Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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💥Die Rufe nach Amnestie
werden lauter
💥

Nachdem Corona-Hardliner Michael Müller eine Amnestie für Corona-Bußgelder als Idee eingebracht hat, nimmt die Diskussion an Fahrt auf.

Quelle:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/bussgelder-corona-pandemie-strafen-aufheben-100~amp.html

Erforderlich ist aber keine Amnestie, sondern ein Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz. Die Entschädigung muss von den Tätern und nicht aus Steuermitteln finanziert werden.
Voraussetzung ist ein sofortiger Stopp aller Corona-Straf- und Bußgeldverfahren und ein Vollstreckungsverzicht aller Strafen und Geldbußen.

Dann kann im nächsten Schritt politisch aufgearbeitet und die Täter juristisch zur Verantwortung gezogen werden.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG

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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
AG Waiblingen lehnt Strafbefehl wegen “Beleidigung” von Strack-Zimmermann ab

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragte kürzlich den Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Waiblingen, da ein Nutzer von X (vormals Twitter) die FDP Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann vermeintlich beleidigt hatte. Das Amtsgericht Waiblingen sah keine Strafbarkeit und lehnte - was sehr selten vorkommt - schon den Erlass des Strafbefehls ab.

Von Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZmedia.

Siehe auch: https://haintz-legal.de/blog/detail/ag-waiblingen-lehnt-strafbefehl-wegen-beleidigung-von-strack-zimmermann-ab
❗️Polizeibeamter in Berlin vor Gericht❗️

Einer der wenigen Fälle, in denen Polizeigewalt auf Corona-Demos tatsächlich als rechtswidrig erachtet wurde, wird jetzt vor Gericht verhandelt.

Ein Beamter soll auf zwei Corona-Demonstrationen im April und August 2021 Teilnehmer körperlich misshandelt haben und steht nun vor Gericht wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt.

Er soll am 21. April 2021 einen schwerbehinderten Teilnehmer an die Schläfe geschlagen und gezielt Pfefferspray in Gesicht gesprüht haben. Anschliessend soll der Teilnehmer einen epileptischen Anfall erlitten haben.

Zudem soll der Beamte am 1. August 2021 einen betroffene Teilnehmer „ununterbrochen ins Gesicht geschlagen haben“, obwohl dieser bereits fixiert am Boden gelegen hat.

Auch bei weiteren Demonstrationen soll der Beamte auffällig geworden sein.

(Quelle 👉 schwaebische.de)

Die Folgen für den „Prügel-Polizisten“ könnten ab einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten verheerend sein, da er in diesem Fall den Beamtenstatus qua Gesetz verliert.

Und das sollten sie im Falle einer Verurteilung auch sein.
Denn aufgrund der Brutalität des Handels, das aus den Videos zu den Taten hervorgeht, wäre eine Gesamtstrafe in dieser Höhe als angemessen zu werten.

Ein Polizeibeamter, der friedlichen Protest mit der hier erkennbaren Brutalität angreift, hat m.E. nichts mehr im Polizeidienst zu suchen.

Derartige Vorfälle stellten vor allem in Berlin keine Einzelfälle dar und waren vor allem auf Corona-Versammlungen nahezu an der Tagesordnung.

Leider wurde zu viele Fälle strafrechtlich nicht verfolgt, da es eben nur selten Videos der Polizeigewalt gab, auf denen eine eindeutige Rechtswidrigkeit erkennbar war.

In dem vorliegenden Fall konnte die Staatsanwaltschaft aber offenbar gar nicht mehr anders als anzuklagen.

Die strukturellen Gewaltexzesse gegen friedliche Bürger auf Berliner Demonstrationen stellen ein trauriges Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte dar, welche es ebenfalls dringend aufzuarbeiten sind.

Solange dies nicht geschieht, wird das Vertrauen der Betroffenen Bürger in staatliche Institutionen wie z.B. der Polizei nachhaltig erschüttert bleiben, denn der Stachel sitzt tief.

Dies kann und darf nicht im Interesse von uns allen liegen.

Der vorliegende Prozess hier kann daher nur ein Baustein der dringend notwendigen Aufarbeitung sein.

Wann das Verfahren beginnt, steht noch nicht fest.

#RichtigErinnern
Forwarded from PlatzHirsch Göppingen
André Krengel "Der Wanderer zwischen den Kulturen"

Der Komponist und Gitarren-Virtuose André Krengel nimmt uns mit auf eine musikalische Reise.

Anmeldung unter: [email protected]
begrenzte Anzahl an Sitzplätzen, bitte rechtzeitig reservieren

Vor und nach dem Konzert gibt es die Möglichkeit zu essen.
Das Lokal ist ab 16:00 Uhr geöffnet.

https://teleg.eu/Platzhirsch_73033
❗️Leverkusen ist Fußballmeister❗️

Der Bayer 04 Leverkusen e.V. ist vorzeitig deutscher Fußballmeister.

Damit bringt Leverkusen nach einem Jahrzehnt bayerischer Dominanz und Einseitigkeit wieder Farbe und Leben in die Bundesliga.

Auch und vor allem als Kölner kann und muss man - sportlich fair - die Leistung einer Mannschaft anerkennen, die durch Zusammenhalt und den Glauben an sich, vielen Menschen sicherlich sehr viel Freude bereitet hat.

Es ist zwar nur Fußball, der ist aber gerade in diesen auch schweren Zeiten als Volkssport wichtig. Dabei hat das Leverkusener Team das Herz vieler Menschen erreicht und ihnen hierdurch Halt gegeben.

Und dafür zolle ich meinen ehrlichen und tiefen Respekt.

Herzlichen Glückwunsch !
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"Sehen ohne Brille“ – geht das überhaupt?! Jetzt -30% sparen 😍

WICHTIGE ZUSATZINFO: Uns haben so viele begeisterte Rückmeldungen zum Thema erreicht. Zusätzlich zu den tollen Produkten, die als Basis dienen, möchten wir Ihnen die Augenübungen von Prof. Zhdanov ans Herz legen. Das Auge wird von verschiedensten Muskeln gesteuert und diese sollten regelmäßig trainiert werden => https://tentorium.tv/Sehen ohne Brille

Es gibt kaum etwas Nervigeres, als eine Brille tragen zu müssen, da sind sich wohl alle Brillenträger einig.

Wir haben aber eine
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💥Wer für die Werte und Normen des Grundgesetzes einsteht ist "rechts"💥

Wer dachte, das Berliner Kammergericht würde die unsinnige Entscheidung des Landgerichts kassieren, sieht sich getäuscht.

Was "rechtsaußen" ist, lässt sich nicht juristisch überprüfen, so die drei Richter. Nicht einmal anhand der Definition der Innenminister der Bundesländer könne überprüft werden, ob jemand als "rechts" bewertet werden darf: alles reine Meinung, nur ein Werturteil.

Frau Faeser und Herr Haldenwang können einpacken. An eine Meinung können keine Konsequenzen geknüpft werden. Die AfD kann jubeln. Denn mit dieser Entscheidung des höchsten Berliner Zivilgerichts ist jegliche Einordnung der Verfassungsschutzämter in politische Richtungen Makulatur. Denn die Verfassungsschutzämter sind an die Definition der Innenminister gebunden.
Eine reine Beschäftigungstherapie unausgelasteter Beamter.

Hier geht es zum Interview darüber mit Alexander Wallasch:

https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/hammer-aus-der-kammer-wer-die-traditionelle-ordnung-und-unsere-werte-nicht-grundlegend-veraendern-will-ist-rechts

Uns hier die Definition des Berliner Kammergerichts, wer "rechtsaußen" ist:

Als rechts bis rechtsaußen darf bezeichnet werden, wer (gegebenenfalls extrem oder populistisch) für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung antrete und deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern wolle.


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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Freispruch am Landgericht Köln

In einem Berufungsverfahren wurde ein suspendierter Polizeibeamter am Freitag, den 19. April 2024 freigesprochen.

Dem Angeklagten wurden zwei Fälle von Beleidigung vorgeworfen, die er gegen Polizeibeamte im Rahmen seiner Remonstration sowie auf einer Versammlung auf dem Kölner Heumarkt während seiner Festnahme und Fixierung mit Handschellen haben soll. Bei dieser Maßnahme hatte der Angeklagte den ihn fesselnden Beamten wegen der Dauer der Massnahme und der so erlittenen Schmerzen als „Vollidioten“ bezeichnet.

Später soll dem Mandanten nach eigener Aussage einer Beamtin auf der Polizeiwache unter erneuter Fesselung dann zwangsweise eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt worden sein. Insbesondere dieses Vorgehen rief bei vielen durchaus ein gewisses Entsetzen hervor.

(👉 Details in meinem Video „Maskengefängnis“ v. 09.08.2022)

Dennoch wurde der ersten Instanz vor dem AG Köln wurde er noch zu 70 Tagessätzen verurteilt.

Der Angeklagte wurde dann mit Urteil vom 22.08.2022 zu 70 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.

Im Berufungsverfahren vor dem LG Köln hatten der Polizeibeamte und der nunmehr tätige Kollege mehr Glück und gerieten an eine Strafkammer, die offenbar ausschließlich das gelernte juristische Handwerk frei von jeglicher Gesinnung ausübte.

In beiden Fällen lagen zulässige Meinungsäußerungen des Mandanten vor, da er sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB berufen konnte, wodurch die getätigten Äußerungen nicht strafbar sind. Im Fall der Versammlung beurteilte das Gericht die Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs der Kollegen des Angeklagten schlichtweg (einmal mehr) als rechtswidrig.

Zitat des Angeklagten:

„Die Strafkammer hat hervorragend ihre Hausaufgaben gemacht!
RA Lober ebenfalls!
Die StAin negierte sogar Beleidigung im 1. Fall

Sie wertete allerdings den 2. Fall auf der Versammlung als Beleidigung, forderte 30 Tagessätze und verkannte (wahrscheinlich weisungsgebunden), dass die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fesselung
nach § 62 PolG NRW nicht vorlagen ebenso wie eine notwendige Androhung des Zwanges gem. § 61 PolG NRW nicht erfolgte.

Die Polizisten äußerten kaltschnäuzig, dass ihre Maßnahmen richtig gewesen wären, weil ich mich nicht wie ein "normaler Mensch" verhalten hätte.“


#RichtigErinnern
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Er hat Methoden entwickelt, die darauf abzielen, die Sehkraft ohne invasive Eingriffe zu fördern. Kern dieser Methode sind spezielle Bienen- und Naturprodukte, die nicht nur die Immunität stärken, sondern auch einen positiven Einfluss auf die Sehkraft haben können.

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Die Aktion ist gültig bis MONTAG, 22.04.2024.


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❗️3. Jahrestag von #allesdichtmachen❗️

Am heutigen 22.April 2024 jährt sich die Künstleraktion #allesdichtmachen zum dritten Mal.

Daher lohnt sich ein Blick zurück auf den 👉 Kanal bei YT, der erstaunlicherweise nicht gelöscht ist.

Es folgte eine mediale Vernichtung der Aktion und ihrer Teilnehmer sowie ihrer Initiatoren. Eine schlimme Zeit.

Über die gegen die Künstler gerichtete „verbale Gewalt“, berufliche Nachteile, Drohungen u.v.m, aber auch über den großen Zuspruch berichtet die Schauspielerin Tina-Maria Aigner in der 👉 Berliner Zeitung.

Ein lesenswerter Erfahrungsbericht mit einem eindringlichen Appell, das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit so zu achten, wie es die Mütter und Väter des Grundgesetzes dort verankert haben.

An dieser Stelle gebührt den Teilnehmern und Initiatoren der Aktion ein großes Dankeschön.

Denn:
Diese Aktion gab „vielen Menschen Hoffnung in dieser dunklen Zeit“.

Ein Beleg dafür, was die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG bewirken kann, weshalb sie einen so hohen Stellenwert im Rahmen der Grundrechte besitzt und unbedingt zu schützen gilt.

#RichtigErinnern
🔺 Konzertveranstalter sperren Menschen
ohne Smartphone aus 🔺

Konzertveranstalter und Deutschlands führender Ticket-Vermarkter Eventim gehen dazu über, Tickets für begehrte Veranstaltungen nur noch bei Nutzung einer App auf einem Smartphone zu ermöglichen. Eventim ist damit nicht zum ersten Mal ein Vorreiter in Sachen Überwachung und Diskriminierung. Die gute Nachricht: Sie können dagegen aktiv werden.

Lesen Sie hier weiter:

👉🏼https://norberthaering.de/new/eventim/
❗️Der Wegscheider❗️

Heute mit einem Sonderkommentar aus Anlass der österreichischen Bundesstelle für Sektenfragen zur „Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen“

Und auch der deutsche Gesundheitsminister kommt zu Wort…

Herrlich schaurig…

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa60u7m5j476nnz9r319/
Forwarded from Immer Gesund
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❗️Verkehrssenatorin tritt zurück❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Berlins Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner verliert wegen Fehlern in ihrer Dissertation ihren Doktortitel und will deswegen zurücktreten. Das teilte die CDU-Politikerin nach einem längeren Prüfverfahren mit, um das sie selbst die Universität Rostock nach Plagiatsvorwürfen gebeten hatte. Die Universität habe ihr mitgeteilt, dass sie ihr den 2007 verliehenen Doktorgrad entziehen werde, so Schreiner.

Deshalb habe sie den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner um Entlassung aus dem Amt gebeten. "Dies tue ich, um Schaden vom Berliner Senat abzuwenden." Sie habe an keiner Stelle in ihrer Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht, so die Politikerin. Schreiner ist Juristin…


(Quelle 👉 ntv.de)

Die Aussage, bei ihrer Doktorarbeit nicht „vorsätzlich getäuscht“ zu haben, ist wenig glaubhaft.

Denn als Jurist muss man im Laufe seiner Ausbildung zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten verfassen und weiß daher genau, dass man penibel jedes fremde Zitat entsprechend zu kennzeichnen hat.

Der Jurist weiss also (vor allem spätesten bei sei er Doktorarbeit), wie es geht.

Es ist daher schwer darstellbar, dies ohne zumindest bedingten Vorsatz zu unterlassen.

Dennoch gebührt der Senatorin Respekt: Denn sie zieht die einzig richtige Konsequenz und tritt von ihrem Amt zurück. Dies ist in der heutigen Zeit alles andere als eine Selbstverständlichkeit und erscheint angesichts von zahlreichen Affären in Bundesministerien bis hin zur Causa „Cum-Ex“ als eine bemerkenswerte und tatsächlich wohltuende Ausnahme.

Hieran sollten sich einige Kollegen und Kolleginnen von Frau Schreiner ein Beispiel nehmen.

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❗️Juristisches
Plädoyer für Kunst-und Meinungsfreiheit❗️

Die Richterin Clivia von Dewitz fasst in einer fachlich sauberen und unaufgeregten Stellungnahme die (juristischen) Argumente zusammen, die für eine restriktive - also sehr einschränkende -Auslegung von Meinungsstraftstbeständen durch die Gerichte sprechen.

Hintergrund ist die Verurteilung eines Bremer Professors mittels einer Bildcollage.

Hierdurch soll der Bundesminister für Gesundheit Lauterbach beleidigt worden sein. Eine Stuttgarter Richterin verurteilte den Professor Ende März zu einer Geldstrafe.

Warum die Verurteilung - wie so häufig bei Gerichten in letzter Zeit - gegen der Kunst- und Meinungsfreiheit des Grundgesetzes und sogar bisheriger höchstrichterlicher Rechtssprechung zuwider läuft, legt Frau von Dewitz in verständlicher Sprache in ihrem Artikel bei der Berliner Zeitung dar und gibt somit etwaigen Betroffenen gute Argumentationshilfen an die Hand.

Ein lesenswertes Plädoyer für die Freiheit…

„Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit.“

(Friedrich Schiller)

Und:
Man kann es nicht oft genug betonen Diejenigen, die heute über derartige Verurteilungen jubeln, könnten schon morgen selbst von einer ausufernden Rechtssprechung im Rahmen der Meinungsstraftatbestände betroffen sein.

https://www.berliner-zeitung.de/open-source/urteil-ueber-lauterbach-bildmontage-sind-kunst-und-meinungsfreiheit-in-gefahr-li.2208671

Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
❗️Zum Verfahren gegen die mutmaßliche Terrorgruppe um Prinz Reuß❗️

Lesenswertes Interview des Strafverteidigers Mohammed aus Anlass des Beginns des „Mammutverfahrens“ gegen die Gruppe die um Prinz Reuß.

Der Kollege schildert sehr anschaulich die rechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens aus Sicht eines Verteidigers.

Dabei stellt er vor allem die Grundsätze der sog. „Konzentrationsmaxime“, des „gesetzlichen Richters“ sowie die „Waffengleichheit“ in den Mittelpunkt seiner Kritik und erläutert, warum aus seiner Sicht die Gefahr von Verstößen hiergegen besteht.

Zudem gewährt er spannende Einblicke zum Umfang der drei Verfahren in Stuttgart, Frankfurt und München und prognostiziert deren inhaltlichen wie zeitlichen Ablauf.

Eine sachlich fundierte und unaufgeregte Kritik, die in der öffentlichen Darstellung zu diesem rechtshistorischen Verfahren bisher nicht zu vernehmen war.

https://www.stern.de/politik/reichsbuerger-prozess--anwalt-erwartet--mammutverfahren--gegen-gruppe-reuss-34667158.html
📣Save the Date📣
24.05.2024 - BVG

Demonstration der Anwälte für Aufklärung vor dem Bundesverfassungsgericht, anlässlich des 75. Jahrestages des Grundgesetzes
Forwarded from Immer Gesund
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