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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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https://www.welt.de/vermischtes/article229723767/Das-versteht-keiner-Polizeigewerkschaft-kritisiert-Stadt-Stuttgart-nach-Querdenker-Demo.html Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte, er wolle alles dafür tun, dass sich solche Versammlungen nicht wiederholten. „Das, was gestern passiert ist, ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich an die Pandemieregeln halten. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Gefährdung und dazu geeignet, die dritte Corona-Welle zu befördern“, sagte Lucha. Mit der Stadt sei ein Gespräch geplant.
https://www.n-tv.de/politik/Stuttgarter-Querdenken-Demo-hat-Nachspiel-article22469699.html

Trotz dieser heftigen Kritik verteidigte die Stadt Stuttgart auch am Sonntagvormittag ihre Strategie. "Ich glaube, wir haben das Beste daraus gemacht", sagte Ordnungsbürgermeister Maier. Bei den Demonstrationszügen, die sich zur zentralen Kundgebung der "Querdenken"-Bewegung auf den Cannstatter Wasen aufgemacht hätten, seien am Schluss 15.000 Teilnehmer gezählt worden. "Wenn die Polizei die Versammlung auf Geheiß der Versammlungsbehörde aufgelöst hätte, hätte sie versuchen müssen, 15.000 Menschen nach Hause zu schicken." Diese wären aber nicht freiwillig gegangen. Die Polizei hätte massiv Gewalt einsetzen müssen. All das sei durchgespielt worden in Gesprächen mit der Polizei. "Wir können die Stadt nicht abriegeln."
SUMMARY_TRUTH ABOUT COVID-19.pdf
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Fakten über Corona. Links rechts unten hinterlegt.
Vermeintliche Maskenpflicht im Gerichtssaal - Stellungnahme eines Kollegen von mir

Sehr geehrter Herr Kollege Haintz,

vielen Dank für Ihren Hinweis auf das Vermummungsverbot nach § 176 Abs. 2 GVG bei Gericht, das die richterliche Anordnung einer Maskenpflicht während einer mündlichen Verhandlung ausschließt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf den Wortlaut des § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG hinweisen, wonach der Vorsitzende nur Ausnahmen "gestatten", aber gerade nicht anordnen darf. Unter "gestatten" ist laut Duden das Einwilligen zu verstehen, dass jemand etwas tut oder lässt.

Beim "Gestatten" geht es darum etwas zuzulassen oder zu ermöglichen, was ein anderer tun oder unterlassen will. Mit einem "Gestatten" wird also einem Wunsch bzw. einem Verlangen eines anderen entsprochen. Dagegen liegt kein "gestatten" vor, wenn dem Betroffenen etwas aufgezwungen werden soll, was dieser nicht will.

Aufgrund des insofern eindeutigen Wortlauts "gestatten" kann § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG also von vorneherein keine Anordnung einer Maskenpflicht gegen den Willen des Betroffenen rechtfertigen.

Hinzu kommt noch, dass § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG nach der gesetzlichen Systematik eine Ausnahme zum grundsätzlichen Vermummungsverbot nach § 176 Abs. 2 Satz 1 GVG darstellt und Ausnahmevorschriften immer eng auszulegen sind.

Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sprechen ferner dafür, dass § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG eine Art Härtefallregelung sein soll, die eine Abwägung zwischen schützenswerten Interessen des Betroffenen auf Verhüllung und dem öffentlichen Interesse nach einer offenen Gesprächsatmosphäre "von Angesicht zu Angesicht" im Gerichtssaal ermöglichen soll.

Wenn ein Prozessbeteiligter sein Gesicht - namentlich aus religiösen Gründen - unbedingt ganz oder teilweise verdecken will, dann soll der Vorsitzende diesem Wunsch ausnahmsweise entsprechen können, wenn die vom Gesetzgeber im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege gewünschte offene Gesprächsatmosphäre darunter nicht zu sehr leidet bzw. wenn die vom Betroffenen vorgebrachten Gründe für seinen Verhüllungswunsch überwiegen.

Soll dagegen gegen den Willen eines Prozessbeteiligten eine Maskenpflicht im Gerichtssaal angeordnet werden, dann fehlt es schon an der vom Gesetzgeber ersichtlich vorausgesetzten Abwägungssituation zwischen einem begründeten Wunsch des Betroffenen auf Verhüllung und dem öffentlichen Interesse, dass alle Prozessbeteiligten während der Verhandlung ihr Gesicht zeigen.

Auf § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG kann also die richterliche Anordnung einer Maskenpflicht von vorneherein nicht gestützt werden, ebenso wenig auf die allgemeine Vorschrift des § 176 Abs. 1 GVG, wonach die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vorsitzenden obliegt, weil § 176 Abs. 2 GVG Fragen rund um die Verhüllung des Gesichts als lex specialis abschließend regelt und daher den Rückgriff auf die allgemeinere Norm des § 176 Abs. 1 GVG sperrt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
*********“
__________
Markus Haintz
Rechtsanwalt

Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.

Martin Luther King
210221_von_AG_Göppingen_wegen_Beschluss_Befangenheit_Direktor_Steinle.pdf
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💥Amtsgericht Göppingen erklärt Direktor Dr. Steinle für befangen.

Das Ablehnungsgesuch der Betroffenen vom 05.02.2021 gegen Direktor des Amtsgerichts Dr. Steinle wird für begründet erklärt.
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Erstaunlich wie gelassen man auf vermeintliche Würfe von Steinen (Plural) reagieren kann. Das Video wird gerade noch synchronisiert. Unabhängig davon wirkt das doch sehr gestellt und emotionslos.
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/gesundheitsminister-spahn-verspricht-geimpfte-duerfen-frei-reisen-75951604,view=conversionToLogin.bild.html

GESUNDHEITSMINISTER SPAHN VERSPRICHT
Geimpfte dürfen frei reisen!
Rückkehr zu Freiheitsrechten wenigstens für Geimpfte ++ Urlaub auch in Deutschland?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

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Markus Haintz
Rechtsanwalt

Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.

Martin Luther King
Forwarded from Martin Lejeune
Die Polizei in #Stuttgart​ freut sich über eine friedliche Versammlung am 03.04.2021 mit Ruf der Trommeln und #Querdenken #s0304
https://youtu.be/qoqVBiFoTY8
Forwarded from Epoch Times Deutsch
Depressionshilfe-Stiftung
Zweiter Lockdown wirkt deutlich traumatischer: 140.000 Suizidversuche zu befürchten

Die Deutsche Stiftung Depressionshilfe spricht von einer dramatischen Verschlechterung der Lage psychisch Erkrankter im zweiten Lockdown. Im Vergleich zur ersten Welle an Einschränkungen werde die gegenwärtige allgemein als belastender wahrgenommen.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/depressionshilfe-stiftung-zweiter-lockdown-wirkt-deutlich-traumatischer-a3483386.html
210126_von_StA_Dresden,_Einstellung_Ermittlungsverfahren_geschwärzt.pdf
1.6 MB
September 2020 in Dresden:

https://www.youtube.com/watch?v=M6iflOxpFck

„Schubs mich und du fängst dir ne Kugel“

Strafverfahren gegen Polizisten eingestellt.
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Halle:
Zivile Securitys wollen in Fußgängerzone Maskenbefreiungsattest sehen.

@FreiePresseHalle
✌️&❤️
@ServusDeutschland
https://www.passaicclarity.org/

Website des New Yorker Anwalts und Rabbis Yitzchok Dovid Smith. Dieser hat auch bereits im Coronaausschuss Nummer 32 (ab 3 Stunden) ausgesagt.

Ich stand vor einiger Zeit mit ihm in Kontakt, wer ihm beim übersetzen seiner Texte ins Deutsche helfen möchte, kann ihn gerne kontaktieren: [email protected]
Forwarded from Eva Herman Offiziell
Merkel plant offenbar bundesweiten Lockdown - Ausgangssperre tagsüber?

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant laut einem Bericht einen harten, deutschlandweiten Lockdown. Sogar von einer Ausgangssperre am Tag ist die Rede.

Demnach halte Merkel die derzeit geltenden Corona-Regeln nicht für ausreichend.

Für die Zeit nach Ostern könnten auf die Menschen in Deutschland also noch härtere Maßnahmen zukommen, um die dritte Corona-Welle in den Griff zu bekommen. Konkret soll es laut "Bild"-Angaben um weitgehende Schulschließungen, schärfere Ausgangsbeschränkungen (womöglich auch am Tag) und vor allem einen bundesweit einheitlichen Lockdown gehen. Auch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes sei im Gespräch."

https://www.infranken.de/ueberregional/deutschland/corona-deutschland-plant-merkel-neuen-knallhart-lockdown-nach-ostern-art-5188408
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https://reitschuster.de/post/corona-demo-in-stuttgart-ein-steinwurf-und-seine-vor-geschichte/
Wurde mir zugespielt. Allerdings glaube ich, dass das was in dem einen Video von Twitter (Herder) fliegt ein anderer Gegenstand ist. Im Bereich des Fußes des Kameramanns haben wir tatsächlich (auch?) ein Ei gefunden und gefilmt. Ich vermute aber auch, dass es mehrere Gegenstände waren. Da müssen Experten ran, nur als Denkanstoß.


Hallo Markus Haintz,
Gab es ein Drehbuch?
Boris Reitschuster schrieb in seinem Bericht zu dem "Steinwurf", dass der "Gegenstand" in dem Twittervideo von Herder über das Kamerateam hinweg auf das untere Gelände geflogen wäre. Dieser Gegenstand ist meines Erachtens nicht soweit geflogen, sondern ist dem Tonmann an den rechten Schuh geflogen. Vor der dunklen Hose erscheint der Gegenstand hell, während er vor dem Himmel dunkel erscheint. Bei Reitschuster
https://www.youtube.com/watch?v=finQeCzNN4U&t=3625s ist der Gegenstand zum Zeitstempel 1.01.31 zusehen.

Die Reaktion des Tonmanns ist etwas verspätet, und nur ein Herunterschauen, so das man annehmen kann, dass es nicht schmerzhaft war. Er hat es lediglich bemerkt.

Auf Grund der Flugkurve denke ich nicht, dass es sich um einen Stein handelte. Dazu flog der Gegenstand meines Erachtens zu langsam und zu steil nach unten. Es könnte aber ein Stein gewesen sein, den man von der Wurfbewegung her nicht wie einen Sperr sondern wie eine Boulekugel von unten nach oben geworfen wurde. Ich bezweifle das aber. Wäre sicherlich auch ungewöhnlich für die Stimmung vor Ort und im Gedränge.

Genauere Beschreibung:
Kurz bevor der Stein flog hat auf dem Herder Video ein Rufer direkt links von der Kamera das Team als Dreck und Abschaum beschimpft, so das der Lichtmann mit dem Reflektor sich halb zu ihm umdreht. Kurz darauf nickt der Reporter sehr deutlich. Dies sieht man im Tagesschau Video besser. Dieses kräftige Nicken ist unüblich. Reporter stehen in der Regel wie Ölgötzen und nicken wenn dann nur ansatzweise. Kurz nach dem Nicken fliegt der Gegenstand.

Folgende Fragen kamen mir in den Sinn?
Was ist wenn der Filmer nicht zufällig da steht und nicht zufällig den Bildausschnitt so wählt, das viel Platz für den Rufer ist, obwohl er doch das ARD Team im Bild haben wollte, der Rufer nicht zufällig dort zu diesem Zeitpunkt ruft, der Lichtmann sich nicht zufällig umdreht und der Reporter sonst nicht so kräftig nickt?

Die Arbeitshypothese:
Der Filmer filmt bereits, die Live-Schalte beginnt, der Rufer fängt nun an zu brüllen, der Lichtmann dreht sich, damit der Reporter Bescheid weiß, der Reporter wartet bis eine Frage kommt die er mit einem sehr deutlichen dreifachen Nicken quittieren kann, der Reporter nickt, der Werfer wirft, beim zweiten Nicken taucht der Gegenstand im Video auf, der Filmer schwenkt mit dem Stein. Alles im Kasten. Die Handykamera war zuvor sehr starr und nicht wie bei einem Handyvideo im Gedränge verwackelt, daher macht der Schwenkt besonders stutzig. Auf Reitschuster bei Zeitstempel 1.03.37 bückt sich an dieser Stelle eine Frau die zuvor von links mit einem Mann kam und dann ohne den Mann sofort nach links verschwindet.

Fragen die man vielleicht klären könnte:
Wer ist der Filmer? Bürgt jemand für ihn? Ist das Originalvideo länger als die veröffentlichte Szene? Hat Herder noch mehr von der Demo gepostet? Wer ist der Rufer? Ist er bekannt und kann sich jemand für ihn verbürgen? Wer ist die sich bückende Frau und der sichtschützende Mann?

Herzliche Grüße
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Markus Haintz
Rechtsanwalt

Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.

Martin Luther King
Erfahrungsbericht einer Psychiaterin und Mutter

"Kinder in der Pandemie
****** ist zweieinhalb Jahre alt. Bald hat er sein halbes Leben mit Corona und unter den Schutzmaßnahmen gelebt. „Mabes“ (Maske) war eines seiner ersten Wörter und anfangs hat er in der S-Bahn irritiert versucht, mir die Maske vom Gesicht zu ziehen. Ich habe ihm erklärt, dass alle hier eine Maske tragen müssen und er hat den Menschen neugierig ins verdeckte Gesicht geschaut, mit seinen Fingern auf sie gedeutet und wiederholt „Mabes, Mabes, Mabes“ gesagt. Heute ist er hierüber wenig verwundert, eher wenn wir überhaupt mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, um etwas zu unternehmen, was wir früher mehrmals die Woche miteinander getan haben (Musikgarten, Treffen mit Freunden und anderen Kindern, Schwimmbad, Tierpark,…). Statt mir den Mundschutz herunterzuziehen, versucht er inzwischen, sich selbst einen aufzusetzen. ***** kann mir zeigen, wie ein Coronatest funktioniert und weiß, dass er danach ein Gummibärchen bekommt. Er hält Abstand zu anderen Menschen, weil er gelernt hat, dass es Menschen oft Angst macht, wenn er ihnen zu nahe kommt.

***** ist acht Jahre alt, kann „Corona“ perfekt schreiben und Viren malen. Seine größten Wünsche für 2021 sind, „dass Corona vorbei ist, Tennis spielen und Taekwondo“, zu seinem baldigen Geburtstag, dass er ihn mit seinen Freunden feiern kann. Am Wochenende spielt er gerne Corona-Test-Zentrum. Dann zieht er sich Kittel, Handschuhe und Mundschutz an und lässt mich auf ein Glasplättchen hauchen, das er anschließend unter einem Mikroskop untersucht („Mama, ich habe einen Corona-Hauchtest erfunden, der ist nicht so schlimm“). Er hat geweint und wollte nicht mehr in die Schule, als ich ihm erklärt habe, dass er ab dem nächsten Tag acht bis neun Stunden täglich den Mundschutz tragen muss (Ganztagsklasse). Inzwischen trägt er ihn still, auch draußen in der ******straße, in der wir wohnen (Maskenpflicht), selbst wenn es regnet und schneit. Er hat geweint bei seinem dritten Coronatest und mich gefragt, ob er nicht direkt nächste Woche wieder einen machen müsse, es könnte ja jederzeit ein anderes Kind aus seiner Gruppe wieder positiv getestet werden. Er hat mich gefragt, wann alles wieder normal ist. Er soll sich in der Notbetreuung still auf seinem Platz beschäftigen, wenn er die Aufgaben selbstständig erledigt hat. Er soll nicht nur nicht mit anderen Kindern, die er gar nicht kennt, draußen sein und spielen, sondern auch nicht einfach in die Luft schauen. Weil ich das nicht ertragen kann, ihn so lange in der Notbetreuung zu wissen, wird er (teils mehrmals täglich) herumgereicht zwischen daheim, Notbetreuung, Oma und Opa in einem ausgeklügelten System, welches sofort zusammenbricht, wenn etwas nicht nach Plan funktioniert.

Für mich als Mutter ist nicht das Schlimmste, dass alles überfordernd und anstrengend ist (was es zweifelsfrei ist), sondern was wir unseren Kindern für Werte vermitteln, z.B. den stillen Gehorsam auch gegenüber aus meiner Sicht sinnlosen Maßnahmen (Maske im Freien, selbst wenn wir alleine durch die Leibstraße gehen). Ich bin bestürzt, dass wir den Bedürfnissen unserer Kinder nicht im Geringsten gerecht werden und noch viel mehr, dass keiner vehement für diese eintritt. Wir wissen, dass Kinder eine besonders schlechte Nutzen-Schaden-Relation bezüglich der Maßnahmen haben (geringes Risiko durch die Erkrankung, hoher Schaden durch die Maßnahmen), die wir ihnen seit einem Jahr auferlegen, um uns Erwachsene zu schützen (z.B. Studie, dass jedes dritte Kind inzwischen psychisch auffällig ist, 60% schädliche Auswirkungen von Maskentragen bei Kindern,…). Ich soll weiter still vertrauen auf Politiker, Pädagogen und Kinderärzte, Menschen, die sich aus meiner Sicht für das Wohl unserer Kinder einsetzen sollten und die weiter das Recht unserer Kinder unterordnen zu Gunsten der Gesellschaft.
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