Friedemann Däblitz
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BILD: „Nach Zahlen des Marktforschers GfK aus dem Herbst brachen die Umsätze der Bio-Supermärkte binnen Jahresfrist um 10,8 Prozent ein. Die Naturkostläden und Reformhäuser verzeichneten sogar ein Minus von 37,5 Prozent.“

Kommentar: Erst kommt das (fr)essen, dann die Moral.
Grüne Moralisten denken weder weit, noch nachhaltig. Sonst würden Sie die Verarmung hierzulande nicht vorsätzlich vorantreiben.
@RA_Friede
Forwarded from MDB
"Zur Jahresmitte hatten demnach fast 90 Prozent Probleme, offene Pflegestellen auf Allgemeinstationen zu besetzen. In der Intensivpflege hätten drei von vier Kliniken Schwierigkeiten gehabt, Stellen zu besetzen.
[…]
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl offener Pflegestellen auf den Allgemeinstationen den Angaben zufolge hochgerechnet von 14.400 auf 20.600; das sei ein Plus von 43 Prozent.
In der Intensivpflege seien hochgerechnet 9.500 Vollkraftstellen unbesetzt geblieben. Gegenüber dem Vorjahr mit 7.900 unbesetzten Intensivpflegestellen entspricht dies laut Bericht einem Anstieg von 20 Prozent."

Pflexit @MDBsmash

Deutsche Krankenhausgesellschaft
Gaß: Auf Kliniken rollt Insolvenzwelle zu

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/kliniken-pleitewelle-gass-dkg-100.html
EY: „[Die EU-Richtlinie 2011/16/EU] verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde, in Deutschland vermutlich das BZSt, zu melden. Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. […]

Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steuernummer des Verkäufers sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten.“

Kommentar: Ab 2023 gibt es vollständige Transparenz von unten nach oben.
#PublicPrivatePartnership
@RA_Friede
Focus: „Carsten L. war quasi das große Ohr des BND. Er arbeitete in einer leitenden Funktion in
der Fachabteilung „Technische Aufklärung“. Die Spezialantennen des BND, die wie
Staubsauger weltweit die Kommunikation erfassen und filtern
, liefern Topinformationen
über Militär, Kriege, korrupte Regierungen, Terroristen und Waffenhändler. Aus dieser
Masse an Informationen soll Carsten L. die wichtigsten Informationen gefiltert und für die
Bundesregierung, die Bundeswehr, einzelne Ministerien oder Fachausschüsse aufbereitet
 haben – alles streng geheim.“

Kommentar: Ich lese hier keine Einschränkung. Weltweit wird einfach mal „die Kommunikation“ erfasst und gefiltert. Normal. @RA_Friede
BILD: «Außerdem kritisieren die Experten: Eine Aufrechterhaltung der Maßnahmen würde nicht länger mit der Corona-Lage, sondern auch mit dem Schutz vor anderen Atemwegserkrankungen begründet.

Das ist aber nicht zulässig, erklärt Verfassungs-Experte Lindner: „Das Infektionsschutzgesetz erlaubt eine Maßnahme wie die Maskenpflicht ausschließlich ‚zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)‘ – nicht hingegen zum Schutz gegen andere Atemwegsinfektionen.“ Dafür setze der Gesetzgeber auf Eigenverantwortung.

„Vor Corona wäre eine Maskenpflicht zum Schutz vor Grippe nicht denkbar gewesen“, sagt auch Boehme-Neßler. Er fürchtet einen „Wenn die Maßnahmen schon einmal da sind“-Umgang mit den Grundrechten.»

Kommentar: Wird das Parlament für eine Änderung des IfSG stimmen, um die Maskenpflicht auch für Grippe zu etablieren? Hoffentlich schreckt diese Hürde ab. @RA_Friede
VG Köln - 13 K 2736/19 (wohl, Entscheidung noch nicht online)
Verwaltungsgericht bestätigt am 22.12.2022 Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945

«Das Gericht belehrte das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass der Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945 die geltende Rechtsprechung des BVerfG und gerade keine abwegige Verschwörungstheorie sei. (..) Die Äußerung des BfV verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot und sei damit rechtswidrig.

Der Lokalpolitiker hatte im Zuge der Diskussion zum völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik und des Reichsbürgerphänomens zutreffend darauf hingewiesen, dass sich allein aus der Aussage, „das Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen“, kein Rechtsextremismus, kein Reichsbürgertum und auch keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen ableiten ließen, da dies schließlich auch vom Bundesverfassungsgericht sowie der Bundesregierung vertreten werde. Er verwies dabei u.a. auf die entsprechende Pressemeldung der Bundesregierung vom 30.6.2015.

In offenkundig vollkommener Unkenntnis der Rechtlage, oder ggf. sogar vorsätzlicher Missachtung derselben, stellte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz frontal gegen das Bundesverfassungsgericht und stellte Härle bezüglich dieser Aussage unzutreffend als rechtsextremistischen Verschwörungstheoretiker dar.»

Ich empfehle auch die verlinkten Ausführungen des Staatsrechtlers Prof. Murswiek zu seiner Analyse des Gutachtens.

Klarstellung für den Verfassungsschutz:
Ich persönlich halte es für faktisch irrelevant, ob das Deutsche Reich nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des VG Köln nun untergegangen ist, oder nicht.

Quelle: https://www.buerger-fuer-heusenstamm.de/2022/12/23/presseerklaerung-verwaltungsgericht-erklaert-die-bewertung-haerles-durch-den-verfassungsschutz-fuer-rechtswidrig-und-bestaetigt-fortbestand-des-deutschen-reiches-nach-1945/ @RA_Friede
MDB führt sachliche und berechtigte Kritik ad absurdum. Kann man machen, ich versteh das schon. Ist auch für sich genommen logisch. Allerdings führt das dazu, dass sachliche und berechtigte Kritik nicht mehr vorgebracht werden kann, wenn man seiner Logik folgt. Warum machst er das? Kann man ihm trauen? Sicher nicht.

-> Zur Antwort von Aya Velázquez

Ich ergänze noch: Wer dafür wirbt, sich vor staatlicher Machtüberschreitung wegzuducken, damit man nicht gleich noch einen vom übergriffigen Staat auf den Deckel bekommt, verteidigt keine Freiheit. Er verteidigt Angriffe auf die Freiheit. Welche Motivation dahinter am Ende auch stehen mag. (Ich will ja hier niemanden diskreditieren. ;) ) @RA_Friede
WEF:
„Braucht der Kapitalismus etwas Marxismus, um die vierte industrielle Revolution zu überleben?“

t.me/Rosenbusch
Auf mein Schreiben an das PEI in meiner Funktion als Rechtsanwalt habe ich ja leider keine Reaktion erhalten.

Nun habe ich das Paul-Ehrlich-Institut erneut kontaktiert. Diesmal in meiner Funktion als Journalist.

Meine Frage betrifft den vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung im September ausgemachten starken und bemerkenswerten Zusammenhang zwischen dem Beginn von Impfprogrammen und dem Rückgang der Fruchtbarkeit neun Monate nach diesem Beginn.

Das PEI hatte nämlich eine Zusammenarbeit mit dem Schwangerschaftsregister zur Überwachung der Impfstoffsicherheit in der Schwangerschaft angekündigt.

Mal schauen, wie die Reaktion diesmal ausfällt.

Ich werde berichten.

zum Tweet - für Sichtbarkeit @RA_Friede
Woran das wohl liegt? Gab es im vergangenen Jahr vlt. irgendwas zu kompensieren, nachdem Kinder und Jugendliche zuvor erheblich eingeschränkt wurden? Als politische Konsequenz nun noch mehr Einschränkung?
-> Twitter Antwort an Janosch Dahmen @RA_Friede
Friedemann Däblitz
Auf mein Schreiben an das PEI in meiner Funktion als Rechtsanwalt habe ich ja leider keine Reaktion erhalten. Nun habe ich das Paul-Ehrlich-Institut erneut kontaktiert. Diesmal in meiner Funktion als Journalist. Meine Frage betrifft den vom Bundesinstitut…
Das PEI kann schnell antworten - wenn es möchte. Die Presseabteilung ist wie auch beim RKI deutlich schneller, als die Rechtsabteilung.

Die angefragte Zusammenarbeit mit dem Schwangerschaftsregister wurde wie geplant begonnen.

Das Working-Paper des BIB untersucht Geburtenraten. (Englisch: Fertility-Rate).

Die PEI-Studie untersucht mögliche biologische Risiken durch die Impfung, also ganz andere Endpunkte als das BIB. (Deutsch: Fertilität).

Das PEI gibt an, im Studienverlauf bisher keine Hinweise auf ein Risikosignal für Fertilitätsprobleme erkannt zu haben. Daher gab es keine Berichterstattung im Sicherheitsbericht.

Auf Twitter hat eine Person, die laut Profil vorgibt manchmal gegen menschenverachtendes Verleugnen der Corona-Pandemie und gegen rechtes "Gedankengut" Fahrrad zu fahren, einen auf Entwarnung deutenden Hinweis gegeben: Von Februar bis August 2022 haben sich die Geburtenraten wieder in Richtung „normal“ entwickelt. Sie sind noch nicht ganz auf dem alten Niveau angekommen. @RA_Friede
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