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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Bereits im Vorfeld wurde uns mehrfach mitgeteilt, dass Spontanversammlungen in Bayern nicht zulässig seien, egal mit welchen Teilnehmerzahlen. Als Begründung wurde angeführt, dass der 1. Demo-Zug ja auch verboten worden sei. Allerdings erfolgte dies mit der Begründung, dass mit zu vielen Teilnehmern gerechnet wurde (wegen der Hauptkundgebung mit angezeigten 2500 Teilnehmern), zum Zeitung unser Spontanversammlungen waren allerdings nur noch maximal 100 Teilnehmer anwesend. Darauf angesprochen kam keine Erwiderung der Polizei. Nach 1 Stunde Diskussion wurde eine Demonstration mit 5 Teilnehmern genehmigt, an der ich teilgenommen habe.

Ich werde spätestens am Montag Strafanzeige gegen den Einsatzleiter stellen wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall (240 Abs. 4 Nummer 2 Strafgesetzbuch als Amtsträger) und wegen der Androhung von Gewalttätigkeiten bzw. der erheblichen Störung einer Versammlung Art. 20 Abs. 1 Nummer 2 Versammlungsgesetz Bayern.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken Ulm

https://teleg.eu/Haintz


Art. 8 Bayerisches Versammlungsgesetz
Störungsverbot, Aufrufverbot
(1) Störungen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung öffentlicher oder nichtöffentlicher Versammlungen zu verhindern, sind verboten.
(2) Es ist insbesondere verboten,
1.
in der Absicht, nicht verbotene öffentliche oder nichtöffentliche Versammlungen zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vorzunehmen oder anzudrohen oder erhebliche Störungen zu verursachen oder
2.
bei einer öffentlichen Versammlung dem Leiter oder den Ordnern in der rechtmäßigen Erfüllung ihrer Ordnungsaufgaben mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand zu leisten oder sie während der Ausübung ihrer Ordnungsaufgaben tätlich anzugreifen.
(3) Es ist verboten, öffentlich, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung, im Internet oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Darstellungen zur Teilnahme an einer Versammlung aufzufordern, deren Durchführung durch ein vollziehbares Verbot untersagt oder deren vollziehbare Auflösung angeordnet worden ist.


Art. 20 Bayerisches Versammlungsgesetz
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen Art. 6 eine Waffe oder einen sonstigen Gegenstand der dort bezeichneten Art mit sich führt, zu einer Versammlung hinschafft, bereithält oder verteilt,
2.
entgegen Art. 8 Abs. 2 Nr. 1 Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder eine erhebliche Störung verursacht oder
3.
entgegen Art. 16 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a sich mit anderen zu einem gemeinschaftlichen friedensstörenden Handeln zusammenschließt und dabei Waffen oder sonstige Gegenstände der dort bezeichneten Art mit sich führt.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
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19.09.20, Landshut, Video 1 (Aussage Einsatzleiter bezüglich Gewalt)
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19.09.20, Landshut, Video 2 (Androhung Auflösung meiner Spontandemo ohne Begründung)
200919 Demo Landshut, RA Haintz.pdf
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Vorkommnisse Demo Landshut, RA Haintz.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article216174850/Muenchen-Soeder-stellt-Maskenpflicht-auf-oeffentlichen-Plaetzen-in-Aussicht.html

München und Bayern planen eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit!

Es wurden diesbezüglich bereits diverse Eilversammlungen in Bayern angezeigt, weitere Infos folgen. Es handelt sich um ein tagesaktuelles Ereignis, die 48 Stunden Frist zu Anzeige einer Versammlung gilt in diesem Falle nicht (Art. 13 (3) BayVersG.

Die Versammlungen sind lediglich der Versammlungsbehörde anzuzeigen, sollte diese nicht mehr erreichbar sein, kann die Anzeige auf gegenüber der Polizei (Polizeivollzugsdienst) erfolgen, idealerweise per E-Mail und zusätzlich per Telefon.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken Ulm

https://teleg.eu/Haintz

Bayerisches Versammlungsgesetz
Art. 13
Anzeige- und Mitteilungspflicht

(1) 1Wer eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift anzuzeigen. 2Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage, Sonn- und Feiertage außer Betracht. 3Bei einer fernmündlichen Anzeige kann die zuständige Behörde verlangen, die Anzeige schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift unverzüglich nachzuholen. 4Eine Anzeige ist frühestens zwei Jahre vor dem beabsichtigten Versammlungsbeginn möglich. 5Bekanntgabe einer Versammlung ist die Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis.


(2) 1In der Anzeige sind anzugeben
1.
der Ort der Versammlung,
2.
der Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung,
3.
das Versammlungsthema,
4.
der Veranstalter und der Leiter mit ihren persönlichen Daten im Sinn des Art. 10 Abs. 3 Satz 1 sowie
5.
bei sich fortbewegenden Versammlungen der beabsichtigte Streckenverlauf.
2Der Veranstalter hat wesentliche Änderungen der Angaben nach Satz 1 der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.



(3) Entsteht der Anlass für eine geplante Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), ist die Versammlung spätestens mit der Bekanntgabe fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder bei der Polizei anzuzeigen.



(4) Die Anzeigepflicht entfällt, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung).


(5) Die zuständige Behörde kann den Leiter ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet.

(6) 1Der Veranstalter hat der zuständigen Behörde auf Anforderung die persönlichen Daten eines Ordners im Sinn des Art. 10 Abs. 3 Satz 1 mitzuteilen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet. 2Die zuständige Behörde kann den Ordner ablehnen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 vorliegen.

(7) Die zuständige Behörde kann dem Veranstalter aufgeben, die Anzahl der Ordner zu erhöhen, wenn ohne die Erhöhung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu besorgen ist.
Es ist nicht Ihre Aufgabe Herr Fachkollege, in den sogenannten privaten Sektor einzugreifen.
Ja, wir müssen die Entwicklung jetzt brechen, allerdings meine ich damit die Entwicklung Ihrer fehlerhaften Politik!

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken Ulm

https://teleg.eu/Haintz
Auf dem Marktplatz in Schweinfurt wurde eine Eilversammlung am heutigen 21.09. angezeigt um 17:00 Uhr. Weitere Details sind mir im Moment noch nicht bekannt. In München ist wohl auch was geplant, allerdings fehlen mir hier noch die Informationen.
Auf dem Münchner Marienplatz finden heute (Montag 21.09.) von 17:00 bis 21:00 Uhr 2 genehmigte Versammlungen statt:

1. Eine Meditationssdemo gegen die Coronamaßnahmen
2. Eine Tanzdemo gegen die Coronamaßnahmen

Außerdem wurde in diversen Kanälen dazu aufzurufen, sich zum Marienplatz zu begeben, um gegen die neuen Entwicklungen in Bayern, geplante Maskepflicht in der Öffentlichkeit, zu protestieren.

https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/viktualienmarkt-soeder-will-maskenpflicht-auf-oeffentlichen-plaetzen-73016702.bild.html

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken Ulm

https://teleg.eu/Haintz
Ulm: Pressemitteilung Rechtsanwalt Markus Haintz vom 21.09.2020

Ein Demonstrant der URA Dresden (undogmatisch radikale Antifa) wurde auf einer Demonstration für mehr Flüchtlingsaufnahme in Dresden von einem Polizisten mit den Worten angesprochen, "Schubs mich und du fängst dir ne Kugel".

Ich verurteile die Äußerung des Polizeibeamten aufs Schärfste und habe eben bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige gegen den Polizeibeamten erstattet, siehe unten. Derartige Äußerungen müssen konsequent geahndet werden. Egal auf welcher Demonstration.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

https://teleg.eu/Haintz


An die Staatsanwaltschaft Dresden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige bezüglich sämtlicher infrage kommender Delikte gegen den im nachfolgenden Video ersichtlichen Polizeibeamten, insbesondere wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall als Amtsträger (§ 240 Abs. 4 Nummer 2 Strafgesetzbuch) sowie wegen Bedrohung (§ 241 Strafgesetzbuch).

Der Polizeibeamte äußerte sich auf einer Demonstration für mehr Flüchtlingsaufnahme in Dresden gegenüber einem Demonstranten mit den Worten, "Schubs mich und du fängst dir ne Kugel". Die Demonstration wurde laut Presseberichten von der URA Dresden, der undogmatisch radikalen Antifa veranstaltet.

Beweis:
https://www.youtube.com/watch?v=wQUgkIL__a8&app=desktop
Forwarded from BLEIBFREI
‼️‼️‼️ 😡😡😡😡😡 👉 SCHUBS MICH UND DU FÄNGST DIR 'NE KUGEL ! SAGTE HEUTE DER POLIZEIEINSATZLEITER ZU EINEM ANTIFA BEI EINER DEMO. GESCHUPST, WURDE ER TROTZDEM, TRAT ETWAS ZURÜCK, FASSTE SEINE WAFFE AN, WÄHREND ER EINEN BLICK AUF DIE KAMERA VOM REPORTER WARF, UND LIESS ES DABEI ! (siehe Videoaufnahme der Situation

https://www.frei3.de/article/285e94e7-7db3-4e6e-be32-6962659a293b

oder bei "die Welt"

oder bei "Bild" bei youtube

https://m.youtube.com/watch?v=wQUgkIL__a8
Falls jemand ihn noch nicht kennt, www.david-claudio-siber.de er freut sich über Support. Er fährt auch nicht nur zu Demos, er hält auch Vorträge, für Institute, Parteien, Vereine, Initiativen und Unternehmen, natürlich auch für private Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern, die Aufklärung möchten oder andere aufklären wollen. Soweit ich weiß, auch Konzepte zur Demokratie Förderung innerhalb von Institutionen.
https://rp-online.de/nrw/panorama/corona-demo-duesseldorf-etwa-4500-teilnehmer-protestierten-am-rheinufer_aid-53458425

Danke an die Veranstalter und Teilnehmer.

Danke auch an die Versammlungsbehörde in Düsseldorf, es geht auch anders. Bayern und Berlin sind nicht überall. Zum Glück gibt es noch Städte und Bundesländer, die Versammlungsfreiheit ernst nehmen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken Ulm

https://teleg.eu/Haintz
Forwarded from Alexander Ehrlich www.honkforhope.eu
Friedenskette 03.10.2020 am Bodensee
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Tag der Europäischen Einheit

‼️‼️ HELFERAUFRUF ‼️‼️

Für die gewaltige Aufgabe, 260.000 Menschen an einer Strecke aufzustellen, benötigen wir ca. 2.700 freiwillige Helfer als Ordner, Informationsstellen, Friedenshelfer, Friedensboten, Friedensreporter uvm.

Besonders dringend gesucht: Streckenabschnitts- und Sammelstellenleiter, Deeskalations-Helfer sowie Menschen mit Erfahrung als Ersthelfer / Sanitäter.

Wenn Du Dich einbringen und ein aktiver Teil dieses ehrgeizigen und unübersehbaren Zeichens für Frieden und Freiheit in Europa sein möchtest, bitte melde Dich unter https://www.friedenskette-bodensee.de/anmelden-helfer

Wir freuen uns auf Dich!
#honkforhope und die beteiligten Friedensinitiativen am Bodensee
Ich bin am morgigen Mittwoch den 23. September um 20.15 Uhr beim Bayerischen Rundfunk / BR Fernsehen zu Gast in der Münchner Runde.


Thema:

Bußgeld, Masken, Quarantäne:

Raubt Corona uns die Freiheit?




Weitere Gäste:

Dr. med. Jördis Frommhold, Fachärztin für Lungenkrankheiten

Matthias Helwig, Kinobetreiber und Festivalleiter aus Gauting

Joachim Herrmann MdL, Bayerischer Innenminister, CSU

Moderation:
Christian Nitsche


Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken Ulm

https://teleg.eu/Haintz

https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/muenchner-runde/moderatoren/index.html
Forwarded from Martin Lejeune
"Engagiert euch! Seid mutig! Tretet für eure Rechte ein!" Markus Haintz #Querdenken Rechtsanwalt Ulm

https://youtu.be/1fiHavKAlCU
HAINTZ.media
https://mobile.twitter.com/muenchnerrunde/status/1308831439593574402
Ihr könnt gerne eure Meinung zu der gestrigen Sendung an den Bayerischen Rundfunk senden: [email protected]
[email protected]
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