HAINTZ.media
76.7K subscribers
11.4K photos
7.8K videos
845 files
26.2K links
Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
Download Telegram
HAINTZ.media
Photo
https://twitter.com/rlpNews

Ein wunderbarer Anlass zu einem abendlichen Spaziergang mit Töpfen und Kochlöffel zu einem Rathaus eurer Wahl.

Sollte euch jemand darauf hinweisen, dass ihr möglicherweise gegen eine Ausgangssperre verstoßt, weist gerne auf meinen VGH Beschluss München von Ende Januar hin. Nicht nur die Versammlungsfreiheit ist von überragender Bedeutung, gleiches gilt natürlich auch für die Meinungsfreiheit. Wenn Versammlungen mit einer großen Teilnehmerzahl nach der Ausgangssperre stattfinden dürfen, muss dies erst recht für akustische Spaziergänge von Einzelnen gelten.

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_versammlung_am_31.01.2021_in_munchen.pdf
„Rechtswidrig sei voraussichtlich auch die Vorverlegung des Versammlungsendes vor die Ausgangssperre. Der Versammlungsfreiheit komme nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht eine überragende Bedeutung zu. Solange jede Art von beruflicher Tätigkeit oder die Versorgung von Tieren eine Ausnahme von der Ausgangssperre begründe, sei nicht ersichtlich, warum die Teilnahme an einer von den Behörden als infektionsschutzrechtlich vertretbar eingestuften Versammlung kein ähnlich triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung im Sinne von § 3 Nr. 7 der 11. Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung sein solle.“

Tretet gerne unserer Gruppe bei:
https://teleg.eu/ichbinlautfuermeinefreiheit

____________
Markus Haintz
Rechtsanwalt, Freiheitsaktivist und Journalist


Art 20 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Forwarded from Jessica Hamed
#exitstrategiejetzt #rlp #backtonormal

Erfreulicherweise hat RLP zahlreiche weitere „Öffnungsschritte“ beschlossen - insbesondere die Veranstaltungsbranche wurde dabei endlich in den Blick genommen.

https://lnkd.in/ddUfyde

So können bei einer „Inzidenz“ (meine Kritik an diesem willkürlichen Parameter dürfte bekannt sein, daher keine weiter Ausführung) unter 35 (die gilt für die meisten der hier genannten Öffnungsschritte) wieder Großveranstaltungen, wie etwa Konzerte oder Volksfeste stattfinden.

Auch Clubs dürfen wieder - allerdings nur bis zu 350 (3G-geprüfte) Gäste - öffnen. Fraglich ist natürlich, wie lohnenswert das ist; denn halbleere Clubs waren zumindest vor 2020 eher unbeliebt.

Im Innenbereich von Restaurants entfällt die Testpflicht, was eine große Erleichterung für die Gastro bedeutet.

Auch die Maskenpflicht wird für das Servicepersonal in Gastro/Hotel/Körpernahe Dienstleistungen „gelockert“ - auf die Maske darf bei tagesaktuellem Test verzichtet werden.

Hoch betont: „Vollständig Geimpfte brauchen keinen Test.“

Auf die Unsicherheiten der Schnelltests- falsch-negative und falsch-positive - wies ich ebenfalls bereits häufig hin, sodass ich diese Regelung als Feigenblatt bezeichnen muss.

Offenbar hat man nicht den Mut, die Maskenpflicht schlicht und einfach allgemein aufzuheben.
Schließlich ist klar, dass die Schnelltests erst ab Symptombeginn (und dann braucht es eig keinen Test mehr, sondern es ist eine Frage der Eigenverantwortung) zuverlässig(er) anschlagen: https://lnkd.in/dVRvhEj

Wie ansteckend Geimpfte sein können bedarf angesichts des Geschehens in Israel auch keiner weiteren Ausführungen. Dort sind 40-50 % der Neuinfizierten geimpft.

https://lnkd.in/de3rzWp

Dh: das krampfhafte Festhalten an „3G“ (nur Genesene scheinen wirklich „sicher“ zu sein) dient mE der Beruhigung der verunsicherten Teilen der Bürger*innen.

Dabei liegt die landesweite Inzidenz bei 5! Sie kann damit kaum niedriger sein.

Die wichtigsten Sätze sind jedoch die Folgenden, sie zeigen den Weg aus dem Notstand auf:

„Es sei jetzt an der Zeit, bei der Risikobewertung vom kollektiven hin zum individuellen Risiko zu kommen, sagte der Hygieniker der Unimedizin in Mainz, Dr. Wolfgang Kohnen. Heute gebe es ein niedrigeres kollektives Risiko durch den hohen Anteil der besonders Gefährdeten an der Impfung. „Der relativ hohe Anteil der Geimpften wirkt sich positiv auf die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe aus.“

[….]

In Bezug auf den Schulbetrieb nach den Ferien sagte der Mainzer Virologe Prof. Bodo Plachter: „Wenn der Rest der Bevölkerung geschützt ist, können wir die Situation in der Schule entspannt sehen. Wir wissen, dass Kinder bis 12 Jahre ohne Vorerkrankungen so gut wie kein Gesundheitsrisiko haben.“
How to Save Live Photo as Video