Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Der Wegscheider❗️

In der letzten Sendung vor der Sommerpause zeigt sich Herr Dr. Jur. Wegscheider von seiner fachlich kompetenten Seite und zählt all das auf, was in Zukunft möglicherweise nicht mehr straffrei gesagt werden darf und läutet so das Ende der Verschwöhrungstheorien ein.

Ein harter Abend - nicht nur für Verschwöhrungstheoretiker. Denn die Sommerpause geht bis zum September.

Bis bald, Herr Kollege… 🙋🏻‍♂️

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aaypbrqhhfvky9tvj3l6/

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❗️Dr. jur. Hans-Georg Massen im Interview❗️

In einem Hochspannungen Interview mit dem Journalisten Alexander Wallasch nimmt der ehemalige Verfassungsschutzpräsident und Rechtsanwalt Dr. jur. H.-G. Massen Stellung zu dem ZDF-Bericht über seine Person.

Lohnende und erhellende 5 Minuten Lesezeit.

https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/im-interview-hans-georg-maassen-zur-rufmord-kampagne-des-zdf-gegen-ihn

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❗️Sonneberg: „Demokratie-Check“ beendet❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat AfD-Mann Robert Sesselmann bestätigt, es hätte "derzeit keine konkreten Umstände gesehen, die von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, eine ernsthafte Besorgnis an dessen künftiger Erfüllung der Verfassungstreuepflicht auszulösen".

(Quelle 👉zdf.de)

Die „Demokratie-Show“ ist beendet.

Die der Öffentlichkeit als „Demokratie-Check“ verkaufte nachträgliche Prüfung der „Verfassungstreue“ des neugewählten AfD-Landrates von Sonneberg ist (erwartungsgemäß) positiv ausgefallen.

Bezeichnenderweise wird der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt, wie genau das Verfahren gelaufen und seinen Abschluss gefunden hat und was die genauen Gründe sind.

Denn dann hätte man einräumen müssen, dass gem. § 24 ThürKWG eine solche Prüfung VOR und mich NACH der Wahl durchzuführen ist, weshalb es überhaupt keine Rechtsgrundlage für ein derartiges Verfahren gegeben hat. Es konnte daher bereits aus formalen Gründen keine andere Entscheidung geben, da jedes Gericht im Falle einer Aberkennung der Wahl dies hätte revidieren müssen.

Die Lesart des § 24 ThürKWG ist diesbezüglich für jeden Juristen eindeutig und alles andere ist als eine Show für die Empörten zu werten.

Diese Show, mit der offenbar die „Wehrhaftigkeit der Demokratie“ unterstrichen werden sollte, ist jetzt vorbei, hat aber das Demokratievertrauen Vieler (erneut) nachhaltig beschädigt.

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Forwarded from Friedensbündnis NRW
❗️Nein zum Kriegswahnsinn

Sei dabei - am 15. Juli 2023
Johannes-Rau-Platz (Apollowiese)
Düsseldorf
15:00 Uhr Kundgebung

Es spricht:
Reiner Braun
ca. 16 Uhr Aufzug


Friedlich aber laut bringen wir unsere Forderungen auf die Straße.

– Waffenstillstand sofort!
– Verhandeln statt schießen!
– Stopp aller Waffenlieferungen!
– Kein Wirtschaftskrieg gegen Russland!

🕊️ Friedensbündnis NRW, eine Kooperation aus: Friedensforum Düsseldorf, Friedensbündnis Mönchengladbach, Friedensbündnis Heinsberg, FreeAssange-Gruppe Düsseldorf, Nachdenkseiten- Gespraechskreis Düsseldorf, Deutscher Freidenker-Verband, Bundesverband Arbeiterfotografie, Aufstehen Duisburg, Arbeitskreis Gewerkschafter Aachen,
Die Gerechtigkeitspartei -
Team Todenhöfer NRW
,
Aachener für eine menschliche Zukunft, APO Düsseldorf, Montags in Moers, Oberberg bewegt sich, MG Demo, AG Frieden dieBasis, MenschheitsfamilieRhein, Bonn zeigt Gesicht , Antikriegs-AG von aufstehen Bonn AP

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friedensbündnisNRW
friedensbuendnis-nrw.de
💥Wenn man glaubt,
es geht nicht mehr irrsinniger...
💥


...dann kennt man Bayern nicht.

Heute Termin in München beim Landgericht München I.
Berufungsverhandlung wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Was war geschehen?

Meine Mandantin hat angeblich ihre FFP2-Maske beim Karl-Hilz-Gedenkmarsch nicht richtig getragen. Die Polizeizeugen sagen, dass sie einmal auf den Verstoß hingewiesen haben, beim zweiten Mal wurde sie mit unmittelbaren Zwang in eine sogenannte Bearbeitungsstraße verbracht. Sie habe sich dagegen gewehrt.

So weit, so unproblematisch. Das wirkliche Problem:

Das Bundesverfassungsgericht urteilt regelmäßig über die Polizeifestigkeit von Versammlungen (vgl. 1 BvR 1090/06). Demnach dürfen polizeiliche Maßnahmen nur dann angewendet werden, wenn zuvor mittels Auflösung oder Platzverweis der Schutz der Versammlung aufgehoben ist, und dem Versammlungsteilnehmer dies ausdrücklich mitgeteilt worden ist.

Unstreitig ist meiner Mandantin kein Platzverweis erteilt worden. Sie war Teilnehmerin der Versammlung und ist dennoch in die Bearbeitungsstraße (mittels aneinander geparkter Autos abgeschirmter Bereich zur Identitätsfeststellung) gebracht worden.

Ein klarer Fall für Einstellung oder Freispruch.

Was sagt die Staatsanwaltschaft:

Das Verbringen in die Bearbeitungsstraße sei nur ein milder Eingriff in die Versammlungsfreiheit gewesen. Dadurch würde ja nur ein Teil der Versammlung verpasst.

Da denkt der Verteidiger:
Mit Verlaub. Das ist völliger Blödsinn. Wir sind auf dem Weg zum Freispruch.

Doch dann das kreative Urteil des bayerischen Strafgerichts:

Die Bearbeitungsstraße ist Teil der Versammlung. Eine Identitätsfeststellung in einem räumlich von der Versammlung getrennten Bereich sei noch immer als Teilnahme an der Versammlung zu werten. Während die Polizisten die Sachen meiner Mandandin durchwüh... - Verzeihung - durchsuchen, bei ihr eine körperliche Untersuchung mit vier Beamten durchführen, sei sie weiterhin Teilnehmerin der Versammlung.

Noch Fragen?

Was nicht passt, wird passend gemacht. Dieser "Rechtsstaat" delegitimiert sich selbst. Die strafrechtliche Sanktionierung völlig unbescholtener, friedlicher Bürger zerstört den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer das Versammlungsrecht delegitimiert, delegitimiert die demokratischen Gestaltungsrechte einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2007 in der oben verlinkten Entscheidung gesagt:

"In Versammlungen entstehen häufig Situationen rechtlicher und tatsächlicher Unklarheit. Könnten Versammlungsteilnehmer nicht wissen, ab wann der Schutz der Versammlungsfreiheit endet und dürften sie gleichwohl wegen eines ihrer Ansicht nach von der Versammlungsfreiheit geschützten Verhaltens negativ sanktioniert werden, könnte diese Unsicherheit sie einschüchtern und von der Ausübung des Grundrechts abhalten."

Bleibt die Verurteilung meiner Mandantin auch in der Revision aufrecht erhalten, ist das Ziel der gerichtlichen Maßnahmen klar:

Die Menschen sollen abgeschreckt werden, an Demonstrationen gegen staatliche Maßnahmen teilzunehmen. Die Freiheitsrechte sind damit dejure abgeschafft.

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t.me/RA_ludwig

Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
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Hier geht es zur Fallerfassung von Ereignissen in der Corona-Pandemie:
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Hier unterschreiben gegen Kriminalisierung:
https://www.wir-fordern.eu/
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❗️Skandalurteil des LG München I❗️

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Das heutige Urteil des Landgerichts München I und die Erfahrungen des Kollegen Ludwig ( 👉 hier nachzulesen) zum „Passendmachen“, was nicht passt, decken sich leider auch mit meinen Erfahrungen der letzten 3 Jahre vor zahlreichen deutschen Strafgerichten.

Hier wird trotz einer höchstrichterlichen Entscheidung wie dem des BVerfG das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG und vor allem dessen Schutzbereich mit Füßen getreten, sodass am Ende hiervon nur eine leere Hülle und dementsprechende Phrasen in den Entscheidungen verbleiben.

Sollte am Ende dieses Urteil und die Begründung, dass eine von der Polizei errichtete „Bearbeitungsstrasse“ (m. E. übrigens ein fürchterlicher Begriff) Teil einer Versammlung ist, Bestand haben, ist dies der Anfang vom Ende des Schutzbereiches des Art. 8 GG und der sog. Polizeifestigkeit, welche das BVerfG als Schutz der Teilnehmer in seinen früheren Entscheidungen geschaffen hat.

Trotz der Tatsache, dass es sich hierbei um eine Berufungsentscheidung handelt, bleibt zu hoffen, dass diese am Ende lediglich eine durch was auch immer ausgelöste verwirrte Begründung eines Einzelrichters darstellt. Denn vergessen wir nicht: Kleine Strafkammern sind mit lediglich einem Berufsrichter und zwei Schöffen, die keinerlei juristische Ausbildung besitzen, besetzt.

Das OLG MUSS dieses Urteil in der Revision aufheben, damit der Schutz des Versammlungsrechts bestehen bleibt.

Alles andere wäre zustiefst beängstigend und eine Schande für den Rechtsstaat.

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❗️Rechtschreibrat warnt vor Gendersternchen u. dergl.❗️

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Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat bei seiner Sitzung am Freitag im belgischen Eupen keine neuen Empfehlungen zur Gendersprache abgegeben. Aber er warnte vor den Folgen, die die Setzung von Wortbinnenzeichen wie *, _ und : zeitigen könnten.

(Quelle 👉
br.de)

Damit ist zunächst einmal eine Empfehlung des Rechtschreibrates PRO G-Sternchen und anderen Zeichen vom Tisch. Dies ist wichtig, da sich viele Behörden und Landesregierungen auf diesen Rat berufen.

Die Warnung vor der Benutzung der Genderzeichen bezieht der Rat allerdings allein auf mögliche Folgen von Grammatikfehlern, da derartige Fragen hierzu noch nicht geklärt sind.

Zunächst einmal ist es gut, dass der Schuster hier bei seinen Leisten bleibt und die Warnung des Rates rein aus rein fachlichen und eben nicht politischen oder gar ideologischen Gründen ausspricht. Das lässt hoffen, dass noch sachlich entschieden wird.

Allerdings ist damit die Verwendung nicht für alle Zeiten vom Tisch. Der Rechtschreibrat wird nach eigenen Angaben die weitere Entwicklung beobachten.

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❗️Vorsicht bei öffentlicher Billigung von Straftaten❗️

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Derzeit kursiert im Netz ein Video von einem LKW-Fahrer, auf dem zu sehen ist, wie dieser zunächst einen „Klimakleber“ rüde und gewaltsam von der Straße verbringen will.

Anschließend sieht man, wie er mit seinem LKW den „Klimakleber“ anfährt und einige Meter über den Asphalt schleift.

Hierzu gibt es (leider) zahlreiche öffentliche Solidaritätsbekundungen der unterschiedlichsten Art mit dem LKW-Fahrer auf den sozialen Netzwerken.

❗️Doch Vorsicht ❗️

Die auf dem Video zu sehenden Handlungen stellen möglicherweise eine Straftat dar, deren öffentliche Billigung u. U. ebenfalls eine Straftat gem. § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) nach sich zieht. Das könnte dann ein willkommener Anlass für die Staatsanwaltschaften sein, ein Ermittlungsverfahren inkl. Hausdurchsuchungen gegen die User einzuleiten.

Deshalb sollte man einen öffentlichen Post, der das gezeigte Verhalten gutheißt, sofort löschen bzw. erst gar nicht erstellen oder weiterleiten.

Denn unabhängig davon, wie man zu dem Thema „Klimaklebern“ steht, ist der Einsatz von Gewalt, wie in diesem Video zu sehen ist, vollumfänglich abzulehnen.

Ein vorsätzliches Fahren mit einem KFZ gegen eine Person, bei der eine Verletzung billigend in Kauf genommen wird, stellt mindestens eine (versuchte) gefährliche Körperverletzung dar, die m. E. auch nicht mehr von einem etwaigen Notwehr- bzw. Nothilferecht umfasst ist und mindestens mit einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

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❗️Geplante Änderung zur Schöffenwahl❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Damit Extremisten nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Richtergesetz ändern. Bislang sind vom Schöffenamt nur Menschen ausgeschlossen, die „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ oder wegen einer Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit als nicht geeignet gelten.

Laut der Kabinettsvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, darf künftig zusätzlich nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht neben der Vorschrift zur Verfassungstreue der Schöffen auch eine Regelung vor, die es leichter machen soll, Berufsrichter bei schuldhaftem Fehlverhalten außerhalb des Dienstes in den Ruhestand zu versetzen. In dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes soll klargestellt werden, dass dieser Schritt parallel zu einem Disziplinarverfahren gegen den Richter oder die Richterin vollzogen werden kann.


(Quelle 👉 merkur.de)

Diese Änderung des Richtergesetzes steht wohl im Zusammenhang mit der allgemeinen Hysterie des AfD-Höhenfluges.

Dabei wäre es interessant zu wissen, ob und wieviel Verfahren gehen amtierende Schöffen nach der bisherigen Regelung in den letzten Jahren geführt und mit der Absetzung der Laienrichter beendet wurden. Ist die Tendenz steigend ?

Die neue (oben zitierte) beabsichtigte Änderung der Voraussetzung für eine Nichtzulassung ist aus mehreren Gründen nämlich problematisch:

• Wer führt diese Prüfung unter welchen Kriterien vorab durch ?

• Ein Rechtsmittel hiergegen ist langwierig und u.U. kostenintensiv.

• Die Formulierung dürfte im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des GG bedenklich sein („Gummiparagraph“)

• Werden AfD-Symphatisanten ggf. unter Generalverdacht gestellt ?

Bei letzteren würden nach den derzeitigen Umfragen ca. ein Fünftel der Bürger von vornherein nicht als Schöffen in Betracht kommen. Damit würde sich der Rechtsstaat weiter von den Bürgern dieses Landes entfernen.

Hier besteht dringender Diskussionsbedarf.

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Forwarded from Mingers.
Haftung für Klimakleben?

Die sog. Klimakleber sehen sich aktuell in strafrechtlicher Hinsicht bereits mit Ihnen zur Last gelegten Straftatbeständen konfrontiert, die erhebliche Strafen -auch mehrjährige Freiheitsstrafen- nach sich ziehen können.

Aber wie ist es mit der zivilrechtlichen Haftung auf Schadensersatz?

Auch hier droht erhebliches Ungemach.

Denn das Blockieren von Straßen und Flughäfen löst ebenso wie das vorsätzliche Beschädigung von Flugzeugen, Yachten oder Einkaufsläden Schadensersatzansprüche der Geschädigten aus, die -wie etwa im Fall des Blockierens eines Flughafen durch Festkleben auf einer Rollbahn- im größeren 5 stelligen Eurobereich liegen können.

Eine von manchem Klimakleber befürwortete Flucht in die Privatinsolvenz nutzt nichts, da Schadensersatzforderungen aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind.

Hier muss abgewartet werden, wie die Gerichte demnächst entscheiden. Ggf. sieht man das Handeln der Aktivisten als gerechtfertigt an, weil die Verhinderung eines Klimanotstandes als ein legitimes übergeordnetes Ziel anerkennt wird.

Aktuell sieht die Justiz dies allerdings richtigerweise anders.

In den nächsten Tagen wird hier noch einiges von uns dazu kommen…ihr werdet überrascht sein 😜
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Fundstück der Woche

❗️Schöne neue Welt ❗️

Ein Roboter stellt einen individuellen Kaffee, den man via App „kreieren“ kann, her.

Auf Wunsch sogar mit besonderem Bild, Spruch und Namen im Milchschaum.

Das ist keine Werbung. Denn das ist bizarr und beängstigend.

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❗️Gedanken zum 20. Juli 1944❗️

Der Journalist Alexander Wallasch erinnert an das Attentat vom 20. Juli 1944 und ordnet die historische Stellung der Attentäter ein.

Hierbei schildert er auch beklemmende Eindrücke von Erzählungen seiner am Krieg beteiligten Verwandten.

Lesenswert…

https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/das-attentat-vom-20-juli-1944

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❗️Fundstück: BMG-Werbung für Long-Covid Erkennung❗️

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wirbt auf großen Plakatwänden der Fa. Stroer in der Öffentlichkeit für eine Homepage, die“Long-COVID“ Betroffenen helfen soll.

Herr Lauterbach !
Da fehlt zum Zwecke der Ausgewogenheit aber eine Werbekampagne für Menschen, die den Verdacht auf Impfnebenwirkungen haben.

Wohin dürfen sich diese Betroffenen denn wenden ?!

Einmal mehr zeigt das BMG unter Führung des „lauteren“ Ministers, dass Impfgeschädigte in diesem Land keine Lobby haben.

Schändlich….

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Kulturtip „Das Festival“ in Weimar

Von und mit dem Kabarettisten Uli Masuth

Infos & Tickets unter
👉 www.dasfestival.eu
Kabarettist Helmut Schleich im Gespräch mit Karl Lauterbach

Über Corona- zur Hitze- und schließlich zur Dauerwelle.

Und die „Trinkschwurbler“ sollen dann doch einmal in der Woche auf die Straße dürfen - zu den Wasserwerfern

Herrlich… - so muss Kabarett sein.

Link zum Video
👉https://youtu.be/_K6JXIbhFkM

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💥Sternstunde in der
Justizgeschichte
💥

Heute wird es zu einer Sternstunde in der deutschen Justizgeschichte kommen.
In Bautzen wird das Verfahren der Sängerin Julia Neigel gegen die Sächsischen Coronaverordnungen seit dem 5. November 2021 verhandelt.

Die Bevollmächtigten der Sängerin werden in diesem Verfahren eine Generalabrechnung mit der Coronapolitik der Merkel-Regierung, der Scholz-Regierung, der Sächsischen Landesregierung und des Bundesverfassungsgerichts vornehmen.

Prof. Martin Schwab, Verwaltungsrichter Arne Tank, Gewerkschaftsvorsitzender Marcel Luthe und ich werden darlegen, warum Regierung und Justiz dauerhaft, tief und unrechtmäßig Verfassungs- und Menschenrechte verletzt haben und damit "grob unverhältnismäßig" dauerhaft qualifizierte Verfassungsverstöße begangen haben.

Dieses Verfahren wird - auch aus Sicht des Zentrums zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) der Auftakt zur juristischen Verfolgung der Taten während der Coronazeit sein.
Die in diesem Verfahren gegenüberstehenden gesellschaftlichen Grundwerte: individuelle Freiheit und Menschenrechte vs. kollektive staatliche Schutzpflichten werden der Ausgangspunkt jeder juristischen Aufarbeitung der Jahre 2020 - 2023 sein.

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Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein

Hier geht es zur Fallerfassung von Ereignissen in der Corona-Pandemie:
https://zaavv.com/de-de/fallerfassung

Hier kann man dem ZAAVV Spenden:
https://zaavv.com/de-de/spenden

Hier unterschreiben gegen Kriminalisierung:
https://www.wir-fordern.eu/
‼️Im Namen des Volkes:
Freispruch für Ärztin in Ostfriesland‼️

Herzlichen Glückwunsch an unseren Kollegen Dr. Christian Knoche

⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️


https://www.youtube.com/watch?v=Uc-wH0wG6vk
Forwarded from Friedemann Däblitz
BR: Wer aus einem Risikogebiet nach Bayern einreiste, musste während der Corona-Pandemie zeitweise für zehn Tage in Quarantäne. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte diese Regelung nun nachträglich für unwirksam.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es für einen Ansteckungsverdacht, wie ihn die Verordnung zugrunde legte, regelmäßig eindeutige Symptome und eine entsprechende Anamnese oder einen Kontakt mit einer infizierten Person gebraucht hätte. Die Verordnung sei aber auch deshalb unwirksam, weil der für die Einstufung als Risikogebiet maßgebliche Verweis auf die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße. Denn zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung habe es an einer gesetzlichen Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gefehlt.”

Anmerkung: Über die Spitze des Eisbergs wird mal wieder Recht gesprochen. Der Eisberg selbst bleibt indes unangetastet. Für den unbedarften Betrachter funktioniert der Rechtsstaat. @RA_Friede
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Amtsgericht Pforzheim

Die Staatsanwaltschaft wollte den Mandanten wegen des Anbringens von Aufklebern mit einem Davidstern und der Aufschrift „Ungeimpft“ zu 80 Tagessätzen wegen des Verstoßes gegen § 130 Abs. 3 StGB - also Volksverhetzung - verurteilt wissen.

Angesichts der massiven inhaltlichen und formellen Fehler im Strafbefehl und der mittlerweile eindeutigen OLG-Rechtsprechung ein durchaus sportliches Unterfangen, was am Ende auch nicht nicht gelingen konnte.

Der Mandant stimmte schließlich einer Einstellung des Verfahrens mit voller Kostenübernahme zu - sozusagen ein „Freispruch zweiter Klasse“.

Alles über diesen vor allem unter rechtlichen Gesichtspunkten interessanten Fall - insbesondere darüber, warum die Anklage gar nicht erst verlesen wurde - schildere ich im Video.

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How to Change Teams Background