Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Wuppertal

In meiner letzten Verhandlung vor einer kurzen Sommerpause bis Anfang August ereilte meinen Mandanten leider eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen eines vermeintlichen Hausfriedensbruches in einer Regionalbahn.

Dabei konnte ich mich heute - wieder einmal - nicht des Eindruckes erwehren, dass hier auf Grund einer gewissen vorhandenen Basisangst die mit Maske verhandelnde Richterin sich meinen rechtlichen Bedenken über Gebühr entgegen stellte.

Es geht daher in die nächste Instanz.

Ich verabschiede mich mit meinen Berichten aus dem Gerichtssaal in eine kurze Sommerpause bis Anfang August und darf mich an dieser Stelle für das Interesse von Herzen bedanken.

Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
❗️Überblick über die rechtlichen Aspekte des Evaluierungsberichtes❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Ein gute Zusammenfassung der rechtlichen Fragestellungen und Kritik des Evaluierungsberichtes findet sich hier (👉 rsw.beck.de)

Zugegeben, das mag sich für den „Normalbürger“ etwas sperrig (wie so häufig bei der Juristensprache) lesen.

Deshalb seien an dieser Stelle zwei Aspekte hervorgehoben:

1. 👇👇👇
Die Verfasser des Berichts erkennen an, dass es sich bei der Absonderung in eine Freiheitsentziehung handelt:

„Hinsichtlich der in §
30 IfSG geregelten Absonderung - also der Anordnung von Quarantäne und Isolation - führt der Bericht aus, dass es sich hierbei um eine Freiheitsentziehung gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG handle, die unter dem Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG stehe.“

Damit kann bei zukünftigen Absonderungen durchaus mit dem sog. Richtervorbehalt - insbesondere bei etwaigen Bußgeldbescheiden - argumentiert werden.

Die Kommission empfiehlt hier klar und deutlich eine Änderung.

2. 👇👇👇
„Klärungs- und gegebenenfalls auch regelungsbedürftig sei schließlich das Verhältnis zwischen den §§
28ff. IfSG und anderen Befugnisnormen, insbesondere aus dem Versammlungs- und aus dem  Arbeitsrecht. So sei fraglich, ob das Versammlungsgesetz zum Schutz der grundrechtlichen Versammlungsfreiheit eine Sperrwirkung entfalte, wie sie im Verhältnis zum allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht gelte. Ungeklärt sei bislang auch das Verhältnis von Infektionsschutz- und Arbeitsschutzrecht.“

Die Kritik beinhaltet gerade im Hinblick auf das Versammlungsrecht und dessen Schutzwirkung extrem viel Potential, um vor Gericht argumentieren zu können.

Ich verwende dieses Argument bereits seit längerem, da sich insbesondere auch Fragen zur Zuständigkeit ergeben.

Zusammenfassung:

Alles in allem wirft der Bericht die rechtlichen Fragen und Bedenken auf, die wir massnahmenkritschen Juristen bereits seit 2020 aufwerfen bzw. äußern und wofür wir viel Häme (z.B. „Quatschjura“) einstecken mussten.

Viel Stoff also für zukünftige Gerichtsverfahren.

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❗️Amtshaftungsanspüche gegen die BRD❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Nach Lauterbachs Aussage zu Impfnebenwirkungen scharren die Juristen bereits mit den Hufen.

Hier ein Interview mit einem RA-Kollegen, der Impfgeschädigte vertritt:

„Diese Kehrtwende des Gesundheitsministers war absolut notwendig.
Juristisch bedeutet das einiges. Es könnte jetzt zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Bundesrepublik
Deutschland oder gegen einzelne Bundesländer kommen. Geschädigte könnten somit Schadenersatzleistungen erstreiten.

Wenn über anderthalb Jahre eine Kampagne mit diversen Aussagen über die Nebenwirkungsfreiheit eines Medikamentenimpfstoffes läuft, wundert es mich nicht, dass auch Herr Lauterbach jetzt zugeben musste, das es das nicht gibt. Als Arzt muss er ja wissen, dass es kein Medikament ohne Nebenwirkungen gibt. Da lastete sicherlich auch ein Druck auf ihm.“

Der Rest ist leider hinter der Bezahlschranke

(Quelle 👉 Handelsblatt.com)

Der hier interviewte Kollege ist noch recht zurückhaltend.

Denn gerade WEIL Lauterbach die Impfungen als nebenwirkungsfrei bezeichnetet hat, dürften Amtshaftungsansprüche mit Verweis auf die entsprechende Impfkampagne begründet sein. Hier kommt sogar eine vorsätzliche Begehungsweise in Betracht.

Und bei den Ansprüch geht es nicht um pauschale Entschädigungen. Der Schadensersatz umfasst weitreichende Kosten bis hin zu Erwerbungsminderungs- bzw. Unfähigkeitsrenten für z.T. junge Menschen.

Und natürlich sollten sich die Strafverfolgungsbehörden Gedanken zu den Aussagen Lauterbachs machen, der hierdurch unzählige Menschen in die Impfung getrieben hat.

Ein weiterer Rücktrittsgrund.

Aufschrei in den Mainstreammedien ?

Fehlanzeige !

Mein Kanal:
Hier schaue ich heute mal vorbei
❗️Anklage wegen fahrlässiger Tötung❗️

Ein schier unglaublicher Fall:

https://teleg.eu/RASattelmaier

„Wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim jetzt eine 45-jährige Frau angeklagt. Die frühere Mitarbeiterin im Hildesheimer „Vitanas Pflege Centrum“ soll für einen Corona-Ausbruch in dem Seniorenheim verantwortlich sein, in dessen Folge mehrere Bewohner starben.

Aus Sicht der Ermittler steht fest, dass die ungeimpfte – und bei der Arbeit als Impfgegnerin bekannte – Beschuldigte ihren Vorgesetzten einen gefälschten Impfpass vorgelegt, trotz einer eigenen Covid-Infektion weitergearbeitet und das Virus so ins Heim getragen hatte.“


(Quelle 👉 taz.de)

Eine schier unglaubliche und wohl einmalige Anklage in der deutschen Justizgeschichte:

Es soll eine mit einem Atemswegsvirus infizierte Person für den Tod von Menschen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.

Unabhängig von den Fragen dieses Einzelfalles z.B. zur Kausalität (sprich: wurden die Bewohner tatsächlich von dieser Person infiziert) dürfte es wohl keinen vergleichbaren Fall in der deutschen Rechtsgeschichte geben, wonach beispielsweise eine mit dem Influenza (ebenfalls eine potentiell tödliche Atemwegserkrankung) infizierte Person jemanden angesteckt hat und hierfür wegen Körperverletzung oder gar einem Tötungsdelikt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde.

Man mag mir einen solchen Fall aber gerne darlegen.

Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung in der deutschen Strafjustiz. Denn noch brisanter wird es, wenn die StA auf den Gedanken kommt, derartige Fälle als (bedingtes) Vorsatzdelikt zu verfolgen. Dann steht ein Totschlag gem. § 212 StGB bei einer Strafandrohung von nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe im Raum.

Und diejenigen, die nicht Geimpfte als Mörder bezeichnen, bekommen Wasser auf ihre Mühlen. (vgl. die Überschrift des TAZ-Artikels „Mitarbeiterin bringt den Corona-Tod“)

Dabei möge sich jeder selber an die Nase fassen und sich hinterfragen, ob er nicht vielleicht doch einmal in der Vergangenheit die „Oma“ besucht hatte, obwohl er Grippesymptome hatte.

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❗️Aktion „Leuchtturm ARD ❗️

Eindrücke aus Köln vor dem WDR

Kurzinterview mit der örtlichen Initiatorin

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❗️"Wir erleben einen schrecklichen Verfall der Diskussionskultur" – Ulrike Guérot über Cancel Culture in Deutschland❗️

💥Das Interview mit Ulrike Guérot ist endlich online!

🗯Wir sprachen über die Hetzjagd auf ihre Person nach ihrem Auftritt bei Markus Lanz, ihre Einladungen beim WEF und den Verfall der Debattenkultur in Deutschland.

🗯Hat euch das Interview gefallen? Wie schätzt ihr Aussagen und ihre Verbindungen ins WEF und zur Open Society Foundation von George Soros ein?

👉Watch out: https://www.youtube.com/watch?v=BlV8PPb_ZV0

👉Folgt mir auf Telegram: https://teleg.eu/Flavio_von_Witzleben
❗️ Montgomery bekommt endlich Gegenwind ❗️

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Der Berufslobbyist und sog. Ärztzepräsident Montgomery bekommt berechtigterweise hinsichtlich seiner „Ratschläge“ medialen Gegenwind.

Die Überheblichkeit, mit der dieser Lobbyist Aussagen trifft, kommentiert die 👉Berliner Zeitung sehr treffend in einem Satz:

"Ungebetene Ratschläge an das Volk durch eine gutverdienende Elite sind einer Demokratie unwürdig."

Es wird Zeit, dass Sie Ihren Hut nehmen und gehen, Herr M. Niemand braucht Sie!

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❗️Buschmann überprüft Strafrechtsnormen❗️

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will nach eigenen Angaben im kommenden Jahr die Herabstufung von Schwarzfahren von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit prüfen. Sein Haus werde »das Strafgesetzbuch kritisch danach überprüfen, welche Tatbestände noch zeitgemäß sind«, sagte Buschmann.

(Quelle 👉 spiegel.de)

Diese Diskussion über die Herabstufung von Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten ist nicht neu.

In Bezug auf das Schwarzfahren macht es sicher Sinn, die Ersatzfreiheitsstrafen herabzusetzen, da oftmals allein Armut zu Gefängnisaufenthalten führt.

Hierzu kommt die Überlegung, Tatbestände wie Beleidigung, Verleumdung, Hausfriedensbruch etc. zu OWis herabzustufen. Hier kann man unterschiedlicher Meinung sein.

Ich glaube jedoch grundsätzlich, dass z.B. Tatbestände, die nur auf Antrag verfolgt werden, für den Geschädigten keinen Mehrwert bringen. Besser wäre da eine zivilrechtliche Inanspruchnahme des Täters, welche diesem am Ende mehr weh tut. Hierdurch nimmt man sein Recht in die eigenen Hand.

Leider haben im Zuge der Coronaproteste die Strafverfolgungsbehörden derartige Straftaten „missbraucht“, um gegen Kritiker mit unverhältnismäßiger Hörte vorzugehen.

Und wenn der Minister schon mal dabei ist:

Viele Straftatbestände des Versammlungrechts sollten auch auf den Prüfstand. Denn hier gilt das oben Gesagte genauso. Es darf aber nicht sein, dass da s Versammlungsrecht über harte, abschreckende und z.T. missbräuchliche Strafen ausgeholt wird.

Mein Kanal:
❗️Grüne vor Wende in AKW-Frage⁉️

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Bei der gestrige Diskussion Mainstream-Talk „Anne Will“ musste sich die Grünenchefin für ihre Ideologiepolitik endlich einmal rechtfertigen und kam ordentlich ins Schwimmen.

Am Ende stand dann die Aussage, das „wir jetzt einen Stresstest machen, um zu schauen, ob wir einen Strommangel haben. Sollten wir einen haben, werden wir alle Maßnahmen einmal prüfen: Welche helfen können, durch den Winter, durch den Herbst zu kommen“

(Quelle 👉 bild.de)

Langsam dämmert es wohl auch den eingefleischtesten Grünen, dass eine Ideologie nur solange gut ist, bis man merkt, dass sie aus rein tatsächlichen Gründen nicht umsetzbar ist.

Hinzu kommt hier sicherlich auch die Angst, in der Wählergunst abzurutschen.

Ein typisches Beispiel dafür, wie grüne Ideologie von der Wirklichkeit eingeholt wird.

In der Impfpflicht-Frage hat das auch funktioniert, weil soviel Menschen im Winter auf die Straße gegangen sind und Eindruck auf die Corona-Ideologen hinterlassen haben.

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Impressionen vom Nabada am Schwörmontag“ in Ulm (gefunden auf dem Kanal meines Kollegen Haintz)

Die Themenboote waren thematisch offenbar sehr kritisch.

Den „Schwörmontag“ kannte ich als Kölner noch nicht. Dafür haben wir hier im Rheinland eigentlich den Karneval mit den Höhepunkt des „Rosenmontags“, an dem der große Umzug mit den Mottowagen die Politik durch den Kakao zieht.

Eigentlich ! Denn der Karneval hat mit seiner üblichen Kritik an der Obrigkeit während der Coronazeit komplett versagt und war total auf Linie.

In Ulm scheint das anders zu sein.

Deshalb:
Kompliment nach Ulm 🙏🏻

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