Forwarded from Der Mann mit Bart
Die Ärztekammern der Länder versuchen nun anscheinend niedergelassene Ärzte, die die Impfungen gegen "Covid19" ablehnen, mit einem etwaigen "groben Behandlungsfehler" unter Druck zu setzen, wenn sie wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die schulmedizinischen Erkenntnisse die Impfung der jeweiligen Patienten ablehnen....Juristisch ist eine solche Entscheidung absolut nicht haltbar, denn es existieren gerade - schon aufgrund der infolge von teleskopierten Studien vorgenommenen bedingten Zulassungen - keinerlei gesicherte schulmedizinische Erkenntnisse zu diesen sog. Impfstoffen, kurzum: Ein Arzt wäre nie in der Haftung, wenn er den Patienten mit Hinweis auf die laufenden Sicherheitsberichte des PEI von der Impfung abrät, und dieser daraufhin die Impfung nach umfassender ärztlicher Aufklärung über Nutzen und Risiken auch nicht verlangt.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/130007/Aerztekammer-Ablehnung-von-Coronaimpfung-kann-Behandlungsfehler-sein
(Mark) @MannMitBartArchiv
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(Mark) @MannMitBartArchiv
Deutsches Ärzteblatt
Ärztekammer: Ablehnung von Coronaimpfung kann Behandlungsfehler sein
Dresden – Die Ablehnung einer Coronaschutzimpfung durch Ärzte kann nach Darstellung der Sächsischen Landesärztekammer als grober Behandlungsfehler gelten und... #LAEKSachsen #Coronaimpfung
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