Friedemann Däblitz
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#TheNextPandemic #BillY
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Wir hatten ja schon über Bill Gates Buch berichtet, welches im März erscheinen wird.

Lustig bei seinem Blog Beitrag ist jedoch die Wortwahl, die mit Sicherheit nicht einfach so gewählt ist.

My New Pandemic.....

Aber war mit Sicherheit Zufall.
t.me/wirmachenauf_de
The story continues:

Nun wird ein Verhandlungsgremium auf der Ebene der Regierungen eingesetzt, das seine erste Sitzung bis zum 1. März 2022 (zur Vereinbarung von Arbeitsverfahren und Fristen) und seine zweite Sitzung bis zum 1. August 2022 (zur Erörterung der Fortschritte einer Arbeitsfassung) abhalten wird. Es wird anschließend der 76. Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2023 einen Fortschrittsbericht mit dem Ziel vorlegen, das Instrument bis 2024 zu verabschieden.“
https://tinyurl.com/y4runvhh
Zitat via
https://teleg.eu/philippkruse/3198
und
https://teleg.eu/philippkruse/3199

Ich gebe 50% darauf, dass die Notlage dieses Jahr tatsächlich für beendet erklärt wird und vorerst auch bleibt, mitsamt der Maßnahmen. Die Millionen Impfdosen kann man ja zB ins Meer schütten.
Die anderen 50% bestehen in einer neuen Variante, zB ab Herbst, mit „wirklich gefährlichen Eigenschaften“. Die kann ja dann auch zB aus einem Labor schlüpfen, damit die Geschichte für die Allgemeinheit akzeptabel bleibt.

Der Konspirotologe in mir tippt auf die ersten 50%, denn die Timeline der WHO sieht Ende 2022 noch nicht als Punkt einer Handlungsfähigkeit vor. So ein völkerrechtlicher Vertrag müsste ja auch erst mal ratifiziert werden. Event 201 konnte schließlich auch abgeschlossen werden, bevor es dann losging. Mehr Durchschlagskraft hat die WHO jedenfalls, wenn das Abkommen fertig gestrickt ist.

Am Ende wird jedenfalls auch ein WHO Abkommen zum „Durchregieren“ à la NWO nur mit dem Gehorsam der Menschen in den Vertragsstaaten funktionieren. Da haben wir in Deutschland zwar besonders schlechte Karten. Aber allmächtig kann auch diese Institution nicht werden.
@RA_Friede
Es geht auch eine Nummer kleiner - aber gemeiner: Crowdfunding wird bekämpft, wenn es für die “falsche Sache” eingesetzt wird. Konten geschlossen ohne Gerichtsbeschluss. Banken von ihren zivilrechtlichen Haftungen freigestellt für Vertragspflichtverletzungen.

Am Ende geht es um subtilere Machtanwendung als den klassischen Militäreinsatz gegen Demonstranten.

Wenn Bitcoin tatsächlich dem staatlichen Zugriff entzogen werden kann, und trotzdem gehandelt werden - ich belese mich da gerade erst - dann wäre so etwas wohl die passende Antwort von unten.

“FinTrack” ist für mich jetzt schon der heißeste Kandidat für das Unwort des Jahres.
Als machiavellistischer Leviathan hätte ich die Truckerproteste übrigens inszeniert, um sie nun zur unmittelbaren finanziellen Unterwerfung aller Bürger einzusetzen. (Die mittelbare, über das klassische Geldmonopol war eigentlich schon schlimm genug…)

Aber am Ende kann alles genutzt werden. Je erfolgreicher ein Protest, desto vehementer wird er genutzt und instrumentalisiert. Ausgang offen.

https://teleg.eu/Haintz/21366
Und weil Olaf Scholz unser Angestellter ist, fummelt auch uns niemand in der Nase rum.
https://teleg.eu/rosenbusch/8282
Meinetwegen könnte Scholz von Russland so lange PCR getestet werden, bis ein falsch-positiver dabei ist. Anschließend ginge es nach Sibirien in Quarantäne.
Natürlich verschwinden Probleme nicht von alleine, wenn man sie nicht löst.

Oktober 2021:
https://multipolar-magazin.de/artikel/abrechnungsdaten-krankenkassen
„Nur jeder zweite „Corona-Patient“ wegen Corona-Verdacht im Krankenhaus“

Februar 2022:
https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_91677822/corona-hospitalisierungsrate-koennte-deutlich-niedriger-sein-als-gedacht.html
„Eine Umfrage der Wochenzeitung "Die Zeit" unter leitenden Ärzten von mehr als 20 Kliniken ergab, dass mindestens die Hälfte der dort stationär aufgenommenen Corona-Patienten nicht wegen einer Covid-19-Erkrankung behandelt wird, sondern aus einem anderen Grund.“

Mit Menschen, die sich nicht in die Lage versetzen, ihren Verstand ohne Führung zu nutzen, kann man eben alles machen.

Das ist bei abnickenden Richtern besonders peinlich.
Das ist bei normalen Bürgern, die ja so Ihrer Freiheit beraubt wurden/werden enttäuschend.
Das ist bei Medienmachern, denen alle anderen ausgesetzt sind, in höchstem Maße verurteilenswert.
@RA_Friede
Forwarded from Grundrechte.jetzt.
Am Donnerstag wollen ganz viele nette Menschen dabei helfen den Freiheits-Schlüssel von Klaus zu suchen.

Die Suche soll wohl beim ASB in Rheinstetten-Mörsch losgehen und irgendwo zwischen Technischen Rathaus in Mörsch und dem Rathaus Rheinstetten soll der Schlüssel verloren gegangen sein.

Wer wohl wird den Freiheits-Schlüssel finden?
https://teleg.eu/grundrechte_jetzt
One More VG Entscheidung gegen die Verkürzung des Genesenenstatus: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/berliner-gericht-kippt-verkuerzung-des-genesenenstatus-li.212270

Diesmal allerdings mit der Besonderheit, dass Betroffene direkt einen Eilantrag gegen die BRD, vertreten durch Karl Lauterbach stellen könnnen:

„Das Gericht folgte der Antragstellerin in ihrer Argumentation zur Zulässigkeit des Antrags, in dem sie direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und die vorgenannten Bundesverordnungen beanstandet hatte. Das Gericht bestätigte damit, dass es ausnahmsweise direkt ein Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellern und der Bundesrepublik Deutschland als Verordnungsgeberin gibt. Nach Ansicht von Hamed sind daher alle Anträge bezüglich des Verkürzungsstatus beim VG Berlin zu stellen, unabhängig davon in welchem Bundesland man lebt.“

D.h. jeder kann diesen Antrag hier kopieren: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Antrag_auf_einstweilige_Anordnung.pdf und selbst stellen. Man muss dazu noch darlegen, dass man nicht geimpft und wie man konkret betroffen ist.
@RA_Friede
„Trotz der für den Frühling vorgesehenen Lockerungen dürfe nicht vergessen werden, dass es auch wieder einen Herbst und einen Winter geben werde, sagte Scholz. Die Pandemie sei noch nicht vorbei. Man dürfe bei allem Optimismus nicht unvorsichtig werden. Deshalb bleibe es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten.

Scholz hielt am Ziel einer verpflichtenden Corona-Impfung fest. "Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird." Zuletzt war der Gesetzgebungsprozess im Bundestag ins Stocken geraten.“

https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-oeffungsplan-mpk-101.html
@RA_Friede
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Gastbeitrag von Rechtsanwalt Jürgen Eskes zur Eilentscheidung des BVerfG zur einrichtungsbezogenen sog. Impfpflicht.

Mit Eilentscheidung vom 10.02.2022, das Impfpflichtgesetz für den Gesundheitsbereich betreffend, hat das BVerfG den Vollzug dieses umstrittenen Gesetzes leider nicht ausgesetzt, dafür aber das Recht. Das BVerfG räumt ein, dass die Impfung schwere Nebenwirkungen haben kann bis hin zum Tod als extremer Ausnahmefall (RNr. 16).

Doch anstatt diesen ihm vorgelegten Sachverhalt juristisch zu würdigen, nämlich die von dem Gesetz statuierte pflichtgemäße Impfung als Normalfall mit ihren etwaigen gesundheitlichen Folgen, entgrenzt das BVerfG und, auf diese Weise, negiert es das ihm vorgelegte Problem, indem es lapidar bemerkt, es stehe jedem frei, sich gegen die Impfung zu entscheiden, d.h. aus dem Beruf auszuscheiden (RNrn. 17, 21). Also Impfdruck und Impffolgen existieren eigentlich nicht. Alles gar nicht so schlimm. Irreversibilität der Impfung wird von dem BVerfG negiert, weil man es ja gar nicht erst zur Impfung kommen lassen muss.

Mit der Einführung dieser Sachverhaltsalternativität (Aufgabe des Berufs) sabotiert das BVerfG eine juristische Beurteilung, denn die kann sich immer nur auf einen bestimmten und nicht auf alternative Sachverhalte beziehen, so auch hier: Impfpflicht in den Gesundheitsberufen, nicht außerhalb davon. Die Sachverhaltsalternativität ermöglicht dem BVerfG stattdessen eine weitgehend rechtsfreie, dafür aber schwungvoll-dynamische Folgenabwägung zugunsten des Vollzugs des Impfpflichtgesetzes, denn: wem die Impfpflicht nicht passt, der kann ja aussteigen. Der rechtlichen Prüfung des mit der Verfassungsbeschwerde in aller Eindeutigkeit vorgelegten Problems, Impfpflicht in Gesundheitsberufen, entzieht sich das BVerfG so auf unlautere Weise.

Dass das BVerfG juristische Maßstäbe gar nicht einzuhalten gewillt ist, zeigt sich namentlich auch an dessen unpassenden Hinweis, dass wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, nicht geeignet sind, die Aussetzung der Gesetzesanwendung zu begründen (RNr. 17). Denn die von dem BVerfG dabei in Bezug genommenen wirtschaftlichen Schäden, die diejenigen erleiden, die sich nicht impfen lassen und daher ihren Beruf aufgeben müssen, entstehen nicht durch den Gesetzesvollzug an ihnen, sondern im Gegenteil dadurch, dass sie dem Gesetzesvollzug an ihnen gerade ausweichen.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Es scheint, das BVerfG wähnt sich im Ausnahmezustand, den unsere Verfassung außerhalb des militärischen Verteidigungsfalls (Art. 115a ff. GG) aber gar nicht kennt: Im Ausnahmezustand ist das Recht, das gesetzt wird, immer auch rechtens.

Wer daher glaubt, im faktischen Ausnahmezustand folge auf eine rechtsfreie Eilentscheidung schon noch eine Hauptsacheentscheidung, die wieder juristischen Maßstäben gehorche, wird wohl auch in Zukunft bis in alle Ewigkeit immer neue rote Linien ziehen, um sein Vertrauen nicht zu verlieren.

Und auch das in Coronazeiten oft zitierte Diktum des BVerfG aus dem Jahr 2006 zu dem Luftsicherheitsgesetz ("keine Aufrechnung Leben gegen Leben") verspricht leider keine Rettung: Denn das BVerfG hat in dem damaligen Kontext zu recht darauf hingewiesen, dass das Leben der Angreifer (die Flugzeugentführer) nicht gleichermaßen schutzwürdig ist wie das der unbeteiligten Flugzeuginsassen.

Nach zwei Jahren eingeübten Coronajargons und Dramadenkens braucht es nicht viel Phantasie sich vorzustellen, dass man heute "grundlos Ungeimpfte" wohl in die Kategorie der ungeschützten Angreifer einordnen wird. Was wir seit einigen Jahren beobachten ist eine -gerade auch von staatlichen Institutionen massiv vorangetriebene- Umkehrung des Freiheitsverständnisses:
Die individuelle Autonomie selbst, die Freiheit des Einzelnen also, wird zunehmend als allgegenwärtige konkrete Gefahr verstanden, weshalb diese Freiheit zurückzustutzen sei zugunsten von Kollektivschutzgütern, denen sie sich unterzuordnen habe und die allein zählen, aktuell stilisiert und propagiert als universaler Lebens- und Gesundheitsschutz (der Begriff Volksgesundheit, der dasselbe meint, erscheint wegen seines antiliberalen Anklangs unzeitgemäß) und als Klimaschutz.

Jürgen Eskes
Rechtsanwalt
„Es ist heftig und interessant: Weder Ransomware noch Hacker, weder Betrug noch Drogen- noch Waffenhandel haben bei Trudeau eine nennenswerte Reaktion ausgelöst, die über die übliche Finanzregulierung hinausgeht.

Doch die Trucker, ob militant oder friedlich, scheint die rote Linie zu sein, ab der die Regierung beginnt, eine finanzielle Ordnung zu schaffen, die unter normalen Umständen ohne Wenn und Aber totalitär zu nennen ist.“

Streiche „unter normalen Umständen“.

Ein so weit ich das überblicken kann gut recherchierter Blogbeitrag, wobei ich nicht alles teile:

In einem totalitären System kann (und vor allem: darf!) es keine freie Währung geben. Es werden sich, sollte es zu einer Bargeldabschaffung kommen, Schwarzmärkte, vielleicht Alternativwährungen, bilden, viell. auch Kryptowährungen - aber immer illegal und verfolgt.

Die Macht über das Geld ist viel zu wichtig, wenn nicht gar alles entscheidend.

https://bitcoinblog.de/2022/02/17/bricht-bitcoin-die-finanzielle-repression-in-kanada/

t.me/Rosenbusch
Forwarded from Aya Velázquez
"Corona Monitoring Lokal" - eine großangelegte Antikörperstudie des RKI, deren Daten sich nach über einem Jahr noch immer in der Auswertung befinden. Das RKI hat nun detailliert auf zwei IFG-Anfragen geantwortet - und eine Herausgabe der Daten abgelehnt. Bericht über eine unvollendete Studie des RKI, die Rätsel aufgibt.

Mein neuer Artikel auf Substack.

https://ayavela.substack.com/p/die-causa-kupferzell-herausgabe-der?r=b5o2c&utm_campaign=post&utm_medium=web&utm_source=url

Twitter Post

t.me/ayawasgeht
„Vor dem 15. Januar 2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Geltungsdauer von 6 Monaten sind nach wie vor gültig.“

17.02.2022, Halle (Saale) – 2/2022

https://vg-hal.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tx_tsarssinclude/verwaltungsgericht-halle_17_02_2022_pressemitteilung_vor-dem-15-januar-2022-ausgestellte-genesenennachweise-mit-einer-geltungsdauer-von-6-monaten-sind-nach-wie-vor-gueltig.pdf
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