🇨🇭Maskentragen ist freiwillig und das Zahlen von Bussen ebenso🇨🇭
Wer besondere Gründe hat, muss keine Gesichtsmaske tragen. So steht es in der Covid-19-Verordnung des Bundesrates, die auf eine Bestrafung von Privatpersonen verzichtet.
16. April 2021 | corona transition
Der Titel dieses Artikels mag erstaunen. Doch tatsächlich ist nach der Regelung der Covid-19-Verordnung jeder Mensch von der Maskenpflicht ausgenommen, der besondere Gründe dafür glaubhaft machen kann. Wer diese besonderen Gründe nicht geltend macht trägt die Maske somit aus eigener Überzeugung.
Artikel 3b Absatz 2 ff. der gültigen Covid-19-Verordnung besagt, dass folgende Personen von der Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske ausgenommen sind:
«Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen können.»
🔻 Quellen: Erläuterung PDF | Artikel 13f
#Schweiz #Maskentragen #Freiwillig #Zahlen #Bussen #Maskenpflicht #Gründe #Gesichtsmaske #COVID19
📍https://teleg.eu/WAHRHEIT_S_W
Wer besondere Gründe hat, muss keine Gesichtsmaske tragen. So steht es in der Covid-19-Verordnung des Bundesrates, die auf eine Bestrafung von Privatpersonen verzichtet.
16. April 2021 | corona transition
Der Titel dieses Artikels mag erstaunen. Doch tatsächlich ist nach der Regelung der Covid-19-Verordnung jeder Mensch von der Maskenpflicht ausgenommen, der besondere Gründe dafür glaubhaft machen kann. Wer diese besonderen Gründe nicht geltend macht trägt die Maske somit aus eigener Überzeugung.
Artikel 3b Absatz 2 ff. der gültigen Covid-19-Verordnung besagt, dass folgende Personen von der Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske ausgenommen sind:
«Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen können.»
🔻 Quellen: Erläuterung PDF | Artikel 13f
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