Friedemann Däblitz
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Friedemann Däblitz
︎ Wichtig: Ein Rederecht haben die Ungeimpften auch weiter von der Tribüne aus – dort sind Mikrofone aufgestellt.“ https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/2g-plus-im-bundestag-saalverbot-fuer-ungeimpfte-abgeordnete-78792900.bild.html Dann nehme…
🔴Update zur Frage: Haben Ungetestete ab heute (12.1.) kein Rede- oder Stimmrecht mehr?
- Ungetestete Bundestagesabgeordnete können elektronisch zwar an den Ausschussitzungen teilnehmen.
- Ungetestete Bundestagesabgeordnete können aber nicht elektronisch an den Plenarsitzungen teilnehmen und auch nicht abstimmen!

Die Pressestelle des deutschen Bundestages hat mir heute (12.1.) unter Bezugnahme auf die Allgemeinverfügung ausdrücklich bestätigt: „Eine elektronische Teilnahme an einer Plenarsitzung ist nicht möglich.

Auf weitere Nachfrage hat sie mir eben bestätigt: „Alle Abgeordneten, die keinen Impfnachweis erbringen bzw. einen aktuellen negativen Test vorweisen können oder wollen, dürfen nicht an den Plenarsitzungen teilnehmen – auch nicht abstimmen!

In Lettland darf man nicht mal mehr getestet abstimmen, auch nicht von den Hinterbänken aus, da muss man geimpft sein. Das ist hier noch nicht so.
Da eine Testpflicht anders als eine Impf- oder Krankheitspflicht nicht irreversibel in den Körper eingreift, ist der Unterschied erheblich. Der Staatsstreich ist daher auch nicht ganz so offensichtlich, es ist weiter ein schleichender Prozess, der sich stetig verschlimmert. #NurWirKönnenEsBeenden #Montagsspaziergang

Das Grundgesetz müsste aber jedenfalls zeitgemäß redaktionell überarbeitet werden. Es heißt dort - veraltet - in Art. 38 Abs. 1:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

👉Neufassung nach Coronalage: Die Abgeordneten sind nur insoweit und solange zur Vertretung des ganzen Volkes befugt, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen, als dass sie sich, ohne dazu verpflichtet zu sein, regelmäßig geimpft haben, regelmäßig erkrankt sind oder täglich ein Stäbchen in die Nase stecken.
#FürDeutschlandReichts
@RA_Friede
❗️ #3G-Regel zur Teilnahme an Versammlungen in NRW❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

In der ab morgen geltenden CoronaSchVO in NRW müssen alle Teilnehmer von Demonstrationen unter freiem Himmel ab einer gleichzeitigen Teilnehmerzahl von mehr als 750 geimpft, genesen oder getestet sein.

Der ursprüngliche Zusatz, wonach dies nur erforderlich war, wenn der „Sicherheitsabstand voraussichtlich nicht eingehalten werden kann“, wurde ersatzlos gestrichen.

Personen, die nicht über einen Nachweis verfügen, sind von der Versammlung auszuschließen.

Gleichzeitig stellt die Teilnahme an einer solchen Versammlung ohne Nachweis eine Ordnungswidrigkeit dar.

(Quelle 👉 land.nrw)

Scheibchenweise kassiert die Exekutive weiter das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Vollkommen evidenzfrei (Ansteckungen im Freien so gut wie ausgeschlossen, Omikron führt nicht zu einer höheren Krankenhausinzidenz) und mir der klaren Zielsetzung, unliebsamen Protest weiter zu unterbinden, brechen bei den Regierenden alle Dämme und die roten Linien werden weiter überschritten.

Glaubt die NRW-Regierung wirklich im Ernst, hierdurch den Protest auch nur im Ansatz eindämmen zu können ?

Wie verzweifelt muss man als verantwortlicher Politiker eigentlich sein, um solche Panikaktionen zu starten ?

Eine klare und offene Kampfansage der NRW-Exekutiven an die #Protestbewegung.

Erbärmlich...
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
🇩🇪 Direktor des Amtsgericht Leipzig bezeichnet Spaziergänger als impfskeptische Esoteriker, Querdenker und andere harte Staatsgegner

Sinngemäß bettelt er in dem Schreiben geradezu darum, dass die Polizei ihm mehr dieser "Chaoten" zuführt. Ob das die Kollegen auch so sehen?

Kommentar: Meine Kanzlei hat heute beim Amtsgericht Leipzig nachgefragt, ob das Schreiben authentisch ist. Telefonisch wolle man dazu keine Angaben machen, lautete die Antwort. Ich stelle zudem noch eine offizielle Anfrage über das Anwaltspostfach. Der Neutralitätsgrundsatz der Justiz ist durch ein solches Schreiben definitiv verletzt.

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Dschungle Camp Tansania 2022. Schiffmann und Pankalla planen zusammen neue Show .... mehr Infos unter

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Es gibt glücklicherweise so viele Versammlungen, dass ich diese nicht einzeln bewerben kann und möchte. Allgemein verweise ich gerne auf: https://demokratischer-kalender.de Veranstalter können sich hier eintragen.
@RA_Friede
Ich habe heute mal wieder einen Eilantrag gegen ein Versammlungsverbot eingereicht. Diesmal für Hamburg.

Zu Hamburg hat die Tagesschau letzten Sonntag vermeldet: „In Hamburg zogen laut Polizeiangaben knapp 14.000 Menschen durch die Innenstadt. Zu größeren Zwischenfällen kam es laut Polizei nicht.“

Laut Verbotsbescheid wurden die Maßnahmen zu 80-90 % beachtet.

Es ist aus Staatssicht delgitimierend, wenn man ein sich überwiegend fügendes (wenn auch regierungskritisches) Teilnehmerspektrum in die (scheinbare) Illegalität drängt - dh in dann anderweitig stattfindende Versammlungen, die nicht rechtmäßig verboten oder aufgelöst werden, jedoch durch die Polizei so behandelt werden.

Mal sehen, ob das Verwaltungsgericht Hamburg sich zu dieser Einsicht durchringt.
@RA_Friede
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
🇩🇪 2G-Plus im Bundestag: AfD-Abgeordneter von Ausschusssitzung ausgeschlossen

Hintergrund ist die neue 2G-Plus-Regel im Bundestag, wonach nur noch Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem negativem Test oder Booster-Impfung Zugang zum Plenarsaal und den regulären Sitzplätzen in den Ausschüssen haben. Die übrigen Abgeordneten müssen bei Plenarsitzungen in einem separaten Tribünenbereich sitzen. Wie das Portal „t-online.de“ am Donnerstag berichtete, stellt sich beim Auswärtigen Ausschuss ein besonderes Problem, da es in dessen Sitzungssaal keine Tribüne gebe. Außerdem tagt der Ausschuss geheim. Deshalb sei ein digitales Zuschalten von Abgeordneten, das in anderen Gremien üblich ist, hier nicht möglich.

Kommentar: Es fällt einem immer schwerer, hier keine historischen Parallelen zu sehen. Deutschland wird von einer radikalen "Mitte" mit totalitären Gedankengut reagiert. Wir sind Zeugen eines Staatsstreichs.

Quelle: Epoch Times

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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Wenn #FakeNews #CCN in einem Jahr 80 % seiner Zuschauer verliert, dann sind wir auf dem richtigen Weg. Es ist diesbezüglich erfreulich, dass die deutschen Medien sich wieder mehr in Richtung Pressearbeit, statt Propaganda orientieren. #covidregime

https://twitter.com/haintz_markus/status/1481691469643755534?s=20
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
💥Eilmeldung - Der Oberste Gerichtshof der USA blockiert Bidens bundesweites Impf- oder Testpflicht für große Unternehmen mit 6:3 Stimmen💥

Das OSHA-Gesetz ermächtigt nicht zu solch weitreichenden Befugnissen, so das höchste Gericht.

Der Oberste Gerichtshof erlaubt jedoch, dass ein Impfpflicht für Arbeitnehmer in bundesstaatlich finanzierten Gesundheitseinrichtungen landesweit in Kraft tritt.

In den roten ( republikanischen) Staaten werden die Gouverneure eine solche Impfpflicht nicht einführen, in den blauen (demokratischen) Staaten werden die Menschen dann eben mit den Füßen abstimmen und sich in freien Staaten einen neuen Arbeitsplatz suchen.

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Betreff: Schenkung
Friedemann Däblitz
Ich habe heute mal wieder einen Eilantrag gegen ein Versammlungsverbot eingereicht. Diesmal für Hamburg. Zu Hamburg hat die Tagesschau letzten Sonntag vermeldet: „In Hamburg zogen laut Polizeiangaben knapp 14.000 Menschen durch die Innenstadt. Zu größeren…
🔴Das Verwaltungsgericht Hamburg hat das Versammlungsverbot gehalten.

Es bestünden hinreichende konkrete und belastbare Anhaltpunkte, dass auch bei Durchführung der Versammlung am 15.1.2022 wiederum eine Vielzahl von Teilnehmern die Maskenpflicht sowie Mindestabstände nicht einhalten werden. So trugen bei der Versammlung am 8.1.2022 ca. 20 % der Teilnehmer laut polizeilicher Abschlussmeldung keinen Mundschutz.

Mal schauen, was sich Samstag alles so in Hamburg und überall sonst in Deutschland ergibt.

#Verhältnismäßigkeit
#Montagsspaziergang
#HamburgGehtSpazieren
#NurWirKönnenEsBeenden
@RA_Friede
Nachricht einer Nutzerin zum Demovetbot in Hamburg:

Wichtig!

Ich habe eine Eilversammlung gegen das willkürliche Verbot dieser Demonstration für den, 14.01.22 18Uhr bis 21 Uhr an der Kunsthalle Hamburg, Lombardsbrücke/ Ecke Ferdinandstor angemeldet.

Freiheit in Selbstverantwortung! Frieden! Solidarität! Grundgesetz!
❗️VG Stuttgart kassiert Allgemeinverfügung gegen #Spaziergänge❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Eilantrag gegen ein Verbot nicht angemeldeter Versammlungen stattgegeben. Auch für solche Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen würden die Verfassungsvorgaben zur Versammlungsfreiheit gelten, teilte das Gericht am Freitag in Stuttgart mit (Az.: 1 K 80/22). Der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht sei noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Einer Allgemeinverfügung der Stadt Bad Mergentheim gegen „Corona-Spaziergänge“ fehle eine tragfähige Gefahrenprognose, beschied das Gericht.

Quelle 👉 stuttgarter-zeitung.de)

Das Gericht stellt hier zwei grundsätzliche Dinge klar, die wir Anwälte bereits seit Monaten vor Gericht monieren, obwohl diese längst höchstgerichtlich geklärt waren.

1. Es reicht eben nicht aus, eine Versammlung mit dem Verweis auf eine fehlende Anmeldung zu verbieten bzw. die vor Ort für illegal zu erklären.

2. Spaziergänge sind Versammlungen i. S.d. Art.8 GG und unterliegen damit dessen Schutzbereich. Folglich sind auch die Teilnehmer geschützt, die nicht sanktioniert werden dürfen.

Leider wenden viele Amtsgerichte derzeit die Grundsätze des Versammlungsrecht derzeit nicht an wie meine Erfahrungen zeigen.

Es bleibt zu hoffen, dass es weiterhin so klare Entscheidungen pro Versammlungsrecht getroffen werden.

Insbesondere müssen sämtliche Allgemeinverfügungen, die pauschal #Spaziergänge mit Verweis auf die fehlende Anmeldung verbieten, gerichtlich angegangen werden.

Es besteht noch Resthoffnung wie dieses Beispiel zeigt.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Als Anwalt fragt man natürlich erst mal, welcher Kollege hat den Fall gewonnen. Antwort: Gar keiner!
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurde von einer Privatperson mit eigenem Antrag erstritten. Glückwunsch dazu, das nenne ich Eigeninitiative!
„Jetzt blockiert Telegram in Einzelfällen Gruppen und Kommentare, in denen gegen Corona-Maßnahmen gehetzt wird.“
https://netzpolitik.org/2022/fuer-android-und-ios-telegram-blockiert-inhalte-der-verschwoerungsszene/

Hetze Gegen Maßnahmen
@RA_Friede
Forwarded from Therapeuten stehen auf
🔷️🔷️🔷️ Aktion 🔷️🔷️🔷️

•primär für Patienten und Angehörige, Patientenverbände, Selbsthilfegruppen

•sekundär für Berufsverbände, Lokalpolitiker, ect

🔹️Therapeuten schreiben bitte die Therapieeinheiten auf das Schild, die wegfallen würden (auch die der aktuellen Mitarbeiter) wenn die Praxis am 16.3. schließen müsste.

🔹️Pflegedienste schreiben bitte die Pflegestunden, die ihr Unternehmen aktuell im Monat erbringt, auf das Schild, die dann am 16.3 wegfallen würden.

🔹️Ärzte / Psychotherapeuten / HP / Hebammen / Podologen u.ä. schreiben bitte die Patienten im Quartal oder Monat auf das Schild, die dann ohne Versorgung wären.

Jedem steht frei ob er in neutraler Kleidung, Kleidung mit Logo, oder gar das Schild vor die Brust hält und Gesicht zeigt.

Die Emailadresse für das Bild ist:
[email protected]
Forwarded from MDB
Jeder 5. Deutsche feiert die Proteste. Von 60 Millionen Wahlberechtigten macht das 12 Millionen Menschen. Spannend wäre eine dritte Wahloption (neutral) gewesen. Wir sehen uns auf den Demos. ;)

@agent00nbielefeld
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
OVG Münster bestätigt 3G-Pflicht auf Versammlungen in Nordrhein-Westfalen ab 750 Teilnehmern.

💥Dieser Beschluss ist ein Skandal💥


Ich habe heute leider keine Zeit mehr diesen Beschluss zu kommentieren. Das Verfahren haben wir geführt, ich werde die Begründung spätestens morgen online stellen.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen kennt offenbar auch keine rote Linien mehr.

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/04_220114/index.php

Beschluss: https://teleg.eu/Haintz/19700
Friedemann Däblitz
OVG Münster bestätigt 3G-Pflicht auf Versammlungen in Nordrhein-Westfalen ab 750 Teilnehmern. 💥Dieser Beschluss ist ein Skandal💥 Ich habe heute leider keine Zeit mehr diesen Beschluss zu kommentieren. Das Verfahren haben wir geführt, ich werde die Begründung…
Ich bin den Beschluss durchgegangen. Er ist Wirklichkeitsleugnend und Totalitär.

Wirklichleitsleugnend, weil er bei gegenteiliger Evidenz an der Ansteckungsgefahr im Freien festhält (soweit nix Neues).

Totalitär, weil er die Vermeidung der fiktiven Gefahr im Freien über Alles stellt.

Vielmehr hat auch der im dortigen Verfahren vom Amtsgericht befragte Sachverständige gerade bei größeren Menschenansamm- lungen mit geringen Abständen im Freien eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 jedenfalls dann nicht mit letzter Gewissheit ausschließen können, wenn sich Personen für längere Zeit unmittelbar dicht gegenüberstehen und hierbei beim Sprechen, Niesen oder Husten winzige Viruspartikel durch die Atemluft ausstoßen (Rn. 68).“

Das OVG greift dabei auf die Entscheidung des BVerfG zurück, welches die Sachkunde der Aerosolforscher zwar eingeholt, dann aber ignoriert hatte. Stattdessen betonte das BVerfG, dass Modellierer auch im Freien eine Ansteckungsgefahr von 100% (sic!) ermittelt hätten, wenn man 5 min in einer infektiösen Atemwolke stünde.

Die Versammlungsfreiheit dient der körperlichen Sichtbarmachung von Überzeugungen im öffentlichen Meinungskampf. Sie war stets das Zeichen von Selbstbestimmtheit souveränen Völkern. Das hat das BVerfG noch in der Brokdorf Entscheidung herausgestellt und deren konstitutive Bedeutung für das demokratische Gemeinwesen betont.

Dass nun nur Getestete ab 750 Personen sich versammeln dürfen spricht jeder Selbstbestimmtheit, jedem Selbstbewusstsein und jeder Souveränität Hohn.

Allerdings nur dann, wenn man sich beugt.

Insofern bin ich bei abschlägigen Entscheidungen zum Versammlungsrecht mittlerweile ziemlich gelassen.
@RA_Friede
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1989 wurden die Montagsdemonstranten von der DDR-Regierung samt angeschlossener Medien als Rowdies und Randalierer denunziert.
Daraufhin riefen diese in Sprechchören:
„Wir sind keine Rowdies!“
Und später:
„Wir sind keine Rowdies: Wir sind das Volk!“

t.me/Rosenbusch
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