Forwarded from Philipp Kruse, Rechtsanwalt
2022-10-10-SWISSMEDIC_Pharmakovigilanz-Bericht-2021-final.pdf
1.1 MB
Swissmedic hat heute ihren jährlichen Bericht betr. Nebenwirkungsmeldungen aus sämtlichen Arzneimittel pro 2021 publiziert.
Die Nebenwirkungen aus Covid-19-"Impfungen" (10‘842) übertreffen die Nebenwirkungen aus allen übrigen Arzneimitteln (159) um den Faktor 68.2.
Für Swissmedic steht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Covid-Impfungen weiterhin ausser Frage.
Link zum Swissmedic-Bericht betr. Nebenwirkungen 2021
(Vaccinovigilance Jahresbericht 2021)
file:///C:/Download/DE_Vaccinovigilance-Bericht-2021-final.pdf
Die Nebenwirkungen aus Covid-19-"Impfungen" (10‘842) übertreffen die Nebenwirkungen aus allen übrigen Arzneimitteln (159) um den Faktor 68.2.
Für Swissmedic steht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Covid-Impfungen weiterhin ausser Frage.
Link zum Swissmedic-Bericht betr. Nebenwirkungen 2021
(Vaccinovigilance Jahresbericht 2021)
file:///C:/Download/DE_Vaccinovigilance-Bericht-2021-final.pdf
Forwarded from Philipp Kruse, Rechtsanwalt
👆👆
Zusammenfassung des Vaccinovigilance Jahresberichts 2021
Heute hat Swissmedic ihren jährlichen Bericht zu den Nebenwirkungen aus Arzneimitteln veröffentlicht. Die Ergebnisse dieses Berichts sprengen alle bisher bekannten Dimensionen der Pharmakovigilanz:
Noch niemals in der Geschichte der Schweiz Arzneimittel-Überwachung war die Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen so hoch wie die des Jahres 2021. Dabei machten die Nebenwirkungen nach COVID-19-„Impfungen“ mit Abstand den grössten Anteil an Nebenwirkungsmeldungen aus: nämlich 10‘842 (s. Seite 13) von insgesamt 10‘910.
Die Nebenwirkungsmeldungen aus allen übrigen in der Schweiz verabreichten Arzneimitteln (also alle ohne die Covid-Impfungen) beliefen sich gerade mal auf 159 (s. Bericht Seite 5). Damit übertreffen die Nebenswirkungsmeldungen aus den (neuartigen und bis heute nicht im Ansatz ausreichend geprüften) mRNA-Substanzen die Nebenwirkungen aus allen übrigen Arzneimitteln um den Faktor 68.2.
Bis zum 14.12.2021 wurden nach insgesamt mehr als 12,75 Millionen in der Schweiz verabreichten Impfdosen 267 Fälle von Myokarditis und/oder Perikarditis und 178 Todesfälle gemeldet (s. Seite 13). Demgegenüber beträgt die Zahl der Todesfallmeldungen aufgrund von Nicht-Covid-Impfstoffen für das Jahr 2021: Null (s. Seite 12 unten).
🔹Trotz dieser noch nie dagewesene Masse von Nebenwirkungsmeldungen in absoluten Zahlen,
🔹trotz dieser gänzlich neuen Dimension von Schadensmeldungen im Vergleich zu den hergebrachten Arzneimitteln (Faktor 68.2) und
🔹obwohl die effektiv gemeldeten Nebenwirkungen nur die Spitze des Eisberges darstellen dürften,
wird Swissmedic nicht müde zu betonen: „Das Nutzen-Risiko Verhältnis der eingesetzten Impfstoffe bleibt insgesamt positiv.“
Den 10‘842 Nebenwirkungen aus den Covid-19 widmet Swissmedic gerade mal eine Seite (s. Seite 13) ihres 14-seitigen Berichtes. Die demgegenüber fast schon vernachlässigbaren 159 übrigen Meldungen werden dagegen in allen Details auf 7 Seiten analysiert.
Viele Frage bleiben, u.a. diese: Wieviele Nebenwirkungen braucht Swissmedic noch, um sein Mantra vom positiven Nutzen-/Risiko-Verhältnis endlich in Frage zu stellen?
Swissmedic kann sich winden und drehen wie sie will: Sie ist und bleibt als oberste Arzneimittelbehörde der Schweiz verantwortlich, bei der Zulassung neuer Arzneimittel Art. 1 HMG zu beachten, d.h. sie soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden.
Zusammenfassung des Vaccinovigilance Jahresberichts 2021
Heute hat Swissmedic ihren jährlichen Bericht zu den Nebenwirkungen aus Arzneimitteln veröffentlicht. Die Ergebnisse dieses Berichts sprengen alle bisher bekannten Dimensionen der Pharmakovigilanz:
Noch niemals in der Geschichte der Schweiz Arzneimittel-Überwachung war die Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen so hoch wie die des Jahres 2021. Dabei machten die Nebenwirkungen nach COVID-19-„Impfungen“ mit Abstand den grössten Anteil an Nebenwirkungsmeldungen aus: nämlich 10‘842 (s. Seite 13) von insgesamt 10‘910.
Die Nebenwirkungsmeldungen aus allen übrigen in der Schweiz verabreichten Arzneimitteln (also alle ohne die Covid-Impfungen) beliefen sich gerade mal auf 159 (s. Bericht Seite 5). Damit übertreffen die Nebenswirkungsmeldungen aus den (neuartigen und bis heute nicht im Ansatz ausreichend geprüften) mRNA-Substanzen die Nebenwirkungen aus allen übrigen Arzneimitteln um den Faktor 68.2.
Bis zum 14.12.2021 wurden nach insgesamt mehr als 12,75 Millionen in der Schweiz verabreichten Impfdosen 267 Fälle von Myokarditis und/oder Perikarditis und 178 Todesfälle gemeldet (s. Seite 13). Demgegenüber beträgt die Zahl der Todesfallmeldungen aufgrund von Nicht-Covid-Impfstoffen für das Jahr 2021: Null (s. Seite 12 unten).
🔹Trotz dieser noch nie dagewesene Masse von Nebenwirkungsmeldungen in absoluten Zahlen,
🔹trotz dieser gänzlich neuen Dimension von Schadensmeldungen im Vergleich zu den hergebrachten Arzneimitteln (Faktor 68.2) und
🔹obwohl die effektiv gemeldeten Nebenwirkungen nur die Spitze des Eisberges darstellen dürften,
wird Swissmedic nicht müde zu betonen: „Das Nutzen-Risiko Verhältnis der eingesetzten Impfstoffe bleibt insgesamt positiv.“
Den 10‘842 Nebenwirkungen aus den Covid-19 widmet Swissmedic gerade mal eine Seite (s. Seite 13) ihres 14-seitigen Berichtes. Die demgegenüber fast schon vernachlässigbaren 159 übrigen Meldungen werden dagegen in allen Details auf 7 Seiten analysiert.
Viele Frage bleiben, u.a. diese: Wieviele Nebenwirkungen braucht Swissmedic noch, um sein Mantra vom positiven Nutzen-/Risiko-Verhältnis endlich in Frage zu stellen?
Swissmedic kann sich winden und drehen wie sie will: Sie ist und bleibt als oberste Arzneimittelbehörde der Schweiz verantwortlich, bei der Zulassung neuer Arzneimittel Art. 1 HMG zu beachten, d.h. sie soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden.
Meinem sehr geschätzten Kollegen Philipp Kruse herzlichen Dank für die Informationen aus der Schweiz🙏
🔷Chemieprofessoren fragen das PEI🔷 Interview mit Prof. Matysik auf den Nachdenkseiten
https://www.nachdenkseiten.de/?p=89043
„Die Richter werden feststellen, dass die Naturgesetze auch am Paul-Ehrlich-Institut gelten"
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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https://www.nachdenkseiten.de/?p=89043
„Die Richter werden feststellen, dass die Naturgesetze auch am Paul-Ehrlich-Institut gelten"
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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NachDenkSeiten - Die kritische Website
„Die Richter werden feststellen, dass die Naturgesetze auch am Paul-Ehrlich-Institut gelten.“
Fünf Chemieprofessoren wollen beim Pharmaunternehmen BioNTech und dem für die Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln zuständigen Paul-Ehrlich-Institut Informationen einholen zu Bestandteilen, Eigenschaften und zur Qualitätskontrolle des Corona-Impfstoffs…
🔷Beschluss des Truppendienstgerichts Süd - Az. S 5 BLc 11/22🔷 KEIN FAKE‼️
Mit Post von Sonntag, 9. Oktober 2022 hatte ich über die sensationelle Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd im einstweiligen Verfahren zur Aussetzung der Vollstreckung einer Disziplinarbuße gegen einen ungeimpften Soldaten berichtet.
Es erreichten mich daraufhin Nachfragen bzgl. der Echtheit des Beschlusses. Hierzu kann ich folgende Information geben:
Der Beschluss des Truppendienstgerichts Süd vom 29.9.2022 zum Az. S 5 BLc 11/22 wurde durch meinen Kollegen,
Rechtsanwalt Göran Thoms,
erkämpft.
‼️Herzlichen Glückwunsch, lieber Göran, zu dem grandiosen Beschluss‼️
Göran Thoms war Mitglied des ursprünglichen Anwaltsteams im Wehrbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG. In seine Argumentation hat er auch die Ausführungen zur arzneimittelrechtlichen Zulässigkeit der bedingten Zulassungen aufgenommen und ich freue mich sehr, dass er mit seiner Argumentation Gehör fand‼️
Der Beschluss liegt im Übrigen mit Unterschrift des Vorsitzenden Richters Dr. Pfeiffer vor‼️
‼️Der Beschluss ist gerade im Hinblick auf die Ausführungen zur Fürsorgepflicht Vorgesetzter für alle Vorgesetzten und Arbeitgeber relevant‼️
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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Mit Post von Sonntag, 9. Oktober 2022 hatte ich über die sensationelle Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd im einstweiligen Verfahren zur Aussetzung der Vollstreckung einer Disziplinarbuße gegen einen ungeimpften Soldaten berichtet.
Es erreichten mich daraufhin Nachfragen bzgl. der Echtheit des Beschlusses. Hierzu kann ich folgende Information geben:
Der Beschluss des Truppendienstgerichts Süd vom 29.9.2022 zum Az. S 5 BLc 11/22 wurde durch meinen Kollegen,
Rechtsanwalt Göran Thoms,
erkämpft.
‼️Herzlichen Glückwunsch, lieber Göran, zu dem grandiosen Beschluss‼️
Göran Thoms war Mitglied des ursprünglichen Anwaltsteams im Wehrbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG. In seine Argumentation hat er auch die Ausführungen zur arzneimittelrechtlichen Zulässigkeit der bedingten Zulassungen aufgenommen und ich freue mich sehr, dass er mit seiner Argumentation Gehör fand‼️
Der Beschluss liegt im Übrigen mit Unterschrift des Vorsitzenden Richters Dr. Pfeiffer vor‼️
‼️Der Beschluss ist gerade im Hinblick auf die Ausführungen zur Fürsorgepflicht Vorgesetzter für alle Vorgesetzten und Arbeitgeber relevant‼️
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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Telegram
Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷Duldungspflicht der Soldaten🔷 Grandios:
‼️Truppendienstgericht Süd setzt die Vollstreckung einer Disziplinarbuße gegen Soldaten wegen "vorsätzlicher Nichtherbeiführung des Impfstatus" bzgl. der Covid-19-Injektion im einstweiligen Verfahren aus‼️🔷
Das…
‼️Truppendienstgericht Süd setzt die Vollstreckung einer Disziplinarbuße gegen Soldaten wegen "vorsätzlicher Nichtherbeiführung des Impfstatus" bzgl. der Covid-19-Injektion im einstweiligen Verfahren aus‼️🔷
Das…
Forwarded from ❌ Me 🌵
🇦🇺 ☠ Bis dass der Tod uns scheidet 🇦🇺
Zumindest soviel Anstand zeigt die australische Regierung - wenn dieser Bericht kein Fake ist - gegenüber ihren Bürgern, die sie ZUVOR in die Nadel getrieben hat.
Sie übernimmt die Beerdigungskosten.
Nunja, nun ist Australien auch grösser und nicht so dicht besiedelt, von daher ist auch mehr Platz auf den Friedhöfen.
Bei uns dürfte schon allein das ein nicht zu unterschätzendes Problem werden. Zumal ja Einäscherungen aufgrund des energiepolitschen Schwachsinns unserer bildungsfernen Politiker inzwischen auch schon ein Problem werden.
****
Immer im Original fundiert informiert - https://teleg.eu/UN_Gespritzt_Empfang
Zumindest soviel Anstand zeigt die australische Regierung - wenn dieser Bericht kein Fake ist - gegenüber ihren Bürgern, die sie ZUVOR in die Nadel getrieben hat.
Sie übernimmt die Beerdigungskosten.
Nunja, nun ist Australien auch grösser und nicht so dicht besiedelt, von daher ist auch mehr Platz auf den Friedhöfen.
Bei uns dürfte schon allein das ein nicht zu unterschätzendes Problem werden. Zumal ja Einäscherungen aufgrund des energiepolitschen Schwachsinns unserer bildungsfernen Politiker inzwischen auch schon ein Problem werden.
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Immer im Original fundiert informiert - https://teleg.eu/UN_Gespritzt_Empfang
Report24
Australischer Regierung ist Sterberisiko bewusst: Beerdigungskosten für Impftote werden übernommen
Angehörige von Impftoten in Australien können die Beerdigungskosten vom Staat erstattet bekommen.
Forwarded from CheckMateNews ♟
Media is too big
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Sonderausschuss zur COVID-19-Pandemie".
10.10.2022, EU-Parlament.
MdEP, Christine Anderson & die Vorsitzende des COVI-Ausschusses, Kathleen Van Brempt.
Andersen:
Ich schlage vor, dass dieser Ausschuss sich für unfähig erklärt, den Inhalt der Verträge zwischen der EU-Kommission und den Pharmaunternehmen in Bezug auf die MRNA-Impfstoffe im Allgemeinen und den Austausch von Textnachrichten zwischen Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, und Herrn Bourla, CEO von Pfizer, im Besonderen zu klären.
Andersen:
Wir werden in diesem Ausschuss über die Unzuständigkeitserklärung abstimmen müssen, die wir machen können.
Van Brempt (COVI-Vorsitzender) :
Wir werden uns die Koordinatoren ansehen müssen und dann entscheiden, wie wir in dieser Angelegenheit weiter vorgehen.
Anderson:
'Mit anderen Worten, Sie lehnen es ab, jetzt abzustimmen, wie ich es gerade zur Geschäftsordnung vorgeschlagen habe, Sie lehnen es ab, nur ja oder nein?
https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/special-committee-on-covid-19-pandemic_20221010-1430-COMMITTEE-COVI
10.10.2022, EU-Parlament.
MdEP, Christine Anderson & die Vorsitzende des COVI-Ausschusses, Kathleen Van Brempt.
Andersen:
Ich schlage vor, dass dieser Ausschuss sich für unfähig erklärt, den Inhalt der Verträge zwischen der EU-Kommission und den Pharmaunternehmen in Bezug auf die MRNA-Impfstoffe im Allgemeinen und den Austausch von Textnachrichten zwischen Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, und Herrn Bourla, CEO von Pfizer, im Besonderen zu klären.
Andersen:
Wir werden in diesem Ausschuss über die Unzuständigkeitserklärung abstimmen müssen, die wir machen können.
Van Brempt (COVI-Vorsitzender) :
Wir werden uns die Koordinatoren ansehen müssen und dann entscheiden, wie wir in dieser Angelegenheit weiter vorgehen.
Anderson:
'Mit anderen Worten, Sie lehnen es ab, jetzt abzustimmen, wie ich es gerade zur Geschäftsordnung vorgeschlagen habe, Sie lehnen es ab, nur ja oder nein?
https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/special-committee-on-covid-19-pandemic_20221010-1430-COMMITTEE-COVI
Forwarded from Tom Lausen - DatenAnalyst
76476-Beschluss.pdf.pdf
6.5 MB
Ein Krimi sondergleichen..
"Gerüchteweise" (habe ich gehört) soll das Bundesministerium für Verteidigung und der Militärische Abschirmdienst an dem Richter "dran sein". Kann ich mir in unserem Rechtsstaat gar nicht vorstellen.
Der Beschluss ist nun im Original da!
"Wir sollten die Entscheidung daher meiner Meinung nach schnell und umfänglich weiter verbreiten, um weitere Richter (auch die zivilen Strafrichter) zu ermutigen, zumindest mehr echte Beweisaufnahmen durchzuführen, dadurch zur Aufklärung beizutragen und eventuell die Duldungspflicht am Ende zu kassieren."
>> Anmerkung eines befreundeten Rechtsanwaltes
Also bitte VERBREITEN!!
"Gerüchteweise" (habe ich gehört) soll das Bundesministerium für Verteidigung und der Militärische Abschirmdienst an dem Richter "dran sein". Kann ich mir in unserem Rechtsstaat gar nicht vorstellen.
Der Beschluss ist nun im Original da!
"Wir sollten die Entscheidung daher meiner Meinung nach schnell und umfänglich weiter verbreiten, um weitere Richter (auch die zivilen Strafrichter) zu ermutigen, zumindest mehr echte Beweisaufnahmen durchzuführen, dadurch zur Aufklärung beizutragen und eventuell die Duldungspflicht am Ende zu kassieren."
>> Anmerkung eines befreundeten Rechtsanwaltes
Also bitte VERBREITEN!!
Forwarded from ❌ Me 🌵
⚖ (K)Ein Krimi sondergleichen ... ⚖
Ein ganz frisches Zitat von Tom Lausen:
""Gerüchteweise" (habe ich gehört) soll das Bundesministerium für Verteidigung und der Militärische Abschirmdienst an dem Richter "dran sein". Kann ich mir in unserem Rechtsstaat gar nicht vorstellen."
Wer es nicht erkannt hat - der gute Tom hat einen sehr guten Kontakt zur Ironie. 😉
Und - dass seine Ironie bittere Wahrheit ist, steht ausser Zweifel.
Der Beschluss ist nun im Original da! Mit Unterschrift des Richters.
Im übrigen wurde diese Entscheidung erstritten über den Kollegen Göran Toms, mit dem wir über Brigitte vernetzt sind. Er war auch im Team des Wehrbeschwerdeverfahrens, BEVOR dieses Verfahren bewusst gegen die Wand gefahren wurde.
"Wir sollten die Entscheidung daher meiner Meinung nach schnell und umfänglich weiter verbreiten, um weitere Richter (auch die zivilen Strafrichter) zu ermutigen, zumindest mehr echte Beweisaufnahmen durchzuführen, dadurch zur Aufklärung beizutragen und eventuell die Duldungspflicht am Ende zu kassieren."
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Immer im Original fundiert informiert - https://teleg.eu/UN_Gespritzt_Empfang
Ein ganz frisches Zitat von Tom Lausen:
""Gerüchteweise" (habe ich gehört) soll das Bundesministerium für Verteidigung und der Militärische Abschirmdienst an dem Richter "dran sein". Kann ich mir in unserem Rechtsstaat gar nicht vorstellen."
Wer es nicht erkannt hat - der gute Tom hat einen sehr guten Kontakt zur Ironie. 😉
Und - dass seine Ironie bittere Wahrheit ist, steht ausser Zweifel.
Der Beschluss ist nun im Original da! Mit Unterschrift des Richters.
Im übrigen wurde diese Entscheidung erstritten über den Kollegen Göran Toms, mit dem wir über Brigitte vernetzt sind. Er war auch im Team des Wehrbeschwerdeverfahrens, BEVOR dieses Verfahren bewusst gegen die Wand gefahren wurde.
"Wir sollten die Entscheidung daher meiner Meinung nach schnell und umfänglich weiter verbreiten, um weitere Richter (auch die zivilen Strafrichter) zu ermutigen, zumindest mehr echte Beweisaufnahmen durchzuführen, dadurch zur Aufklärung beizutragen und eventuell die Duldungspflicht am Ende zu kassieren."
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Immer im Original fundiert informiert - https://teleg.eu/UN_Gespritzt_Empfang
Telegram
UN-Gespritzt Arbeitsgruppe (das Original❗️) - öffentlicher Empfang
Fakten immunisieren gegen betreutes Denken!
UN-Gespritzt ist eine Initiative von engagierten Professionals aus verschiedenen Bereichen gegen den haltlosen Impfwahn
Wir wollen euch helfen, mit fundierten Antworten und Informationen Ängste zu bekämpfen.
UN-Gespritzt ist eine Initiative von engagierten Professionals aus verschiedenen Bereichen gegen den haltlosen Impfwahn
Wir wollen euch helfen, mit fundierten Antworten und Informationen Ängste zu bekämpfen.
🔷Comirnaty erhält die reguläre Zulassung🔷 EU-Kommission erlässt die Entscheidung zur Umwandlung der bedingten in eine reguläre Zulassung am 10.10.2022
Nachdem ich gestern über den Erlass der Entscheidung der EU-Kommission zur Umwandlung von Spikevax in eine reguläre Zulassung berichtet hatte, wurde heute die entsprechende Kommissionsentscheidung für Comirnaty veröffentlicht.
Die Kommission führt in ihrem Beschluss in den Erwägungsgründen aus, dass Comirnaty
👉 die Anforderungen der Richtlinie 2001/83/EG (Erwägungsgrund 4)
und
👉die spezifischen Auflagen der bedingten Zulassung mit Vorlage der am 17. Juni 2022 vorgelegten Daten erfülle (Erwägungsgrund 2).
Aus der Zusammenfassung der Produktmerkmale (SmPC) als Anlage der Entscheidung ergibt sich zudem, dass auch die spezifischen Bedingungen der Vorlage der Unterlagen der klinischen Studien 4591001 und 4591007 entfallen sind. Abschnitt E der SmPC, der die spezifischen Bedingungen enthielt, ist vollkommen weggefallen.
Diese reguläre Zulassung gilt sowohl für die monovalente Injektion als auch für die beiden bivalenten Injektionen.
Abgesehen davon, dass die Richtlinie 2001/83/EG erheblich strengere Voraussetzungen für die Zulassungserteilung vorsieht, und schon vielfach dargelegt wurde, dass die Covid-19-Injektionen die Anforderungen der Richtlinie 2001/83/EG eben NICHT erfüllen, stellt sich auch die Frage, ob seitens BioNTech auch die durch spezifische Bedingungen geforderten Abschlussberichte
👉 der klinischen Studie 4591001 - Vorlagefrist Dezember 2023
und
👉der klinischen Studie 4591007 - Vorlagefrist Dezember 2024.
vorgelegt wurden.
‼️Welche Unterlagen am 17.6.2022 vorgelegt wurden, ist von höchstem Interesse, wenn es um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU-Kommission geht‼️
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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Nachdem ich gestern über den Erlass der Entscheidung der EU-Kommission zur Umwandlung von Spikevax in eine reguläre Zulassung berichtet hatte, wurde heute die entsprechende Kommissionsentscheidung für Comirnaty veröffentlicht.
Die Kommission führt in ihrem Beschluss in den Erwägungsgründen aus, dass Comirnaty
👉 die Anforderungen der Richtlinie 2001/83/EG (Erwägungsgrund 4)
und
👉die spezifischen Auflagen der bedingten Zulassung mit Vorlage der am 17. Juni 2022 vorgelegten Daten erfülle (Erwägungsgrund 2).
Aus der Zusammenfassung der Produktmerkmale (SmPC) als Anlage der Entscheidung ergibt sich zudem, dass auch die spezifischen Bedingungen der Vorlage der Unterlagen der klinischen Studien 4591001 und 4591007 entfallen sind. Abschnitt E der SmPC, der die spezifischen Bedingungen enthielt, ist vollkommen weggefallen.
Diese reguläre Zulassung gilt sowohl für die monovalente Injektion als auch für die beiden bivalenten Injektionen.
Abgesehen davon, dass die Richtlinie 2001/83/EG erheblich strengere Voraussetzungen für die Zulassungserteilung vorsieht, und schon vielfach dargelegt wurde, dass die Covid-19-Injektionen die Anforderungen der Richtlinie 2001/83/EG eben NICHT erfüllen, stellt sich auch die Frage, ob seitens BioNTech auch die durch spezifische Bedingungen geforderten Abschlussberichte
👉 der klinischen Studie 4591001 - Vorlagefrist Dezember 2023
und
👉der klinischen Studie 4591007 - Vorlagefrist Dezember 2024.
vorgelegt wurden.
‼️Welche Unterlagen am 17.6.2022 vorgelegt wurden, ist von höchstem Interesse, wenn es um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU-Kommission geht‼️
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷Umwandlung der bedingten Zulassung für Spikevax von Moderna in die "normale" Zulassung🔷 Auf der Webseite der EMA ist die Angabe "conditional approval" entfernt
Es hat den Anschein, als sei Spikevax von Moderna mit der Verlängerungsentscheidung jetzt als…
Es hat den Anschein, als sei Spikevax von Moderna mit der Verlängerungsentscheidung jetzt als…
‼️Das👇👇👇 macht deutlich, wie skandalös die Umwandlung in die reguläre Zulassung ist‼️
Forwarded from Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft
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EILMELDUNG
Der niederländische Abgeordnete Rob Roos wollte von der Pfizer-Direktorin Janine Small wissen, ob deren Plörre vor Einführung überhaupt auf Schutz vor einer Corona-Ansteckung getestet wurde.
Sie lacht einfach und verneint das, da man schnelle Ergebnisse für die Wissenschaft liefern musste.
Dafür wurden Millionen Menschen mittels Impfpass diskriminiert - unfassbar.
Folgen @unblogd
Hier ist noch ein etwas ausführlicheres Video zum vorhergehenden Post
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
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Eine Pfizer-Vertreterin gesteht vor Kamera im EU-Parlament ein, dass ihr Impfstoff vor Marketing, Impfnötigung und Covidpass-Politik der Regierungen NICHT auf „stopping Transmission“ und somit den fälschlich beworbenen „Fremdschutz“ untersucht wurde.
Das Bundesverfassungsgericht stützt bis heute seine Entscheidungen auf diesen „Fremdschutz“, den es vermutlich nie signifikant gegeben hat.
t.me/Rosenbusch
Das Bundesverfassungsgericht stützt bis heute seine Entscheidungen auf diesen „Fremdschutz“, den es vermutlich nie signifikant gegeben hat.
t.me/Rosenbusch
🔷Reguläre Zulassung für Comirnaty🔷‼️Die Studien werden im EU Clinical Trial Register als "Ongoing" und "No results available" geführt‼️
Wenn die EU-Kommission in ihrer Entscheidung ausführt, dass BioNTech die spezifischen Bedingungen der bedingten Zulassung erfüllt habe, müssten auch die Abschlussberichte der klinischen Studien C4591001 und C4591007, die Gegenstand der spezifischen Bedingungen der bedingten Zulassung für Comirnaty waren, bereits bei der EMA eingereicht worden sein.
Beide Studien werden jedoch auf der Webseite des EU Clinical Trial Register als
"Ongoing" - andauernd
geführt.
Auch heißt es in der Rubrik der Ergebnisse der klinischen Prüfung:
" No results available" - keine Ergebnisse verfügbar.
👉 Studie C4591001 - die ursprüngliche Großstudie
👉Studie C4591007 - die Studie an Kindern
Auf der US-amerikanischen Webseite über klinische Studien wird für die Studie C4591001 als
voraussichtliches Ende 15. Februar 2023
angegeben.
Es sind zwar einige andere "Arme" der klinischen Studie beendet, so die
👉 Studie an 349 gesunden Schwangeren über 18 Jahre
und die
👉Studie an 629 gesunden Erwachsenen zwischen 18 und 55 Jahren,
doch die Gesamtstudie ist noch nicht beendet.
Es stellt sich die Frage, wie die EU-Kommission dazu kommt, in ihrer Entscheidung auszuführen, die spezifischen Bedingungen der bedingten Zulassung seien für Comirnaty erfüllt worden.... der Beurteilungsbericht des Ausschusses für Humanarzneimittel. CHMP, kann mit Spannung erwartet werden....
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
Mein Telegram-Kanal: 👉 Klick
Wenn die EU-Kommission in ihrer Entscheidung ausführt, dass BioNTech die spezifischen Bedingungen der bedingten Zulassung erfüllt habe, müssten auch die Abschlussberichte der klinischen Studien C4591001 und C4591007, die Gegenstand der spezifischen Bedingungen der bedingten Zulassung für Comirnaty waren, bereits bei der EMA eingereicht worden sein.
Beide Studien werden jedoch auf der Webseite des EU Clinical Trial Register als
"Ongoing" - andauernd
geführt.
Auch heißt es in der Rubrik der Ergebnisse der klinischen Prüfung:
" No results available" - keine Ergebnisse verfügbar.
👉 Studie C4591001 - die ursprüngliche Großstudie
👉Studie C4591007 - die Studie an Kindern
Auf der US-amerikanischen Webseite über klinische Studien wird für die Studie C4591001 als
voraussichtliches Ende 15. Februar 2023
angegeben.
Es sind zwar einige andere "Arme" der klinischen Studie beendet, so die
👉 Studie an 349 gesunden Schwangeren über 18 Jahre
und die
👉Studie an 629 gesunden Erwachsenen zwischen 18 und 55 Jahren,
doch die Gesamtstudie ist noch nicht beendet.
Es stellt sich die Frage, wie die EU-Kommission dazu kommt, in ihrer Entscheidung auszuführen, die spezifischen Bedingungen der bedingten Zulassung seien für Comirnaty erfüllt worden.... der Beurteilungsbericht des Ausschusses für Humanarzneimittel. CHMP, kann mit Spannung erwartet werden....
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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Etwas deutlicher das relevante Datum
Quelle: https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT04368728?term=4591001&draw=2&rank=1
Quelle: https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT04368728?term=4591001&draw=2&rank=1