Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Erfolgreiche „Revanche“ - Freispruch in Ulm

Dienstag, 26.September 2023

Landgericht Ulm

Die heutige „Revanche“ vor dem Landgericht Ulm konnte nach der Verurteilung in der vergangenen Woche bei derselben Strafkammer tatsächlich erfolgreich gestaltet werden.

Der Mandantin wurde einen Verstoß gegen § 26 Nr. 2 VersG (sog. „faktische Leitung“ einer nicht angemeldeten Versammlung vorgeworfen.

Abermals konnte man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass auf den „Montagsspaziergängen“ - hier in Göppingen - mit allen Mitteln Versammlungsteilnehmer strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Denn erst in der heutigen Berufungsinstanz, in der ich erstmals tätig war, konnte der Fall endlich als das beurteilt werden, was von Anfang an erkennbar war: das Verhalten der Mandantin stellte keine Straftat dar.

Dieser Fall hätte bei korrekter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG niemals vor Gericht landen dürfen.

Leider kein Einzelfall…

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AKTION - MENSCHHEITSFAMILIE

Wir machen weiter... denn unser Rechtsstaat stirbt
:

❗️die Verurteilung von Richter Christian Dettmar
❗️die Inhaftierung von Dr. Heinrich Habig der maßlose Machtmissbrauch im Rahmen der U-Haft von Michael Ballweg
❗️die unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen bei Zeugen und Kritikern und nicht zuletzt
❗️das ohrenbetäubende Schweigen unserer Politik zum Leid von Julien Assange
❗️ uvm.

Am 30. September 2023 versammeln wir uns in Gummersbach, verteilen weiße Rosen an alle Teilnehmer und positionieren uns vor dem Amtsgericht mit der Botschaft:

Ihr seid nicht allein, wir stehen hinter euch, fordern ein Ende politischer Verfahren und die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.

Als Gastredner: Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

"Einer für alle - alle für Einen!"
Kommt zahlreich!

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❗️Hörtipp:
Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Virale Angriffe auf den Rechtsstaat

Heute:

👉 RA Carlos Gebauer u.a. zur weiterhin bestehenden Duldungspflicht der COVID-Impfung von Soldaten (ab Min. 1:49)

👉 RA Dirk Sattelmaier über Stilblüten aus dem Gerichtssaal (ab Min. 22:45)

👉 Dr. Beate Pfeil zum WHO-Pandemieplan (ab Min. 35:36)

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hier zu hören auf Kontrafunk


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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Die Musiklegende @rogerwaters besuchte kürzlich Julian #Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Großbritannien. Wir haben sein Video für euch deutsch untertitelt. @Stella_Assange @manaf12hassan @RobertKennedyJr @elonmusk
#FreeAssangeNOW

@c_lindner: Solange Sie sich nicht (auch) für #FreeAssange einsetzen bleiben Sie ein Heuchler. #FreeNavalny, Sie wissen schon, was ich meine.
💥Wir sollten aufmerksam sein -
und dennoch abwarten!
💥

Noch wissen wir nicht genau, was in Ingolstadt passiert ist. Klar ist, dass der Vorsitzende der AfD die Nacht im Krankenhaus verbringen musste und ein Verdacht besteht, dass es einen Anschlag auf ihn gegeben haben könnte.

Wir müssen aufmerksam sein. Der politische Diskurs hat sich zuerst verengt und wird jetzt häufig mit Beschimpfungen und Diskreditierungen fortgesetzt. Teilweise auch mit verdeckten oder offenen Aufrufen zu Gewalt.

Wichtig ist es, genau hinzuschauen und aufmerksam zu sein. Es ist bereits bedenklich, dass in unserem Land Verhältnisse, wie sie in der Weimarer Republik unter rivalisierenden politischen Richtungen entstanden sind, wieder denkbar werden. Ein Hochschaukeln und eine auf Verdacht und Vermutungen sich immer weiter fortschreitende Radikalisierung der Gesellschaft, ist eine große Gefahr für die Demokratie.
Ich habe mich lautstark gegen die Coronamaßnahmen eingesetzt, weil ich mir mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, eine Achtung der Grund- und Menschenrechte durch die staatlichen Institutionen und darauf basierend eine Anerkennung eines mündigen Bürgers wünsche.

Ich kann verstehen, wenn Menschen, die auf die Straße gehen, die demonstrieren, die sich politisch für einen Wandel einsetzen, die sich kritisch äußern und mutig für eine demokratischere Gesellschaft vorangehen Angst um ihre Gesundheit haben, ob der verbalen Entgleisungen, die wir aktuell auch in großen Medien erleben.

Dabei halte ich die Zurückhaltung der Medien - wie jetzt im Fall von Timo Chrupalla - für das absolut richtige Vorgehen. Solange noch keine klaren Erkenntnisse vorliegen, sollten auch keine Vermutungen kommuniziert werden.
Das würde ich mir aber grundsätzlich bei der Medienberichterstattung wünschen. In den letzten drei Jahren haben wir Panik, Angst, Einschüchterung und Bevormundung in der Medienberichterstattung erlebt. Das gilt sowohl für die Corona-Berichterstattung, wie auch für die Berichterstattung über das Klima oder den Ukrainekrieg.

Würde die gleiche Zurückhaltung bei allen Themen an den Tag gelegt und eine evidenz- und faktenbasierte Berichterstattung unseren Nachrichtenalltag prägen, gäbe es viele gesellschaftliche Probleme nicht. Tatsächlich leben die Medien heutzutage von den Klicks und der Aufmerksamkeit, so dass Panik sich besser verkauft als Vernunft.

Ich wünsche mir eine eine nüchterne, an der Nachricht orientierte Berichterstattung, und versuche mit gutem Beispiel voranzugehen. Es wird mir nicht immer gelingen.

Ich wünsche Tino Chrupalla - unabhängig von der Ursache - gute Besserung.

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig
❗️Der Abgesang an die FDP und Die Linke❗️

Quo vadis, FDP und Linke ?

Neben dem Erfolg der AFD zeigt dieser Wahlabend vor allem eines:

Die Enttäuschung der FDP- und Linkenwähler

Denn womöglich wird die FDP auch in einer ihrer weiteren ehemaligen Hochburg (Hessen-Wahl 2009: 16,2 % !) den Einzug in das Landesparlament nicht schaffen. Die Linke versinkt in der politischen Bedeutungslosigkeit.

Das Abschmieren der FDP bist nur logisch und konsequent. Sie wird lediglich als Mehrheitsbeschaffer einer abenteuerlichen Ampelpolitik wahrgenommen und hat neben ihren bürgerlichen Grundsätzen vor allem ihre freiheitlich, individuelle Grundausrichtung aus Machtgier vollends aufgegeben. Wo ist die Partei, die stets die Grundrechte und den hierauf aufbauenden Rechtsstaat hochgehalten hat und das Leistungsprinzip propagierte ? Wo ist die Partei, die auf wirtschaftliche Vernunft und individuelle Freiheit des Einzelnen ganz im Sinne des Grundgesetzes gepocht hat ?

Sie wird im kommenden Wahljahr vollends untergehen, wenn sie sich nicht eines Besseren besinnt und aus der Ampelkoalition mit der grünen Irrsinnsideologie und dem Faeser-Dampfhammer austreten wird. Nur so hat die einzige, aber leider ehemalige Grundrechtspartei eine Überlebenschance.

Die Linken scheinen bereits vor der Gründung einer Wagenknecht-Partei am Ende zu sein. Auch sie haben ihr Wählerpotential (vor allem im Westen) nun endgültig verloren, da auch sie in der Coronazeit und im Ukrainekrieg keine echte Alternative darstellen. Hier warten sicher viele auf Wagenknecht und Lafontaine.

Mein Kanal:

https://teleg.eu/RASattelmaier
„Ein Berufungsgericht bestätigte die Feststellung der Zensur. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Weiße Haus missliebige Meinungen unterdrückt und die sozialen Medien von Twitter über Facebook bis zu Youtube zu Erfüllungsgehilfen gemacht hatte.“

(…)

„Das Ergebnis: Die staatlichen Beschränkungen inklusive Lockdowns hatten nur einen geringen Einfluss auf das Risiko, an Covid zu sterben. Die Regierungsmaßnahmen hätten zwischen 6000 und 23.000 Leben in Europa und 4000 bis 6000 Leben in den USA gerettet. Das klingt nach viel, verblasst aber hinter Grippetoten, die jedes Jahr toleriert werden, ohne das öffentliche Leben stillzulegen. „Lockdowns sind ein politisches Desaster“, sagte Hanke, der Gründer und Ko-Direktor des Instituts for Applied Economics und Global Health an der Johns-Hopkins-Universität ist.“

Wann in Deutschland?

https://zeitung.faz.net/faz/wirtschaft/2023-10-06/0db3275bbd1612bbfd998a124560e338/?GEPC=s10

t.me/Rosenbusch
💥Verteidigung noch nicht informiert💥

Aktuelle Entwicklung

Die Verteidiger von Michael Ballweg haben bislang noch keine Kenntnis vom aktuellen Verfahrensstand. Es liegt bislang nur die Pressemitteilung vor. Aus Sicht der Verteidigung stellt sich schon aus Gründen eines fairen Verfahrens die Frage, ob die Staatsanwaltschaft über die aktuelle Entwicklung die Öffentlichkeit informieren darf, bevor der Beschuldigte selbst und seine Verteidiger informiert sind.

Offensichtlich hat das Landgericht von der Eröffnung des Verfahrens wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche abgesehen; die Anklage wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung scheint demgegenüber zugelassen worden sein.

Die neunmonatige Haft von Michael Ballweg war zu keinem Zeitpunkt auf Steuerdelikte bezogen. Die Steuervorwürfe beziehen sich ausschließlich darauf, dass Michael Ballweg während er - ohne im Besitz seiner Buchhaltungsunterlagen zu sein - in Haft saß, keine bzw. nicht rechtzeitig Steuererklärungen abgegeben haben soll.

Es bleibt spannend.

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t.me/RA_Ludwig
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Der „faktische“ Versammlungsveranstalter

Heute:
Amtsgericht Tettnang

Montag, 09. Oktober 2023

Dem heutigen Verfahren gegen den bekannten Kritiker Friedemann Mack liegt die Frage zugrunde, wann jemand als Veranstalter (und nicht als Leiter vor Ort) einer Versammlung i.S.d. Art. 8 GG fungiert, ohne diese anzumelden.

Denn führt jemand eine nicht angemeldete Versammlung als Veranstalter durch, so stellt dies eine Straftat gem. § 26 Nr.2 VersG dar.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft reicht hierzu offenbar bereits allein der Aufruf zur Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung aus.

Das sieht die Verteidigung natürlich anders.

Das Verfahren wurde auf den 29. Januar 2024 vertagt.

Warum dennoch die heutige Hauptverhandlung berichtenswert ist und warum sogar ein Oberstaatsanwalt die Anklage vor Gericht vertrat, berichte ich zusammen mit dem Mandanten
👉 hier im Video 👈

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💥Neueste Entwicklung💥

Inzwischen liegt der Verteidigung von Michael Ballweg der Eröffnungsbeschluss vor.

Offensichtlich hat eine völlig überforderte Stastsanwaltschaft - ohne die Entscheidung überhaupt gelesen zu haben - in einer Kurzschlussreaktion eine Pressemitteilung veröffentlicht. Dabei wurde nicht einmal der Anstand gewahrt, dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, von der Entscheidung Kenntnis zu erhalten.

Die Panik erklärt sich daraus, dass die Teile der Anklage, die aktuell nicht zugelassen sind, gerade diejenigen sind, auf denen der Haftbefehl beruhte.

Die Handelnden sollten sich einmal bewußt machen, dass es Menschen sind, an denen sie ihre Macht ausagieren. Dabei denke ich an alle Menschen, die in den letzten Jahren Opfer von Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft und staatlicher Gewalt auf der Straße wurden.

Der angerichtete Schaden für das Ansehen der Justiz im Land Baden-Württemberg ist bereits enorm. Nur mit Rückkehr zu rechtsstaatlichem Handeln, kann das Vertrauen in die Institutionen zurückgewonnen werden.

Je mehr wir aufklären, je klarere Fragen wir stellen, umso deutlicher wird das Ausmaß des Schadens, der in den letzten drei Jahren angerichtet worden ist.

Es ist unsere Gesellschaft. Es ist unsere Zukunft und die unserer Kinder und Enkel.
Gemeinsam werden wir es schaffen, dass es keine verbitterte, traumatisierte, boshafte, sondern eine offene, freiheitliche und lebenswerte Zukunft wird.

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t.me/RA_LUDWIG

SAVE THE DATE: #KA1012

Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein

Hier geht es zur Fallerfassung von Ereignissen in der Corona-Pandemie:
https://zaavv.com/de-de/fallerfassung

Hier kann man dem ZAAVV Spenden:
https://zaavv.com/de-de/spenden

Hier kann man Großflächenpate werden:
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar

Mittwoch, 11.10.2023

Amtsgericht Bergheim

Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:

Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.

Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich

👉 hier im Video👈

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💥Ein sehr fachliches Interview💥

Der Kollege, Strafverteidiger Udo Vetter, zeigt sich überrascht über die Nichtzulassung der Anklage gegen Michael Ballweg in den wesentlichen Punkten:

"Es entspricht nicht der üblichen Dynamik eines Strafprozesses. Michael Ballweg wurde wegen der Vorwürfe Spendenbetrug und Geldwäsche in Haft genommen. Das setzte einen dringenden Tatverdacht voraus. Die Staatsanwälte und Untersuchungsrichter mussten also seinerzeit gewichtige Anhaltspunkte dafür bejahen, dass Ballweg die Taten begangen hat."

Die Verteidiger von Michael Ballweg waren da weniger überrascht, weil diese die Akten kennen. Es gab vereinzelt Kritik an der offensiven Verteidigung. Es war aber von Beginn an klar, dass hier bei den Strafverfolgern der Blick auf die Person Michael Ballweg die juristische Nüchternheit vernebelt hat. Der Vorwurf gegen Michael Ballweg müsste eine jahrzehntelange Rechtsprechung völlig umkrempeln. Würde zutreffen, was ihm vorgeworfen wird, stünden hunderte von Vereinsvorständen mit einem Bein im Gefängnis. Das Schenkungsrecht wäre außer Kraft gesetzt. Die Regeln der Buchführung müssten vollständig umgeschrieben werden. Das Beweisrecht wäre ausgehebelt und die Unschuldsvermutung wäre zu einer Unschuldsnachweispflicht verkommen.

Wir hatten mehrfach versucht, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, die Aufhebung des Haftbefehls zu beantragen und die Ermittlungen einzustellen. Dafür bestand keine Bereitschaft.

Udo Vetter blickt denn auch kritisch auf deren Verhalten:

"Dass die Staatsanwaltschaft dennoch Anklage erhebt und nun eine Bruchlandung hinlegt, zeigt eine gewisse Verbissenheit. Die Zurückweisung der Anklage ist aus fachlicher Sicht eine heftige Klatsche für die Staatsanwaltschaft. So was kommt nur selten vor. Schlimmer geht’s für Staatsanwälte eigentlich nimmer."

Warten wir nun die Entscheidung des Oberlandesgerichts ab. Zuvor interessiert die Verteidigung natürlich die Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft sich von nun an selbst strafrechtlich auf sehr dünnem Eis bewegt. Die Verfolgung Unschuldiger ist selbst ein Straftatbestand, dem wir ab sofort noch etwas mehr Aufmerksamkeit widmen werden.

Hier weiterlesen!

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t.me/RA_LUDWIG
Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier pinned «❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️ Verurteilt: Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar Mittwoch, 11.10.2023 Amtsgericht Bergheim Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar: Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt…»
❗️Bekannter Kölner Strafverteidiger verurteilt❗️

Zitat aus dem staatanwaltschaflichen Plädoyer:

Gerade als berühmter Strafverteidiger dürfe man staatliches Handeln nicht in Frage stellen. Das sei strafschärfend zu berücksichtigen.

(Quelle 👉 Facebook)

Der im Rheinland bekannte Strafverteidiger Dr. Christof W. Miseré wurde gestern von dem Amtsgericht Köln zu einer Geldstrafe von 30 TS verurteilt.

Hintergrund war eine angeklagte Beleidigung gegenüber Polizeibeamten, die eine Maßnahme in einer Gaststätte durchführten, welche der Kollege für rechtswidrig erachtete.

Ich habe den Prozess teilweise beobachtet.

Der Kollege nimmt zum Urteil auf FB Stellung:

„…Der Artikel im Kölner Stadtanzeiger ist im Übrigen weitgehend positiv zu bewerten und zeigt, dass es hier eigentlich um die Aburteilung des rechtswidrigen Verhaltens der Polizeibeamten hätte gehen müssen. Wenn ein Zeuge gestern stellvertretend davon berichten konnte, dass er mit 69 Jahren über 20 Minuten die Hände hoch in die Luft halten musste und es ihm untersagt wurde den Anruf seiner behinderten Tochter entgegen zu nehmen, dann weiß man wer hier das Recht mit Füßen getreten hat und wer es, wie ich, versucht hat zu verteidigen.

Dass es überhaupt zur Einleitung eines Strafverfahrens kam, mag noch berechtigt sein, die gestrige Entscheidung ist jedoch nicht nur m.E. eine Schande für die seit Jahrzehnten eigentlich beständig gute Kölner Justiz. Es war und ich habe seit über 25 Jahren fast überall in der Bundesrepublik verteidigt, eine politisch motivierte Entscheidung.

Mir sind in den letzten Jahrzehnten auch ausreichend Kölner Richterinnen und Richter bekannt geworden, die sich hier einer Verurteilung im Anblick des in mehreren Belangen schlichtweg offensichtlich rechtswidrigen und nach verfassungsrechtlicher Diktion bereits willkürlichen Verhaltens der Coronapass Prüfer,hier in Form von circa 10 eingesetzten Polizeibeamten, gegenüber den zu überprüfenden Personen und im Hinblick auf die völlig ungerechtfertigte Abführung des Unterzeichners,dem man dazu in Kenntnis der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme dreist sagte, er sei selbst Schuld, wenn er sich in so gestern durch mehrere Zeugen bestätigt , "asozialen Kreisen" aufhalten würde, schlichtweg verweigert hätten.

Leider ist, wie ich lange vor diesem Verfahren bereits allgemein kritisieren konnte, die Kölner Justiz, in den letzten Jahren einer stetig wachsenden Politisierung ausgesetzt, die weiter sehr kritisch im Auge behalten werden muss und zu deren Opfern nicht nur Staatsanwälte/Innen aufgrund der diesbezüglichen Weisungsbefugnis gehören, sondern auch teils hervorragende Richter/innen und leider ist die Anwaltschaft auch nicht mehr so gut besetzt, wie in Zeiten von Kollegen wie Christian Richter II oder Dr. Birkenstock um dies zu verhindern.

Ich nehme hiermit die im hiesigen Fall zuständige junge Frau Vorsitzende ausdrücklich in Schutz. Es war ihr nicht zuzumuten, sich hier einer Verurteilung zu entziehen auch wenn sich ein Freispruch  rechtlich quasi aufdrängte und sie hat mit den 30 Tagessätzen und der Höhe der Tagessätze noch das Beste daraus gemacht, was ihr ohne eventuell eigenen Schaden für Ihre Reputation in Kauf zu nehmen, möglich war.
Hierfür bedanke ich mich ausdrücklich
….

Natürlich wird vom geehrten Kollegen Thieé, der selbst über das Urteil entsetzt war und dessen verehrter Vater, mit dem ich befreundet war, noch entsetzter gewesen wäre, Berufung eingelegt werden
Und selbstverständlich wird das Recht nicht im Regen politischer Einflüsse stehen gelassen werden, wie es aber so oft das Coronaunrecht betreffend schon zum Leidwesen der davon Betroffenen geschehen ist.“

(Quelle 👉 Facebook)

Sollte die Staatsanwaltschaft die von dem Kollegen Miseré zitierte Äußerung tatsächlich getätigt haben, würde dies einen Frontalangriff auf die gesamte Anwaltschaft darstellen, weshalb hier von den Interessensverbänden wie der Anwaltskammer oder dem Anwaltsverein umgehend eine Stellungnahme von der zuständigen Gerneralstaatsanwaltschaft eingefordert werden müsste.

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Forwarded from APO - Düsseldorf | Info-Kanal (Ingo Marks)
In Berlin werden Juden wieder verhaftet❗️

Quelle

Die Berliner Polizei hat heute rechtswidrig Frau Iris Hefits verhaftet bzw. in ein Gefängnisfahrzeug gesperrt. Die jüdische Aktivistin (Verein, Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP Deutschland) hat alleine mit einem Schild auf der Straße gestanden und damit nicht gegen das ihr unterstellte Versammlungsverbot verstoßen. Nur wegen der Belästigung durch Beamte der Berliner Polizei ist es zu einer Ansammlung von Menschen gekommen, was die Beamten rechtswidrig der Dame angelastet haben. Ein unglaublicher Skandal, dass jüdische Menschen in Berlin wieder verhaftet werden.

Berlin Hauptstadt der Schande

@apoduesseldorf
aponrw.de
.
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Verfahrenseinstellung nach Eskalation eines Polizeieinsatzes

Montag, 16.10.2023
Landgericht Karlsruhe

Eine Mandantin aus Pforzheim stand wegen des Vorwurfs, einen Polizeibeamten tätlich angegriffen zu haben, vor Gericht.

Hintergrund war - wie so häufig - ein (fragwürdiger) Polizeieinsatz wegen eine vermeintlichen Verstoßes gegen die Coronaverordnung, der am Ende eskalierte und der Mandantin den Vorwurf gem. § 114 StGB wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte einbrachte.

Gab es in der erstinstanzlichen Verhandlung noch eine Verurteilung, konnte im heutigen Berufungsverfahren zumindest eine Einstellung erreicht werden.

Grund hierfür war, dass die Rechtmäßigkeit der polizeiliche Maßnahme als Bedingung für eine Strafbarkeit durch eine saubere juristische Argumentation zumindest erheblich infrage gestellt werden konnte.

Wie so häufig in der Coronazeit konnte der Einsatzleiter der Polizei den Einsatz im Dezember 2020 rechtlich nicht wirklich fundiert herleiten.

Einer von zahlreichen Fällen der Polizeieinsätze aus der Coronazeit, die rechtlich höchst fragwürdig waren.

Hintergründe, weitere Details und Statements der Mandantin und der mit verteidigenden Kollegin Siegert

👉 hier im Video 👈

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‼️Das Hauptthema unserer Zeit von der Welt zerlegt‼️10.10.2023

Die Welt stuft den Hype um den Klimawandel nun als Katastrophenlüge
ein und widerlegt ausführlich Berichte des Spiegels und der Zeit.
Im weiterem Verlauf kritisiert die Welt dann offen die UN, spricht von "trügerischer Statistik" und belegt ihre Aussage mit fundierten Daten namhafter Institute👏


https://www.welt.de/wissenschaft/plus247886786/Klimawandel-Die-Katastrophenluege.html

Da ihr die Welt abonnieren müsstet, um den Beitrag lesen zu können, hier etwas ausführlicher...
Von der Welt kritisierte Zitate:
„Die Naturkatastrophen werden schlimmer und schlimmer“, schreibt die Zeit

„Fünfmal so viele Naturkatastrophen wie in den Siebzigerjahren“, titelte der „Spiegel

„Eine Rekordzahl an Milliarden-Dollar-Katastrophen“, meldet das Magazin „Scientificq American“.

Klarstellung der Welt :
Dass Wetterkatastrophen zunehmen würden, hat sich nicht zuletzt wegen all der Medienberichte im Alltagswissen etabliert.

Indes: Es ist falsch
.


Warum dann all die Berichte?
Sie beruhen auf trügerischer Statistik.[ ]

Center for Research on the Epidemiology of Disasters (CRED)
[ ] „Wir bekommen Hassmails, weil unsere Daten nicht zeigen, dass Katastrophen zunehmen“, berichtete EM-DAT-Forscherin Debby Guha-Sapir vor drei Jahren. „Niemand will gute Nachrichten.“

[ ] Die Wahrscheinlichkeit, wegen einer Wetterkatastrophe zu sterben, ist sogar um mehr als 95 Prozent gesunken.

- zum besserem Verständnis untermauert die Welt ihre Analyse mit etlichen Schaubildern, die das gängige Narrativ ad absurdum führen...

Folgender Kanal dient als  Argumentationsarchiv,
damit könnt ihr in Alltagsgesprächen spielend die Katastrophenlüge zerlegen. Der Clou, die Beiträge/Videos entstammen dem Mainstream
, denn der ist ja über jeden Zweifel erhaben😜

Teilt diese Inhalte bitte fleissig, damit die Menschen die Wahrheit erfahren‼️

👇👇👇
https://teleg.eu/Klimaschwindel_aufgeklaert

Spannender Partnerkanal:
https://teleg.eu/Klima_kanal
Verharmlosung des Holocausts durch historische Vergleiche?

Die Rechtsprechung im Gestrüpp des § 130 Abs. 3 StGB

Das Netzwerk der kritischen Staatsanwälte und Richter - kurz „KriStA“ - gibt hier eine hervorragende Übersicht über den Stand der Rechtssprechung zum Tatbestand der Volksverhetzung in der Begehungsweise des Verharmlosens gem. § 130 Abs.3 StGB.

Dabei werden die Gefahren, die eine z.T. großzügige Auslegung der einzelnen Tatbestandmerkmale durch die Gerichte zu Ungunsten der Angeklagten in sich birgt, anschaulich dargelegt und Argumentationshilfen beschrieben.

Sehr lesenswert und auch für den juristischen Laien verständlich.

https://netzwerkkrista.de/2023/10/18/verharmlosung-des-holocausts-durch-historische-vergleiche/

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Die merkwürdigen Vorgänge am AG Göppingen

Dienstag, 17. Oktober 2023

Amtsgericht Göppingen

In einem Bußgeldverfahren gegen den Geschäftsführer eines ortsansässigen Gastronomiebetriebes erließ die Ordnungsbehörde der Stadt Göppingen fünf Bußgeldbescheide (vier davon aus 2020) mit einer Gesamtgeldbuße von sage und schreibe 12.000 € zuzüglich Auslagen und Gebühren.

Gegenstand des Vorwurfs war, dass dem Mandanten die Verletzung einer dem Betrieb obliegenden Pflicht vorgeworfen wurde, was nach Paragraph 130 OWiG mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht soll sich daraus ergeben haben, dass der Mandant es in fünf Fällen es unterlassen haben soll, Sorge dafür zu tragen, dass seine Mitarbeiter eine Mund-Nasenbedeckung gemäß der seinerzeit geltenden Coronaverordnung tragen.

Nach dem heutigen zweiten Handlungstag konnte ich mich wie so häufig in derartigen Fällen nicht nicht des Eindrucks erwehren, dass offenbar ein hohes Maß einer Motivation zur Sanktionierung von Kritikern besteht, die hier am AG Göppingen dann nicht nur meinen Mandanten sondern auch dessen Mitarbeiter besonders hart zu spüren bekommen.

Der Mandant lehnte das heutige Angebot des Gerichts ab, bei Einstellung von vier der fünf Verfahren einen Bußgeldbescheid i.H.v. 2.000 EUR zu akzeptieren.

Die Verhandlung wurde vertagt.

Ein weiterer Fall aus der Kategorie „Aufräumarbeiten aus der Cornazeit“, der wie so viele einer juristischen Aufarbeitung in der Zukunft bedarf.

Hintergründe und Details wie immer

👉 hier im Video 👈

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Die merkwürdigen Vorgänge am AG Göppingen

Dienstag, 17. Oktober 2023

Amtsgericht Göppingen

In einem Bußgeldverfahren gegen den Geschäftsführer eines ortsansässigen Gastronomiebetriebes erließ die Ordnungsbehörde der Stadt Göppingen fünf Bußgeldbescheide (vier davon aus 2020) mit einer Gesamtgeldbuße von sage und schreibe 12.000 EUR zuzüglich Auslagen und Gebühren.

Gegenstand des Vorwurfs war, dass dem Mandanten die Verletzung einer dem Betrieb obliegenden Pflicht vorgeworfen wurde, was nach Paragraph 130 OWiG mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht soll sich daraus ergeben haben, dass der Mandant es in fünf Fällen es unterlassen haben soll, Sorge dafür zu tragen, dass seine Mitarbeiter eine Mund-Nasenbedeckung gemäß der seinerzeit geltenden Coronaverordnung tragen.

Nach dem heutigen zweiten Handlungstag konnte ich mich wie so häufig in derartigen Fällen nicht nicht des Eindrucks erwehren, dass offenbar ein hohes Maß einer Motivation zur Sanktionierung von Kritikern besteht, die hier am AG Göppingen dann nicht nur meinen Mandanten sondern auch dessen Mitarbeiter besonders hart tu spüren bekommen.

Der Mandant lehnte das heutige Angebot des Gerichts ab, bei Einstellung von vier der fünf Verfahren einen Bußgeldbescheid i.H.v. 2.000 EUR zu akzeptieren.

Die Verhandlung wurde vertagt.

Ein weiterer Fall aus der Kategorie „Aufräumarbeiten aus der Cornazeit“, der wie so viele einer juristischen Aufarbeitung in der Zukunft bedarf.

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