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#grundrechte #bundesverfassungsgericht #corona

Benjamin Stibi, mein geschätzter wissenschaftlicher Mitarbeiter, hat in der #Welt seine Erfahrungen mit dem Bundesverfassungsgericht in der Corona-Krise geschildert und dabei das systematisch enttäuschende Verhalten in diesem Zusammenhang des BVerfG auf den Punkt gebracht:

„In der Corona-Krise glänzte das sonst so standhafte Gericht überraschenderweise aber vor allem mit einem: Zurückhaltung, fast schon Teilnahmslosigkeit.

Dass es nach eineinhalb Jahren Corona in Deutschland immer noch keine Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen gibt, liegt nicht an einem Mangel an Klägern. Vielmehr scheint Karlsruhe die Pandemie bewusst aussitzen und eine Entscheidung erst treffen zu wollen, wenn sich die politischen Gemüter abgekühlt haben.



Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit gehört es normalerweise nicht zum guten Ton, die Arbeit eines Gerichts öffentlich infrage zu stellen. Allerdings trägt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Verhalten selbst zur Kritik bei. Wo es seine Prioritäten setzt, wurde daran deutlich, dass in der Jahresvorausschau 2021 kein einziges Verfahren gegen Corona-Maßnahmen aufgelistet war, und auch sonst hüllt sich das Gericht in Schweigen darüber, wann es gedenkt, über die zahlreichen Corona-Beschwerden zu entscheiden.



Wenn Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth (schon aufgrund seines „Vorlebens“ als Politiker eine umstrittene Personalie) in einem Interview die Corona-Politik der Regierung verteidigt, wirft das bei den Beschwerdeführern nachvollziehbarerweise die Frage auf, wie unvoreingenommen man in Karlsruhe noch an die Beurteilung ihrer Anträge herangeht. Gerade die Beschlüsse zur Bundesnotbremse folgen überwiegend der einseitigen Argumentationslinie der Regierung.

Die Apathie von Deutschlands höchstem Gericht sollte Maßnahmenbefürworter und -gegner gleichermaßen enttäuschen. Denn in einer Zeit, in der die Exekutive von Angst getrieben die schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe seit Bestehen der Bundesrepublik erlässt und die Parlamente lange Zeit nicht eingebunden hat, braucht es eine aktive Judikative, um für Rechtssicherheit zu sorgen.


Wie passt dieses zögerliche Verhalten also zu dem sonst so standhaften Bundesverfassungsgericht? Die banale Wahrheit ist, dass Karlsruhe grundsätzlich versucht, es allen möglichst recht zu machen und größere Aufreger zu vermeiden.

Dieses Muster deutet sich nun leider auch in der Pandemie an: Die Regierung konnte aufatmen, weil ihre Maßnahmen im Eilverfahren nahezu vollständig aufrechterhalten wurden, und die Kritiker meinten, zwischen den Zeilen lesen zu können, dass die Entscheidung in der Hauptsache differenzierter ausfallen würde. Manchmal braucht es aber keine Kompromisse, sondern Mut.“

https://lnkd.in/dHjacKC?
Forwarded from Jessica Hamed
#Impfpflicht #Selbstbestimmung #Grundrechte #Helgebraun

Leider ist eine wesentliche Fähigkeit in der Coronkrise dieser Gesellschaft abhanden gekommen. Differenzierung.

Zuletzt Helge Braun. Er behauptete tatsächlich sinngemäß, dass es rechtmäßig sei, Ungeimpfte (diese Worte hätten nie in unserer Alltagssprache Eingang finden dürfen) vom öffentlichen Leben auszuschließen, "weil das Restrisiko zu hoch sei".

https://lnkd.in/dni-WG6

Was er nicht versteht:

1. Auch Geimpfte können und zwar nicht nur als rein abstrakte Möglichkeit, wenngleich auch wohl reduziert (um wieviel?) das Virus weitergeben.
2. Die Impfung wirkt nicht 100 %, die von Helge Braun bemühten "90 %" (woher hat er die?) bezeichnen die relative Wirksamkeit, nicht die absolute; gleichwohl zeigen die vergangen Monate, dass die Impfung insbesondere bei alten Menschen ihre Dienste zu leisten scheint.
https://lnkd.in/d5zhbB9
3. Risikofaktoren, insbesondere bei Menschen U40 (hier sehe ich nach allem was ich mir angelesen und erfragt habe, eine Grenze der Risikonutzenabwägung), sind offensichtlich: bestimmte Vorerkrankungen und vor allem Übergewicht. Von einer britischen Intensivstation habe ich Nachricht, dass gerade Übergewicht bei jüngeren Menschen ein großes Problem ist.
4. Jüngere Menschen - U40 - haben gute Gründe, eine sorgfältige Risko-Nutzen-Abwägung vorzunehmen und sollte aufgeklärt, statt unter Druck gesetzt werden (vgl. Link unter 2.).
5. Braun verkennt, dass jede*r Mensch ab 12 sich nunmehr impfen lassen kann, außerdem gibt es genug Schutzausrüstung. Ferner droht mit der hohen Impfquote bei alten Menschen offensichtlich keine Überlastung des Gesundheitssystems - die ohnehin nie drohte. Gleichwohl schreckt er nicht davor zurück Menschen davor Angst zu machen, bzw. sie gegen "Ungeimpfte" aufzuhetzen.Das ist zutiefst unanständig.

Was passiert hier? Volkmann brachte es vor ein paar Wochen auf dem Punkt:

"Es geht dann in der weiteren Diskussion nicht mehr nur und nicht einmal in erster Linie um den Schutz von Leben und Gesundheit, sondern um die Erhaltung der Möglichkeit und damit der Freiheit, weiter ohne Angst am sozialen Leben teilnehmen zu können. Dafür wird auf der anderen Seite die Freiheit derjenigen beschränkt, die dies auch sonst tun würden, also vor allem der jungen Generation und insbesondere der Kinder, die durch Corona nach allem, was man weiß, nicht stärker gefährdet sind als durch die viel zitierte normale Grippe."

https://lnkd.in/dXHVAjf

Mit der Impfmöglichkeit, ausreichend Schutzausrüstung und der tatsächlich nicht drohenden Überlastung des Gesundheitssystems (ohne Verschiebungen von OPs usw) ist Corona zum allgemeinen Lebensrisiko geworden. Damit entfällt die Rechtferigung für allgemeine Maßnahmen.
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