Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Freispruch im Saarland

Warum eine Verhandlung am Ende auch ein wenig Nachhilfe in Sachen sozialen Medien für Gericht und Staatsanwaltschaft ergab

Dienstag, 7. November 2023

Amtsgericht Völklingen

Weil er einen Kinderarzt in seinem Telegram-Kanal als „Todespritzen-Kinderarzt“ bezeichnet haben soll, stand ein Informatiker aus dem Saarland wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede vor Gericht.

Grundlage der Anklage waren lediglich Screenshots des vermeintlichen Posts, die ein aufmerksamer Beobachter zur Anzeige gebracht hatte.

In der heutigen Verhandlung wurde der Mandant bereits aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da Urheber des Posts nachweislich nicht der Mandant war und weil blosse Screenshots keinen Vollbeweis einer Urheberschaft darstellen.

Darüber hinaus wäre die gegenständliche Bezeichnung als „Todesspritzen-Kinderarzt“ auch keine strafbare Tatsachenbehauptung im Rahmen des
§ 186 StGB. Warum das so ist und wie sich die heutige Verhandlung zu einer Art Schulung in Sachen „Telegram“ für Gericht und Staatsanwaltschaft entwickelte, erkläre ich zusammen mit dem Mandanten

👉 hier im Video 👈

Fun fact:
Dabei durfte auch ich am Ende noch etwas Überraschendes feststellen

P.S.: Die Richterin ist natürlich Direktorin und nicht Präsidentin des Amtsgerichts

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Schwurbler am Herd

🥳🥳Neues Format 🥳🥳

Der Widerstand kocht vor Mut

Heutiges Rezept:

Reinischer Sauerbraten

Nach Sattelmaier Art

s´Reiwerle in Annweiler (Pfalz) ist seit 2020
Begegnungsstätte für die Friedens- und Freiheitsbewegung

Buchbestellung unter: reiwerle.de/shop

Restaurant s'Reiwerle
Flitschberg 7
76855 Annweiler
Mail: [email protected]
Tel: 0 6346 929 362
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Gastronom Maximilian Provenzano berichtet über sein Strafverfahren, wegen Verstoss gegen das Kunsturheberrecht, am Amtsgericht Göppingen

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Göppingen, 08.11.2023

👉 Rückblick auf die vorläufige Einstellung am 01.06.2022
👉 Corona Schnelltest mit Maximilian vom 23.04.2022 in Landau
👉 Rückblick auf den Juli 2020

Ein Film ☘️ von 💰 👈
@DirectorOfCoronaReset
❗️Palästinenser-Slogan wird in Bayern strafrechtlich verfolgt❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") wird in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt. Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte mit, die neue rechtliche Bewertung gehe auf die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums zur Terrororganisation Hamas sowie zum Verein Samidoun nach dem Angriff der Hamas auf Israel zurück.

Aus der Sicht der Generalstaatsanwaltschaft ist deshalb die Verwendung des Slogans in ganz Bayern verboten. Für andere Bundesländer hat die bayerische Entscheidung keine unmittelbare Wirkung, da die Bewertung den jeweiligen Staatsanwaltschaften obliegt. Noch im August hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Parole für sich genommen nicht per se strafbar ist
.

(Quelle 👉 ntv.de)

Zunächst ist hier mit einem offenkundigen Missverständnis aufzuräumen, welches beim Lesen der Schlagzeilen entsteht:

Nicht die Generalstaatsanwaltschaft in Bayern „stellt“ diesen Slogan unter Strafe. Denn was am Ende strafbar ist, entscheiden in Deutschland immer noch allein die Gerichte. Da gilt für Bayern keine Ausnahme.

Die GStA in Bayern hat hier lediglich entschieden bzw. verkündet, die kontextlose Verwendung dieses Slogans zukünftig strafrechtlich als Tat i.S.d. § 86a StGB zu verfolgen.

Sofern dieser Slogan tatsächlich eine Straftat darstellen sollte, waren und sind die Strafverfolgungsbehörden aber ohnehin dazu verpflichtet, bei Kenntniserlangung entsprechende Verfahren einzuleiten, da es sich um ein sog. Offizialdelikt handelt.

Ob allerdings der - auch kontextlose - Gebrauch dieses Slogans tatsächlich eine Straftat darstellt, darf bezweifelt bzw. diskutiert werden. Denn hierzu hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer Entscheidung festgestellt:

Der Slogan müsse in erster Linie als Ruf nach Freiheit und Gleichberechtigung verstanden werden und nicht als Ausruf zu Gewalt und Zerstörung, sofern nicht zwingende zusätzliche Anhaltspunkte das Gegenteil nahelegen würden.

(Quelle 👉 Urt. v. 23.08.2023 - 24 K 7/23)

Es wird also abzuwarten sein, wie Gerichte sich zukünftig zu dieser Frage verhalten werden. Es wird daher auch immer auf den Einzelfall ankommen.

Klar dürfte aber bereits jetzt sein:

Für Versammlungen und deren mögliche Verbote wird dies eine erhebliche Vereinfachung sein, da nunmehr den Behörden ein zusätzliches Argument, nämlich dass die Verwendung dieses Slogans wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einschlägigen Versammlungen zu erwarten sei, an die Hand gegeben wird.

Ob man diesen Slogan nun gut oder schlecht findet. Fakt ist, dass die Tatbestände der Meinungsdelikte für den juristischen Laien immer komplizierter und undurchsichtiger werden und zunehmend für staatliche Eingriffe wie unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Haftbefehle und Versammlungsverbote genutzt werden.

Eine Entwicklung, welche vor allem die Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Allgemeinen bedroht.

Mein Kanal:
❗️Veranstaltungstipp❗️

◾️Filmpremiere „Nürnberg“

◾️Ausstellung

◾️Podiumsdiskussion

24. November 2023 in Niederkassel bei Bonn

JETZT kostenloses Ticket bestellen!

Gäste:
Florian Pfaff (Major der Bundeswehr a.D.)

Dr. med. Ulrike Baur (Kinderärztin)

Ellèn Hölzer (Rechtsanwältin)

Dirk Sattelmaier (Rechtsanwalt)

Dr. med. Heinrich Habig


Moderation: Flavio von Witzleben (Journalist)

Trailer (mit Untertiteln): https://youtu.be/Y0SI1s199LU

Jetzt Ticket bestellen: https://diebasis-akademie.de/events/diebasis-filmpremiere-nuernberg/

Mehr Informationen zur Veranstaltung: https://diebasis-partei.de/2023/10/ein-blick-auf-kriegsverbrechen-nuernberger-prozesse/

Hinweis: Der Film wird im Original (russisch, englisch, deutsch) mit deutschen Untertiteln bei den englischen und russischen Passagen gezeigt.
❗️Der Wegscheider❗️

Heute zum Thema „Flinten-Uschi“ und der Ukraine-Beitritt zur EU, den digitalen Euro, queere Palästinademos und den verbotenen Nikolaus in Kindergärten.

Es gibt genug Irrsinn…

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aauqst6idjybe25tcqz7/
❗️8 Milliarden Euro für Waffen im Ukrainekrieg❗️

Deutschland verdoppelt die Militärhilfen für die Ukraine im nächsten Jahr. Statt vier Milliarden Euro gibt es jetzt acht Milliarden Euro!

Darauf hat sich die Ampel nach BILD-Informationen aus dem Verteidigungsministerium in dieser Woche geeinigt. In der kommenden Woche wird der Haushaltsausschuss das Vier-Milliarden-Plus offiziell beschließen
.

(Quelle 👉 Bild.de)

Dabei jauchzt die Bildzeitung vor Begeisterung sogar, dass es „endlich“ mehr Geld für die Ukraine gibt.

Es bleibt dabei: Dieses Geld wird weiterhin noch mehr Menschen töten als ohnehin schon. Und immer noch nicht kommt die Bundesregierung ihrem Auftrag aus der Präambel des Grundgesetzes nach, dem „Frieden in der Welt zu dienen“.

Zum Vergleich:
Die Mehrwertsteuererhöhung für Gastronomiebetriebe bringt geschätzt 3,3 Milliarden Euro ein (Quelle 👉 bundestag.de), auf die nicht verzichtet werden sollen oder können.

Hierbei wird der Niedergang von ca. 12.000 Gastronomiebetrieben in Kauf genommen (Quelle 👉 rp-online.de)

Warum bei so einer Nachricht nicht sämtliche Gastronomen sowie deren Interessenverband DeHoGa umgehend Protestaktionen folgen lassen, bleibt unerklärlich.

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👆👆👆👆👆👆👆👆👆❗️Rechtswidrige Maßnahme heute in Köln❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Während einer Versammlung am heutigen 12.11.2023 in Köln wurde eine stadtbekannte Aktivistin von der Polizei in Gewahrsam genommen.

Dabei erfolgte die Ingewahrsamnahme durch die Beamten zumindest nach Sichtung des Videos der Aktivistin ohne Eröffnung des Tatvorwurfes und ohne versammlungsrechtliche Ausschlussverfügung durch die Beamten.

Damit wäre - wenn sich das so bestätigen sollte - die Ingewahrsamnahme durch die Beamten rechtswidrig.

Leider würde das keinen Einzelfall darstellen, da auf nahezu allen Versammlungen der letzten Jahre derartige Verstöße durch die Polizei leider an der Tagesordnung waren. Dies scheint ganz offenbar einem mangelnden Bildungsniveau im Versammlungsrecht und der entsprechenden Rechtsprechung geschuldet zu sein.

Es wird daher dringend allen Beamten die Lektüre einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes empfohlen, in der u.a. folgendes klargestellt ist:

Maßnahmen, die die Teilnahme an einer Versammlung beenden - wie ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme - sind rechtswidrig, solange nicht die Versammlung gem. § 15 Abs. 3 VersG aufgelöst oder der Teilnehmer auf versammlungsrechtlicher Grundlage von der Versammlung ausgeschlossen wurde.

(BVerfG 1 BvR 1090/06 - Beschl. V. 30. April 2007 👉 hier zu lesen)

Und genau das ist hier nicht geschehen. Ein später erteilter Platzverweis - wie er nach Angaben der Aktivistin ausgesprochen wurde - heilt diesen Mangel nicht.

Grund für diese hohe Hürde durch das BVerfG ist, dass Versammlungsteilnehmer wissen müssen „ab wann der Schutz der Versammlungsfreiheit endet und dürften sie gleichwohl wegen eines ihrer Ansicht nach von der Versammlungsfreiheit geschützten Verhaltens negativ sanktioniert werden, könnte diese Unsicherheit sie einschüchtern und von der Ausübung des Grundrechts abhalten.“

Ein Schelm also, wer hier Böses denkt…

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Forwarded from Andre Krengel head, heart & hands ❤️ (Andre Krengel)
Hingehen❣️ Mein absoluter Tip für die Leute in Köln und Umgebung.Lüül ist ein Muss!kein Künstler hat die letzten Jahre so gut mit Songs vertont und die Stimmung eingefangen, wie Lüül…💜🎵🎸🤗
👇👇👇👇

„Liebe Freunde in Köln und Umgebung,
es ist schwierig geworden für uns kritische Musiker. Meine Multimediashow / Konzert am 17.11. 20 h mit dem Lüül Duo im Theater im Hinterhofsalon, Köln.
Mit exklusiven, skurrilen und teilweise unveröffentlichten Videos von Beatmusik, Krautrock, Agitation Free, Ash Ra Tempel, Nico, Neue deutsche Well, 17 Hippies und lese ein paar Kapitel aus meiner Autobiografie " und ich folge meiner Spur..."
Im zweiten Teil dann das Konzertprogramm mit dem Coronablock (Ich bin die Freie Rede u.a.m.) von „Der stille Tanz" mit Kerstin Kaernbach an Geige, Bratsche, singender Säge, Theremin und Flöte und mir.

Link zur Kartenvorbestellungen
https://krasser.guru/veranstaltungen/lueuel-70-multimediashow-konzert/

Vielen Dank für euren Support, man sieht sich!
Lüül
www.luul.de
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

https://youtu.be/GyZ75QqIGio?si=WrMFQRXSJCwhM_eg

„Gamechanger“ zur Strafbarkeit nach § 201 StGB

Dienstag, 14.11.2023
Landgericht
Bochum

Erneut erwies sich die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 4. November 2022 (3 RVs 28/22 - zu lesen 👉 hier) zu der Frage, wann das gesprochene Wort von Polizeibeamten aufgenommen werden darf ohne den Tatbestand des § 201 StGB  (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) zu erfüllen, als echter „Gamechanger“

Über diese Entscheidung hatte ich hier 👉 https://teleg.eu/RASattelmaier/2393 seinerzeit berichtet.

Nachdem die Mandantin vor dem AG Bochum noch mit einer Geldstrafe von 150 TS wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114) StGB verurteilt wurde, ergab sich im heutigen Berufungsverfahren ein vollständig anderes Bild. Das Verfahren wurde auf Staatskosten ohne Auflagen eingestellt.

Dabei eilte die Mandantin ihrem Mann zu Hilfe, dem seinerzeit am Rande einer Demonstration das Mobiltelefon gewaltsam abgenommen wurde, weil diesem ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit des gesprochen Wortes vorgeworfen wurde.

Die Maßnahme war aus Sicht der Verteidigung mangels rechtlich haltbarem Anfangsverdacht rechtswidrig, weshalb die objektive Bedingung der Strafbarkeit im Rahmen der §§ 113, 114 StGB nicht gegeben war.

Dieser Ansicht näherte sich auch das Landgericht Bochum heute an und stimmte einer Einstellung bei voller Kostenübernahme ebenso wie die Staatsanwaltschaft und die Mandantin zu.

Ein „Freispruch 2. Klasse“, der den Vorteil einer sofortigen Verfahrensbeendigung hat.

Warum die Mandantin hier zustimmte und weshalb das Thema Handy-Beschlagnahme vor allem am Rande von Versammlungen damit wohl immer mehr vom Tisch ist und natürlich weitere Details zum Fall und der Verhandlung erläutere ich hier im Video

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❗️Nachtragshaushalt der Ampel verfassungswidrig❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Das BVerfG in Karlsruhe hat heute eine bemerkenswerte Entscheidung zum sog. Nachtragshaushalt für 2021 gefällt:

„Im Februar 2022 wurden 60 Milliarden Euro in ein Sondervermögen verschoben, das heute Klima- und Transformationsfonds (KTF) heißt. Die Kreditermächtigungen waren ursprünglich für die Corona-Politik eingeplant, wurden dann aber doch nicht dafür benötigt. Im zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 beschloss der Bundestag im Februar 2022, diese Kreditermächtigungen dem Klimafonds zur Verfügung zu stellen. Das Sondervermögen wurde damit von 40 auf 100 Milliarden Euro aufgestockt.
Die Summe wurde in voller Höhe im Jahr 2021 verbucht, obwohl das Geld erst in den Folgejahren ausgegeben werden sollte und soll. Die Buchungssystematik des Haushaltsrechts wurde zuvor entsprechend angepasst. Dieses Manöver ermöglichte es der Ampel-Koalition, die Schuldenbremse in den Jahren 2023 und – so ist es bisher geplant – auch 2024 wieder einzuhalten, nachdem sie von 2020 bis 2022 vor allem wegen der Corona-Epidemie ausgesetzt war. Und genau dieses Manöver beanstandeten die Unionsabgeordneten in Karlsruhe.“


(Quelle 👉 lto.de)

Diesem Verfahren der „Ampelregierung“ hat das Gericht mit seiner heutigen Entscheidung einen Riegel vorgeschoben.

Das Gericht begründet dies vor allem damit, dass die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit widerspreche. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die "Schuldenbremse" bei gleichzeitiger Anrechnung als "Schulden" im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig.

Anders ausgedrückt:
Die Ampelregierung kann ohne Notlage Schulden, die für dieselbige gedacht waren, nicht einfach sachlich und zeitlich zweckentfremden.

Durchaus eine finanzverfassungsrechtliche Ohrfeige für die „Ampelregierung“.

Die Folgen könnten und werden sicherlich angesichts eines 60 Milliardenlochs weitreichend sein:

Kürzungen im laufenden Haushalt an anderer Stelle und sogar Steuererhöhungen für die Bürger.

Zu Kürzungen fällt einem direkt ein, dass man ja 8 Milliarden für Waffenlieferungen in Kriegsgebiete guten Gewissens einsparen kann.

Gleichzeitig dürfte damit die MwSt.-Erhöhung für die Gastronomie unweigerlich zum 1. Januar 2024 kommen.

Oder aber, das Geld wird im Bereich von Klimaschutzprojekten eingespart… Das zu glauben fällt jedoch schwer.

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❗️Ein Kollege kämpft um Freispruch❗️

Nach einer erstinstanzlichen Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ging der Berliner Kollege Tobias Gall in die Berufung.

Hierzu fand gestern der Verfahrensauftakt vor dem Landgericht Berlin statt.

Während in dem Verfahren vor dem Amtsgericht noch alle Polizeibeamten gegen den Kollegen aussagten, konnte sich nach Aussagen des Angeklagten diese Beamten nun an nicht mehr viel erinnern.

Offenbar aus gutem Grund:
Denn zwischenzeitlich ist ein umfangreiches Video aufgetaucht, dass eindeutig die Unschuld des Kollegen Gall belegt.

Besonders pikant: Die Hauptbelastungszeugen - insbesondere der polizeiliche Einsatzleiter - meldeten sich für die gestrige Hauptverhandlung kurzfristig in den Urlaub ab. Das Verfahren wird daher im Dezember fortgesetzt.

Ein spannender Fall, der natürlich Parallelen zu meinem Verfahren aus dem Februar 2023 aufweist, welches glücklicherweise mit einem Freispruch endete.

Der Kollege Gall schildert 👉 hier im Interview seine Eindrücke von der Verhandlung. Am Ende wird das Beweisvideo gezeigt.

Zur Erinnerung 👉 hier mein Verfahren aus dem Februar 2023, in dem mich der Kollege Gall sogar vertreten hat.

Leider handelt es sich hierbei um keine Einzelfälle, in denen Polizeibeamte die Wahrheit (vorsichtig formuliert) „überdehnen“. Eine überaus gefährliche Entwicklung für das Vertrauen in rechtsstaatliches Handeln.

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Vorladung erhalten

Was tun, wenn… ?

Auf vielfachen Wunsch habe ich einmal kurz die grundlegendsten Aspekte zusammen gefasst, was man im Falle des Erhalts einer Vorladung als Beschuldigter in einem Strafverfahren tun kann.

Dabei handelt es sich um ein kleines „Einmaleins“ zu grundsätzlichen Überlegungen und Verhaltensweisen in Strafsachen.

Letztlich muss jedoch das jeweilige Vorgehen in einer Einzelfallbetrachtung eingeschätzt werden, weshalb hier keine Rechtsberatung erfolgt. Meine Anmerkungen dienen also lediglich als grobe Orientierungshilfe.

Heute räume ich mit einem wohl weit verbreiteten Missverständnis auf, dass sich offenbar immer noch hartnäckig hält.

Infos zu diesem Thema

👉 hier im Video 👈

Dies soll Start einer kleinen Aufklärungsreihe mit dem Titel „Was tun, wenn… ?“ sein.

Es wird um Verständnis gebeten, dass Einzelanfragen in den Kommentaren nicht beantwortet werden können.

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❗️Kulturtipp: Kabarett mit Uli Masuth❗️

Der häufig gecancelte Kabarettist Uli Masuth kommt noch einmal ins Rheinland.

Am Mittwoch, den 22. November 2023 um 19:30 Uhr tritt er im Rahmen der „Wohnzimmerkonzerte“ in Hürth bei Köln auf.

Eine schöne Location mit besonderer Atmosphäre. Ideal für einen politischen Kabarettabend.

Reservierungen unter:
[email protected]
❗️Hörtipp - Der Rechtsstaat auf Kontrafunk❗️

Verschwendung, Verfassungsgericht, Gesundheit

Heute mit den Rechtsanwälten

👉 Ulrich Fischer zu Verschwendung von Geldern beim RBB

👉 Dr. Ulrich Vosgerau zur Entwicklung der Rechtssprechung des BVerfG

👉 Carlos A. Gebauer zum § 278 StGB und der Frage, was ist Gesundheit.

Die heutige Folge ist ein wahres Highlight dieser Sendereihe - deswegen unbedingt anhören.

👉 Hier zu hören 👈
Urteil AG Langenfeld-anonymisiert.pdf
140.4 KB
❗️Neues aus der Kanzlei❗️

Das schriftliche Urteil vom AG Langenfeld

Nach einem Bußgeldverfahren vor dem AG Langenfeld bei Köln hatte ich das mündlich verkündete Urteil als eine „A…Tritt“ für das Versammlungsrecht bezeichnet.

Das Video zum Fall ist 👉 hier zu sehen.

Nun liegt das Urteil schriftlich vor und lässt den geneigten Versammlungsrechtler geradezu erschaudern.

Denn nachdem das Gericht Feststellungen dazu trifft, dass vorliegend eine Versammlung unzweifelhaft anzunehmen war, soll der Betroffene dieses Grundrecht auf Grund seines Verhaltens vor Ort verwirkt haben, indem er bewusst auf den Schutzbereich des Versammlungsrechts „verzichtet“ hat. U.a. auch deshalb, weil der Betroffene die Veranstaltung behördlich nicht „genehmigt“ hat lassen.

An dieser Stelle noch einmal für Volljuristen im Staatsdienst:

Es gibt keine genehmigten Versammlungen !!!

Wer so etwas schreibt, hat vom Versammlungsrecht keinen blassen Schimmer.

Rechtsbeschwerde ist eingelegt…

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❗️Der Wegscheider❗️

„Es ist unmoralisch, diese Frage zu stellen.“ - Im neuen Wochenkommentar geht es heute um den neuen roten Shooting-Star, Andreas „Robin Hood“ Babler.

Es geht um Fortschritte bei der geplanten Einschränkung der Meinungsfreiheit und natürlich um unseren Kampf gegen den menschengemachten Klimawandel!

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aabbtqa80nl9ns935r1b/
Forwarded from dieBasis funkt
Erinnerung & Update

Film „Nürnberg“, Ausstellung und Podiumsdiskussion am 24. November 2023 in Niederkassel bei Bonn - JETZT noch Ticket sichern!

Gäste:
Florian Pfaff (Major der Bundeswehr a.D.)
Dr. med. Ulrike Baur (Kinderärztin)
Ellèn Hölzer (Rechtsanwältin)
Dirk Sattelmaier (Rechtsanwalt)
NEU: Katharina König

Auch mit dabei: Björn Lars Oberndorf (Polizisten für Aufklärung e.V.)

Moderation: Flavio von Witzleben (Journalist)

Trailer (mit Untertiteln): https://youtu.be/Y0SI1s199LU

Ticket bestellen: https://diebasis-akademie.de/events/diebasis-filmpremiere-nuernberg/

Mehr Informationen zur Veranstaltung: https://diebasis-partei.de/2023/10/ein-blick-auf-kriegsverbrechen-nuernberger-prozesse/

Hinweis: Der Film wird im Original (russisch, englisch, deutsch) mit deutschen Untertiteln bei den englischen und russischen Passagen gezeigt.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Zur Deckung der Kosten wird um Spenden gebeten.

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#dieBasis #Nürnberg #NürnbergerProzesse #Menscherechte #Völkerrecht #Filmpremiere
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Ein Kinderschirm als gefährliches Werkzeug ?

Dienstag, 21.11.2023
Landgericht Aschaffenburg mit

Teilerfolg im Rahmen einer Berufung

Die Mandantin wurde erstinstanzlich noch zu 11 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Vorwurf:
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schwerem Fall, §§ 114, 113 Abs. 2 Nr. 1 StGB.

Der besonders schwere Fall sollte sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aus dem Umstand ergeben haben, dass die Mandantin bei der Tat ein „gefährliches Werkzeug“ bei sich geführt haben soll.

Das corpus delicti war in diesem Fall ein Kinderschirm (!)

Nach der Verurteilung durch das AG Aschaffenburg hob das Landgericht dessen Urteil auf und reduzierte zumindest die Strafe.

Dabei schob das Landgericht der nicht haltbaren Ansicht, die Angeklagte habe den Kinderschirm bewusst als gefährliches Werkzeug bei sich geführt, einen Riegel vorgeschoben.

Leider schloss sich das Berufungsgericht nicht der Ansicht der Verteidigung an, dass die zugrunde liegende polizeiliche Maßnahme rechtswidrig war.

Ein (erneut) kurioser Fall aus der Kategorie maximaler Verfolgungseifer gegenüber „Coronademonstranten“.

Durch die Teilaufhebung wird zumindest ein Teil der Kosten von der Staatskasse zu tragen sein, sofern eine mögliche Revision hier nicht noch zum Erfolg führt.

Details zu diesem Verfahren
👉 hier im Video 👈

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