BVerfG, Beschluss vom 21.10.1987 - 2 BvR 373_83.pdf
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☝️ Unter Punkt C. findet ihr den entschiedenen Abschnitt, siehe Screenshot
„Beamte“ haften persönlich
§ 63
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
https://dejure.org/gesetze/BBG/63.html
§ 823
Schadensersatzpflicht
https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
§ 839
Haftung bei Amtspflichtverletzung
https://dejure.org/gesetze/BGB/839.html
§ 253
Immaterieller Schaden
https://dejure.org/gesetze/BGB/253.html
§ 63
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
https://dejure.org/gesetze/BBG/63.html
§ 823
Schadensersatzpflicht
https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
§ 839
Haftung bei Amtspflichtverletzung
https://dejure.org/gesetze/BGB/839.html
§ 253
Immaterieller Schaden
https://dejure.org/gesetze/BGB/253.html
dejure.org
§ 63 BBG - Verantwortung für die Rechtmäßigkeit - dejure.org
Bundesbeamtengesetz § 63 - (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (2) 1...
Shaef.pdf
27.7 MB
Shaef Gestze als PDF
Überleitungsvertrag.pdf
181.8 KB
Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
("Überleitungsvertrag") In Art.2 steht klipp und klar das alle Militärgesetze weiterhin gültig sind
("Überleitungsvertrag") In Art.2 steht klipp und klar das alle Militärgesetze weiterhin gültig sind
Bundesjustizministerium_BestaetigungDesFortgeltendenBesatzungsr.pdf
115.8 KB
Bestätigung Justizministerium
Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
("Überleitungsvertrag") In Art.2 steht klipp und klar das alle Militärgesetze weiterhin gültig sind
Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
("Überleitungsvertrag") In Art.2 steht klipp und klar das alle Militärgesetze weiterhin gültig sind
Richter bestätigt Streichung des Art.23 und verweist auf die Änderung der Präambel, eine Präambel ist aber nur eine Einleitung und hat keinerlei Gesetzeskraft, hinzu kommt das man an der Präambel erst 2 Jahre später herumgeschraubt hat. http://www.widerstand-ist-recht.de/widerstand/verwalt%20personal%20ergebnis.html
www.widerstand-ist-recht.de
verwalt personal ergebnis
klage wegen personalausweis
Definition Präambel https://www.juraforum.de/lexikon/praeambel
JuraForum.de
ᐅ Präambel: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Unter Präambel versteht man in der Regel die Einleitung bzw. das Vorwort einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages. Sie dient dabei häufig als Auslegungshilfe der nachfolgenden normierten Vereinbarungen. Dies ...
Beamtenverhältnisse sind augehoben .pdf
425.5 KB
BVerfG, Urteil vom 17.12.1953 - 1 BvR 147/52 Punkt 2. Beamtenverhältnisse sind aufgehoben
Firmenverzeichnis, hier könnt ihr auf die Suche gehen z.B. nach eurer Stadt dem Amtsgericht XYZ oder sonstige "Behörden" https://www.dnb.com/
Dnb
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Urteil fehlende Unterschrift https://datenbank.nwb.de/Dokument/250375/
NWB Datenbank
BGH, Urteil v. 15.11.2006 - IV ZR 122/05
Urteil-Einigungsvertrag.pdf
55.8 KB
Einigungsvertrag wurde nicht ratifiziert und vom BverfG kassiert
Der wunderbare und leider schon verstorbene Andreas Clauss, ich denke er ist der Wahrheit wohl zu nahe gekommen und sein Erfolg war ein paar Herrschaften wohl nicht recht
Forwarded from SaarChance, um an ein Freies Saarland zu erinnern.
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Wir bauen, wenn die Zeit reif ist, eigene und selbstverwaltete Gemeinden nach dem Subsidaritätsprinzip wieder auf
und setzen so der handelsrechtlichen Verwaltung ein Gegengewicht.
Subsidiarität ist eine Maxime, die eine größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Individuums, der Familie oder der Gemeinde anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist.
Anders gesagt bedeutet dies, dass die Ebene der Regulierungskompetenz immer „so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig“ angesiedelt sein muss.
Mehr @SaarChance
Freies-Saarland.com
#Wesentliches
Wir bauen, wenn die Zeit reif ist, eigene und selbstverwaltete Gemeinden nach dem Subsidaritätsprinzip wieder auf
und setzen so der handelsrechtlichen Verwaltung ein Gegengewicht.
Subsidiarität ist eine Maxime, die eine größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Individuums, der Familie oder der Gemeinde anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist.
Anders gesagt bedeutet dies, dass die Ebene der Regulierungskompetenz immer „so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig“ angesiedelt sein muss.
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#Wesentliches