Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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CHRIST'S PERSPEKTIVEN
Heute aus Düsseldorf, Amtsgericht...


Maskenattest fotografieren? - Rüge für das Ordnungsamt- ...und am Ende ein Freispruch!

+++ Zum Jahresauftakt war ich für meinen Mandanten vor dem Amtsgericht in Düsseldorf. Es ging um einen Verstoß gegen die "Maskenpflicht" am Düsseldorfer Rheinufer im vergangenen April. Mein Mandant verfügte über ein qualifiziertes Attest - und er wurde zweimal kontrolliert: einmal von zwei Polizisten, die das Attest akzeptieren, dann von zwei Ordnungshütern des Ordnungsamtes, die sein Attest zuerst fotografieren wollten und dann einen Bußgeldbescheid fertigten.

+++ Gegen diesen legte mein Mandant Einspruch ein, der nun verhandelt wurde. Mit Erfolg: ich konnte einen Freispruch erwirken.

+++ Weitere interessante Details, auch zur Überlastung des Amtsgerichtes
👉 im Video.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute zu Gast:
RA Gordon Pankalla

Dieser war heute vor dem AG Köln Betroffener einer Ordnungswidrigkeit wegen zu schnellen Fahrens auf einer Tempo 30 Straße.

Es ist die rechtliche Frage zu klären, ob Städte und Gemeinden einfach so 30er Zonen - insbesondere auf Hauptverkehrsstraßen - einführen können.

Mal kein Corona-Fall und dennoch interessant.

Kanal RA Pankalla:
https://teleg.eu/pankalla

Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
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❗️Neues von Nikolai Binner ❗️

Am Rande seines Besuches in Köln hatte ich die Gelegenheit, mit dem Berliner Satiriker zu sprechen.

Er war bzw. ist einer der Künstler, der seine Stimme erhoben hat.

Vielen Dank für das Interview 🙏🏻

Für alle, die seinen hier angesprochenen Jahresrückblick noch nicht gesehen haben, gibt es den 👉 hier zu sehen.

Grandios !

Kanal #NikolaiBinner:
https://teleg.eu/nikolaibinner

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❗️“Zufallspatienten“ in Krankenhäusern❗️

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Ganz offenbar können auch #Mainstream-Medien jetzt nicht mehr länger die lange bekannte Tatsache verschweigen, dass viele Patienten in Krankenhäusern nicht „wegen“ sondern „mit“ Corona dort liegen.

Der Bericht hier bei 👉 ntv.de bezieht sich dabei auf Aussagen des Herrn Fauci aus den USA.

Zitat:
"Der andere wichtige Punkt ist, dass viele Kinder nicht 'wegen', sondern 'mit' Corona im Krankenhaus liegen".

„Was bedeutet das? Wenn ein Kind ins Krankenhaus kommt, wird automatisch ein Corona-Test gemacht. Wenn sie positiv getestet werden, tauchen sie in den Hospitalisierungszahlen auf, obwohl eigentlich ihr Bein gebrochen oder ihr Blinddarm entzündet ist."


(Quelle 👉 ntv.de)

Man kann es nach wie vor kaum glauben. Es ist alles längst bekannt und der sog. #Mainstream will das hier als neue Erkenntnis verkaufen.

Ganz neben bei wird abermals eine neue Wortkreation geschaffen:

Die „Zufallspatienten“ !

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❗️BGH-Urteil zur Minderung gewerblicher Mieten ❗️

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Mieter gewerblich genutzter Räume können in Folge des Lockdowns nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf eine Anpassung der Miete haben. Es müssten aber immer sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, entschieden die Richter in Karlsruhe (Az. XII ZR 8/21). Dazu zählten zum Beispiel die Umsatzeinbußen für das konkrete Objekt, staatliche Hilfen oder Versicherungsleistungen. Beide Seiten - Mieter und Vermieter - seien durch die staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie belastet, keine Seite trage alleine Verantwortung. Halbe/Halbe-Aufteilungen der Miete seien aber zu pauschal. Im konkreten Fall ging es um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz, die vom 19. März bis zum 19. April 2020 schließen musste und für die der Vermieter die volle Miete von rund 7850 Euro will. Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass Kik nur etwa die Hälfte zahlen muss. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf, das Gericht in Dresden muss die Sache noch einmal verhandeln
.

(Quelle: 👉 ntv.de)

Das Urteil stellt klar, dass Gewerbetreibende einen „pandemiebedingten“ Minderungsanspruch haben.

Allerdings sorgt dieses Urteil nicht für Klarheit. Denn der Verweis auf „die Umstände des Einzelfalles“ sowie die Verneinung einer pauschalen Mietkürzung werden (auch in Zukunft) dazu führen, dass sich die Mietvertragsparteien weiterhin um jeden Euro streiten und die Prozesse zunehmen werden. Es fehlen hier klare Vorgaben des BGH.

Die Rechtssicherheit wird hierdurch nicht gefördert.

Im Gegenteil: Die Verfahren werden umfangreich und von Gericht zu Gericht unterschiedlich behandelt.

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❗️ #3G-Regel zur Teilnahme an Versammlungen in NRW❗️

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In der ab morgen geltenden CoronaSchVO in NRW müssen alle Teilnehmer von Demonstrationen unter freiem Himmel ab einer gleichzeitigen Teilnehmerzahl von mehr als 750 geimpft, genesen oder getestet sein.

Der ursprüngliche Zusatz, wonach dies nur erforderlich war, wenn der „Sicherheitsabstand voraussichtlich nicht eingehalten werden kann“, wurde ersatzlos gestrichen.

Personen, die nicht über einen Nachweis verfügen, sind von der Versammlung auszuschließen.

Gleichzeitig stellt die Teilnahme an einer solchen Versammlung ohne Nachweis eine Ordnungswidrigkeit dar.

(Quelle 👉 land.nrw)

Scheibchenweise kassiert die Exekutive weiter das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Vollkommen evidenzfrei (Ansteckungen im Freien so gut wie ausgeschlossen, Omikron führt nicht zu einer höheren Krankenhausinzidenz) und mir der klaren Zielsetzung, unliebsamen Protest weiter zu unterbinden, brechen bei den Regierenden alle Dämme und die roten Linien werden weiter überschritten.

Glaubt die NRW-Regierung wirklich im Ernst, hierdurch den Protest auch nur im Ansatz eindämmen zu können ?

Wie verzweifelt muss man als verantwortlicher Politiker eigentlich sein, um solche Panikaktionen zu starten ?

Eine klare und offene Kampfansage der NRW-Exekutiven an die #Protestbewegung.

Erbärmlich...
❗️Ausschluss von Ungeimpften eine „Schande“❗️

Klare Worte vom Bild-Live Chef Claus Strunz im Zusammenhang mit der Einführung der „2G-Plus-Regel“ im Deutschen Bundestag.

https://youtu.be/6yL-s8p8FWY

Da unterschreibe ich jedes Wort.

Denn auch er erkennt hier, von wem wir da derzeit regiert werden und ahnt Schlimmes.

Kompliment für Ihr Statement, Herr Strunz !

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❗️“Pflichten sind etwas Positives“❗️

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Boris Palmer spricht in der #Mainstream Talk-Show „Maischberger“ Maischberger über eine Impfpflicht und outet sich einmal mehr als Hardliner:

„Ich bin da sehr schwäbisch konservativ. Für mich sind Pflichten etwas Positives“


(Quelle 👉 bild.de)

Das ist doch mal eine Haltung des Grünen-Abtrünnigen.

Lieber Herr Palmer,
Pflichten, die der Staat verordnet und in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen, gab bzw. gibt es zum Glück aus gutem Grund nur ganz, ganz selten. Insbesondere seit es das Grundgesetz gibt, dem gedanklich die „Lehren von Weimar“ zugrunde gelegt wurden.

Die verfassungsrechtlichen Hürden für eine solche Pflicht sind daher zurecht sehr hoch, damit Fanatikern und Ideologen wie Ihnen Einhalt geboten werden kann.

Vielleicht lesen Sie doch mal Remarques Roman „Im Westen nichts Neues“ (gibt es auch als Film aus dem Jahre 1930).

Da kann man sehr gut nachlesen, was passieren kann, wenn ein Staat seinen Bürgern erzählt, dass Pflichten etwas Positives sind.

In diesem Zusammenhang fällt mir ein Zitat des römischen Dichters Horaz ein, welches gerade jungen Menschen vor bzw. während des 1. Weltkrieges Sommer wieder vorgehalten wurde:

„Es ist süß und ehrenvoll, für das Vaterland zu sterben“

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal ❗️

Heute:
AG Krefeld und der „versenkte Elfmeter“

Freispruch für eine Versammlungsleiterin wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen eine Auflage der Versammlungsbehörde.

Nach meinem „verschossenen Elfmeter“ aus dem Oktober 2021 beim AG Krefeld samt eines Skandalurteils (Video hier 👉 https://teleg.eu/RASattelmaier/1386) nahm dieses sehr ähnlich gelagerte Verfahren dank eines anderen Richters den positiven Verlauf, der vorab zu prognostizieren war. Diesmal wurde der „Elfmeter“ daher versenkt.

Unglaublich war aber auch hier, was für ein „Firlefanz“ gegen Versammlungsleiter betrieben wird, um diese möglichst oft zu bestrafen.

Insgesamt (leider wieder einmal) ein Totalausfall der Strafverfolgungsbehörde, die diesen Fall niemals hätte vor Gericht bringen dürfen.

Aber das scheint mittlerweile Standard bei versammlungsrechtlichen Verfahren zu sein.

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Heute wenden wir uns erstmalig mit einem Hilfeaufruf in eigener Sache an Euch. Es fällt uns unendlich schwer dies zu tun, da wir gehofft hatten, ohne fremde Hilfe auszukommen.

Wir haben unser Restaurant, mit Einführung von 2G sofort geschlossen, da wir nicht bereit sind Menschen zu diskriminieren! Nach den immer fortschreitenden Einschränkungen des Maßnahmen-Regimes sehen wir nun keine andere Möglichkeit mehr um unser Lokal zu retten und es in Zukunft als einen Ort der Begegnung für alle zu erhalten.

Deshalb möchten wir Euch zum ersten Mal um Eure finanzielle Unterstützung bitten.

Ihr könnt uns unterstützen, indem Ihr diesen Beitrag teilt, Gutscheine bei uns erwerbt oder uns direkt über PayPal

https://www.paypal.me/Reiwerle

oder Tobias Fink
Restaurant Reiwerle
Sparkasse süw
DE 98 5485 0010 1700 2261 35

unterstützt.

Wir danken jedem Menschen für seine Unterstützung und hoffen, auch weiterhin für unsere Friedens und Freiheitsbewegung da sein zu können.

Grüße Toby und Team
❗️Cannabis gegen Corona

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Laut einem Bericht von Forschern der Oregon State University verhindern bestimmte Cannabis-Bestandteile, dass das Coronavirus in die menschlichen Zeilen eindringen kann.

Also Kiffen gegen Corona ?


Leider heißt das aber nicht, dass Kiffen vor Corona schützt! Denn die schützenden Cannabinoidsäuren sind sehr hitzeempfindlich und dürfen nicht geraucht werden. Deswegen würde das „für die antivirale Wirkung nicht funktionieren“


(Quelle 👉 bild.de)

Das ist natürlich für alle Rauch-Konsumenten von Cannabis dann leider doch keine so tolle Nachricht 😉

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Australien annulliert Visum von Tennis-Star Novak Djokovic

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Im Impf-Streit um den Tennis-Star Novak Djokovic hat die australische Regierung das Einreise-Visum des Serben erneut annulliert. Das erklärte das australische Einwanderungsministerium am Freitag. Djokovic kann die Entscheidung vor Gericht anfechten.

(Quelle 👉 welt.de)

Australien, ein Land in das ich vor der Corona-Zeit regelmäßig gerne gereist bin, verfolgt weiterhin knallhart seine Ideologie.

Die Tennis-Akteure sollten hier ganz klar ihre Solidarität mit dem „Djoker“ erklären und zu den Australian-Open nicht antreten.

Aber das ist in diesen Zeiten natürlich nicht zu erwarten.

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❗️VG Stuttgart kassiert Allgemeinverfügung gegen #Spaziergänge❗️

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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Eilantrag gegen ein Verbot nicht angemeldeter Versammlungen stattgegeben. Auch für solche Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen würden die Verfassungsvorgaben zur Versammlungsfreiheit gelten, teilte das Gericht am Freitag in Stuttgart mit (Az.: 1 K 80/22). Der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht sei noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Einer Allgemeinverfügung der Stadt Bad Mergentheim gegen „Corona-Spaziergänge“ fehle eine tragfähige Gefahrenprognose, beschied das Gericht.

Quelle 👉 stuttgarter-zeitung.de)

Das Gericht stellt hier zwei grundsätzliche Dinge klar, die wir Anwälte bereits seit Monaten vor Gericht monieren, obwohl diese längst höchstgerichtlich geklärt waren.

1. Es reicht eben nicht aus, eine Versammlung mit dem Verweis auf eine fehlende Anmeldung zu verbieten bzw. die vor Ort für illegal zu erklären.

2. Spaziergänge sind Versammlungen i. S.d. Art.8 GG und unterliegen damit dessen Schutzbereich. Folglich sind auch die Teilnehmer geschützt, die nicht sanktioniert werden dürfen.

Leider wenden viele Amtsgerichte derzeit die Grundsätze des Versammlungsrecht nicht an wie meine Erfahrungen zeigen.

Es bleibt zu hoffen, dass es weiterhin so klare Entscheidungen pro Versammlungsrecht getroffen werden.

Insbesondere müssen sämtliche Allgemeinverfügungen, die pauschal #Spaziergänge mit Verweis auf die fehlende Anmeldung verbieten, gerichtlich angegangen werden.

Es besteht noch Resthoffnung wie dieses Beispiel zeigt.
❗️Bayern Spieler hat Herzmuskelentzündung❗️

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Der Spieler des FC Bayern München, Alphonso Davis, fällt wegen einer Herzmuskelentzündung aus.

Trainer Nagelsmann wird wie folgt zitiert:

"Bei Phonzy ist es so, dass wir gestern in der Nachuntersuchung, die wir bei jedem Spieler machen, der mit Corona infiziert war, Anzeichen einer leichten Myokarditis - sprich Herzmuskelentzündung festgestellt haben." Weiter erklärte der Coach: "Es gibt unterschiedliche Auslöser dafür. Oft ist eine hohe Viruslast der Grund. Die Wahrscheinlichkeit, dass es von der Corona-Erkrankung kommt, ist relativ hoch. Das kann man aber nicht zu 100 Prozent sagen.

(Quelle 👉 ntv.de)

Wie bitte ?

Eine der nicht bestreitbaren Nebenwirkungen der Impfung ist - vor allem bei jungen Männern unter 30 - eine Herzmuskelentzündung.

Aber natürlich darf wieder einmal nicht das ausgesprochen werden, was nicht sein darf.

Wen wollen in diesem Fall die Bayern eigentlich für dumm verkaufen ?!

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Forwarded from Friedemann Däblitz
Ich bin den Beschluss durchgegangen. Er ist Wirklichkeitsleugnend und Totalitär.

Wirklichleitsleugnend, weil er bei gegenteiliger Evidenz an der Ansteckungsgefahr im Freien festhält (soweit nix Neues).

Totalitär, weil er die Vermeidung der fiktiven Gefahr im Freien über Alles stellt.

Vielmehr hat auch der im dortigen Verfahren vom Amtsgericht befragte Sachverständige gerade bei größeren Menschenansamm- lungen mit geringen Abständen im Freien eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 jedenfalls dann nicht mit letzter Gewissheit ausschließen können, wenn sich Personen für längere Zeit unmittelbar dicht gegenüberstehen und hierbei beim Sprechen, Niesen oder Husten winzige Viruspartikel durch die Atemluft ausstoßen (Rn. 68).“

Das OVG greift dabei auf die Entscheidung des BVerfG zurück, welches die Sachkunde der Aerosolforscher zwar eingeholt, dann aber ignoriert hatte. Stattdessen betonte das BVerfG, dass Modellierer auch im Freien eine Ansteckungsgefahr von 100% (sic!) ermittelt hätten, wenn man 5 min in einer infektiösen Atemwolke stünde.

Die Versammlungsfreiheit dient der körperlichen Sichtbarmachung von Überzeugungen im öffentlichen Meinungskampf. Sie war stets das Zeichen von Selbstbestimmtheit souveränen Völkern. Das hat das BVerfG noch in der Brokdorf Entscheidung herausgestellt und deren konstitutive Bedeutung für das demokratische Gemeinwesen betont.

Dass nun nur Getestete ab 750 Personen sich versammeln dürfen spricht jeder Selbstbestimmtheit, jedem Selbstbewusstsein und jeder Souveränität Hohn.

Allerdings nur dann, wenn man sich beugt.

Insofern bin ich bei abschlägigen Entscheidungen zum Versammlungsrecht mittlerweile ziemlich gelassen.
@RA_Friede
Der „Wegscheider“ ist zurück

Nach einer (leider zu langen) Weihnachtspause ist endlich der Intendant von Servus TV mit seinem Wochenkommentar zurück.

Und hier tritt er den zahllosen Angriffen des #Mainstreams gegen den Sender aber auch gegen ihn persönlich entgegen.

Und am Ende ein Zitat, dass es richtig in sich hat:

„Und ich freue mich auf die Zeit danach. Und ich bin schon sehr gespannt, wieviel wieder behaupten werden, sie hätten von all dem nichts gewusst, gell.“

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aarlxbz4qjxsy2u92cn9/

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TV-Tipp ❗️

„Talk im Hangar 7“ bei Servus TV

In der Sendung vom vergangenen Donnerstag war der ehemalige ZDF-Moderator Peter Hahne zu Gast.

Was er sagt und vor allem auch wie er auftritt ist tief beeindruckend. Sein Statement in den ersten 10 Minuten hat es in sich und ist deshalb absolut sehens- und hörenswert.

Das bisherige Talk-Highlight in diesem Jahr.

http://www.servustv.com/aktuelles/v/aa-29cffh3cd1w11/

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❗️Strafverfahren gegen RA Ludwig eingestellt ❗️

Das Strafverfahren gegen meinen Kollegen Ralf Ludwig wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen
§ 201 StGB bei der Einreise im Rahmen der #CoronaBustour im November 2020 nach Mecklenburg- Vorpommern wurde von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Begründung:
Es wurden schlichtweg - nach 14 Monaten (!) - keine entsprechenden Aufnahmen auf seinem Mobiltelefon gefunden.

Warum das Ganze aber noch lange nicht vorbei ist und ggf. für die Beteiligten (Stichwort: #EhrenRusch) ein juristisches Nachspiel haben könnte, ist in dem heutigen Artikel des #Nordkuriers nachzulesen.

Link zum Artikel
👉 nordkurier.de

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