Friedemann Däblitz
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"Angst ist eines der probatesten Mittel zur individuellen sowie kollektiven Affektmodellierung und Verhaltenssteuerung. Wer Angst hat, unterwirft sich dem sozialen Druck und passt sich den geforderten sozialen Normen und Verhaltensstandards leichter an. Angst fördert die Internalisierung von gesellschaftlichen Normen, mithin deren Verankerung im individuellen Gewissen. Aus den Forschungen zum Zivilisationsprozess von Norbert Elias ist bekannt, dass einmal verfestigte Affekt- und Verhaltensstandards eine lange Halbwertzeit haben, die oft mehrere Generationen lang strukturprägend für die Gesellschaft bleiben. Daher eignet sich Angst besonders für das manipulative Regieren von Bevölkerungsmassen, für „Biopolitik“, wie Michel Foucault es nannte. Das Besondere an der Biopolitik ist, dass sie sich elementarer Mechanismen der human condition zunutze macht, wie eben die Angst vor Krankheit und Tod, Schuldgefühle, die Furcht vor Strafe und Kränkung sowie von Panikreaktionen. Das bevorzugte Objekt von Biopolitik ist zudem der physische Körper des Menschen. Sie manifestiert sich daher in einer Politisierung, Kategorisierung und Bürokratisierung der biologisch-medizinischen Dimension des menschlichen Lebens. Nicht zufällig stehen an den historischen Anfängen der Biopolitik im 19. Jahrhundert Hygieneregeln und die Krankheitsstatistik. Einen Schub erfuhr die Biopolitik aber vor allem nach der Spanischen Grippe in den 1920er Jahren dadurch, dass in vielen Ländern erstmals die Funktion des Gesundheitsministers mit Sitz und Stimme in den Kabinetten geschaffen wurde. Damit wurde die öffentliche Gesundheit, um die sich zuvor meist Privatleute, Kirchen und karitative Organisationen gekümmert hatten, zu einer Angelegenheit des Staates. Gesundheitspolitik wurde dadurch politisiert, womit sie Chancen für staatliche Instanzen eröffnet, ihren Einfluss auf die Bevölkerung weiter auszudehnen."

https://verfassungsblog.de/angst-und-politik-in-der-pandemie/?fbclid=IwAR0SXj4C1vxcUZBUlHCVDYs75MoQM1_xKOrDswJ253NcaH9_o-d92URFVVA
Friedemann Däblitz
"Angst ist eines der probatesten Mittel zur individuellen sowie kollektiven Affektmodellierung und Verhaltenssteuerung. Wer Angst hat, unterwirft sich dem sozialen Druck und passt sich den geforderten sozialen Normen und Verhaltensstandards leichter an. Angst…
Das ist ein sehr guter Ausschnitt aus einem insgesamt aber nicht sehr guten Beitrag:

Was führt in die Irre:

1. "Angst ist hochgradig wirksam, wenn es darum geht, bei ernsthaften Gefahren für die Gesellschaft Normenkonformität in der Bevölkerung zu erzielen und einschneidende Verhaltensänderungen zu bewirken. In der unübersichtlichen Lage zu Beginn der Pandemie gab es wohl keine Alternative dazu, saß doch auch den Regierenden der Schreck nach dem plötzlichen Auftreten des neuen Virus – und den Fernsehbildern aus Italien – in den Knochen."

- doch, natürlich gab es eine Alternative dazu. Es ist bekannt, dass Panikgetriebene Handlungen unreflektiert sind und jeder besonnenen Abwägung entgegenstehen. Damit war die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen zwingend. Das war auch im Frühjahr 2020 klar.


2. "Die Maske schützt aber nicht nur vor Infektionen, sie ist darüber hinaus zum unübersehbaren Symbol der pandemischen Angstpolitik geworden."

- es ist noch nicht einmal erwiesen, dass die Maske vor Infektionen schützt. Der Autor unterstützt das vorherrschende Narrativ hier ohne die gebotenen Zweifel auszusprechen. Die evidenzbasierte Realität wird ausgeblendet.


3. "Als mit Abstand wirkungsvollstes Instrument der gesamtgesellschaftlichen Angststeuerung erweist sich in der Corona-Krise aber die tägliche Veröffentlichung der Inzidenzzahlen, des Anteils der Positivgetesteten pro 100.000 Einwohner. "

- er kritisiert zwar später noch die Inzidenzfokussierung als unzureichend, nicht aber erwähnt er, dass der Anteil überhaupt nicht auf repräsentativ getestete Einwohner berechnet wird, sondern nur irreführend darauf bezogen.


4. "Angesichts des Impfdesasters und der laufenden Virusmutationen ist dagegen zu erwarten, dass die gesellschaftliche Toxizität der Angstpolitik wachsen und nebenbei den Weg in den autoritär-paternalistischen Fürsorgestaat ebnen wird."

- er stützt das Narrativ, dass Impfen per se gut ist und nur schlecht gemanaged wurde.
Das sympathische an Querdenkern ist finde ich, dass sie kein Blatt vor den Mund nehmen.

Querdenker sind selten in gesellschaftlich herausgehobenen Positionen. Sind sie es doch, verbergen sie, dass sie Querdenker sind. Dadurch läuft leider alles so weiter, wie es ist.
Forwarded from 🌅 FREIHEIT! FREEDOM! LIBERTÉ! 🌅
🕯🤍 WEIMAR, 1. MAI 2021 🤍🕯

Mit der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Amtsrichter wegen einer politisch missbilligten Entscheidung hat dieser Staat eine rote Linie überschritten.

Art. 97 GG garantiert die richterliche Unabhängigkeit. Wenn diese Unabhängigkeit nichts mehr gilt, haben wir wieder eine politische Justiz.

Die Rechtsanwältin Beate Bahner und die Rechtsanwälte Ralf Ludwig und Markus Haintz werden zum Gedenken an den Rechtsstaat und aus Protest gegen Übergriffe gegen die Unabhängigkeit der Justiz am 1. Mai 2021 um 14 Uhr vor dem Amtsgericht Weimar je eine weiße Rose und eine Kerze niederlegen.

Wir fordern alle Demokraten und alle Menschen, die für einen Rechtsstaat stehen - insbesondere die Organe der Rechtspflege - dazu auf, es uns gleich zu tun.

Wer an diesem Tag nicht nach Weimar reisen kann, sollte eine weiße Rose und eine Kerze zusammen mit einem Anschreiben "Zum Gedenken an den Rechtsstaat und dessen mutige Verteidiger im Amtsgericht Weimar" vor seinem Heimatgericht niederlegen.
📰 Epoch Times hat mir Fragen zum Versammlungsrecht gestellt. Ich stelle meine vier Antworten hierzu vorab zur Verfügung:
➡️ Wann ist eine Protestaktion eine Versammlung?
Eine Versammlung liegt vor, wenn sich mehrere Personen zusammenfinden, um gemeinsam Diskussionen zu führen oder eine Meinung kundzutun. Dabei ist die Form der Diskussion oder Meinungskundgabe nicht vorgegeben. Auch ein erkennbar auf Protest abzielender Flashmob stellt eine Versammlung dar, selbst wenn hier gar nicht gesprochen wird. Gleiches gilt etwa für einen Aufruf, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gemeinsam Kinderschuhe aufzustellen, um auf die Rechte der Kinder aufmerksam zu machen. Die politische Demonstration eines Einzelnen ist keine Versammlung.
➡️ Was ist mit der Anmeldepflicht?
Grundsätzlich sind Versammlungen im Freien anmeldepflichtig. Die Anmeldefrist beträgt 48 Stunden vor Beginn der Bewerbung einer Versammlung. Diese Frist ist aber nicht stets einzuhalten. Bei spontanen, ungeplanten Versammlungen gibt es keine Pflicht zur Anmeldung. Bei Versammlungen, bei denen der Versammlungszweck durch die Einhaltung der Frist gefährdet würde, muss lediglich angemeldet werden, sobald der Entschluss zur Durchführung der Versammlung gefasst wurde. Der Versammlungszweck wäre beispielsweise gefährdet, wenn aufgrund eines aktuellen politischen Ereignisses in drei Tagen ein neues Gesetz beschlossen werden soll und bei Abwarten der 48 Stunden-Frist bis zur Bewerbung nicht mehr damit gerechnet werden kann, dass sich innerhalb der verbleibenden 24 Stunden bis zur Demonstration noch genügend Protestler finden, um die gewünschte Aufmerksamkeit zu erregen.
➡️ Was passiert bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht?
Wird gegen die Anmeldepflicht verstoßen, liegt nach dem Wortlaut des § 26 Versammlungsgesetzes eine Straftat vor. In neueren Versammlungsgesetzen einzelner Bundesländer, zB in Bayern und Berlin, ist ein Verstoß lediglich Bußgeldbewährt. Allerdings greift die Sanktion nur dann, wenn durch die nicht angemeldete Versammlung eine hohe Gefahr etwa für Leib und Leben begründet wird. Das wäre zB dann der Fall, wenn es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Nur unter diesen Voraussetzungen darf auch eine nichtangemeldete Versammlung aufgelöst werden. Diese Gefahr sehe ich etwa bei Abstandspflicht- oder Maskenpflichtverstößen nicht. Wer eine unangemeldete Versammlung durchführt läuft aber Gefahr, dass die Polizei dies zunächst anders bewertet. Endgültig muss diese Frage dann im Zweifel vor Gericht geklärt werden.

Damit diese Gefahr verringert wird empfiehlt sich für jemanden, der etwa zunächst die Anmeldefrist verpasst hat, die Anmeldung der Versammlung nachzuholen. Denn wesentlich ist nur, dass die Versammlung überhaupt vor ihrem Beginn angemeldet wird.
➡️ Was hat sich in der Pandemie geändert?
Vor der Pandemie war unstreitig, dass eine Versammlung praktisch nur bei wirklich hoher Gefährdung für die öffentliche Sicherheit verboten werden durfte. Auch für Auflagen waren die Hürden hoch. Grundsätzlich bestimmt der Veranstalter einer Versammlung über die Form der Durchführung und den Versammlungsort. Die Polizei hat die störungsfreie Durchführung der Versammlung zu ermöglichen.

Seit März 2020 wurde dieses Verhältnis de facto auf den Kopf gestellt. Veranstalter einer Versammlung müssen „Schutz- und Hygienekonzepte“ vorlegen. Diese werden von den Behörden häufig für nicht ausreichend befunden und oftmals werden Versammlungen schlicht verboten oder streng beauflagt, z.B. durch Teilnehmerobergrenzen. Geht ein Veranstalter hiergegen gerichtlich vor, sieht er sich mit einer Verwaltungsgerichtsbarkeit konfrontiert, die die tatsächliche Frage des Bestehens einer unmittelbaren Gefährdung für ein dem hohen Stellenwert der Versammlungsfreiheit gleichwertiges Rechtsgut praktisch nicht überprüft, sondern sie einfach unterstellt. Ein Verständnis der Polizei und der Versammlungsbehörden für die in einer Demokratie herausragende Bedeutung der Versammlungsfreiheit auch in Zeiten der Pandemie ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - kaum vorhanden.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
https://www.achgut.com/artikel/bundesverfassungsgericht_grundrechte_jetzt_nur_noch_unter_klima_vorbehalt

„Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm, dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?

Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. Nach dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (mit seinem Automatismus zwischen amtlich festgestellter Inzidenz und Menschenrechtsverkürzungen), soll nun offenbar bei der Rettung des Weltklimas analog vorgegangen werden wird. Zeitpunkt und Art dieses Urteils dürften politisch hochwillkommen sein (Peter Altmaier, als Mitglied der Bundesregierung der eigentlich Beklagte, hat sich auch schon euphorisch über seine „epochale“ Niederlage gefreut).“

___________________
Markus Haintz

„Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen.“

Abraham Lincoln

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IBAN: DE88 2005 0550 1501 6010 31
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🕯🤍 WEIMAR, 1. MAI 2021 🤍🕯

Mit der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Amtsrichter wegen einer politisch missbilligten Entscheidung hat dieser Staat eine rote Linie überschritten.

Art. 97 GG garantiert die richterliche Unabhängigkeit. Wenn diese Unabhängigkeit nichts mehr gilt, haben wir wieder eine politische Justiz.

Die Rechtsanwältin Beate Bahner und die Rechtsanwälte Ralf Ludwig und Markus Haintz werden zum Gedenken an den Rechtsstaat und aus Protest gegen Übergriffe gegen die Unabhängigkeit der Justiz am 1. Mai 2021 um 14 Uhr vor dem Amtsgericht Weimar je eine weiße Rose und eine Kerze niederlegen.

Wir fordern alle Demokraten und alle Menschen, die für einen Rechtsstaat stehen - insbesondere die Organe der Rechtspflege - dazu auf, es uns gleich zu tun.

Wer an diesem Tag nicht nach Weimar reisen kann, sollte eine weiße Rose und eine Kerze zusammen mit einem Anschreiben "Zum Gedenken an den Rechtsstaat und dessen mutige Verteidiger im Amtsgericht Weimar" vor seinem Heimatgericht niederlegen.
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💥 Noch eine Idee zu Weimar 💥

Die Hausdurchsuchung bei dem Weimarer Amtsrichter wurde von der Staatsanwaltschaft Erfurt veranlasst. Jeder, der am Samstag in Weimar eine Kerze und eine weiße Rose vor dem Amtsgericht niederlegt, könnte also wunderbar auf der Hin- oder Rückreise bei der nur 25 km entfernten Staatsanwaltschaft in Erfurt (Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt) vorbeifahren und dort ebenfalls eine Kerze und eine weiße Rose niederlegen. Der Protest gegen die Abschaffung unseres Rechtsstaates kann gar nicht stark und deutlich genug sein!
👉 Heute Abend habe ich Strafanzeige wegen der Hausdurchsuchung des Weimarer Amtsrichters bei der Staatsanwaltschaft Erfurt und der Generalstaatsanwaltschaft in Jena gestellt.

Als naheliegende Straftatbestände fallen mir insbesondere die Folgenden ein:

- Verfolgung Unschuldiger gem. § 344 StGB,
- Rechtsbeugung gem. § 339 StGB,
- Verfassungs-Hochverrats gegen den Bund gem. § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB,
- Nötigung im Amt gem. § 240 Abs. 1 und Abs. 4 StGB.
- Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,
- Vorteilsannahme gem. § 331 StGB und/oder der Bestechlichkeit gem. § 332 StGB.

Spannend würde es selbst dann werden, wenn das Verfahren eingestellt wird. Denn eine Einstellung begründet möglicherweise seinerseits den Verdacht u.A. der Strafvereitelung im Amt.

Warum Hochverrat? Schutzgut des § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes; dies umfasst die Verfassungseinrichtung der richterlichen Unabhängigkeit aus Art. 97 GG.

Eine willkürliche Anordnung oder Durchführung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen gegen Mitglieder der Richterschaft zum Zwecke der faktischen Einschränkung der richterlichen Unabhängigkeit im Wege der Einschüchterung stellt diese grundlegend in Frage.

Um den Ernst dieser Angelegenheit zu unterstreichen habe ich mich entschieden, keine Massenmobilisierungsaktion daraus zu machen.

@RA_Friede
"Im Außenbereich gibt es keine Superspreader-Events, selbst in einem Fußballstadion nicht.

Aus aerosolwissenschaftlicher Sicht muss man sagen, dass der Großteil der Maßnahmen völlig wirkungslos ist.

In Deutschland gibt es bestimmt 1.000 Aerosolwissenschaftler, die sich auch organisieren. Wir haben uns regelrecht aufgedrängt. Wir haben versucht, die Leopoldina anzusprechen. Wir haben versucht, mit dem Bundestag in Kontakt zu treten. Wir haben versucht uns anzubieten, aber es wurde gerade am Anfang völlig ignoriert.

Ich glaube, wir waren zu lange auch zu leise und zu nett. Nicht präsent genug.
"


https://www.tichyseinblick.de/meinungen/gerhard-scheuch-grossteil-der-massnahmen-voellig-wirkungslos/amp/

@RA_Friede
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🕯🤍 WEIMAR, 1. MAI 2021 🤍🕯

Mit der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Amtsrichter wegen einer politisch missbilligten Entscheidung hat dieser Staat eine rote Linie überschritten.

Art. 97 GG garantiert die richterliche Unabhängigkeit. Wenn diese Unabhängigkeit nichts mehr gilt, haben wir wieder eine politische Justiz.

Die Rechtsanwältin Beate Bahner und die Rechtsanwälte Ralf Ludwig und Markus Haintz werden zum Gedenken an den Rechtsstaat und aus Protest gegen Übergriffe gegen die Unabhängigkeit der Justiz am 1. Mai 2021 um 14 Uhr vor dem Amtsgericht Weimar je eine weiße Rose und eine Kerze niederlegen.

Wir fordern alle Demokraten und alle Menschen, die für einen Rechtsstaat stehen - insbesondere die Organe der Rechtspflege - dazu auf, es uns gleich zu tun.

Wer an diesem Tag nicht nach Weimar reisen kann, sollte eine weiße Rose und eine Kerze zusammen mit einem Anschreiben "Zum Gedenken an den Rechtsstaat und dessen mutige Verteidiger im Amtsgericht Weimar" vor seinem Heimatgericht niederlegen.
"Der Informatiker Tom Lausen hat die Zahlen des DIVI-Intensivregisters (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin) genau unter die Lupe genommen. Er stellte fest, dass man beim DIVI nicht weiß, wie viele Intensivpatienten mit Corona tatsächlich gerade in Behandlung sind.
...
Es werden keine Informationen darüber bereitgestellt, ob ein Corona-Patient einen schweren Verlauf hat, und nicht einmal, ob Symptome festgestellt wurden oder nicht. Das DIVI zählt nur Betten.
"

https://www.wochenblick.at/deutschland-falsche-corona-intensivzahlen-sorgen-fuer-lockdown/
Forwarded from 🌅 FREIHEIT! FREEDOM! LIBERTÉ! 🌅
Media is too big
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🌅 WIR WERDEN NIEMALS AUFGEBEN:
❗️1. MAI - WEIMAR ❗️
#WirwerdenALLEdasein ❤️✌️☀️
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