Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft
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Toxikologe, Pharmakologe, Immunologe
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Ich bin der Meinung, dass wir als Ungeimpfte freiwillig auf eine Zwangsbeatmung bei COVID verzichten sollten. Es rettet unser Leben.
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EILMELDUNG

Der niederländische Abgeordnete Rob Roos wollte von der Pfizer-Direktorin Janine Small wissen, ob deren Plörre vor Einführung überhaupt auf Schutz vor einer Corona-Ansteckung getestet wurde.

Sie lacht einfach und verneint das, da man schnelle Ergebnisse für die Wissenschaft liefern musste.

Dafür wurden Millionen Menschen mittels Impfpass diskriminiert - unfassbar.

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Der Hammer... ein offenes Eingeständnis? Der Katastrophenfall wird gebraucht, um „was ganz wichtig ist - die VIELEN GEIMPFTEN, die eine Herz-Kreislauf- oder auch eine entsprechende andere Erkrankung wie Krebs haben“ mit Betten versorgen zu können....

🔸🔸 Elsa Mittmannsgruber auf Telegram folgen: https://teleg.eu/elsamittmannsgruber 🔸🔸
Die Meldung von Söder ist aus 2021 !!!!!
Spektakuläre Rede von Peter Hahne anlässlich der Verleihung des Ehrendoktors an ihn: https://www.gemeindenetzwerk.de/?p=19237 Hier ein Ausschnitt daraus: Nehmt der CDU das C!
Das ist doch nur noch frommes Sondergut. Übrigens hat Noah jeweils nur zwei Geschlechter mit auf die Arche genommen. Schon das spricht für striktes Bibelverbot. Apropos Bildungs-, Kultur- und vor allem Glaubensnotstand: die CDU twitterte zum Bundesparteitag vor genau drei Wochen in Hannover hochoffiziell: Wir beginnen wie immer mit einer ökonomischen Andacht. Noch Fragen?Der geistliche Grundwasserspiegel sinkt reziprok zur Flut der Dummheit, das ist unser Problem. Mein Rat: Haltet die Bibel heilig. Ohne Bibel versteht ihr nur Bahnhof. Jeder Jurist weiß zum Beispiel, daß unterlassene Hilfeleistung in der westlichen Welt ein Strafgegenstand ist, verdanken wir dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter.
Michael Gorbatschow sagte mir mal bei einer Springer-Veranstaltung, als wir über genau dieses Thema von Solschenizyn sprachen: „Der Kommunismus kennt keine Barmherzigkeit!“ Unvergessen! Wer zum Beispiel AfD-Wähler von kirchlichen Ämtern oder sog. Kirchentagen aussperrt, dort aber antisemitisch-pro palästinensische Parolen verbreitet — oder wer Gottesdienste rein digitalisiert, wer alte Menschen in die Isolation, in die Einsamkeit treibt und ungetröstet sterben läßt, ist ein unbarmherziger Tyrann. Und er sollte sich nicht mehr nach dem Namen des Christus nennen — vor allem Parteien nicht.
Nehmt der CDU/CSU endlich das C! Aktuell in diesen Tagen diskutiert die deutsche CDU, ob sie konservativ sein will, unter Helmut Kohl noch selbstverständlich. Nein, heißt es nun, wir sind nicht konservativ, wir sind christlich. Was für ein Etikettenschwindel!
Ich freue mich die Initiative unterstützen zu dürfen
🟥 Erstes Strafverfahren gegen Ärztin wegen Impfnötigung! ‼️

👉 Genau aus einem vergleichbaren Grund wie bei der Mutter des Tennisprofis wurde aktuell ein Strafverfahren gegen eine impfende Ärztin eröffnet - hier in Deutschland!

Die Ärztin einer Hausarztpraxis hatte einen 85-jährigen vorerkrankten Mann, der sich nicht impfen lassen wollte, zur Impfung gedrängt. Sie hatte dem Patienten gegenüber behauptet, er würde sonst keine dringende Augen-OP in der Klinik erhalten.

👉 Dies war gelogen. Die Impfung war keine Voraussetzung für die Augen-OP, das wäre auch strafbar.

Eine Woche nach der Biontech-Impfung begann ein 7-wöchiger Leidens- und Todeskampf in mehreren Kliniken, den der Patient im Oktober schließlich verloren hat. Er würde sehr wahrscheinlich noch leben ohne die Impf-Lüge dieser skrupellosen Ärztin.
Die Kinder des verstorbenen Patienten haben Strafanzeige gegen die Ärztin erstattet.

👉Ich habe es noch nicht erlebt, dass in so kurzer Zeit angesichts der Vorwürfe der Nötigung, der Körperverletzung mit Todesfolge u.a. die Strafsache tatsächlich zur Hauptverhandlung zugelassen wurde.
Richtig so!

‼️Seit August habe ich mehrere Warnungen an Ärzte formuliert, die hunderttausende Mal geklickt wurden und auch an Ärzte verschickt wurden. Nachfolgend daher nochmals meine aktuelle "Auffrischwarnung an Ärzte"!

🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht,
Autorin von sechs medizinrechtlichen Standardwerken,
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Heidelberg, 3. November 2021

Mein Telegramkanal:
https://teleg.eu/rechtsanwaeltin_beate_bahner

🍀Rolf Kron
🍀Ärzte stehen auf
🍀https://teleg.eu/Rolf_Kron
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Junge Mutter und Impfopfer Svenia verzweifelt: Post Vac-Klinik total überlaufen!

Impfschadenstelle (Post Vac) der Uniklinik Marburg hat eine Warteliste von 5500 Impfopfern. Svenia nahm eine siebenstündige Autofahrt auf sich, in der Hoffnung, daß sie trotzdem rankommt, was aber nicht der Fall war.

"herzteilchen:
Das ist @sveniaxack .Schwer Post Vac Syndrom Betroffene. Bitte seht euch dieses Video und ihre Verzweiflung an.
Es zerreißt mir mein 💔. Wieder eine Mutti, die ihr Baby nicht versorgen kann! 🥺

Was passiert hier mitten in Deutschland mit uns? 😪

Hat nicht jeder Kranke ein Recht auf ärztliche Behandlung? Sollte nicht jeder Arzt alles was möglich ist versuchen und ausschöpfen, bevor er behaupten darf, er könne nichts tun? Ist die Politik nicht verpflichtet hier ihren Job zu machen und zu helfen, nachdem sie uns das angetan haben? Was muss noch passieren, damit wir Hilfe bekommen?

Bitte seht hin 🙏🏼. Teilt dieses Video.
Wir sind KEINE Einzelfälle!"

Quelle: https://www.instagram.com/p/CjczcVfOwbo/
Die Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd
Das Truppendienstgericht Süd hat mit Beschluss vom 29.09.2022 (Az. S 5 BLc 11/22) in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Vollstreckung einer gegen einen Soldaten, der „den Impfstatus vorsätzlich nicht herbeigeführt“, d. h. keinen Nachweis über eine Covid-19-Impfung beigebracht hatte, verhängten Disziplinarbuße mit einer bemerkenswerten Begründung ausgesetzt.
Das Gericht führte aus, dass es berechtigte Zweifel daran gebe, ob der der Disziplinarmaßnahme zugrundeliegende (Impf-)Befehl der Kompaniechefin verbindlich war. Es schreibt:
„Zweifel an der Verbindlichkeit des erteilten Befehles resultieren insbesondere daraus, dass dessen Befolgung wegen möglicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar sein könnte. Die Gesundheit eines Soldaten ist – zumindest in Friedenszeiten – ein hohes Gut, das wie beispielsweise die durch vorgesetzte Stellen im dienstlichen Bereich – zu Recht – propagierte Wichtigkeit einer peniblen Befolgung von Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen und Munition oder Gefahrstoffen zeigt, nicht vorschnell durch den Einsatz risikobehafteter, in ihren Langzeitfolgen unkalkulierbarer genbasierter Impfstoffe aufs Spiel gesetzt werden darf. Ein Soldat als Staatsbürger in Uniform und damit Grundrechtsträger (vgl. § 6 Satz 1 SG) muss sich bei bestehender Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 31 SG) und der Vorgesetzten (§ 10 Abs. 3 SG) grundsätzlich nicht in ein „Experimentierfeld“ mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden. Das ist bei einer Impfung mit ihrer zurzeit bekanntlich eingeschränkten Wirkung wohl kaum der Fall. …
Aufgrund der nachlassenden oder bereits von Anfang an bestehenden unzureichenden Schutzwirkung der Impfung könnte auch der im Verfassungsrang stehende und damit niederrangigen Vorschriften, wie z. B. der Duldungspflicht gemäß § 17a Satz 1 Nr. 1 SG, vorgehende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in seinen Aspekten der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit (Übermaßverbot) verletzt sein.
Um die Frage der tatsächlichen Verletzung (sic!) der vorgenannten Unverbindlichkeitsgründe sachgerecht prüfen zu können, bedarf es noch einer eingehenden Sachverhaltsermittlung, die geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. … Außerdem steht die Begründung der Grundsatzentscheidung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Rechtmäßigkeit der Duldungspflicht von (Covid-19-) Impfungen noch aus.
Es erstaunt, dass Vorgesetzte, die gegenüber unterstellten Soldaten zuvörderst zur Fürsorge verpflichtet sind (vgl. § 10 Abs. 3 SG), leichtfertig deren Gesundheit durch entsprechende Befehle aufs Spiel zu setzen bereit sind, ohne sich anscheinend einmal näher mit den Rechtswidrigkeits- (§ 10 Abs. 4 SG) und Unverbindlichkeitsgründen (insbesondere § 11 SG) von Befehlen auseinandergesetzt zu haben. Auch wenn derzeit die Covid-19-Schutzimpfung im Impfkatalog der verbindlichen Impfungen aufgeführt ist, haben sie bei einer Umsetzungsbefehlsgebung selbständig die vorgenannten Gründe zu prüfen. Von dieser Verantwortung werden sie nicht entbunden. Dabei sollten bei gewissenhafter Dienstausübung, soweit nicht vollständige Ignoranz gegenüber Fakten und inzwischen auch wissenschaftlichen Studien herrscht, sich objektiv aufdrängende Gefahrenaspekte dieser Impfung sowie deren fehlende Wirksamkeit zur Kenntnis genommen und dann in die maßgeblichen rechtlichen Kategorien der Unzumutbarkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit eingeordnet werden.“
Eine Ampel ist definitiv defekt geblieben. 🫣
WirMenschen hält in der Strafanzeige gegen Anne Lévy, Linda Nartey und weitere Tatverdächtige fest, dass das BAG zum Zeitpunkt der jeweiligen «Impfempfehlungen» nachweislich oder zumindest mutmasslich über Informationen zu relevanten Risiken der «Impfstoffe» verfügte, diese jedoch ignorierte und damit eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung bewusst in Kauf genommen hat.

Es soll mit einer Untersuchung geklärt werden, inwiefern die Verantwortlichen die Menschen zur eventualvorsätzlichen bzw. fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung angestiftet haben, wie am Beispiel eines Impfopfers, das vom Arbeitgeber zur Impfung gedrängt wurde, aufgezeigt wird.

Aletheia hat das BAG immer wieder mit Analysen und den zunehmenden Warnsignalen zu den experimentellen «Impfstoffen» konfrontiert. Es ist fahrlässig, dass das BAG die «Impfstoffe», die nachweislich mehr Schaden anrichten als nutzen, weiterhin empfiehlt und ab heute sogar erneut massiv bewirbt.

https://aletheia-scimed.ch
„Ich habe aufgrund meiner Forschungen ausreichend Vertrauen in den Impfstoff, um ihn zu verabreichen“, sagte Brignole.
„Diejenigen von Ihnen, die glauben, dass der Impfstoff Menschen tötet, können mich als Test benutzen. Wenn ich sterbe, hattet ihr recht. Wenn ich nicht sterbe und keine gesundheitlichen Folgen habe, habt ihr euch geirrt und solltet es zugeben (zumindest euch selbst gegenüber). Oder noch besser: Sie sollten zugeben, dass Sie in die Irre geführt wurden, und der Welt sagen, wer Sie in die Irre geführt hat, damit andere Menschen davon profitieren können, indem sie diese Angstmacher meiden.“
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