Friedemann Däblitz
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Friedemann Däblitz
Soll es? https://teleg.eu/ayawasgeht/1016
Wenn das https://teleg.eu/ayawasgeht/1016 jetzt die Entwicklung wäre, hätte man zumindest mal die Gesellschaft umkonditioniert, von „freiheitlich“ in „gehorsam“ orientiert. Die nächste Pandemie kann dann direkt auf eine breite Basis bauen.

Zwingend müssen dafür noch die Gehorsamen spürbar belohnt werden - und das geht am besten durch rationalisierbare Bestrafung der Ungehorsamen für wenige Monate.

Final lautete das herrschende Narrativ dann: so schlimm war alles doch gar nicht und ihr hättet euch einfach eher beugen sollen. Jedenfalls wollten wir euch nur Gutes und nie Schaden zufügen und dass ihr das von uns gedacht habt zeigt nur, dass ihr zu wenig Vertrauen in unsere Gesellschaft hattet…
@RA_Friede
Norwegen 🇳🇴 : Rät von der Verwendung von Moderna bei Personen unter 18 Jahren ab.

Schweden 🇸🇪 : Hat Moderna für Personen unter 30 Jahren ausgesetzt.

Dänemark 🇩🇰 : Hat die Verwendung von Moderna bei Personen unter 18 Jahren eingestellt.

Finnland 🇫🇮 : Hat die Anwendung von Moderna bei Personen unter 30 Jahren eingestellt.

Sie haben die ersten Daten eines gemeinsamen skandinavischen Registers gesichtet und sie nun an die EMA weitergeleitet.

Aber: ab 31 bzw. 19 ist der Impfstoff ganz bestimmt so *wirksam* und so *sicher*, dass man sich bedenkenlos erpressen lassen sollte.

Ach ja: Island 🇮🇸 und die Region Gävleborg in Schweden haben die Verwendung von Moderna komplett eingestellt.

t.me/Rosenbusch
FAZ: KI in der Pandemie: Wenn Künstliche Intelligenz die Grenzen kontrolliert

Informationen wurden zusammen mit den Ergebnissen aktuell an den Grenzen vorgenommener Tests anhand der Künstlichen Intelligenz Eva zunächst dazu genutzt, die Reisenden in Gruppen einzuteilen, die ein möglichst einheitliches Infektionsrisiko besaßen.
..
Innerhalb dieser Gruppen ermittelte die KI dann jeweils aktuell die Notwendigkeit der Testung der entsprechenden Reisenden.
..
Das Ergebnis im Vergleich zu Modellrechnungen: Eine zufällige Testung der Reisenden hätte im Sommer 2020 nur 54,1 Prozent der mit Eva gefundenen Infizierten entdeckt, bei einer Testung auf der Grundlage nationaler Kennzahlen wären es zwischen 70 und 80 Prozent gewesen.
..
Mittlerweile, mehr als ein Jahr später, ist das Problem der eingeschränkten Verfügbarkeit von Tests überholt. Die Notwendigkeit, schnell auf die Dynamik des Infektionsgeschehens reagieren zu können, besteht aber nach wie vor.
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Für die Herausforderung, mit dem Virus dauerhaft zu leben, könnte das Spielräume eröffnen.

https://archive.ph/rtdQD
Forwarded from 🍇 Pucha 🍇
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▶️https://youtu.be/DhU2jw8oPkA

„Tichys Ausblick - „Erzwingen Pannen in Berlin Neuwahlen?“

„Anatol Wiecki hat das Desaster selbst miterlebt. Er war Wahlvorsteher in einem Briefwahllokal in Berlin und wurde am Wahltag – während der Auszählung – seines Amtes enthoben. Er hatte schon vor der Wahl auf gravierende Mängel hingewiesen, die Wahlmanipulation ermöglicht haben könnten. Möglicherweise wurden zehntausende Stimmen abgegeben von Wählern, die gar nicht wahlberechtigt waren, und umgekehrt Wahlberechtigte bei der Stimmabgabe behindert.

Marcel Luthe ist Unternehmer und Politiker, erst bei der FDP und jetzt bei den Freien Wählern, für die er als Spitzenkandidat für das Berliner Abgeordnetenhaus kandierte. Er berichtet von Verstößen gegen das Wahlrecht und erläutert, welche Folgen das hat. Insgesamt kommt er auf „120 unterschiedliche Punkte bisher“. Er habe trotzdem von noch niemandem aus dem neuen Abgeordnetenhaus gehört, der die Vorgänge hinterfragt. Der dramatische Vorgang einer möglichen Wahlmanipulation wird also nicht untersucht. Das hat Folgen für die politische Akzeptanz der Demokratie generell.

Rupert Scholz ist Staatsrechtler, ehemaliger Bundesverteidigungsminister und ehemaliger Vorsitzender des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages – er kennt das Wahlrecht genau und nennt es „das höchste demokratische Teilnahmerecht des Bürgers“. Er erwartet, dass nach einer Prüfung festgestellt wird, ob die Wahlen, zumindest die auf Berlin bezogenen, wiederholt werden müssen. Allerdings stellt er fest: „Von der Basis kommt zu wenig aktives Bewusstsein.“ Dabei hat jeder Bürger, auch außerhalb Berlins von Berchtesgaden bis Flensburg das Recht, beim Wahlausschuss des Deutschen Bundestages eine Überprüfung einzufordern und kann nach Ablehnung sogar das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dieser Weg sei wichtig und richtig, weil die Wahl das Wesen der Demokratie sei und nicht in Zweifel gezogen werden dürfe.

Georg Gafron floh einst im Kofferraum aus der DDR und wurde später Chefredakteur der B.Z. und des Hörfunksender 100,6. Er stellt klar: „Diese Wahl muss wiederholt werden!“ Er sieht in dem Verlauf der Wahl aber keine mutwillige Manipulation, denn: „Dafür sind die zu schlampig.“ Auch er sieht die Möglichkeit, dass möglicherweise bei einer korrekten Neuwahl eines der beiden Berliner Direktmandate der LINKEN nicht bestätigt wird – und damit die 39 zukünftigen Abgeordneten der LINKEN im Deutschen Bundestag nicht in das Parlament einziehen können. Damit steht möglicherweise der Bundestag vor einer Neuzusammensetzung.

Manipulation oder Schlamperei? Und was sind die Folgen für ganz Deutschland? Darüber diskutiert Roland Tichy mit seinen Gästen heute Abend bei Tichys Ausblick.“
Forwarded from J
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen

Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:

"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html

Unsere Kernargumentre:

- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)

Auszugsweise:

„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…

#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…

Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….

In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….

Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.

Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“

Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
⁉️↪️Neues aus dem Gerichtssaal #VerbrechengegendieMenschlichkeit #Versammlungsfreiheit

Ob die Angeklagte durch ein Attest von der Maskenpflicht befreit sei, fragt der Richter. „Nein“, antwortet die. Sie könne aber keine tragen, da sie vor Jahren missbraucht worden sei.
Den Richter beeindruckt die Ausführung nicht. „Wenn Sie kein Attest haben, müssen Sie die Maske tragen“, stellt er klar und verweist auf die geltenden Bestimmungen
.“

Was der Journalist wohl nicht weiß: Die geltenden Bestimmungen sehen in § 176 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Öffentlichkeit und Sitzungspolizei auch weiterhin ein Maskierungsverbot für Verfahrensbeteiligte Personen vor.

Wie mittlerweile nicht unüblich, hat das Gericht aber den gesetzlich vorgesehenen Regelfall in sein Gegenteil verkehrt. Im Sitzungssaal waren die Verfahrensbeteiligten zwar bereits mehrfach durch trübe Plastikfolie voneinander abgetrennt. Menschen mit Attest, die also keine Maske tragen konnten, durften der Verhandlung nicht als Zuschauer beiwohnen.

Der Hinweis auf einen Missbrauch in der Vergangenheit, sichtbarer Würgereiz unter der aufgezwungenen Maske, Übergeben auf der Toilette - das war dem Gericht alles nicht Glaubhaftmachung genug dafür, dass die Angeklagte keine Maske tragen konnte.

Was wird ihr eigentlich vorgeworfen?

Sie soll die ca. 20 Teilnehmer einer Versammlung im Januar gefragt haben, ob diese einen [angemeldeten] Aufzug durchführen wollen. Die Stadt hatte den Aufzug verboten und verfügt, dass die Versammlung unter freiem Himmel nur als stationäre Kundgebung stattfinden dürfe - wegen der Ansteckungsgefahr.

Das Verwaltungsgericht hatte damals rechtsfehlerhaft den Eilantrag, den ich für den Veranstalter eingelegt hatte, zu Unrecht abgelehnt, obwohl es in der Begründung schrieb, dass es das Aufzugsverbot für rechtswidrig hielt. Diese Rechtsauffassung lag der Stadt und Polizei also vor.

Zwei Tage danach gab uns der Verwaltungsgerichtshof Recht: Das Aufzugsverbot war rechtswidrig. Seit dem werden die Versammlungsteilnehmer wohl in Ruhe gelassen.

Das alles interessiert die Staatsanwaltschaft aber nicht… Sie möchte weiterhin wegen Aufrufens zu einer vollziehbar verbotenen Versammlung bestrafen.

Fortsetzung folgt.

https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/amtsgericht-karlsruhe-querdenker-richter-angeklagte-verlaesst-saal
@RA_Friede
Forwarded from SchülerStehenAuf
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Volksbegehren Landtag abberufen!
Die direkte Demokratie in Bayern!
vom Bürger für alle Bürger !

14-27. Oktober
Eintragung in allen bayrischen Gemeinden ❣️

@WirStehenAuf
Forwarded from MDB
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ZDF suggeriert Gruppenzwang als etwas Positives für die Gesellschaft.exe

selektierte updates @agent00bielefeld

Quelle
https://youtu.be/sbLh2P1j2JY
Forwarded from Just myLap
"Das 2G-Optionsmodell wird auf den gesamten Einzelhandel ausgedehnt, wie die Landesregierung am Dienstag (12.10.2021) bekannt gab. „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden“, sagte Ministerpräsident Bouffier (CDU). „Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.“

https://www.fr.de/hessen/hessen-bouffier-corona-regeln-einzelhandel-supermarkt-2g-3g-impfung-covid-weihnachtsmarkt-lt-zr-91047778.amp.html?__twitter_impression=true
Friedemann Däblitz
"Das 2G-Optionsmodell wird auf den gesamten Einzelhandel ausgedehnt, wie die Landesregierung am Dienstag (12.10.2021) bekannt gab. „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch…
Wenn man jetzt dagegen vorgehen wollte. Wie würden Verwaltungsgerichte vermutlich reagieren? Dem Bürger die Beweislast dafür auferlegen, dass er nirgendwo mehr unter 3G Bedingungen einkaufen kann. Solange er das nicht kann würden sie das sog. 2G Optionsmodell halten. Dann muss man ja nicht fürchten, zu verhungern.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Ich würde das anders bezeichnen, das ist Faschismus!

GESUNDHEITSNOTSTAND
In Lettland dürfen Ungeimpfte künftig keinen Supermarkt mehr betreten

https://www.epochtimes.de/politik/ausland/in-lettland-duerfen-ungeimpfte-kuenftig-keinen-supermarkt-mehr-betreten-a3622530.html
Ja, es gibt derzeit viele Meldungen über unerwartete Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung. Wir haben aber meiner Kenntnis nach noch keine Auswertung, ob es auch tatsächlich eine relative Übersterblichkeit durch die Impfungen gibt. Marcel Barz hat in seinem hervorragenden Vortrag "Die Pandemie in den Rohdaten" erklärt, warum man bei der Beurteilung der aktuellen Ereignisse nicht einfach mit absoluten Zahlen rechnen darf. Diesen Fehler sollten wir dann dementsprechend auch nicht beim Thema Impfung machen (außer vermutlich bei Kindern, bei denen die verhältnismäßig geringe Zahl an Todesfällen sonst statistisch untergeht).

Insofern darf man sehr gespannt auf die entsprechenden Auswertungen sein. Besonders wichtig werden meiner Meinung nach die Zahlen für die jüngeren Altersgruppen ab 12 Jahren sein.

Horrormeldungen, wonach ein Großteil der Geimpften sterben wird, halte ich nach wie vor für vollkommen unplausibel. Und auch bei einem anderen Punkt hat sich meine Meinung nicht geändert:

Die konstanten Belegungszahlen der Intensivstationen deuten darauf hin, dass die gesamte Impfkampagne keinen messbaren Einfluss auf die Anzahl schwerer Verläufe hatte. Alleine schon diese Erkenntnis ist für mich Grund genug, die Coronaimpfung abzulehnen - wobei man genau genommen auch hier noch eine neue Auswertung mit den Rohdaten/Fallzahlen machen müsste.
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier (Dirk Sattelmaier)
❗️Haftstrafen für Angreifer auf „Querdenker“ ❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Das Landgericht Stuttgart hat zwei linke Aktivisten wegen gefährlicher Körperverletzung von Teilnehmern einer Querdenker-Demonstration zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Die Kammer verhängte am Mittwoch Haftstrafen von vier Jahren und sechs Monaten sowie fünf Jahren und sechs Monaten gegen die beiden 21- und 26-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall.“


(Quelle hier 👉 https://www.tagesspiegel.de/politik/haftstrafen-gegen-linke-aktivisten-gericht-sieht-angriff-auf-querdenker-demo-als-erwiesen-an/27701848.html)

Das sind schon recht heftige Haftstrafen, die auch dem Umstand geschuldet sein dürften, dass eines der Opfer in Lebensgefahr war und das andere fast erblindete.

Es verbietet sich natürlich, dieses Urteil zu instrumentalisieren. Das machen andere Stellen schon genug - s. Tankstellen-Mord.

Es bleibt allerdings die Frage, wo hier der mediale und gesellschaftliche Aufschrei bleibt bzw. geblieben ist.

Es bleibt also bei der Feststellung, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, was bei einer Instrumentalisieren noch schlimmer und perfider ist.
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