Friedemann Däblitz
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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Ich habe gestern abend meine vorläufige Abschiedsrede auf der Hanauer Demo gehalten. Es ist egal, ob man demonstriert. Es ist egal, ob man vor das Bundesverfassungsgericht zieht. Und es ist egal, was die Exekutive macht. Einige werden ihre Kinder und sich selbst vorläufig vor der Impfung retten können, weil ein Familienrichter ihnen Teile des Sorgerechts vielleicht nicht entziehen wird. Die Schulpflicht und das bald kommende Betretungsverbot für ungeimpfte Kinder wird das Argument werden, Eltern zur Einwilligung in die Impfung zu nötigen. Es mag sich nun jeder überlegen, wie damit umzugehen ist. Weist endlich die schon massenhaft eingetretenen Impfschäden nach, meldet jeden unklaren Todesfall, erinnert die behandelnden Ärzte an ihre Meldepflicht bzgl. Verdachtsfällen aus 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG. Und lasst die Mär von den angeblich sicheren Impfstoffen endlich zerplatzen. So viele sind nach der Impfung gestorben, und kaum einer war da, die Fälle weiterzuleiten, wenigstens ans Gesundheitsamt zu melden.
Forwarded from zwanzig4.media
⚡️Dr. Wolfgang Wodarg ist heute Abend um 20:04 Uhr zu Gast bei Ralf Ludwig! ⚡️

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Thema: Das Problem mit dem Spike-Protein
- wie gefährlich ist die Impfung?

🔴 ab 20:04 Uhr Live auf DLive und PeerTube

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Forwarded from Paul Brandenburg
Juristen schliessen sich #dankeallesdichtmachen an! Richter Dr. Manfred Kölsch verbindet Dank mit Protest und gibt Bundesverdienstkreuz zurück: https://youtube.com/channel/UCXatcyg3cbvAxQ4FRNJ3ygA

#allesdichtmachen #dankejanjosefliefers #dankevolkerbruch @dtrickb @welt @SZ @ARD @ZDF @reitschuster @faznet @regsprecher @Richterbund @drpuerner
🧻Einen Abschnitt der gestrigen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, die ansonsten keiner Kommentierung bedarf, möchte ich mal hervorheben:

Wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erscheinen auch deshalb notwendig, weil die Auswirkungen hoher Infektionszahlen auf die Erfolge der derzeit stattfindenden Impfungen zu berücksichtigen sind. Nach den insoweit ebenfalls nachvollziehbaren Annahmen des Gesetzgebers kann eine zu große Zahl von Infizierten bei Kontakten mit noch nicht vollständig geimpften Personen die Entstehung von Virusvarianten mit verursachen, gegen die die vorhandenen und bereits verabreichten Impfstoffe weniger gut wirken (vgl. BTDrucks 19/28444, S. 10).
(BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 05. Mai 2021
- 1 BvR 781/21 -, Rn. 54).

➡️Diese Worte leisten einem kommenden Impfzwang Vorschub - oder der dauerhaften Benachteiligung der „Uneinsichtigen“.
@RA_Friede
[…] Größeren Aufschluss über die tatsächliche Stimmungslage als die meisten Zeitungsartikel
gibt eine kürzlich von Allensbach durchgeführte Umfrage, laut der 80 Prozent der
Menschen in Deutschland „den Parteien“ allenfalls noch wenig oder gar nicht mehr
vertrauen
. Auch das ist ein Wert, wie er noch nie in einem Wahljahr gemessen wurde. Er
bedeutet immerhin, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung sich von keiner Partei
mehr wirklich vertreten fühlt […]
https://m.focus.de/politik/deutschland/weitergedacht/weitergedacht-die-wagenknecht-kolumne-gruene-wohlfuehlpartei-verspricht-sauberes-leben-aber-sankta-annalena-behuetet-nur-die-reichen_id_13261539.html
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Zum Begriff der Notwehr und ihrer Bedeutung in Zeiten von Corona-Maßnahmen Notwehr ist im deutschen Recht definiert als diejenige Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Diese Definition findet sich in § 32 Absatz 2 Strafgesetzbuch. Deswegen darf man sich beispielsweise gegen eine Körperverletzung verteidigen, dabei Notwehr üben, oder einem anderen gegen seinen Angreifer helfen. Das zur Verteidigung erforderliche Handeln, das sonst strafbar wäre, ist dann gerechtfertigt. Was einen Angriff rechtswidrig macht, interpretieren für gewöhnlich die Gerichte, definiert dann freilich am Ende der Gesetz- oder Verordnungsgeber mit dem vorgegebenen Maßstab, bei Verordnungen die Exekutive, bei formellen Gesetzen das Parlament, also die Legislative. Und wenn diese dann rechtswidrige Gesetze beschließen oder rechtswidrige Verordnungen erlassen, dann überprüft diese Normen das Verfassungsgericht anhand der Verfassung - so weit die Theorie. In Zeiten von Corona aber wird das Land seit bald 15 Monaten durch sich abwechselnde Notverordnungen im pandemischen Ausnahmezustand regiert, und Gesetz- und Verordnungsgeber überschlagen sich mit immer neuen Vorschriften, die massiv Grundrechte in ihrem Wesensgehalt verletzen. Regierungen und Parlamenten gehen die Ideen dazu nicht aus. Und wie am 05.05.2021 angesichts des § 28 b IfSG zur "Bundesnotbremse" am Bundesverfassungsgericht wieder geschehen, reagiert die Rechtsprechung nur mit Eilentscheidungen, zur vorübergehenden Regelung des durch Gesetz oder Verordnung geregelten Zustandes also, und verschiebt die eigentliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der zu überprüfenden Norm auf das Hauptsacheverfahren, also in eine ungewisse Zukunft und möglicherweise auf das nächste, übernächste Jahr oder auf einen noch späteren Zeitpunkt. Das Verfassungsgericht als "Hüter der Verfassung" hat offenbar Zeit. So bleibt denn immer offen, ob das, was da einstweilen überprüft wird, nun am Ende verfassungsgemäß und damit rechtmäßig ist oder nicht. Einziges Entscheidungskriterium ist wie immer die Inzidenz und damit die Zahl der positiv PCR-getesteten Corona-Fälle, ohne diese auch nur wenigstens ins Verhältnis der Zahl der Testungen zu setzen oder sich - endlich - einmal mit der Frage zu beschäftigen, ob der PCR-Test grundsätzlich nach seiner Validierung und der Art der Anwendung überhaupt als Infektionsnachweis taugt. Wenn dann das Bundesverfassungsgericht auch noch selbst anmerkt, es treffe mit seiner Entscheidung keine Aussage, ob die zu überprüfende Norm nun verfassungsgemäß sei oder nicht, es überwiege halt der allgemeine Gesundheitsschutz: Woher soll dann der einfache Mensch auf der Straße wissen, ob eine Norm rechtswidrig ist? Darf ich mich also verteidigen, wenn Polizei- und Ordnungsbehörden Corona-Maßnahmen ausführen? Darf ich einem Schulleiter oder Lehrer mit Notwehr begegnen, der mein Kind heute wieder sechs Stunden unter eine Maske zwingt, es heute, morgen oder übermorgen allein und ohne Schutzausrüstung mit hochgefährlichen Testflüssigkeiten hantieren lässt? Oder soll ich ein paar Jährchen warten, bis sich das Bundesverfassungsgericht Zeit für eine Entscheidung genommen haben wird? Wir sollten verstehen, dass die Gerichte und besonders das Bundesverfassungsgericht hier in 15 Monaten mehr als ausreichend Zeit hatten, Gutachten einzuholen, u. a. zur immer wiederkehrenden Frage, ob nun eine pandemische Lage überhaupt besteht, was der PCR-Test aussagt, wie gefährlich SARS-CoV-2 ist usw. Wenn das Gericht es nicht in einem neuen Eilverfahren ermittelt, dann vielleicht, indem es endlich ein Sachverständigengutachten über diese Fragen in einem Verfahren einholt, das seit einem Jahr läuft, und den Sachverständigen anhört. Verfahren sind genügend dort anhängig, liegen auf Halde und warten auf ihre Hauptsacheentscheidung! Das Gericht hatte alle Zeit dafür und kann sich nicht nach fünfzehn Monaten immer noch darauf berufen, dass es dies quasi in der Kürze der Zeit nicht habe feststellen können. Bis zur Entscheidung
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
in der Hauptsache müssen wir davon ausgehen, dass wir konkret rechtswidriges Handeln des Staates, das uns hier und heute geschieht, auch abwehren dürfen, und alle Gerichte sind aufgerufen, die Verfahren gegen uns in Straf- und Bußgeldverfahren so lange auszusetzen, bis in der Hauptsache feststeht, ob eine pandemische Lage überhaupt besteht und je bestanden hat. Erst dann werden auch Beamte wissen, ob sie rechtmäßig handelten bei Ausführung von Corona-Vorschriften und werden wir wissen, ob wir eben nicht eher Opfer eines evident rechtswidrigen Staatshandelns geworden sind. In der Zwischenzeit, in der das Verfassungsgericht seine Arbeit zu den Hauptsachen ruhen lässt und offensichtlich kein Interesse an der eiligen Aufklärung der Grundlage der pandemischen Lage hat, werden wir verurteilt und mit Bußgeldern belegt, ohne dass eben feststeht, dass die zugrunde liegenden Vorschriften rechtmäßig sind. Das muss uns bewusst sein. Um so mehr sollten wir prüfen, ob wir Notwehr üben, wenn es darum geht, Schaden von uns und unseren Nächsten abzuwenden, seien es körperliche, seelische oder wirtschaftliche Schäden. Wehrt Euch in der Not, übt Notwehr, wenn der Angriff gegenwärtig und rechtswidrig im Sinne von § 32 Abs. 2 StGB ist, und erstattet Anzeige gegen den oder die Angreifer, wäre dann das Gebot in vielen Situationen. Wenn jemand mit einer Waffe vor Euch stünde und Euch verletzen wollte oder Schlimmeres, würdet Ihr ihm dann noch einen Protestbrief schreiben, eine Versammlung gegen sein Unrecht anmelden oder ihn gar höflich bitten, mit der Ausführung seiner Attacke bis zur richterlichen Entscheidung in der Hauptsache zu warten, bevor Ihr zur Abwehr schreiten würdet? - Sicher nicht. Wenn unsere Regierung demnächst die Corona-Impfstoffe auch für Jugendliche ab zwölf Jahren und bald auch für Kinder befristet zulässt, ohne deren Sicherheit in regulären Studien, VOR der Zulassung zweifelsfrei überprüft zu haben, dann nimmt diese Regierung die Schädigung dieser Kinder und Jugendlichen billigend in Kauf und handelt damit vorsätzlich. Wollt Ihr dann bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof in ein paar Jahren warten oder bis zur Feststellung durch die EMA, dass der verimpfte Wirkstoff sich nach Abschluss der Studien als nicht sicher herausgestellt haben wird? Mit vollem Recht darf man dagegen hier und heute Notwehr üben und seine Kinder schützen. Dies gilt auch für die Notwehr gegen die Nötigung, die der Staat täglich begeht, wenn er mich oder meine Kinder mit dem Ausschluss von schulischer Bildung bedroht für den Fall, dass ich mein Kind nicht mit Masken ausstatte, es nicht testen oder impfen lasse. Kinderschutz ist Schutz vor schulischer Gewalt durch den Staat, vor Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen u. a. - un berechtigt Euch zur Notwehr. Das gilt nicht nur hier, aber hier, bei den Kindern, besonders.
Friedemann Däblitz
Zum Begriff der Notwehr und ihrer Bedeutung in Zeiten von Corona-Maßnahmen Notwehr ist im deutschen Recht definiert als diejenige Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.…
„Darf ich mich also verteidigen, wenn Polizei- und Ordnungsbehörden Corona-Maßnahmen ausführen? Darf ich einem Schulleiter oder Lehrer mit Notwehr begegnen, der mein Kind heute wieder sechs Stunden unter eine Maske zwingt, es heute, morgen oder übermorgen allein und ohne Schutzausrüstung mit hochgefährlichen Testflüssigkeiten hantieren lässt?“

Um diesbezüglich Missverständnissen entgegenzuwirken:

[Der Bundesgerichtshof folgt] nicht einer in der Strafrechtswissenschaft vertretenen Auffassung, die bei – am materiellen Verwaltungsrecht oder dem Verwaltungsvollstreckungsrecht gemessen – rechtswidrigem Handeln des Hoheitsträgers auch strafrechtlich von einem rechtswidrigen Angriff i.S.v. § 32 Abs. 2 StGB ausgeht, dem vom hoheitlichen Handeln Betroffenen aber lediglich ein (eingeschränktes) Notwehrrecht gewährt.
(https://www.rechtslupe.de/strafrecht/notwehr-gegen-hoheitliches-handeln-397422 )

Um weiteren Missverständnissen entgegenzuwirken: Ich fordere niemanden auf, Notwehr zu üben, schon gar nicht durch strafbare Handlungen, die sich unter Umständen in einiger Zukunft als gerechtfertigt herausstellen können. Die geteilten Ausführungen sind jedoch beachtlich. Es ist bitter, dass die Gegenwart Anlass gibt, sich solche Fragen überhaupt zu stellen.
@RA_Friede
„Wie engagiert Ihr Euch für die demokratischen Werte des Grundgesetzes?”
Nach den Anschlägen in Hanau und Halle zeigt auch die Corona-Pandemie, dass die Werte der Demokratie immer wieder gegen Verschwörungstheorien und antidemokratische Angriffe vertreten werden müssen. Dafür braucht es eine aktive Zivilgesellschaft, die für ihre Grundrechte – wie Menschenwürde, Diskriminierungsschutz und Meinungsfreiheit – einsteht. Anlässlich des 70. Jubiläums der obersten Instanz zum Schutze des Grundgesetzes vergibt die Bundeszentrale für politische Bildung mit dem Bundesverfassungsgericht als Partner den WIR IST PLURAL | Preis zur Stärkung der Demokratie. Die 15 originellsten Projekte zur Leitfrage prämieren wir mit bis zu 5.000 Euro und umfassenden Gewinn-Paketen.


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-034.html
.. derweil der Leiter der Bildungsstätte Anne Frank im Interview:

ZEIT ONLINE: Herr Mendel, bei Anne Will warf die Klimaaktivistin Luisa Neubauer dem ehemaligen Verfassungsschutzchef und Thüringer CDU-Bundestagskandidaten Hans-Georg Maaßen die Verbreitung antisemitischer Inhalte vor. Stimmen Sie ihr zu?

Meron Mendel: Ja. Maaßen bedient antisemitische Verschwörungsmythen. Aus meiner Sicht tut er das ganz bewusst. Er hat zum Beispiel das Narrativ des sogenannten Great Reset verbreitet, also die Behauptung, dass sich eine geheime Elite hinter den Kulissen verschworen habe, um mit Corona Gewinn zu machen. Diese Ideologien funktionieren seit Jahrhunderten ähnlich und werden auch ähnlich rezipiert.


Alles, was Meron Mendel im Artikel als Beleg für Antisemitismus von Maaßen anführt ist die Behauptung, er hätte „das Narrativ des sog. Great Reset verbreitet“. Das reicht ihm „als Markierung“ des Unsagbaren aus.
„Die Gefahr ist ja eine Verschiebung des Diskurses: Was vorher unsagbar war, bekommt immer mehr Zulauf.“

https://www.zeit.de/gesellschaft/2021-05/meron-mendel-antisemitismus-sprache-luisa-neubauer-hans-georg-maassen/seite-2

Was ist das Unsagbare? Laut Mendel: "Die Behauptung, dass sich eine geheime Elite hinter den Kulissen verschworen habe, um mit Corona Gewinn zu machen". Legitime Kritik hört also da auf, wo es um geheime Eliten und geheime Absprachen zur Profitmaximierung geht.
Friedemann Däblitz
„Wie engagiert Ihr Euch für die demokratischen Werte des Grundgesetzes?” Nach den Anschlägen in Hanau und Halle zeigt auch die Corona-Pandemie, dass die Werte der Demokratie immer wieder gegen Verschwörungstheorien und antidemokratische Angriffe vertreten…
In Ergänzung zu meinem Post von vor 2 Tagen:

Es ist gerade Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, den Schutz des Artikel 5 Grundgesetz auch für "Verschwörungstheorien" sicherzustellen. Diese Aufgabe beißt sich mit der Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts für eine Preisverleihung, mit der auch explizit sog. "Verschwörungstheorien" bekämpft werden sollen. Ein Fehlgriff.
How to Make a Poster on Word