Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Leipzig

Der heutigen Verurteilung zu 7 Monate Freiheitsstrafe lag der Vorwurf eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gem. § 114 StGB auf einer unangemeldeten Versammlung zugrunde.

Dabei spielten sich leider unschöne Szenen seitens der Versammlungsteilnehmer gegenüber Polizeibeamten ab, die 👉 hier zu sehen sind.

Warum der relativ unbeteiligte Angeklagte heute verurteilt wurde und daher Friedlichkeit auf Versammlung das oberste Gebot sein sollte, erkläre ich im Video.

P.S.
Die teilweise schlechte Tonqualität und den „Städteversprecher“ am Ende bitte ich zu entschuldigen 🤦🏻‍♂️

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Bonn

Die spannende Frage, ob im Rahmen einer vermeintlichen #Impfpassfälschung u.a. eingewandt werden kann, dass die Aussage einer Apothekerin weder erhoben noch am Ende verwertet werden darf, beantwortete das Amtsgericht der ehemaligen Bundeshauptstadt heute mit einem Nein.

Der Mandant ist jedoch kampfes-und angriffslustig und will diese sowie andere Fragen im Zusammenhang mit vermeintlichen „Impfpassfälschungen“ am Ende von den höchsten Gerichten beantwortet haben.

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Forwarded from Ellen Hölzer Rechtsanwältin (Elly für Freiheit, Frieden und Liebe)
https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/impfschaden-wird-nicht-als-dienstunfall-anerkannt-217519.html

Impfschaden kein Dienstunfall, da der Dienstherr lediglich seine Räumlichkeit für das mobile Impfteam zur Verfügung gestellt hat.

(Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 24.11.2022, Az. 2 A 460/22, noch nicht rechtskräftig).

Die Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen, so das Verwaltungsgericht Hannover. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung habe durchführen können. **Das Land Niedersachsen (Dienstherr) sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.**

❗️So schafft man ungünstige Präjudiz für Impfgeschädigte❗️

Generell wäre nach Beratung mit einem im Sozialrecht versiertem Anwaltsteam meines Erachtens empfehlenswert, zunächst

👉 1. über die Beweiserleichterung des § 61 IFSG einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Staat/Versorgungsamt

geltend zu machen. Dieser Anspruch sollte vorrangig geltend ggfs. eingeklagt werden. In einem weiteren Schritt kann man dann prüfen, ob

👉 2. Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld) gegen den Impfarzt (aus Behandlungsvertrag o. evtl. aus Amtshaftung) oder gegen den Impfstoffhersteller (dann aber mit gleichzeitiger Streitverkündung gegenüber dem Bund) bestehen.

Rechtsanwältin Ellèn Hölzer🌿
[email protected]
www.rahoelzer.de
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Amtsgericht Heilbronn

Zu Gast:
Friedemann Mack

Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf an den Mandanten, Veranstalter eines Klappstuhlfrühstückes am 25.04.2022 in Bad Rappenau gewesen zu sein.

Die Verhandlung heute war durchaus unterhaltsam und fand in entspannter Stimmung statt.

Warum es am Ende doch zu einer kleinen Verurteilung kam und der Richter uns hier ein faules Ei ins Weihnachtsnest gelegt hat, erklären wir im Video.

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Amtsgericht Stuttgart

Heute gab es einen Freispruch für die Mandantin, der ein Landfriedensbruch nach einer aufgelösten Demonstration in Stuttgart am 13.03.2022 vorgeworfen wurde.

Dabei konnte glücklicherweise durch entsprechende Zeugenaussagen und Bildmaterial ein echtes Alibi der Mandantin belegt werden. Diese war schlicht und einfach nicht vor Ort.

Warum sie dennoch vor Gericht stand und die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden (wieder einmal) nicht gründlich genug erschienen, wird im Video erklärt.

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GROSS, BLOND UND GUTAUSSEHEND !
Seid ihr bereit für rohe Stand- Up Comedy ohne Maulkorb? Dann dürft ihr die gutaussehende Blondine Christiane Olivier und den großen , ebenfalls gutaussehenden Denno Makadassopoulo nicht verpassen am Freitag, den 09.12.,ab 20 h .

Sie sind unverfroren, umkalkulierbar und unzensiert. Bei dieser Show gibt es keine Tabus. Zusammen mit dem sehr sympathischen Special Guest Ludger K. werden die Grenzen des Publikums ausgetestet.

Christiane Olivier ist Schauspielerin und Stand- Up Comedienne. Sie spricht unverblümt von ihren Erkenntnissen über Männer, Frauen, Sex und das Leben. Sehr schlagfertig und ehrlich.
Denno Makadassopoulos
Er liebt es die Doppelmoral und Scheinheiligkeit zu entlarven.
Ludger K. ist seit Jahren als erfolgreicher Kabarettist auf Deutschlands Bühnen zu sehen. Er ist kritisch, eigensinnig und hat eine scharfe Beobachtungsgabe.

Sichert Euch heute noch die heißbegehrten Tickets für diese grandiose Show!!
Eintritt: 18 €
KÖLNTICKET HIER
https://teleg.eu/hinterhofsalon
❗️Polizisten beim Lügen erwischt❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichkeit, Körperverletzung – was eine Gruppe Polizeibeamter Robert B. vorgeworfen hat, ist keine Kleinigkeit. Drei Monate bis fünf Jahre Gefängnis sieht der Gesetzgeber im Falle einer Verurteilung vor. Und eine Zeit lang sah es bei dem Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte auch so aus, als hätte Robert B. schlechte Karten – bis sein Anwalt Jonas Hennig am letzten Prozesstag ein Handyvideo vorlegte, das die Polizisten als Lügner dastehen ließ.

Warum er den Stick mit dem Video erst am letzten Prozesstag aus der Tasche zog, erklärte der Strafverteidiger mit der Bedeutung des Falls: „Wir hätten das Video schon im Ermittlungsverfahren präsentieren können, dann hätte es aber keine Öffentlichkeit gegeben.“

Die Staatsanwältin kündigte an, nun gegen die beteiligten Polizisten wegen des Verdachts einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht und gefährlicher Körperverletzung im Amt zu ermitteln.


(Quelle: 👉 taz.de)

Leider handelt es sich bei diesen Verfahren um keinen Einzelfall.

Immer wieder musste ich in den vergangenen zwei Jahren feststellen, dass Polizeibeamten insbesondere im Zusammenhang mit Massnahmenkritikern - sei es auf oder am Rande von Versammlungen oder auch nur im Supermarkt - Sachverhalte zur Anzeige bringen, die in wesentlichen Teilen frei erfunden waren.

Ziel scheint die Ablenkung von eigenen Fehlverhalten zu sein.

Wenn aber Videos von der vermeintlichen Straftat der Mandanten auftauchten, stellte sich der Sachverhalt sehr häufig anders dar.

Erst kürzlich erstattete ich in einem Verfahren in Bielefeld (Video hier 👉 https://teleg.eu/RASattelmaier/2390) noch im Gerichtssaal Strafanzeige wegen Falschaussage, Verfolgung Unschuldiger und Körperverletzung im Amt gegen zwei Beamte.

Die Konsequenzen für die Beamten, die so etwas tun, können verheerend sein (Strafverfahren, Verlust des Beamtenstatus u.a.)

Deshalb:
Das Risiko, als Beamter solche Straftaten zu begehen, lohnt nicht.

Es gilt auch für die Zukunft, derartiges Fehlverhalten von Polizeibeamten aufzuklären und die Täter vor Gericht zu stellen.

Zur Klarstellung:
Die weit überwiegende Mehrheit der Polizei verhält sich m.E. vollkommen korrekt. Es sind wie so häufig die schwarzen Schafe, die diesen Berufsstand bei den Bürgern in Verruf bringen.

Leider gibt es von diesen schwarzen Schafen aber zu viele, weshalb es im Sinne aller Polizeibeamten sein sollte, diese Fälle mit allen Konsequenzen aufzuklären.

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Danke, Jan Böhmermann!

Der Steuerzahler berichtet auf der Straße, wie ihn Jan Böhmermann vor Verurteilung wegen Volksverhetzung gerettet hat.

Erlaubt ist offenbar immer genau das, was Jan Böhmermann und dem ZDF gefällt.

APO Demo in Düsseldorf am 3.12.2022
@apoduesseldorf

Video: No Vaccination
@black_sheep_active

Schnitt: Sascha Schmitz
https://youtu.be/ZpiUkF8KVKA

Ton: Der Steuerzahler
@steuerzahler_rene_quarda

https://teleg.eu/steuerzahler_rene_quarda
💥Straftat im Kopf?💥

Ein Kollege von mir behauptet, dass es nicht möglich wäre, dass jemand ausschließlich für eine Straftat im Kopf in U-Haft genommen oder verurteilt werden könnte.
Ich möchte seine Vermutung anhand eines Beispiels widerlegen:

Der Enkelsohn ist mal wieder knapp bei Kasse. Um an Geld zu kommen, beabsichtigt er, seinen 99jährigen kranken Großvater bei einem fingierten Einbruch mit einer Pistole zu erschießen. Tatsächlich besorgt er sich die Pistole, steigt in das Haus des Opas ein, geht in dessen Zimmer, legt an, steckt die Pistole wieder ein und verlässt das Haus.
Diesen Vorgang hat eine Überwachungskamera aufgezeichnet.
Am nächsten Morgen kommt der Hausarzt und stellt fest, dass der Opa am Vortag etwa mittags an seiner Krankheit verstorben ist. Das war 5 Stunden bevor der Enkel in das Haus gekommen ist.

Frage: Ist der Enkel strafbar? Auf Einbruch und Hausfriedensbruch kommt es nicht an.

Hätte er auf den Opa geschossen, wäre es ein untauglicher Versuch gewesen. Einen Toten kann man nicht erschießen.

Nun hat er nicht geschossen. Die spannende Frage ist: Warum?

Hat er gesehen, dass der Opa schon tot war und deshalb nicht geschossen? Dann ist er strafbar, da er unmittelbar zur Tatverwirklichung angesetzt hat und nicht strafbefreiend zurückgetreten ist.

Hat er zurückgezogen, ohne, dass er gesehen hat, dass der Opa bereits verstorben war, und weil ihm der Opa leid getan hat und ihn Gewissensbisse geplagt haben?
Dann ist er straffrei.

Auf der Videokamera sehen beide Alternativen völlig gleich aus.

Die Strafbarkeit richtet sich danach, was der Enkel in seinem Kopf hatte.

Bei dem sogenannten "untauglichen Versuch" kommt niemand zu Schaden. Der strafbare Unwert sollen die Gedanken des Täters sein.

Das gilt für dieses Beispiel; das gilt für die Vorwürfe gegen Michael Ballweg.
Staatsanwaltschaft und Richter stellen Behauptungen über angebliche Gedanken auf und verfolgen und verurteilen aufgrund ihrer eigenen Fantasie.

Einem politisch Unliebsamen wirft man dann ein "versuchtes" Wirtschaftsdelikt vor - und schon hat man ihn aus dem Weg geräumt.

Dieser Trick funktioniert bei jedem. Heute ist es der Querdenker, morgen der Klimaaktivist oder der Kriegsgegner.

Wehret den Anfängen!

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t.me/RA_LUDWIG
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Dortmund

Wieder einmal ein Fall von Polizeigewalt, für die sich zunächst die Mandantin u.a. wegen Widerstandes und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte verantworten sollte.

Aus der drohenden mehrmonatigen Freiheitsstrafe resultierte am Ende ein „Freispruch 2. Klasse“.

Und einmal mehr war die zugrunde liegende Maßnahme der Polizeibeamten rechtswidrig.

Warum diese Verhandlung einer der wohl außergewöhnlichsten der gesamten Coronazeit war, erkläre ich im Video.

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🟥 Nochmals empfehle ich allen hierfür anfälligen Menschen, den unsinnigen Reichsbürgerthesen nicht zu folgen! Kein ernstzunehmender Jurist wird diese bestätigen!
Mir selbst ist kein einziges Urteil bekannt, welches diese Thesen bestätigt! Wer sich auf diese Thesen beruft und etwaige Behörden- oder Gerichtsschreiben ignoriert, schneidet sich ins eigene Fleisch. Jedes Schreiben enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, diese sind ernst zu nehmen, es ist im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu reagieren, gegebenenfalls ist ein Anwalt hinzuzuziehen, alles andere ist schlichtweg bullshit.
Nehmt diese Empfehlung bitte ernst! Auch wenn wir in Sachen Coronarecht unglaubliche Enttäuschungen erleben mussten, so bleiben immer nur die rechtsstaatlichen und friedlichen Lösungen zur Aufklärung. Und die Aufklärung fruchtet - sehr langsam, aber immer mehr Menschen und Gerichte wachen auf. Wir bleiben geduldig und in der Hoffnung, dass diese Geschichte aufgearbeitet wird!

🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

♦️ Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook
♦️Mitglied der Anwälte für Aufklärung
♦️www.beatebahner.de
♦️Telegram: https://teleg.eu/rechtsanwaeltin_beate_bahner
❗️Denkwürdiger Auftritt bei BILD-TV❗️

Ein Bundeswehrsoldat, der den Befehl zur Duldung der Impfpflichtigen verweigert hat, schildert äußerst klar und teils bewegend seine derzeitige Situation nach der Befehlsverweigerung.

Beschämend war dagegen der Auftritt des ehemaligen Linken-Vorsitzenden Klaus Ernst, der als Mitglied des Bundestages bis gestern keine Kenntnis von der Duldungspflicht bei der Bundeswehr hatte.
Unglaublich!

https://youtu.be/3bBzB7CvEaM

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❗️Der letzte „Wegscheider“ des Jahres 2022❗️

In seinem „Weihnachtskommentar“ erlebt der Intendant von Servus TV ein interessantes Deja vu zum Fazit des Jahres 2022.

Herzlichen Dank an all die wundervollen, kritischen und humorvollen Kommentaren, die sicherlich sehr vielen Menschen auch in 2022 von der Seele gesprochen haben, Herr Wegscheider 🙏🏻

Ich freue mich auf ein Wiedersehen im Jänner 😉2023.

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aazxrwf2iaev3df4fr87/

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Pink-Floyd-Legende fordert "britischen Pudel" auf, Assange freizulassen

Die britische Rocklegende Roger Waters hat am Samstag auf einer Kundgebung in New York die Behörden in London scharf angegriffen und sie beschuldigt, die Befehle ihrer "Herren in Washington" zu befolgen, und die Freilassung des WikiLeaks-Mitbegründers Julian Assange gefordert.

"Julian, du bist nicht allein!. Wir sind viele, und wir haben eine Botschaft für Vanessa Baraitser, diese Entschuldigung für eine Richterin, die dich in diesem Känguru-Gericht in London festgesetzt hat", sagte Waters und bezog sich dabei auf eine Richterin, die den Auslieferungsbefehl unterzeichnet hat. "Frau Baraitser, Sie sind eine Schande für den Anwaltsberuf. F*** you."

Die britische Bezirksrichterin Vanessa Baraitser hatte sich zunächst geweigert, Assange an die USA auszuliefern, weil sie eine unmenschliche Behandlung befürchtete, doch Washington konnte London davon überzeugen, dass die Rechte des Journalisten "respektiert" würden. In den USA ist Assange wegen Spionage angeklagt, worauf eine Haftstrafe von bis zu 175 Jahren steht.
❗️Bochumer Arzt freigesprochen❗️

Ein Bochumer Arzt wurde wegen des Vorwurfs, zahlreiche falsche „Maskenbefreiungsatteste“ ausgestellt zu haben, soeben vor dem Landgericht Bochum freigesprochen.

👉 Update (13:02 Uhr):

Der Freispruch erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Das bedeutet, dass dem Angeklagten vorgeworfenen 21 Taten und die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 278 StGB nicht nachgewiesen werden konnten.

Da gegen dieses Urteil lediglich das Rechtsmittel der Revision zulässig ist, dürfte es somit für die Staatsanwaltschaft schwer werden, hiergegen erfolgreich zu argumentieren.

Gleichzeitig hat das Gericht wohl keine wesentlichen Rechtsfragen zu den vermeintlich falschen Gesundheitszeugnissen aufgeworfen bzw. beantwortet, weshalb der Fall des Bochumer Arztes als Einzelfallentscheidung zu bewerten ist.

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❗️Forderung nach Aufarbeitung bei BILD-TV❗️

Eine der wohl besten Sendungen zum Thema Aufarbeitung der Coronazeit.

Insbesondere sticht hier einmal mehr der Ökonom Marc Friedrich mit klarer und sachlicher Analyse hervor.

Eine der sehenswertesten Sendungen bei BILD-TV überhaupt, was vor allem daran liegt, dass immer mehr Kritiker dort endlich zu Wort kommen.

Die Zeit der Aufarbeitung wird kommen…

https://youtu.be/ESMqvu9o8GM

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