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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Update zum 12.12.:
OVG hat Antrag abgelehnt. Ralf Ludwig bereitet Antrag für BVerfG vor. Nicht zur Cockerwiese kommen. Zwischen Lennéstraße, Grunaerstr., St. Petersburger Str. und Lingnerallee ist Sperrgebiet.

https://youtu.be/-hGjoqmtywg
Forwarded from reitschuster.de
"Wir Machen Auf"-Aktion: Der Aufstand gegen den #Lockdown ist vertagt. Die für Montag geplante Öffnung vieler Einzelhändler wurde verschoben. Organisator Uzbay erzählt, warum er der Regierung eine einwöchige Frist setzt und wie es weitergehen soll: "Wir stehen am Abgrund". https://reitschuster.de/post/wir-machen-auf-aufstand-gegen-lockdown-vertagt/
Forwarded from Martin Lejeune
Polizei kontrolliert Rechtsanwältin bei ihrer Arbeit

Polizeiliche Maßnahme gegen die Rechtsanwältin Viviane Fischer, die ihren Mandanten betreut, der eine #Parteigründung in seinem Lokal in #Berlin durchführen wollte

#TeamFreiheit #Parteigründung #b1501 #Lockdown

@anniundmartin
@martinundanni
@Martinlejeune
@Anne_Hoehne

https://youtu.be/PbNa95URNYE
Forwarded from reitschuster.de
Zwei Artikel über ein und dieselbe #Lockdown-Umfrage, zwei um 180 Grad unterschiedliche Aussagen: Mit diesem Experiment wollte ich zeigen, wie leicht mit Umfragen Stimmung gemacht und manipuliert werden kann! Machen Sie einfach mal selbst das Experiment, wählen Sie das Narrativ, das Ihnen (nicht) zusagt und lesen Sie rein!
Lockdown: Gericht bestätigt katastrophales Versagen der Politik

Begründung: Es gibt keinerlei tatsächliche Grundlage für die beschlossenen Maßnahmen. Eine epidemische Lage nationaler Tragweite lag nie vor. Das Gesundheitssystem war zu keiner Zeit gefährdet, aufgrund einer neuartigen Situation überlastet zu sein.

Vielmehr sind die Maßnahmen selbst tödlich. Sogar
um ein vielfaches tödlicher, als die Auswirkungen der Krankheit Covid-19.

"Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein vielfaches übersteigt.
Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot.
"

➥ Hier geht's direkt zum Video

RA Dr. Reiner Fuellmich, hier geht's zum Kanal:
@ReinerFuellmich
Mehr Infos unter:
fuellmich.com/newsletter
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