKI in 2001 selbst angemahnt hat, die Effektivität von Nichtpharmazeutischen Interventionen (NPI) vor einer Pandemie zu klären.

Der dann 2016 aktualisierte Pandemieplan beinhaltete aber weiterhin eine lange Reihe von NPIs, deren Wirkungen nicht erforscht waren. Da das RKI selbst in der Verantwortung für die Behebung dieses Misstandes stand, war eine unzureichende Aufgabenerfüllung schon im Vorfeld der Covid-19 Pandemie belegt.

Diese nicht geheime Verfehlung des RKI hätte die Gerichte veranlassen sollen, selbst mit den Kriterien der evidenzbasierten Medizin zu prüfen, ob die politischen Entscheidungen auf systematisch-methodisch-wissenschaftlicher Grundlage beruhten. Dies ist auch dann möglich, wenn es nur wenig „Evidenz“ i.S.v. Studien, Daten und Fakten gibt.

In der Konsequenz wären Freiheitseinschränkungen, die nicht auf systematisch-methodisch ermittelter Grundlage beruhten, mangels tragfähiger Begründung aufzuheben gewesen.

- Fallzahlen und Inzidenzen im Allgemeinen
- sog. „exponentielles Wachstum“
- R-Wert
- Corona-Fallzahlen aus den Krankenhäusern
- Relevanz von prä- und asymptomatischen Übertragungen
- Gesetzliche Fehlanreize bei der Krankenhausfinanzierung

waren die angstmachenden Kennzeichen des Pandemiegeschehens, mit denen Maßnahmen begründet wurden. Deren verzerrender Einfluss auf die Gefahreneinschätzung hätte bei der juristischen Würdigung in Rechnung gestellt werden müssen.

Nach meiner - vom BVerfG abweichenden - Auffassung wurde der weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers mangels systematisch-methodischer Vorgehensweise schon bei der Gewinnung und Aufbereitung der vorhandenen Informationen zur Gefahrenlage überschritten.

Mindestens viele Maßnahmen waren deshalb verfassungswidrig.

In der Rechtsprechung fehlte es am Willen, die von Verfassungs wegen gebotenen Konsequenzen zu ziehen.

So standen wir schutzlos dar.

https://www.duden.de/rechtschreibung/Verfehlung
https://www.duden.de/rechtschreibung/Fehler
https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus250915408/Pandemie-Die-Grenzen-der-Corona-Aufarbeitung.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html
https://www.bverfg.de/e/rs20211119_1bvr078121.html
https://www.zeit.de/gesundheit/2021-11/lothar-wieler-corona-impfung-rki-interview
https://www.faz.net/aktuell/wissen/wie-wird-geprueft-was-die-corona-massnahmen-gebracht-haben-18132533.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf
(X🔗) @RA_Friede
Die Justiz fördert eine Klimaagenda um eine "Klimakrise" zu verhindern, die es nicht gibt:

WEGWEISENDES URTEIL (DerStandard)
Gerichtshof: Schweiz verletzt Menschenrechte wegen mangelnden Klimaschutzes
Schweizer Seniorinnen hatten vor dem Gerichtshof für Menschenrechte mehr Klimaschutz gefordert. Das Urteil hat Bedeutung für ganz Europa. Es stellt klar, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist
Univ.-Professor Mag. Dr. Christian Piska von der Universität Wien mit einem kritischen Beitrag im Jahr 2021 zum Grundrecht auf Klimaschutz:

Grundrecht auf Klimaschutz? (
Staatsrecht.univie.ac.at)
Hands off!

BEITRAG. Klimawandel und Klimaschutz sind gleich nach Corona mediales Leitthema – aus gutem Grund, denn die Bewahrung von Mutter Erde für künftige Generationen ist zweifelsohne von globaler Bedeutung.
Kritisch zu betrachten sind jedoch Überlegungen, Klimaschutzmaßnahmen mit Individualrechten zu verknüpfen, wie dies im – mittlerweile überholten – Klimaschutzvolksbegehren geschah. Auch der aktuelle,
inoffizielle Entwurf eines Klimaschutzgesetzes (KSG 2021) ist von diesem Ansatz – durch das Zusammenwirken verschiedener verfassungsgesetzlicher Einzelvorschriften – gekennzeichnet. Werden derartigeBestrebungen auch noch mit einer Schwächung bewährter freiheitssichernder Schutzmechanismen ver knüpft, müssen bei Juristen, die nicht bloß dem Klimaschutz, sondern auch demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien verbunden sind, die Alarmglocken schrillen. Im Folgenden wird schlaglichtartig auf rechtsdogmatische und verfassungspolitische Probleme eingegangen, die derart weitreichende Änderungen auf Verfassungsebene nach sich ziehen würden. ecolex 2021
Forwarded from Oliver Janich & Team (Oliver)
"Geklagt hatte eine Gruppe Schweizer Seniorinnen, denen die Richter nun Recht gaben. Die Seniorinnen erklärten, dass die Rechte älterer Frauen besonders verletzt würden, weil sie am meisten von der extremen Hitze betroffen seien, die aufgrund der globalen Erwärmung immer häufiger auftrete. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Es könnte dazu führen, dass die Schweiz ihre Anstrengungen beim Klimaschutz verstärken muss."

So versucht die Kabale selbst die Schweiz klein zu kriegen. Aber natürlich geht es weder um die Schweiz noch um die verwirrten Damen. Damit hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Präzedenzfall geschaffen, um alle Länder in die Ökodiktatur zu zwingen.

Und das ist der Gerichtshof, bei dem ich meine Menschenrechte einklagen muss, wenn mir erwartungsgemäß das Bundesverfassungsgericht das ultimative Menschenrecht auf rechtliches Gehör verweigert. Drückt die Daumen!

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/klimaklagen-schweiz-100.html
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