Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
49.6K subscribers
305 photos
424 videos
26 files
2.33K links
„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
Download Telegram
❗️Der Wegscheider ist zurück❗️

Das Warten hat ein Ende:

Gut gelaunt, erholt und gewohnt angriffslustig kommentiert der Intendant von Servus-TV zurück aus der „Sommerhitze“ den weiterhin reichlich vorhandenen Irrsinn in Politik und Gesellschaft.

Schön, dass Sie wieder da sind 🙏🏻

👉 Zum Wochenkommentar

Meine Kanäle:
👉 Telegram-Kanal
👉 YouTube-Kanal
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?

Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm

In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.

Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.

Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.

👇👇👇👇👇👇👇👇👇
Mehr zu diesem Fall hier im Video

Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit

👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)

Meine Kanäle:
👉 Telegram-Kanal
👉 YouTube-Kanal
Forwarded from KRASSER GURU
‼️Die nächsten Möglichkeiten, ERNST WOLFF LIVE zu begegnen, seine spannenden NEUIGKEITEN zu erfahren und ihm FRAGEN stellen zu können, gibt's hier:

📍🔜 24. September in Frankfurt am Main
📍🔜 25. September in Bad Dürkheim
📍🔜 26. September in der Nähe von Pforzheim/Stuttgart

Klicke oben auf den Ort und sicher dir JETZT dein Ticket!
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Protest trotz Ausgangsperre legitim

Donnerstag, 21. September 2023

Amtsgericht Köln

In einem Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kölner Ausgangssperre stellte das Gericht heute das Verfahren ein.

Denn die Betroffene hatte im April 2021 genau gegen diese örtliche Ausgangssperre protestiert, indem sie mit anderen eine Art öffentliches Dinner abhielt.

Ein derartiger (charmanter) Protest ist von der Ausübung des im Art. 8 Grundgesetz normierten Versammlungsrechts auch im Falle von Ausgangssperren legal. Leider scherte sich die Stadt Köln, welche durch eine Allgemeinverfügung dieses so wichtige Grundrecht beschneiden wollte, sei seinerzeit offenbar nicht um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Immerhin konnte heute das Gericht davon überzeugt werden, die Mandantin nicht zu sanktionieren.

👇👇👇👇👇👇👇
Mehr dazu im Video


Meine Kanäle:
👉 Telegram-Kanal
👉 YouTube-Kanal
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Freispruch wegen Gebrauchens unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Montag, 25. September 2023

Amtsgericht Mülheim a.d.Ruhr

Der Mandantin wurde bereits zum zweiten Mal vorgeworfen, ein falsches Maskenattest gebraucht zu haben.

Einzig die Tatsache, dass ein bekannt gewordener Bochumer Arzt dieses Attest ausgestellt hatte, veranlasste wohl die Staatsanwaltschaft dazu, den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen, welcher auch erlassen wurde.

Dabei musste ich einmal mehr feststellen, dass das kleine Einmaleins des juristischen Handwerks vollkommen missachtet wurde und ganz offenbar die Mandantin nur deshalb sanktioniert werden sollte, weil sie ein Attest des „falschen“ Arztes vorgelegt hatte.

Dabei wurde der Bochumer Arzt mittlerweile rechtskräftig von allen Vorwürfen durch das Landgericht Bochum freigesprochen.

Der heutige Freispruch ist durch einen Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig.

👇👇👇👇👇👇👇
Mehr dazu im Video


Meine Kanäle:
👉 Telegram-Kanal
👉 YouTube-Kanal
💥Ganz offiziell:
13 Menschen starben 2021 in Sachsen-Anhalt
an einer Covid-Impfung
💥

Laut Amt für Statistik in Sachsen-Anhalt starben 2021
13 Menschen an den Folgen einer Covid-Impfung.

Damit ist offiziell festgestellt, dass die mRNA-Impfung tödlich sein kann.
Der Staat darf keinen Menschen verpflichten, eine potenziell tödliche Impfung zu dulden.
Die Frage, ob durch die Impfung Menschenleben gerettet werden, ist dabei irrelevant.
Der Staat darf nicht Leben gegen Leben abwägen.
Der Staat darf nicht aktiv Leben zerstören.
Der Staat darf niemandem eine potenziell tödliche Maßnahme mittelbar oder unmittelbar aufzwingen.

Jedes Leben ist gleich viel wert. Ein bedrohtes Leben durch Krankheit, Unwetter, Katastrophen usw. muss der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln schützen. Er hat dabei einen weiten Einschätzungsspielraum. Dieser endet dort, wo der Staat Leben aktiv und bewusst zerstört, um anderes Leben zu retten. Hierfür hat die Staatsmacht keine Eingriffsbefugnis. Das ist die Rote Linie.

Nur, weil das Amt eines Parlamentariers oder eines Richters formal das Recht gibt, Entscheidungen zu treffen, bedeutet das nicht, dass sie diese Möglichkeit zur Überschreitung dieser roten Linie nutzen dürfen.

Das Römische Statut (Völkerstrafrecht) führt hierzu aus:

"Insbesondere enthebt die amtliche Eigenschaft als Staats- oder Regierungschef, als Mitglied einer Regierung oder eines Parlaments, als gewählter Vertreter oder als Amtsträger einer Regierung eine Person nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach diesem Statut und stellt für sich genommen keinen Strafmilderungsgrund dar."

Wer systematisch andere Menschen verpflichtet, eine potenziell tödliche Substanz in seinen Körper aufzunehmen, kann nach unserer westlichen Wertevorstellung nicht straffrei sein. Das wäre nur vorstellbar, wenn er von der potenziellen Gefährlichkeit weder gewusst hat, noch gewusst haben konnte.

Hierzu gibt es allerdings gegenteilige Aussagen der zuständigen Behörden.

---
Mein Kanal:
t.me/RA_ludwig

Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein

Hier geht es zur Fallerfassung von Ereignissen in der Corona-Pandemie:
https://zaavv.com/de-de/fallerfassung

Hier kann man dem ZAAVV Spenden:
https://zaavv.com/de-de/spenden

Hier kann man Großflächenpate werden:
https://mitmachen.zaavv.com/#grossflaechenpate
👬👭👫❗️👬🤸‍♀️👭👭❗️❗️👫

AKTION - MENSCHHEITSFAMILIE

Wir machen weiter... denn unser Rechtsstaat stirbt
:

❗️die Verurteilung von Richter Christian Dettmar
❗️die Inhaftierung von Dr. Heinrich Habig der maßlose Machtmissbrauch im Rahmen der U-Haft von Michael Ballweg
❗️die unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen bei Zeugen und Kritikern und nicht zuletzt
❗️das ohrenbetäubende Schweigen unserer Politik zum Leid von Julien Assange
❗️ uvm.

Am 30. September 2023 versammeln wir uns in Gummersbach, verteilen weiße Rosen an alle Teilnehmer und positionieren uns vor dem Amtsgericht mit der Botschaft:

Ihr seid nicht allein, wir stehen hinter euch, fordern ein Ende politischer Verfahren und die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.

"Einer für alle - alle für Einen!"
Kommt zahlreich!

👬👭👫❗️👬🤸‍♀️👭👭❗️❗️
👫
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Erfolgreiche „Revanche“ - Freispruch in Ulm

Dienstag, 26.September 2023

Landgericht Ulm

Die heutige „Revanche“ vor dem Landgericht Ulm konnte nach der Verurteilung in der vergangenen Woche bei derselben Strafkammer tatsächlich erfolgreich gestaltet werden.

Der Mandantin wurde einen Verstoß gegen § 26 Nr. 2 VersG (sog. „faktische Leitung“ einer nicht angemeldeten Versammlung vorgeworfen.

Abermals konnte man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass auf den „Montagsspaziergängen“ - hier in Göppingen - mit allen Mitteln Versammlungsteilnehmer strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Denn erst in der heutigen Berufungsinstanz, in der ich erstmals tätig war, konnte der Fall endlich als das beurteilt werden, was von Anfang an erkennbar war: das Verhalten der Mandantin stellte keine Straftat dar.

Dieser Fall hätte bei korrekter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG niemals vor Gericht landen dürfen.

Leider kein Einzelfall…

👉 Mehr im Video 👈

Meine Kanäle:
👉 YouTube
👉 Telegram
👬👭👫❗️👬🤸‍♀️👭👭❗️❗️👫

AKTION - MENSCHHEITSFAMILIE

Wir machen weiter... denn unser Rechtsstaat stirbt
:

❗️die Verurteilung von Richter Christian Dettmar
❗️die Inhaftierung von Dr. Heinrich Habig der maßlose Machtmissbrauch im Rahmen der U-Haft von Michael Ballweg
❗️die unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen bei Zeugen und Kritikern und nicht zuletzt
❗️das ohrenbetäubende Schweigen unserer Politik zum Leid von Julien Assange
❗️ uvm.

Am 30. September 2023 versammeln wir uns in Gummersbach, verteilen weiße Rosen an alle Teilnehmer und positionieren uns vor dem Amtsgericht mit der Botschaft:

Ihr seid nicht allein, wir stehen hinter euch, fordern ein Ende politischer Verfahren und die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.

Als Gastredner: Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

"Einer für alle - alle für Einen!"
Kommt zahlreich!

👬👭👫❗️👬🤸‍♀️👭👭❗️❗️
👫
❗️Hörtipp:
Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Virale Angriffe auf den Rechtsstaat

Heute:

👉 RA Carlos Gebauer u.a. zur weiterhin bestehenden Duldungspflicht der COVID-Impfung von Soldaten (ab Min. 1:49)

👉 RA Dirk Sattelmaier über Stilblüten aus dem Gerichtssaal (ab Min. 22:45)

👉 Dr. Beate Pfeil zum WHO-Pandemieplan (ab Min. 35:36)

👇👇👇👇👇👇👇👇👇👇
hier zu hören auf Kontrafunk


Meine Kanäle:
👉 YouTube

👉 Telegram
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Die Musiklegende @rogerwaters besuchte kürzlich Julian #Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Großbritannien. Wir haben sein Video für euch deutsch untertitelt. @Stella_Assange @manaf12hassan @RobertKennedyJr @elonmusk
#FreeAssangeNOW

@c_lindner: Solange Sie sich nicht (auch) für #FreeAssange einsetzen bleiben Sie ein Heuchler. #FreeNavalny, Sie wissen schon, was ich meine.
💥Wir sollten aufmerksam sein -
und dennoch abwarten!
💥

Noch wissen wir nicht genau, was in Ingolstadt passiert ist. Klar ist, dass der Vorsitzende der AfD die Nacht im Krankenhaus verbringen musste und ein Verdacht besteht, dass es einen Anschlag auf ihn gegeben haben könnte.

Wir müssen aufmerksam sein. Der politische Diskurs hat sich zuerst verengt und wird jetzt häufig mit Beschimpfungen und Diskreditierungen fortgesetzt. Teilweise auch mit verdeckten oder offenen Aufrufen zu Gewalt.

Wichtig ist es, genau hinzuschauen und aufmerksam zu sein. Es ist bereits bedenklich, dass in unserem Land Verhältnisse, wie sie in der Weimarer Republik unter rivalisierenden politischen Richtungen entstanden sind, wieder denkbar werden. Ein Hochschaukeln und eine auf Verdacht und Vermutungen sich immer weiter fortschreitende Radikalisierung der Gesellschaft, ist eine große Gefahr für die Demokratie.
Ich habe mich lautstark gegen die Coronamaßnahmen eingesetzt, weil ich mir mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, eine Achtung der Grund- und Menschenrechte durch die staatlichen Institutionen und darauf basierend eine Anerkennung eines mündigen Bürgers wünsche.

Ich kann verstehen, wenn Menschen, die auf die Straße gehen, die demonstrieren, die sich politisch für einen Wandel einsetzen, die sich kritisch äußern und mutig für eine demokratischere Gesellschaft vorangehen Angst um ihre Gesundheit haben, ob der verbalen Entgleisungen, die wir aktuell auch in großen Medien erleben.

Dabei halte ich die Zurückhaltung der Medien - wie jetzt im Fall von Timo Chrupalla - für das absolut richtige Vorgehen. Solange noch keine klaren Erkenntnisse vorliegen, sollten auch keine Vermutungen kommuniziert werden.
Das würde ich mir aber grundsätzlich bei der Medienberichterstattung wünschen. In den letzten drei Jahren haben wir Panik, Angst, Einschüchterung und Bevormundung in der Medienberichterstattung erlebt. Das gilt sowohl für die Corona-Berichterstattung, wie auch für die Berichterstattung über das Klima oder den Ukrainekrieg.

Würde die gleiche Zurückhaltung bei allen Themen an den Tag gelegt und eine evidenz- und faktenbasierte Berichterstattung unseren Nachrichtenalltag prägen, gäbe es viele gesellschaftliche Probleme nicht. Tatsächlich leben die Medien heutzutage von den Klicks und der Aufmerksamkeit, so dass Panik sich besser verkauft als Vernunft.

Ich wünsche mir eine eine nüchterne, an der Nachricht orientierte Berichterstattung, und versuche mit gutem Beispiel voranzugehen. Es wird mir nicht immer gelingen.

Ich wünsche Tino Chrupalla - unabhängig von der Ursache - gute Besserung.

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig
❗️Der Abgesang an die FDP und Die Linke❗️

Quo vadis, FDP und Linke ?

Neben dem Erfolg der AFD zeigt dieser Wahlabend vor allem eines:

Die Enttäuschung der FDP- und Linkenwähler

Denn womöglich wird die FDP auch in einer ihrer weiteren ehemaligen Hochburg (Hessen-Wahl 2009: 16,2 % !) den Einzug in das Landesparlament nicht schaffen. Die Linke versinkt in der politischen Bedeutungslosigkeit.

Das Abschmieren der FDP bist nur logisch und konsequent. Sie wird lediglich als Mehrheitsbeschaffer einer abenteuerlichen Ampelpolitik wahrgenommen und hat neben ihren bürgerlichen Grundsätzen vor allem ihre freiheitlich, individuelle Grundausrichtung aus Machtgier vollends aufgegeben. Wo ist die Partei, die stets die Grundrechte und den hierauf aufbauenden Rechtsstaat hochgehalten hat und das Leistungsprinzip propagierte ? Wo ist die Partei, die auf wirtschaftliche Vernunft und individuelle Freiheit des Einzelnen ganz im Sinne des Grundgesetzes gepocht hat ?

Sie wird im kommenden Wahljahr vollends untergehen, wenn sie sich nicht eines Besseren besinnt und aus der Ampelkoalition mit der grünen Irrsinnsideologie und dem Faeser-Dampfhammer austreten wird. Nur so hat die einzige, aber leider ehemalige Grundrechtspartei eine Überlebenschance.

Die Linken scheinen bereits vor der Gründung einer Wagenknecht-Partei am Ende zu sein. Auch sie haben ihr Wählerpotential (vor allem im Westen) nun endgültig verloren, da auch sie in der Coronazeit und im Ukrainekrieg keine echte Alternative darstellen. Hier warten sicher viele auf Wagenknecht und Lafontaine.

Mein Kanal:

https://teleg.eu/RASattelmaier
„Ein Berufungsgericht bestätigte die Feststellung der Zensur. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Weiße Haus missliebige Meinungen unterdrückt und die sozialen Medien von Twitter über Facebook bis zu Youtube zu Erfüllungsgehilfen gemacht hatte.“

(…)

„Das Ergebnis: Die staatlichen Beschränkungen inklusive Lockdowns hatten nur einen geringen Einfluss auf das Risiko, an Covid zu sterben. Die Regierungsmaßnahmen hätten zwischen 6000 und 23.000 Leben in Europa und 4000 bis 6000 Leben in den USA gerettet. Das klingt nach viel, verblasst aber hinter Grippetoten, die jedes Jahr toleriert werden, ohne das öffentliche Leben stillzulegen. „Lockdowns sind ein politisches Desaster“, sagte Hanke, der Gründer und Ko-Direktor des Instituts for Applied Economics und Global Health an der Johns-Hopkins-Universität ist.“

Wann in Deutschland?

https://zeitung.faz.net/faz/wirtschaft/2023-10-06/0db3275bbd1612bbfd998a124560e338/?GEPC=s10

t.me/Rosenbusch
💥Verteidigung noch nicht informiert💥

Aktuelle Entwicklung

Die Verteidiger von Michael Ballweg haben bislang noch keine Kenntnis vom aktuellen Verfahrensstand. Es liegt bislang nur die Pressemitteilung vor. Aus Sicht der Verteidigung stellt sich schon aus Gründen eines fairen Verfahrens die Frage, ob die Staatsanwaltschaft über die aktuelle Entwicklung die Öffentlichkeit informieren darf, bevor der Beschuldigte selbst und seine Verteidiger informiert sind.

Offensichtlich hat das Landgericht von der Eröffnung des Verfahrens wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche abgesehen; die Anklage wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung scheint demgegenüber zugelassen worden sein.

Die neunmonatige Haft von Michael Ballweg war zu keinem Zeitpunkt auf Steuerdelikte bezogen. Die Steuervorwürfe beziehen sich ausschließlich darauf, dass Michael Ballweg während er - ohne im Besitz seiner Buchhaltungsunterlagen zu sein - in Haft saß, keine bzw. nicht rechtzeitig Steuererklärungen abgegeben haben soll.

Es bleibt spannend.

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Der „faktische“ Versammlungsveranstalter

Heute:
Amtsgericht Tettnang

Montag, 09. Oktober 2023

Dem heutigen Verfahren gegen den bekannten Kritiker Friedemann Mack liegt die Frage zugrunde, wann jemand als Veranstalter (und nicht als Leiter vor Ort) einer Versammlung i.S.d. Art. 8 GG fungiert, ohne diese anzumelden.

Denn führt jemand eine nicht angemeldete Versammlung als Veranstalter durch, so stellt dies eine Straftat gem. § 26 Nr.2 VersG dar.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft reicht hierzu offenbar bereits allein der Aufruf zur Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung aus.

Das sieht die Verteidigung natürlich anders.

Das Verfahren wurde auf den 29. Januar 2024 vertagt.

Warum dennoch die heutige Hauptverhandlung berichtenswert ist und warum sogar ein Oberstaatsanwalt die Anklage vor Gericht vertrat, berichte ich zusammen mit dem Mandanten
👉 hier im Video 👈

Meine Kanäle:
👉 Telegram
👉 YouTube
💥Neueste Entwicklung💥

Inzwischen liegt der Verteidigung von Michael Ballweg der Eröffnungsbeschluss vor.

Offensichtlich hat eine völlig überforderte Stastsanwaltschaft - ohne die Entscheidung überhaupt gelesen zu haben - in einer Kurzschlussreaktion eine Pressemitteilung veröffentlicht. Dabei wurde nicht einmal der Anstand gewahrt, dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, von der Entscheidung Kenntnis zu erhalten.

Die Panik erklärt sich daraus, dass die Teile der Anklage, die aktuell nicht zugelassen sind, gerade diejenigen sind, auf denen der Haftbefehl beruhte.

Die Handelnden sollten sich einmal bewußt machen, dass es Menschen sind, an denen sie ihre Macht ausagieren. Dabei denke ich an alle Menschen, die in den letzten Jahren Opfer von Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft und staatlicher Gewalt auf der Straße wurden.

Der angerichtete Schaden für das Ansehen der Justiz im Land Baden-Württemberg ist bereits enorm. Nur mit Rückkehr zu rechtsstaatlichem Handeln, kann das Vertrauen in die Institutionen zurückgewonnen werden.

Je mehr wir aufklären, je klarere Fragen wir stellen, umso deutlicher wird das Ausmaß des Schadens, der in den letzten drei Jahren angerichtet worden ist.

Es ist unsere Gesellschaft. Es ist unsere Zukunft und die unserer Kinder und Enkel.
Gemeinsam werden wir es schaffen, dass es keine verbitterte, traumatisierte, boshafte, sondern eine offene, freiheitliche und lebenswerte Zukunft wird.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG

SAVE THE DATE: #KA1012

Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein

Hier geht es zur Fallerfassung von Ereignissen in der Corona-Pandemie:
https://zaavv.com/de-de/fallerfassung

Hier kann man dem ZAAVV Spenden:
https://zaavv.com/de-de/spenden

Hier kann man Großflächenpate werden:
https://mitmachen.zaavv.com/#grossflaechenpate
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar

Mittwoch, 11.10.2023

Amtsgericht Bergheim

Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:

Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.

Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich

👉 hier im Video👈

Meine Kanäle:
👉 YouTube
👉 Telegram
How to Change Teams Background