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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Für alle, die wissen wollen wie lange die Entwicklung eines Medikaments/Impfstoffes normalerweise (!) dauert, hier eine tolles Schaubild mit Zeitstrahl (gerne an diejenigen weiterleiten die nicht verstehen dass sie momentan Versuchsteilnehmer sind):

https://klinischeforschung.novartis.de/patienten/allgemeines-zu-klinischen-studien/entwicklung-von-medikamenten/

💥Beispiel für positive Propaganda unsererseits, mit Bildern und Fragen die zum Nachdenken anregen💥
Die Schmutzzeitung, verbreitet mal wieder Hass und Hetze. Ich sehe nunmehr davon ab das zu verlinken, warum sollte man für die Alt-Medien auch noch Aufmerksamkeit, Klicks und Werbeeinnahmen generieren. Boykottiert sie, das ist wesentlich effektiver.
Tagesspiegel rudert zurück, bitte klickt die Artikel nur an, wenn ihr sie unbedingt lesen möchtet. Jeder Klick bringt den Altmedien Geld. Das Wichtigste fasse ich zusammen.

https://www.tagesspiegel.de/politik/in-eigener-sache-unsere-berichterstattung-zu-allesdichtmachen/27178170.html

„Unsere Recherchen haben neue Hintergründe aufgezeigt - wir haben aber auch Fehler gemacht
Diese Recherchen haben zahlreiche neue Hintergründe aufgezeigt, wurden vielfältig zitiert und wir führen sie weiter. Allerdings sind uns dabei auch handwerkliche Fehler unterlaufen, für die wir um Entschuldigung bitten. Paul Brandenburg ist mehrfach in alternativen Medien aufgetreten, die auch Verbindungen zur Querdenker-Szene haben. Wir haben ihn mit Äußerungen aus diesen Auftritten zitiert und diese als „antidemokratisch“ bezeichnet. Dieser Begriff ist durch Brandenburgs Äußerungen nicht gedeckt. Online haben wir das korrigiert. Zudem haben wir Paul Brandenburg vor der Publikation nicht um eine Stellungnahme gebeten – eigentlich ein journalistisches Muss.“


Markus Haintz
Rechtsanwalt

„Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.“

Martin Luther King
Neues zum Wuhan Virus? Fledermäuse oder doch Labor-Virus?

„Lieber Herr Haintz,

ich nehme fast an, dass Sie es schon kennen und wissen, aber ich wollte es sicherheitshalber noch mal für Sie zusammenfassen:

Aus den Kreisen der Basisdemokraten haben ich diese wirklich bahnbrechende Studie bekommen, die skandalöserweise offenbar seit der Veröffentlichung am 18.02. von den Mainstreammedien verschwiegen wurde:

https://www.uni-hamburg.de/newsroom/presse/2021/pm8.html

Damit ist die böswillige Entstehung und "Optimierung" der Gefährlichkeit im Labor weitgehend nachgewiesen. Ist ja auch nicht verwunderlich, natürlich experimentieren alle großen Mächte mit biologischen Waffen, egal was sie behaupten.

Natürlich gibt es dazu auch schon wieder einen Faktencheck der Deutschen Welle (die darf bald so auch nicht mehr so heißen), der sich aber klugerweise nicht zum Wahrheitsgehalt äußert sondern nur die Methodik kritisiert - das ist eine Allzweckwaffe, ein Totschlagargument in der Wissenschaft, das die Pharmaindustrie immer benutzt, wenn ihr Fehler nachgewiesen werden. Wissenschaft bleibt immer ein Stück weit Unsicherheit, da findet man immer was.

Dazu aber eine weitere sehr interessante Arbeit, die es wissenschaftlich korrekt als "unwahrscheinlich" bezeichnet, dass auf natürlichem Weg 4 Strukturproteine des HIV-Virus in den SARS-Cov2-Virus reinkommen, somit auch befürwortet, dass es eine Laborzüchtung ist:

"The finding of 4 unique inserts in the 2019-nCoV, all of which have identity /similarity to amino acid residues in key structural proteins of HIV-1 is unlikely to be fortuitous in nature."

https://www.researchgate.net/publication/338957445_Uncanny_similarity_of_unique_inserts_in_the_2019-nCoV_spike_protein_to_HIV-1_gp120_and_Gag


und

https://www.researchgate.net/publication/344240007_Unusual_Features_of_the_SARS-CoV-2_Genome_Suggesting_Sophisticated_Laboratory_Modification_Rather_Than_Natural_Evolution_and_Delineation_of_Its_Probable_Synthetic_Route

Da gibt es noch mehr, die sich überwiegend im Literaturverzeichnis der Hamburger Studie finden.

Auf der Internetseite der Gates-Foundation gibt es eine irrsinnig lange Liste von gesponsorten Projekten, die man runterladen kann, die ich aber aktuelle nicht komplett zu checken schaffe:

https://www.gatesfoundation.org/about/committed-grants

Auf alle Fälle findet sich unter Nr. 77 die Universität von Wuhan, zumindest sind also geschäftliche Beziehungen zu Forschungsstätten in Wuhan dokumentiert. Ich nehme auch nicht an, dass das wirklich ursächliche Virus-Projekt sich hier findet, so dreist wird nicht mal Bill Gates sein.


Ich hoffe Sie können was damit anfangen und an die richtigen Stellen weiterleiten!

Viel Erfolg und viele Grüße!

****** Pneumologe
*********"

____________
Markus Haintz
Rechtsanwalt

„Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.“

Martin Luther King

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Forwarded from Dr. Tenpenny
Too much common sense for most people
https://pheodora-verlag.beziehung-management.de/tagebuch-des-erwachens/

Von einer guten Freundin empfohlen und geschrieben.
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Berlin während der Ausgangssperre.

In Stadtgebieten, in denen die Polizei „schon seit Jahren“ nicht gesichtet wurde.
Forwarded from Jessica Hamed
Mit Beschluss vom 04.05. stellte das VG HH sinngemäß fest, dass die über die „Bundesnotbremse“ hinausgehende Ausgangssperre (ab 21 Uhr und auch nach Ausserkrafttreten der Voraussetzungen des 28b, also sobald die Inzidenz unter 100 liegt) voraussichtlich rechtswidrig ist und führt u.a. aus:

„Denn diese Begründung steht in keinem Zusammenhang zu einem konkreten Infektionsgeschehen. Die Formulierungen sind pauschal und allgemeingültig. Der Verordnungsgeber stellt auch keine konkrete Gefährdungsprognose an, indem er pauschal darauf hinweist, er werde seiner Rechtspflicht zur kontinuierlichen Beobachtung und Evaluation der epidemiologischen Lage und der Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen weiter nachkommen und diese Schutzmaßnahmen umgehend anpassen bzw. aufheben [...]“

Zuvor stellte es - anders als das BVerfG, dass dieses Grundrecht unerwähnt ließ - fest:

„Sie verletzt die Antragstellerin in ihrem Recht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (zu diesem Grundrecht umfassend Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, 93. EL Oktober 2020, Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 Rn. 1 ff.) [...]

Wie bereits der Wortlaut von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verdeutlicht, nimmt die Freiheit der Person einen hohen Rang („unverletzlich“) unter den Grundrechten ein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.7.2019, 2 BvR 382/17, juris Rn. 24); sie unterliegt der besonderen Schranken- Schranke des Art. 104 Abs. 1 GG [...]. Für die Intensität des durch die streitgegen- ständliche Ausgangsbeschränkung nach § 3a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO folgenden Eingriffs in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG spricht zunächst, dass die in Abs. 2 Halbsatz 2 der Vorschrift genannten Zwecke, die einen ausnahmsweisen Aufenthalt im öffentlichen Raum zulassen, eng gefasst sind und im Wesentlichen nur Notfälle, die Wahrnehmung essentieller Grundrechte oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe erfordern. Dies betont den grundsätzlich umfassenden Geltungsanspruch der im ersten Halbsatz der Vorschrift geregelten Ausgangsbeschränkung. Weiter spricht für eine erhebliche Intensität der Maßnahme, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Berufstätigen – zu der auch die Antragstellerin zählt – nicht in der Lage ist, vor 21 Uhr Freizeitaktivitäten im Freien auszuüben oder überhaupt in der Öffentlichkeit zu verweilen, was die Möglichkeit der grundsätzlich freien Lebensgestaltung erheblich einschränkt. Des Weiteren muss in Rechnung gestellt werden, dass eine Vielzahl der von § 3a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO Betroffenen in räumlichen Wohnverhältnissen leben, die keinen privaten Zugang ins Freie ermöglichen. Schließlich muss bei der Bewertung der Intensität des Eingriffs Berücksichtigung finden, dass die Ausgangsbeschränkung – wenn auch aufgrund wechselnder Rechtsgrundlagen – bereits seit dem 2. April 2021 gilt und gemäß § 40 Abs. 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO bis zum 21. Mai 2021 fortbesteht, auch wenn sie durch den Verordnungsgeber bereits vor dem 21. Mai 2021 abgeändert oder aufgehoben werden kann. Dies dürfte für die Bürger bei einer Gesamtbetrachtung aller seit Beginn der Corona-Pandemie getroffenen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen den spürbarsten Grundrechtseingriff darstellen.“

https://justiz.hamburg.de/contentblob/15050242/de4923ca2aba93c1e91dbc4b06aeacf7/data/13-e-1718-21-beschluss-vom-4-5-21.pdf

Eine Pressemitteilung gab es zu diesem bemerkenswerten Beschluss erstaunlicherweise nicht.

HH hat übrigens reagiert - ab heute gibt es keine „erweiterte Ausgangssperre“ mehr.

https://www.hamburg.de/verordnung/
💥Verbrechen gegen die Menschheit💥

https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/trotz-spott-und-beschimpfungen-diese-kritischen-corona-experten-behielten-recht-76364422,view=amp.bildMobile.html

Diejenigen, die verhöhnt haben, sind im Sinne des Römischen Statuts verantwortliche Täter für die Schäden die aus systematischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung entstanden sind.

Diese Taten werden dokumentiert, ausgewertet und vor internationalen Strafgerichten zur Anklage kommen.
Es handelt sich hier um die größte menschenrechtswidrige Intervention seit Ende des 2. Weltkriegs.
Nicht ein Virus wird sich verantworten müssen, sondern Menschen.

Allen Richtern, die meinen, an diesen Taten teilhaben zu müssen, sei die Lektüre des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. September 1991 nahegelegt.
Zu den (vornehmlich) Todesurteilen führte das BSG aus:

"Nur ein beschränkter Teil der damaligen Strafpraxis war rechtsstaatlich vertretbar. Solche Urteile waren dem "Normenstaat" zuzurechnen, dh dem Teil der Staatsgewalt, der sich an eine in einem Kulturstaat vertretbare Rechtsordnung hielt (vgl Fraenkel, Der Doppelstaat: Recht und Justiz im "Dritten Reich", 1984, 21, 99 ff; amerikanische Originalausgabe von 1941).

Die nationalsozialistische Herrschaftsordnung war jedoch zu einem großen Teil anders geartet; sie war ein politisches Terrorsystem "der unbeschränkten Willkür und Gewalt, das durch keinerlei rechtliche Garantien eingeschränkt" wurde, und bildete insoweit den sogenannten "Maßnahmestaat" (Fraenkel, aaO, 21, 26 ff, 136 ff)."

https://research.wolterskluwer-online.de/document/79957ce5-5617-4c66-b85e-3364893b190a

Hierbei geht es nicht um eine Gleichsetzung von NS-Staat mit dem aktuellen Corona-Regime. Insofern sind die Begriffe "Vergleich" und "Gleichsetzung" wesensunterschiedlich.
Es geht um die Analyse von Systemverschiebungen, die eine scheinbare "Rechtsnormalität" vorspiegeln, die allerdings dann nicht mehr gilt, wenn diese der Staatsräson widerspricht.

Das ist eindrucksvoll zu beobachten in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur "Bundesnotbremse" vom 05. Mai 2021.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/05/rs20210505_1bvr078121.html

Der "Maßnahmestaat" tritt dann in Erscheinung, wenn mit den Regeln des "Normstaates" politisches Unrecht nicht mehr gerechtfertigt werden kann.
Exakt das Heraustreten aus einem Normstaat beschreiben wir Juristen heute als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Genau an diesem Punkt greift das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig

"Widerstand bedeutet, dass das Staatsvolk der Staatsmacht die Gefolgschaft verweigert."

Ralf Ludwig
Rechtsanwalt und Bürgerrechtler

Wer die Arbeit des Richter-Dettmar-Zentrums für Aufklärung, Ermittlung, Verfolgung und Anklage von Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstützen möchte:

Bitte an
Ralf Ludwig
Verwendungszweck:
Schenkung für R-D-Z

Bankverbindung
LT41 3780 0000 1496 3793

Ethereum (ETH)
0xacA453Ebd26DAf7FeF3ee862222ce5b3f2C69B65

Cardano (ADA)
Ae2tdPwUPEZ9CXGw26dmAENJeV51z7G3RnMNpVswGPqE8264iFksDcziUat

Bitcoin (BTC)
3PGp66s5ZbU462UakQKRBb3VKjwMvJxf8P

Jeder Cent wird in den Aufbau des Zentrums gesteckt.

Vielen Dank!
https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Zweifelhafte-Maskenbefreiung-Polizei-kommt-vor-Kommunion-3986514.html

„Weil eine Erstkommunikantin die Messe in einer Pfarrkirche im Landkreis Freyung-Grafenau ohne Mund-Nasen-Bedeckung mitfeiern sollte, hat der Priester die Polizei geholt.

Die Erstkommunion ist ein Festtag für jede Pfarrgemeinde – auch zu Pandemiezeiten. Wegen Corona gelten allerdings besondere Vorgaben: Die Besucher haben zum Beispiel beim Gottesdienst Abstand zu halten und eine FFP2-Maske zu tragen.

Der Grund für das Vorgehen: Die Mutter der Neunjährigen zeigte zwar eine Befreiung von der Maskenpflicht für ihre Tochter vor, unterschrieben hat sie jedoch ein Arzt aus Passau, der im Verdacht steht…“

Meine Meinung: Der Priester scheint seinen Auftrag verstanden zu haben. Blinder Gehorsam gegenüber einem Staat der Kinder quält.

Die evangelische und katholische Kirche ist praktisch ein Totalausfall, wieder mal.

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Markus Haintz
Rechtsanwalt

„Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.“

Martin Luther King

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