Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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Event Highlight@Hinterhofsalon
im Oktober
👉So. 15.10., 17 h

👉TALKSHOW MIT
* ULRIKE GUEROT ,
* MATTHIAS BURCHARDT UND
* FLAVIO VON WITZLEBEN:
„Über die Mutation der Demokratie und das Ende des Meinungspluralismus“


Guérot und Burchardt haben zusammen das Sachbuch „ Demokratie im Treibsand“ , März 2023, herausgegeben.

Wie kommt das Sachbuch an, was hat es bewirkt bei den Medien, in der Gesellschaft und wie ist es den Autoren in der Zwischenzeit ergangen? Gab es ausschliesslich positive Resonanzen oder hagelte es auch Kritik. Ebenso wird die aktuelle politische Stimmung, insbesondere der Ukrainekrieg und Europas Zukunft beleuchtet. 
 
👉Ein Informativer, erkenntnisreicher und sehr persönlich Talk mit drei starken Persönlichkeiten.

Eintritt: 28,00 € inkl. VVK Gebühren

VVK erstmalig über das neue Ticketsystem von Hardy
Groeneveld und Björn Geschwendter.
www.krasser-guru.
de

👉 TICKETS HIER KAUFEN

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Mein Kanal:
https://teleg.eu/hinterhofsalon
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Dienstag, 5. September 2023

Heute:
Landgericht Stuttgart

Es gibt sie noch:
Die Richterschaft, die ihre „Hausaufgaben“ macht und - vor allem in Rechtsfragen - bestens vorbereitet ist und unabhängig von einer persönlichen Meinung das Recht anwendet.

So geschehen in der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart, wo wieder einmal ein Mandant wegen Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB nach einem abenteuerlichen amtsgerichtlichen Urteil in der zweiten Instanz sein Glück versuchen musste und am Ende auch fand.

Alle Details hierzu erläutere ich im Video
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Video anschauen

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Politisch motivierte Staatsanwaltschaft ?

Mittwoch, 6.September 2023

Heute:
Landgericht Koblenz

Im Rahmen einer Berufungsverhandlung, welche allein durch die Staatsanwaltschaft eingelegt wurde, weil sie die Strafe des erstinstanzlichen Gerichtes für zu milde erachtete, kam es im Rahmen des Plädoyers des Staatsanwaltes zu einer neuen Strafzumessungsbewertu g. Die Angeklagte habe sich wegen der Verwendung eines gefälschten Impfausweises „unsolidarisch“ verhalten.

Die Politisierung der Verfahren gegen Maßnahmenkritiker war ja schon immer vermutet worden. Heute trat sie in einer juristisch vollkommen unvertretbaren Argumentation erstmals offen zu Tage.

Ein weiterer trauriger Höhepunkt vor Gericht

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Näheres hierzu und wie das Verfahren ausgegangen ist wie immer 👉 hier im Video

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🏛 NEUES AUS DEM GERICHTSAAL 🏛
mit 👨‍⚖️ RA Dirk Sattelmaier 👈

➡️ Thema: Zusammenfassung und Analysen aktueller Gerichtsentscheide

Ein kritischer Blick auf die neueste Entwicklung der strafgerichtlichen Rechtsprechung anhand aktueller Strafverfahren
Findet eine Aufarbeitung der Coronazeit vor Gericht statt ?
Aussicht: Wie geht es weiter mit unserem Rechtsstaat ?

📆 Freitag, 08.09.2023
Einlass: ab 17.00 Uhr
🚨 Vortragsbeginn: 19.00 Uhr

Dirks Kanäle:
https://youtube.com/@RechtsanwaltDirkSattelmaier?si=sNEsgLggpo0fO-Rx


https://teleg.eu/RASattelmaier

DER EINTRITT IST FREI
👇👇👇
Um Reservierung wird gebeten.

Kommt uns besuchen und lernt uns kennen.

s´Reiwerle in Annweiler (Pfalz) ist seit 2020
Begegnungsstätte für die Friedens- und Freiheitsbewegung

🍽 "Lasst es Euch schmecken, im Reiwerle!"
Danke Toby, Meli und Team

https://reiwerle.de/shop

Restaurant s'Reiwerle
Flitschberg 7
76855 Annweiler
Mail: [email protected]
Tel: 0 6346 929 362

https://teleg.eu/TobyInfomiert
❗️Hörtipp:
„Der Rechtsstaat“ auf Kontrafunk

Politische Justiz und gesellschaftliche Solidarität

Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats. Abendessen des Bundesverfassungsgerichts im Kanzleramt werfen diesbezüglich aber Fragen auf.

Carlos Gebauer berichtet (ab 3:20 Min) über eine fundierte Kritik an den Entscheidungen des höchsten Gerichts.

Mit Ulrich Fischer (ab 14:13 Min) beleuchtet Besonderheiten der „Bundespressekonferenz“ und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Journalisten Florian Warweg doch noch Zutritt in diesen Kreis von Journalisten gewährt. Immer wieder stellen sich Fragen der Einflussnahme der Regierenden und Behörden auf gerichtliche Verfahren und behördliche Entscheidungen.

Prof. Jan Bockemühl (ab 28:24 Min) bespricht sogenannte Strickfehler im Gesetz. Diese zu schließen würde die Möglichkeiten politischer Einflussnahme reduzieren.

Dirk Sattelmaier (ab 45:11 Min) ermöglicht einen Blick in den Justizalltag und berichtet von einem neuen Tatbestand der Strafzumessung: „unterlassene gesellschaftliche Solidarität“. 

Moderation:
Michael R. Moser

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-politische-justiz-und-gesellschaftliche-solidaritaet

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Freispruch in Darmstadt

Freitag, 8. September 2023

Heute:
Amtsgericht Darmstadt

„In dubio pro reo“ - Im Zweifel FÜR den Angeklagten !

In einer Fortsetzungsverhandlung wegen Anstiftung zur einer Urkundenfälschung - hier ein Impfpass - konnte ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen erwirkt werden.

Dabei ist das Gericht am Ende sogar noch über den Grundsatz „in dubio pro reo“ hinaus gegangen und glaubte der Einlassung der Angeklagten vollumfänglich.

Somit erfolgte der Freispruch am Ende sogar wegen erwiesener Unschuld.

Heute war der Rechtsstaat und die Anwendung seiner Grundsätze endlich mal wieder klar erkennbar.

Ein Verfahren, das Hoffnung macht.

Alle Details 👉 hier im Video

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❗️OLG Braunschweig: „Ungeimpft-Stern“ keine Volksverhetzung❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Das OLG Braunschweig hat in einem Urteil einen Mann von dem Vorwurf der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB freigesprochen, der einen sog. „Ungeimpft-Stern“ bei FB gepostet hatte.

Das Gericht sah hier offenbar zwei der drei Tatbestandsmerkmale des § 130 Abs. 3 StGB als nicht erfüllt an:

„§ 130 Abs. 3 StGB verlange ausdrücklich, dass sich die Verharmlosung auf eine konkrete Völkermordhandlung beziehe. Die mit dem "Judenstern" von den Nazis bezweckte Ausgrenzung als Vorbereitungshandlung für die Vernichtung der Juden könne jedoch nicht mit einer im Gesetz bezeichneten Völkermordhandlung gleichgesetzt werden.“

Zudem sieht das Gericht den Post nicht als geeignet an, den öffentlichen Frieden zu stören.

(Quelle 👉 rsw.beck.de)

Damit verfestigt sich die OLG-Rechtsprechung in derartigen Fällen immer weiter. So steht es mittlerweile - sportlich ausgedrückt - 4:1 für eine nichtstrafbare Handlungsweise.

Die OLGe Saarbrücken, Frankfurt, Berlin (dort KG genannt) und nun auch Braunschweig stellen dabei z.T. bereits auf das Fehlen des zweiten Tatbestandsmerkmales (Bezugnahme auf eine in 6 Abs.1 VStGB) ab und verneinen am Ende alle das Vorliegen der Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens, dem Schutzgut der Strafnorm.

Lediglich das BayOBLG in München sah dies in einem Fall als erfüllt an. Allerdings war der zugrundeliegende Sachverhalt ein spezieller, weshalb er nicht gleichzusetzen war.

Es empfiehlt sich daher, all diese Urteile im Falle einer ähnlichen Anklage vor den Amtsgerichten der dortigen Richterschaft zur Verfügung zu stellen.

Denn nur die Kenntnis dieser Urteile stellt am Ende sicher, das sich die Richterschaft auf den Prozess ausreichend vorbereitet (so wie zuletzt am 4.September vor dem LG Stuttgart 👉 siehe mein Video hierzu) und seine „Hausaufgaben“ macht.

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❗️Hörtipp: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk

Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten

RA Carlos A. Gebauer in hochspannenden Interviews mit

👉 RA Herbert P. Schons (ehemaliger Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf) u.a. zum schwindenden Respekt der Politik gegenüber der Anwaltschaft (ab Min. 2:53)

👉 RA Ralf Ludwig über ein Bußgeldverfahren gegen einen Pfarrer, der in der Coronazeit unter freiem Himmel einen Gottesdienst abgehalten hat und dessen Verfahren nun dem EGMR zur Entscheidung vorgelegt wird (ab Min. 24:32)

Zum Abschluss ein Kommentar über die „Qualität der Rechtssprechung“ von RA Ulrich Fischer (ab Min. 44:42)

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-respektansprueche-gegen-den-gewaltmonopolisten

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Mittwoch, 13.09.2023
Amtsgericht Karlsruhe

Erhöhtes Beförderungsentgelt für Maskenverstoss ?

Durfte ein kommunaler Verkehrsbetrieb für sog. Maskenverstösse ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen ?

Diese Grundsatzfrage habe ich im Rahmen eines Zivilverfahrens vor dem AG Karlsruhe verhandelt.

Die örtlichen Verkehrsbetriebe hatten den Mandanten auf Zahlung von 100,00 EUR verklagt und sich hierzu auf ihre allgemeinen Beförderungsbedingungen berufen.

Hiergegen habe ich rechtliche Einwände geltend gemacht, die ihre Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch haben (BGB).

Die Richterin konnte diese Einwände nicht von der Hand weisen.

Eine Entscheidung steht noch aus.

Mehr zu meinem (durchaus gewagten) Ausflug in das Zivilrecht 👉 hier im Video

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❗️Der Wegscheider ist zurück❗️

Das Warten hat ein Ende:

Gut gelaunt, erholt und gewohnt angriffslustig kommentiert der Intendant von Servus-TV zurück aus der „Sommerhitze“ den weiterhin reichlich vorhandenen Irrsinn in Politik und Gesellschaft.

Schön, dass Sie wieder da sind 🙏🏻

👉 Zum Wochenkommentar

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?

Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm

In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.

Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.

Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.

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Mehr zu diesem Fall hier im Video

Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit

👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)

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Protest trotz Ausgangsperre legitim

Donnerstag, 21. September 2023

Amtsgericht Köln

In einem Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kölner Ausgangssperre stellte das Gericht heute das Verfahren ein.

Denn die Betroffene hatte im April 2021 genau gegen diese örtliche Ausgangssperre protestiert, indem sie mit anderen eine Art öffentliches Dinner abhielt.

Ein derartiger (charmanter) Protest ist von der Ausübung des im Art. 8 Grundgesetz normierten Versammlungsrechts auch im Falle von Ausgangssperren legal. Leider scherte sich die Stadt Köln, welche durch eine Allgemeinverfügung dieses so wichtige Grundrecht beschneiden wollte, sei seinerzeit offenbar nicht um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Immerhin konnte heute das Gericht davon überzeugt werden, die Mandantin nicht zu sanktionieren.

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Mehr dazu im Video


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Freispruch wegen Gebrauchens unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Montag, 25. September 2023

Amtsgericht Mülheim a.d.Ruhr

Der Mandantin wurde bereits zum zweiten Mal vorgeworfen, ein falsches Maskenattest gebraucht zu haben.

Einzig die Tatsache, dass ein bekannt gewordener Bochumer Arzt dieses Attest ausgestellt hatte, veranlasste wohl die Staatsanwaltschaft dazu, den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen, welcher auch erlassen wurde.

Dabei musste ich einmal mehr feststellen, dass das kleine Einmaleins des juristischen Handwerks vollkommen missachtet wurde und ganz offenbar die Mandantin nur deshalb sanktioniert werden sollte, weil sie ein Attest des „falschen“ Arztes vorgelegt hatte.

Dabei wurde der Bochumer Arzt mittlerweile rechtskräftig von allen Vorwürfen durch das Landgericht Bochum freigesprochen.

Der heutige Freispruch ist durch einen Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig.

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Mehr dazu im Video


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💥Ganz offiziell:
13 Menschen starben 2021 in Sachsen-Anhalt
an einer Covid-Impfung
💥

Laut Amt für Statistik in Sachsen-Anhalt starben 2021
13 Menschen an den Folgen einer Covid-Impfung.

Damit ist offiziell festgestellt, dass die mRNA-Impfung tödlich sein kann.
Der Staat darf keinen Menschen verpflichten, eine potenziell tödliche Impfung zu dulden.
Die Frage, ob durch die Impfung Menschenleben gerettet werden, ist dabei irrelevant.
Der Staat darf nicht Leben gegen Leben abwägen.
Der Staat darf nicht aktiv Leben zerstören.
Der Staat darf niemandem eine potenziell tödliche Maßnahme mittelbar oder unmittelbar aufzwingen.

Jedes Leben ist gleich viel wert. Ein bedrohtes Leben durch Krankheit, Unwetter, Katastrophen usw. muss der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln schützen. Er hat dabei einen weiten Einschätzungsspielraum. Dieser endet dort, wo der Staat Leben aktiv und bewusst zerstört, um anderes Leben zu retten. Hierfür hat die Staatsmacht keine Eingriffsbefugnis. Das ist die Rote Linie.

Nur, weil das Amt eines Parlamentariers oder eines Richters formal das Recht gibt, Entscheidungen zu treffen, bedeutet das nicht, dass sie diese Möglichkeit zur Überschreitung dieser roten Linie nutzen dürfen.

Das Römische Statut (Völkerstrafrecht) führt hierzu aus:

"Insbesondere enthebt die amtliche Eigenschaft als Staats- oder Regierungschef, als Mitglied einer Regierung oder eines Parlaments, als gewählter Vertreter oder als Amtsträger einer Regierung eine Person nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach diesem Statut und stellt für sich genommen keinen Strafmilderungsgrund dar."

Wer systematisch andere Menschen verpflichtet, eine potenziell tödliche Substanz in seinen Körper aufzunehmen, kann nach unserer westlichen Wertevorstellung nicht straffrei sein. Das wäre nur vorstellbar, wenn er von der potenziellen Gefährlichkeit weder gewusst hat, noch gewusst haben konnte.

Hierzu gibt es allerdings gegenteilige Aussagen der zuständigen Behörden.

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Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein

Hier geht es zur Fallerfassung von Ereignissen in der Corona-Pandemie:
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Hier kann man dem ZAAVV Spenden:
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Hier kann man Großflächenpate werden:
https://mitmachen.zaavv.com/#grossflaechenpate
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AKTION - MENSCHHEITSFAMILIE

Wir machen weiter... denn unser Rechtsstaat stirbt
:

❗️die Verurteilung von Richter Christian Dettmar
❗️die Inhaftierung von Dr. Heinrich Habig der maßlose Machtmissbrauch im Rahmen der U-Haft von Michael Ballweg
❗️die unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen bei Zeugen und Kritikern und nicht zuletzt
❗️das ohrenbetäubende Schweigen unserer Politik zum Leid von Julien Assange
❗️ uvm.

Am 30. September 2023 versammeln wir uns in Gummersbach, verteilen weiße Rosen an alle Teilnehmer und positionieren uns vor dem Amtsgericht mit der Botschaft:

Ihr seid nicht allein, wir stehen hinter euch, fordern ein Ende politischer Verfahren und die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.

"Einer für alle - alle für Einen!"
Kommt zahlreich!

👬👭👫❗️👬🤸‍♀️👭👭❗️❗️
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Erfolgreiche „Revanche“ - Freispruch in Ulm

Dienstag, 26.September 2023

Landgericht Ulm

Die heutige „Revanche“ vor dem Landgericht Ulm konnte nach der Verurteilung in der vergangenen Woche bei derselben Strafkammer tatsächlich erfolgreich gestaltet werden.

Der Mandantin wurde einen Verstoß gegen § 26 Nr. 2 VersG (sog. „faktische Leitung“ einer nicht angemeldeten Versammlung vorgeworfen.

Abermals konnte man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass auf den „Montagsspaziergängen“ - hier in Göppingen - mit allen Mitteln Versammlungsteilnehmer strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Denn erst in der heutigen Berufungsinstanz, in der ich erstmals tätig war, konnte der Fall endlich als das beurteilt werden, was von Anfang an erkennbar war: das Verhalten der Mandantin stellte keine Straftat dar.

Dieser Fall hätte bei korrekter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG niemals vor Gericht landen dürfen.

Leider kein Einzelfall…

👉 Mehr im Video 👈

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AKTION - MENSCHHEITSFAMILIE

Wir machen weiter... denn unser Rechtsstaat stirbt
:

❗️die Verurteilung von Richter Christian Dettmar
❗️die Inhaftierung von Dr. Heinrich Habig der maßlose Machtmissbrauch im Rahmen der U-Haft von Michael Ballweg
❗️die unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen bei Zeugen und Kritikern und nicht zuletzt
❗️das ohrenbetäubende Schweigen unserer Politik zum Leid von Julien Assange
❗️ uvm.

Am 30. September 2023 versammeln wir uns in Gummersbach, verteilen weiße Rosen an alle Teilnehmer und positionieren uns vor dem Amtsgericht mit der Botschaft:

Ihr seid nicht allein, wir stehen hinter euch, fordern ein Ende politischer Verfahren und die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.

Als Gastredner: Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

"Einer für alle - alle für Einen!"
Kommt zahlreich!

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How to Save Live Photo as Video