InfoKanalBayern
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In diesem Kanal findet ihr wichtige rechtliche Bestimmungen für Bayern bezüglich der Testverweigerung an Schulen und hilfreiche Erfahrungen 📝🎓
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Forwarded from Homeschooling wagen
🌻Online-Treffen Lerngruppenbildung und -gestaltung🌻

Nicht alle Eltern können ihre Kinder selbst im Homeschooling unterrichten.
Doch Lerngruppen zu bilden und zu gestalten ist nicht einfach.🤔
Immer wieder fragen mich Eltern, ob ich in ihren Ort kommen und ein Treffen von interessierten Eltern leiten könnte. Das würde ich sehr gern tun - leider fehlen mir derzeit die Kapazitäten dazu.

Daher möchte ich am kommenden Montag, den 13. September um 20 Uhr ein Online-Treffen als Unterstützung für Eltern zum Thema Lerngruppenbildung und -gestaltung anbieten. Wer daran teilnehmen möchte, möge bitte meinen obigen Einführungsvortrag vom 27.8. zu diesem Thema ansehen, damit wir uns darauf aufbauend direkt euren Erfahrungen und euren Fragen widmen können. Bei Bedarf würde ich alle zwei Wochen montags ein Online-Treffen zu diesem Thema anbieten, um Lerngruppen zu begleiten - wie eine Art Besprechung, wo wir dann im Laufe der Zeit auch über Schwierigkeiten in einer speziellen Lerngruppe oder bei einzelnen Kindern und neu auftretende organisatorische und andere Fragen sprechen können.
Trefft euch dazu gern mit mehreren Eltern bei jemandem zuhause und hört gemeinsam zu, oder einzeln, in Gruppen, wie ihr eben wollt.

Der Link dazu ist: https://fairteaching.net/b/sve-tuv-jek
(bei technischen Problemen den Link kopieren und in den Firefox einsetzen)

👫👭Während und nach meiner Studienzeit habe ich über zehn Jahre lang ehrenamtlich zweimal pro Woche private Nachmittagsschulen in sozialen Brennpunkten mit- und selbst aufgebaut, ehrenamtlich mitgearbeitet bzw. diese geleitet und dabei auch Studenten und ältere Schüler angeleitet.
Zahlreiche der dort gemachten Erfahrungen können wir jetzt für Lerngruppenbildung und -gestaltung verwenden wie Altersmischung, Vermittlung von Lerninhalten, günstige Zeiteinteilung, Raumgestaltung, Spiel und Spaß usw.
👭👬
Hier noch einmal die Pressemitteilung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu einem Urteil am 12.4.2021:

"Das Gericht hat dabei klargestellt, dass die Testteilnahme ........ ausschließlich freiwilliger Natur sei."

Darauf können sich Eltern in Bayern berufen, wenn sie die Testung ihres Kindes verweigern.

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_-_corona-tests_fur_schulerinnen_und_schuler.pdf
Forwarded from Markus vom Moor
Media is too big
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Hier ist die Aufzeichnung vom ersten Teil des heutigen Meeting mti RA Holger Fischer bezüglich der verschiedensten Formen & Wege - Lerngruppe, Ergänzungsschule usw.
Forwarded from Homeschooling wagen
Rechtliches aus Bayern:
Ich kann euch nur empfehlen, die obige Pressemitteilung zum VGH-Urteil vom 12.4.21 ausdrucken und rahmen zu lassen, damit ihr das NIE vergesst.
Nach telefonischer Rückfrage bei der Hotline des Bayerischen Kultusministeriums wurde mir bestätigt: "Eltern werden nicht verpflichtet, ihr Kind in die Schule zu schicken. Wenn Schulleiter irgendetwas Anderes behaupten und Folgen androhen (Schulpflicht-Verletzung, Jugendamt, Schulamt etc. blabla), müssen sie es an sich abprallen lassen. Materialien müssen bereitgestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf Online-Unterricht." - so der Wortlaut bei der Hotline.

Damit bitte ich meine bayerischen Abonnenten, von weiteren Rückfragen bei mir nach der rechtlichen Situation abzusehen!

Die rechtliche Situation ist klar: Ihr dürft eure Kinder im Homeschooling, Freilernen oder in Lerngruppen selbst beschulen, wenn ihr die Testung verweigert.
Zum Homeschooling und Freilernen biete ich jeden Freitag ab 19:30 Uhr ein Online-Treffen an.
Zur Lerngruppenbildung und -gestaltung biete ich am Montag, den 13.9. um 19 Uhr ein erstes Online-Treffen an.
Der Link dazu ist jeweils: https://fairteaching.net/b/sve-tuv-jek
Forwarded from Susan💞
2_5303477998521947373.pdf
149.4 KB
Hinweis zum ersten Schultag am 14.09.21

InfoKanalBayern📝🎓
Forwarded from Susan💞
M_an_Eltern_Start_in_das_Schuljahr_2021_22.pdf
284.7 KB
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Start in das Schuljahr 2021/22

InfoKanalBayern📝🎓
Im Elternbrief des Bayerischen Kultusministeriums vom 9.9.21 steht nichts über die Möglichkeit der Testverweigerung - typisch. Die Eltern sollen über diese Möglichkeit im Unklaren gelassen werden.🤔
Der Schulleiter dieser Schule aus Mittelfranken macht am 10.9.21 daraus die Drohung: "Somit wird ein Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe bzw. der Erwerb eines Schulabschlusses nicht möglich sein." (Elternbrief mit diesem Absatz liegt mir vor). 😮
Ich bin rechtlich nicht firm, aber ich kann nur raten: Lassen wir uns nicht einschüchtern! Es wird einen Weg geben, unsere Kinder im kommenden Schuljahr selbst zu beschulen (Homeschooling, Freilernen, Lerngruppen) und am Ende ihrer Schullaufbahn werden sie - wenn sie es dann wollen - auch das Abitur schreiben können.😊

Und kein Lehrer wird ein Interesse daran haben, ein Kind, das am Ende des Schuljahres den Stoff kann, die Klasse wiederholen zu lassen - der Lehrer macht sich selbst unglücklich, einen Schüler in der Klasse zu haben, der alles schon weiß. 📚💪
Schulleiterbrief_Schuljahresbeginn_21:22.pdf
361.3 KB
‼️Achtung: Es droht Testverweigerern, dass sie im kommenden Jahr keinen Schulabschluss erwerben können bzw. dass sie die Klasse wiederholen müssen bzw. z.B. das Gymnasium verlassen müssen!‼️
Damit sind die Testungen nicht mehr freiwillig. Der betreffende Auszug aus dem Brief des Bayerischen KM vom 9.9.21 an die Schulleitungen:

"Insbesondere schriftliche Leistungsnachweise können regelmäßig nur in Präsenz abgelegt und zur Vermeidung von Unterschleif hinreichend beaufsichtigt werden. Die Erfüllung der Testobliegenheit ist auch dafür Voraussetzung. Wird ihr nicht nachgekommen, muss den Betroffenen bewusst sein, dass Noten, die Voraussetzung für ein Vorrücken oder den Erwerb eines Schulabschlusses sind, nicht erworben werden können. Diese Konsequenz kann die Schule den Betroffenen nicht abnehmen."

‼️Bitte lasst euch nicht entmutigen und/oder einschüchtern!‼️

Es wird sicher hiergegen vorgegangen werden und wir werden euch weiter auf dem Laufenden halten.🌱👸🤴
‼️Laut "Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)" vom 1. September 2021 können Prüfungen ohne 3G geschrieben werden!
Die Aussage des Bayerischen Kultusministeriums in seinem Brief an die Schulleiter vom 9.9.21, dass ein negatives Testergebnis Voraussetzung zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsnachweisen sei, kann unterschiedlich ausgelegt werden: Zählt es als Prüfung, ja oder nein?

Wir bleiben am Ball. Im September werden keine Abschlussprüfungen geschrieben.

Wer Angst hat, dass sein Kind ohne Noten sitzenbleibt: Es gibt auch die Möglichkeit des "Überspringens", "wenn zu erwarten ist, dass sie nach ihrer Reife und Leistungsfähigkeit den Anforderungen gewachsen sind."

§ 34
Überspringen einer Jahrgangsstufe
1Besonders befähigten Schülerinnen und Schülern wird auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten das Überspringen einer Jahrgangsstufe gestattet, wenn zu erwarten ist, dass sie nach ihrer Reife und Leistungsfähigkeit den Anforderungen gewachsen sind. 2Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grund einer Empfehlung der Klassenkonferenz. 3Die Schülerinnen und Schüler rücken auf Probe vor. 4Hinsichtlich der Probezeit gilt § 6 entsprechend; für das Vorrücken auf Probe in die Jahrgangsstufe 12 gilt § 31 Abs. 4 entsprechend. 5Das Überspringen von Ausbildungsabschnitten in der Qualifikationsphase ist nicht zulässig.
(https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-34)

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/
Kommt gerne in unsere AustauschGruppeBayern 🤗

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