Forwarded from ❗️Hej, news❗️
Wir wüssten einmal gerne welcher Straftatbestand hier betroffen ist?
► „Konkret wird den Beschuldigten u.a. vorgeworfen, versucht zu haben, durch die gezielte (massenhafte) Kontaktaufnahme mit Behörden deren Kommunikationswege zu blockieren und damit rechtswidrig Einfluss auf deren Entscheidungen zu nehmen. Das teilten die Generalstaatsanwaltschaft München und des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord am Donnerstag mit“.
Riesen-Razzia gegen „Reichsbürger“ https://www.bild.de/news/2023/news/razzia-gegen-reichsbuerger-in-acht-bundeslaendern-86191328.bild.html
► „Konkret wird den Beschuldigten u.a. vorgeworfen, versucht zu haben, durch die gezielte (massenhafte) Kontaktaufnahme mit Behörden deren Kommunikationswege zu blockieren und damit rechtswidrig Einfluss auf deren Entscheidungen zu nehmen. Das teilten die Generalstaatsanwaltschaft München und des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord am Donnerstag mit“.
Riesen-Razzia gegen „Reichsbürger“ https://www.bild.de/news/2023/news/razzia-gegen-reichsbuerger-in-acht-bundeslaendern-86191328.bild.html
bild.de
„Reichsbürger“ bedrohten Behörden-Mitarbeiter mit dem Tod – Riesen-Razzia
Die Polizei hat in acht Bundesländern eine Razzia gegen „Reichsbürger“ durchgeführt.
Forwarded from ❗️Hej, news❗️
Dass der noch im Amt ist?
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/limbach-verfahren-waz-100.html
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/limbach-verfahren-waz-100.html
www1.wdr.de
Affäre Limbach: Justizminister Limbach gerät durch Zeitungsbericht stärker unter Druck
Ein Bericht der "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" könnte NRW-Justizminister Limbach schwer unter Druck bringen. Der Grüne soll Bewerber für das Amt des Präsidenten am Oberverwaltungsgericht zum Rückzug bewogen haben, was ein schwerwiegender Eingriff wäre.
Der Waldgang
Dass der noch im Amt ist? https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/limbach-verfahren-waz-100.html
Bei solchen engen persönlichen Verbindungen von Personen in derartig hohen Positionen sollte man immer gebauer hinschauen 🤔:
„Limbach ist der Sohn von Jutta Limbach, die von 1994 bis 2002 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes war.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Benjamin_Limbach
Weiteres Beispiel, das uns da sofort in den Sinn kommt:
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Onkel und Nichte waren beide Bundesjustizminister.
Zufall? Befähigung? Netzwerk?
„Wolfgang Stammberger, von 1961 bis 1962 Bundesjustizminister, war ihr Onkel."
https://de.wikipedia.org/wiki/Sabine_Leutheusser-Schnarrenberger "
„Limbach ist der Sohn von Jutta Limbach, die von 1994 bis 2002 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes war.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Benjamin_Limbach
Weiteres Beispiel, das uns da sofort in den Sinn kommt:
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Onkel und Nichte waren beide Bundesjustizminister.
Zufall? Befähigung? Netzwerk?
„Wolfgang Stammberger, von 1961 bis 1962 Bundesjustizminister, war ihr Onkel."
https://de.wikipedia.org/wiki/Sabine_Leutheusser-Schnarrenberger "
Wikipedia
Benjamin Limbach
deutscher Politiker (Bündnis 90/Die Grünen), Justizminister Nordrhein-Westfalen
'Persönliches Anliegen': Haldenwang erklärt AfD-Bekämpfung zur Chefsache
https://derstatus.at/politik/personliche-anliegen-haldenwang-erklart-afd-bekampfung-zur-chefsache-1751.html
https://derstatus.at/politik/personliche-anliegen-haldenwang-erklart-afd-bekampfung-zur-chefsache-1751.html
Der Status
'Persönliches Anliegen': Haldenwang erklärt AfD-Bekämpfung zur Chefsache
Selbst für realistische Beobachter des politischen Geschehens ist es inzwischen kaum noch zu fassen, mit welcher Geschwindigkeit sich die Integrität der Institutionen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland auflöst. Ganz vorne dabei ist der…
Forwarded from AUF1
Media is too big
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Prof. Dr. Andreas Sönnichsen: „Man kann nur jedem von der Impfung abraten!“
Andreas Sönnichsen, derweil suspendierter Professor an der medizinischen Universität Wien und ehemaliger Vorsitzender der „Deutschen Gesellschaft für evidenzbasierte Medizin“, ist sich sicher, dass die mRNA-Impfung „wieder vom Markt verschwinden wird“. Für ihn haben diese Impfstoffe eine absolut negative Nutzen-Risiko-Bewertung.
➡️ Weitere Interviews vom Corona-Symposium im deutschen Bundestag sehen Sie hier: https://auf1.tv/berlin-mitte-auf1/corona-aufarbeitung-so-lief-das-wochenende-fuer-die-wahrheit
Andreas Sönnichsen, derweil suspendierter Professor an der medizinischen Universität Wien und ehemaliger Vorsitzender der „Deutschen Gesellschaft für evidenzbasierte Medizin“, ist sich sicher, dass die mRNA-Impfung „wieder vom Markt verschwinden wird“. Für ihn haben diese Impfstoffe eine absolut negative Nutzen-Risiko-Bewertung.
➡️ Weitere Interviews vom Corona-Symposium im deutschen Bundestag sehen Sie hier: https://auf1.tv/berlin-mitte-auf1/corona-aufarbeitung-so-lief-das-wochenende-fuer-die-wahrheit
Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung
4302149_Presseerklärung_v_23_11_2023.pdf
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‼️PRESSEERKLÄRUNG zum VERFAHREN Dr.Monika Jiang am LG Mannheim, das heute fortgesetzt wird
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Die Rechtsanwälte der Ärztin Frau Dr. J. gehen gegen das Landgericht Mannheim in die Offensive:
PRESSEERKLÄRUNG zum VERFAHREN am LG Mannheim (Az.: 12 NBs 206 Js 23405/20)
Aus Anlass der Fortsetzung der Hauptverhandlung in der Berufungssache gegen Frau Dr. J. und deren Mitarbeiterin Frau S. am 23.11.2023 (Verhandlungstag 4) wegen des Vorwurfes des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB in der bis zum 23.11.2021 geltenden Fassung sowie der Beihilfe geben wir nachfolgende Presseerklärung ab:
I.
Der Vorsitzende Dr. Hirsch hält weiterhin seine sitzungspolizeiliche Anordnung zum Kopieren der Ausweise der nicht verfahrensbeteiligten Zuhörer aufrecht. Dies betrifft also auch weiterhin die Journalisten.
Die Verteidigung erklärt hierzu: In dieser Anordnung sieht die Verteidigung weiterhin eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, da potentielle Zuhörer vom Erscheinen abgehalten werden. Das Kopieren von Ausweisen ist ungeeignet, Störungen in der Verhandlung zu verhindern. Für die Verfolgung von Störungen ist für jeden sichtbar eine ausreichende Anzahl von Justizbediensteten und Polzeibeamten vor Ort und im Saal. Die doppelte Eingangskontrolle verhindert das Mitnehmen von unerlaubten Gegenständen, Handys sind ebenfalls untersagt. Es ist immer das mildeste Mittel unter gleich geeigneten Mitteln zu wählen. Daher ist eine störungsbezogene Personalienfeststellung das mildere Mittel vor einer anlasslosen massenhaften Datenerhebung ohne Beachtung der Datenschutzvorschriften. Die Verteidigung hält die Aufrechterhaltung der Anordnung für rechtswidrig.
II.
Die Kammer verweigerte der Verteidigung am 16.11.2023 erneut das Rechtsgespräch. Einen umfangreichen Fragenkatalog der Verteidigung von Frau Dr. J. zur Rechtseinschätzung des Gerichtes nach der Zwischenberatung, vorgebracht mit anwaltlichem Schriftsatz vom 17.11.2023 im Anschluss an die Verhandlung, ließ der Vorsitzende trotz Fristsetzung zum 20.11.2023 um 12.00 Uhr bis zum 21.11.2023 unbeantwortet. Dies hatte einen Befangenheitsantrag zur Folge. Dieser wurde als unzulässig zurückgewiesen. Eine sofortige Beschwerde zum OLG Karlsruhe ist eingelegt.
Die Verteidigung erklärt hierzu: Die fortgesetzte Verweigerung des Vorsitzenden der kleinen Strafkammer 12, Dr. Hirsch, zum Führen eines zur Verfahrensbeendigung beitragenden Rechtsgespräches, stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip des “fairen Verfahrens” dar. Dies haben wir in unserer jahrzehntelangen Berufspraxis in dieser Ausprägung noch nicht erlebt. Wir fordern die Einhaltung der auch im Strafprozess einzuhaltenden Rechtsstaatsprinzipien. Eine ordnungsgemäße Verteidigung wird hierdurch unzulässig behindert, da Beweisanträge ins Blaue hinein gestellt werden müssten.
III.
Ein strafbares Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB in der bis zum 23.11.2021 geltenden Fassung lag nach der eindeutigen RECHTSLAGE in den angeklagten Fällen zu keinem Zeitpunkt vor.
PRESSEERKLÄRUNG zum VERFAHREN am LG Mannheim (Az.: 12 NBs 206 Js 23405/20)
Aus Anlass der Fortsetzung der Hauptverhandlung in der Berufungssache gegen Frau Dr. J. und deren Mitarbeiterin Frau S. am 23.11.2023 (Verhandlungstag 4) wegen des Vorwurfes des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB in der bis zum 23.11.2021 geltenden Fassung sowie der Beihilfe geben wir nachfolgende Presseerklärung ab:
I.
Der Vorsitzende Dr. Hirsch hält weiterhin seine sitzungspolizeiliche Anordnung zum Kopieren der Ausweise der nicht verfahrensbeteiligten Zuhörer aufrecht. Dies betrifft also auch weiterhin die Journalisten.
Die Verteidigung erklärt hierzu: In dieser Anordnung sieht die Verteidigung weiterhin eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, da potentielle Zuhörer vom Erscheinen abgehalten werden. Das Kopieren von Ausweisen ist ungeeignet, Störungen in der Verhandlung zu verhindern. Für die Verfolgung von Störungen ist für jeden sichtbar eine ausreichende Anzahl von Justizbediensteten und Polzeibeamten vor Ort und im Saal. Die doppelte Eingangskontrolle verhindert das Mitnehmen von unerlaubten Gegenständen, Handys sind ebenfalls untersagt. Es ist immer das mildeste Mittel unter gleich geeigneten Mitteln zu wählen. Daher ist eine störungsbezogene Personalienfeststellung das mildere Mittel vor einer anlasslosen massenhaften Datenerhebung ohne Beachtung der Datenschutzvorschriften. Die Verteidigung hält die Aufrechterhaltung der Anordnung für rechtswidrig.
II.
Die Kammer verweigerte der Verteidigung am 16.11.2023 erneut das Rechtsgespräch. Einen umfangreichen Fragenkatalog der Verteidigung von Frau Dr. J. zur Rechtseinschätzung des Gerichtes nach der Zwischenberatung, vorgebracht mit anwaltlichem Schriftsatz vom 17.11.2023 im Anschluss an die Verhandlung, ließ der Vorsitzende trotz Fristsetzung zum 20.11.2023 um 12.00 Uhr bis zum 21.11.2023 unbeantwortet. Dies hatte einen Befangenheitsantrag zur Folge. Dieser wurde als unzulässig zurückgewiesen. Eine sofortige Beschwerde zum OLG Karlsruhe ist eingelegt.
Die Verteidigung erklärt hierzu: Die fortgesetzte Verweigerung des Vorsitzenden der kleinen Strafkammer 12, Dr. Hirsch, zum Führen eines zur Verfahrensbeendigung beitragenden Rechtsgespräches, stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip des “fairen Verfahrens” dar. Dies haben wir in unserer jahrzehntelangen Berufspraxis in dieser Ausprägung noch nicht erlebt. Wir fordern die Einhaltung der auch im Strafprozess einzuhaltenden Rechtsstaatsprinzipien. Eine ordnungsgemäße Verteidigung wird hierdurch unzulässig behindert, da Beweisanträge ins Blaue hinein gestellt werden müssten.
III.
Ein strafbares Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB in der bis zum 23.11.2021 geltenden Fassung lag nach der eindeutigen RECHTSLAGE in den angeklagten Fällen zu keinem Zeitpunkt vor.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Die Verteidigung erklärt hierzu: Sämtliche Corona-Verordnungen aller Bundesländer einschließlich der Baden-Württembergs im Anklagezeitraum (04.05.2020 – 26.01.2021) enthielten Ausnahmeregelungen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Maskenpflicht).
Diese begründeten KEINEN Rechtsanspruch gegenüber dem Staat, im Falle einer spezifischen Vorerkrankung oder Erkrankung eine behördliche Bescheinigung zu erhalten, z.B. durch einen Amtsarzt oder die Gesundheitsbehörde. Somit war auch von vornherein kein Klageweg zum Verwaltungsgericht zur Erlangung einer Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eröffnet. Diese Verordnungen stellten reine infektionsschutzrechtliche Gefahrenabwehranordnungen der Exekutive (Verwaltung) dar. Das Ausstellen von Befreiungen wurde von der Exekutive allein in das freie Benehmen von Ärzten gestellt. Deren Vorlage angelegentlich von Kontrollen löste also zu keinem Zeitpunkt ein eigenständiges, durchsetzbares Recht aus. Daher waren bis zum 23.11.2021 alle ärztlichen Bescheinigungen zur Maskenbefreiung NICHT “zum Gebrauch bei einer Behörde” ausgestellt worden, da sie nicht der Vorbereitung einer hieraus abgeleiteten, rechtsmittelfähigen Verwaltungsentscheidung dienten.
Diese Rechtslage ergibt sich eindeutig aus dem Sinn und Zweck der Norm, seiner historischen Entwicklung und der Rechtsprechung bis zum Erlass der Corona-Verordnungen.
Sämtliche Sichtkontrollen dieser Bescheinigungen waren REALAKTE, sie stellten keine Verwaltungsakte dar. Die Vorlage dieser Befreiungen löste NIEMALS einen hieraus abgeleiteten eigenständigen, begünstigenden Verwaltungsakt aus, auf den der Bürger durch Gesetz oder Verordnung einen gerichtlich überprüfbaren Rechtsanspruch hatte. Das denkbare Umgehen von Bußgeldern oder das unberechtigte, fortgesetzte Nichttragen infolge der Vorlage vermeintlich unrichtiger Gesundheitszeugnisse angelegentlich solcher Kontrollen ist in diesem Zusammenhang ein rechtliches “Nichts”, da es nicht vom Schutzzweck der Norm umfasst ist.
Die Verteidigung beruft sich zum Beleg für diese Rechtslage auf folgende Urteile seit 1940, die im Internet oder in juristischen Datenbanken frei auffindbar sind:
- RGSt 74, 229 ff., Urteil des Reichsgerichtes vom 25.06.1940 (Dirnenfall, Vorlage eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses bei der Gesundheitsbehörde zur Erlangung der Prostitutionserlaubnis)
- BGH St. 6, 90, Urteil vom 23.04.1954, (AOK als Versicherungsgesellschaft, Krankenscheine zur Erlangung von Geldauszahlungen)
- BGH St. 18, 333, Urteil vom 24.04.1963, (Vorlage eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zur Erlangung eines Einreisevisums bei einem ausländischen Konsulat)
- BGH 2 StR 397/97, Urteil vom 03.12.1997, (Leitsatz: Behörden im Sinne von StGB §§ 277, 278 sind nur solche Stellen, welche die vorgelegten Zeugnisse zur Beurteilung des Gesundheitszustandes verwenden.)
- OLG Frankfurt (1 Ss 24/05), Beschluss vom 11.01.2006, (Vorlage unrichtigen Gesundheitszeugnisses zur Erlangung einer ausländerrechtlichen Aufenthaltserlaubnis)
- BGH 2 StR 384/06, Urteil vom 08.11.2006, (Vorlage unrichtiger AU-Bescheinigungen gegenüber der AOK zur Erlangung von Entgeltzahlungen aus dem Lohnfortzahlungsgesetz)
- OLG Stuttgart (2 Ss 519/13), Urteil vom 25.09.2013, (Vorlage einer gefälschten Therapiebescheinigung bei einer MPU-Stelle zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)
- BGH 5 StR 283/22, Urteil vom 10.11.2022, (Apotheken kommen als Vorlageadressaten im Sinne des § 277 StGB aF nicht in Betracht; Apotheken sind keine Behörden.
Behörden im Sinne der §§ 277, 278 StGB aF sind nur solche Stellen, welche die vorgelegten Zeugnisse zur Beurteilung des Gesundheitszustands einer Person verwenden (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 397/97, BGHSt 43, 346, 352 f.; vgl. zum Behördenbegriff auch LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 277 Rn. 6; Peglau, NJW 1996, 1193, 1194).)
Diese begründeten KEINEN Rechtsanspruch gegenüber dem Staat, im Falle einer spezifischen Vorerkrankung oder Erkrankung eine behördliche Bescheinigung zu erhalten, z.B. durch einen Amtsarzt oder die Gesundheitsbehörde. Somit war auch von vornherein kein Klageweg zum Verwaltungsgericht zur Erlangung einer Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eröffnet. Diese Verordnungen stellten reine infektionsschutzrechtliche Gefahrenabwehranordnungen der Exekutive (Verwaltung) dar. Das Ausstellen von Befreiungen wurde von der Exekutive allein in das freie Benehmen von Ärzten gestellt. Deren Vorlage angelegentlich von Kontrollen löste also zu keinem Zeitpunkt ein eigenständiges, durchsetzbares Recht aus. Daher waren bis zum 23.11.2021 alle ärztlichen Bescheinigungen zur Maskenbefreiung NICHT “zum Gebrauch bei einer Behörde” ausgestellt worden, da sie nicht der Vorbereitung einer hieraus abgeleiteten, rechtsmittelfähigen Verwaltungsentscheidung dienten.
Diese Rechtslage ergibt sich eindeutig aus dem Sinn und Zweck der Norm, seiner historischen Entwicklung und der Rechtsprechung bis zum Erlass der Corona-Verordnungen.
Sämtliche Sichtkontrollen dieser Bescheinigungen waren REALAKTE, sie stellten keine Verwaltungsakte dar. Die Vorlage dieser Befreiungen löste NIEMALS einen hieraus abgeleiteten eigenständigen, begünstigenden Verwaltungsakt aus, auf den der Bürger durch Gesetz oder Verordnung einen gerichtlich überprüfbaren Rechtsanspruch hatte. Das denkbare Umgehen von Bußgeldern oder das unberechtigte, fortgesetzte Nichttragen infolge der Vorlage vermeintlich unrichtiger Gesundheitszeugnisse angelegentlich solcher Kontrollen ist in diesem Zusammenhang ein rechtliches “Nichts”, da es nicht vom Schutzzweck der Norm umfasst ist.
Die Verteidigung beruft sich zum Beleg für diese Rechtslage auf folgende Urteile seit 1940, die im Internet oder in juristischen Datenbanken frei auffindbar sind:
- RGSt 74, 229 ff., Urteil des Reichsgerichtes vom 25.06.1940 (Dirnenfall, Vorlage eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses bei der Gesundheitsbehörde zur Erlangung der Prostitutionserlaubnis)
- BGH St. 6, 90, Urteil vom 23.04.1954, (AOK als Versicherungsgesellschaft, Krankenscheine zur Erlangung von Geldauszahlungen)
- BGH St. 18, 333, Urteil vom 24.04.1963, (Vorlage eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zur Erlangung eines Einreisevisums bei einem ausländischen Konsulat)
- BGH 2 StR 397/97, Urteil vom 03.12.1997, (Leitsatz: Behörden im Sinne von StGB §§ 277, 278 sind nur solche Stellen, welche die vorgelegten Zeugnisse zur Beurteilung des Gesundheitszustandes verwenden.)
- OLG Frankfurt (1 Ss 24/05), Beschluss vom 11.01.2006, (Vorlage unrichtigen Gesundheitszeugnisses zur Erlangung einer ausländerrechtlichen Aufenthaltserlaubnis)
- BGH 2 StR 384/06, Urteil vom 08.11.2006, (Vorlage unrichtiger AU-Bescheinigungen gegenüber der AOK zur Erlangung von Entgeltzahlungen aus dem Lohnfortzahlungsgesetz)
- OLG Stuttgart (2 Ss 519/13), Urteil vom 25.09.2013, (Vorlage einer gefälschten Therapiebescheinigung bei einer MPU-Stelle zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)
- BGH 5 StR 283/22, Urteil vom 10.11.2022, (Apotheken kommen als Vorlageadressaten im Sinne des § 277 StGB aF nicht in Betracht; Apotheken sind keine Behörden.
Behörden im Sinne der §§ 277, 278 StGB aF sind nur solche Stellen, welche die vorgelegten Zeugnisse zur Beurteilung des Gesundheitszustands einer Person verwenden (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 397/97, BGHSt 43, 346, 352 f.; vgl. zum Behördenbegriff auch LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 277 Rn. 6; Peglau, NJW 1996, 1193, 1194).)
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Die Verteidigung erklärt hierzu: Sämtliche Urteile und Beschlüsse von Oberlandesgerichten und Untergerichten in Maskenattestfällen nach § 278 StGB a.F. bis zum 23.11.2021, die bisher veröffentlicht wurden, weichen von dieser Rechtslage und dieser sie prägenden obergerichtlichen Rechtsprechung der letzten 80 Jahre ohne nähere Begründung ab. Sie entbehren jeder tragfähigen Grundlage im Recht. Warum das so ist, muss die Öffentlichkeit beurteilen.
Frau Dr. J. und Frau S. sind wegen der eindeutigen Rechtslage sofort freizusprechen. Entgegenstehende Entscheidungen aus der Corona-Rechtsprechung sind nicht im Recht verankert. Herr Dr. Hirsch verweigert mit seinen Schöffinnen das Gespräch über diese historisch begründete Rechtslage dem Anschein nach, um ohne kontroverse Rechtsdiskussion in der Öffentlichkeit unsere Mandantinnen einer Verurteilung zuzuführen.
Wir bitten die Presse auf diesem Wege insofern zur Vermeidung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen unserer Mandantinnen, die Unschuldsvermutung sowie die Grundsätze einer Verdachtsberichterstattung insbesondere durch Berücksichtigung unserer Stellungnahme einzuhalten.
Mannheim, den 23.11.2023
Rechtsanwalt Sven Lausen
Rechtsanwalt Ivan Künnemann
Rechtsanwalt Holger Willanzheimer
Siehe hierzu auch:
https://reitschuster.de/post/aerztin-aus-weinheim-anwalt-spricht-von-rechtsbeugung/
https://swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/urteil-im-masken-prozess-gegen-weinheimer-aerztin-100.html
https://teleg.eu/Haintz/37134
Kommentar: Wie unabhängig kann eine Schöffin in einem Maskenprozess gegen eine Ärztin sein, wenn Sie selbst für den größten Pharmagroßhändler arbeitet, der auch Coronamasken vertreibt?
https://wnoz.de/nachrichten/bergstrasse/prozess-wegen-maskenattesten-auf-zuruf-wird-fortgesetzt-279812.html
Maskenprozess geht nur schleppend voran
"13 Sitzungsunterbrechungen, drei weitere Befangenheitsanträge und nur eine Zeugenvernehmung - der Berufungsprozess gegen eine Weinheimer Ärztin geht auch am zweiten Tag nur schleppend voran. (...)
Schöffin im Visier der Verteidigung
Besonders eine der ehrenamtlichen Schöffinnen geriet ins Visier der Verteidigung, nachdem bekannt geworden war, dass sie beruflich bei einem Pharmagroßhändler beschäftigt ist, der auch Coronamasken vertreibt. Das war offenbar auch dem Vorsitzenden Richter neu, der darin aber - genau wie der Staatsanwalt und die Schöffin selbst - keinen Interessenskonflikt und daher auch keinen Grund für eine "Selbstanzeige" der Befangenheit erkennen konnte. Das sahen die Verteidiger anders."
Frau Dr. J. und Frau S. sind wegen der eindeutigen Rechtslage sofort freizusprechen. Entgegenstehende Entscheidungen aus der Corona-Rechtsprechung sind nicht im Recht verankert. Herr Dr. Hirsch verweigert mit seinen Schöffinnen das Gespräch über diese historisch begründete Rechtslage dem Anschein nach, um ohne kontroverse Rechtsdiskussion in der Öffentlichkeit unsere Mandantinnen einer Verurteilung zuzuführen.
Wir bitten die Presse auf diesem Wege insofern zur Vermeidung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen unserer Mandantinnen, die Unschuldsvermutung sowie die Grundsätze einer Verdachtsberichterstattung insbesondere durch Berücksichtigung unserer Stellungnahme einzuhalten.
Mannheim, den 23.11.2023
Rechtsanwalt Sven Lausen
Rechtsanwalt Ivan Künnemann
Rechtsanwalt Holger Willanzheimer
Siehe hierzu auch:
https://reitschuster.de/post/aerztin-aus-weinheim-anwalt-spricht-von-rechtsbeugung/
https://swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/urteil-im-masken-prozess-gegen-weinheimer-aerztin-100.html
https://teleg.eu/Haintz/37134
Kommentar: Wie unabhängig kann eine Schöffin in einem Maskenprozess gegen eine Ärztin sein, wenn Sie selbst für den größten Pharmagroßhändler arbeitet, der auch Coronamasken vertreibt?
https://wnoz.de/nachrichten/bergstrasse/prozess-wegen-maskenattesten-auf-zuruf-wird-fortgesetzt-279812.html
Maskenprozess geht nur schleppend voran
"13 Sitzungsunterbrechungen, drei weitere Befangenheitsanträge und nur eine Zeugenvernehmung - der Berufungsprozess gegen eine Weinheimer Ärztin geht auch am zweiten Tag nur schleppend voran. (...)
Schöffin im Visier der Verteidigung
Besonders eine der ehrenamtlichen Schöffinnen geriet ins Visier der Verteidigung, nachdem bekannt geworden war, dass sie beruflich bei einem Pharmagroßhändler beschäftigt ist, der auch Coronamasken vertreibt. Das war offenbar auch dem Vorsitzenden Richter neu, der darin aber - genau wie der Staatsanwalt und die Schöffin selbst - keinen Interessenskonflikt und daher auch keinen Grund für eine "Selbstanzeige" der Befangenheit erkennen konnte. Das sahen die Verteidiger anders."
reitschuster.de
Ärztin aus Weinheim: Anwalt spricht von Rechtsbeugung dpa-Meldung enthält zahlreiche Fehler
Der Fall der zu Gefängnis und Berufsverbot verurteilten Ärztin ist brisanter als zunächst gedacht. Jetzt hat sich der Anwalt der Frau bei uns gemeldet und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Richterin und die Staatsanwältin. Von Kai Rebmann.
Forwarded from Epoch Times Deutsch
Landgericht München I stuft „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung ein
Straftaten sind kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie. Das erklärt das Landgericht München. Und sie seien auch als solche juristisch nüchtern zu bewerten.
👉 Hier geht es zum Artikel von Epoch Times
Straftaten sind kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie. Das erklärt das Landgericht München. Und sie seien auch als solche juristisch nüchtern zu bewerten.
👉 Hier geht es zum Artikel von Epoch Times
The Epoch Times
Landgericht München I stuft „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung ein
Straftaten sind kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie. Das erklärt das Landgericht München. Und sie seien auch als solche juristisch nüchtern zu bewerten.
Forwarded from Uncut-News.ch "Das Original"🇨🇭Unabhängige Analysen und Informationen zu Geopolitik, Wirtschaft, Gesundheit, Technologie
Europäische Kommission bestätigt 12.000 Todesfälle nach experimenteller Covid-Injektion
#EU #Europa
Bis zum 30.09.2023 sind fast 12.000 Menschen plötzlich gestorben, berichtet die Pressestelle des Europaabgeordneten Cristian Terheș in einer öffentlichen Mitteilung. 11.977 Menschen sind bis zum 30.09.2023 "spontan gestorben", nachdem sie den "Anti-COVID-Impfstoff" erhalten hatten, räumt die Europäische Kommission in einer offiziellen, von Gesundhe.. ➡➡➡
#EU #Europa
Bis zum 30.09.2023 sind fast 12.000 Menschen plötzlich gestorben, berichtet die Pressestelle des Europaabgeordneten Cristian Terheș in einer öffentlichen Mitteilung. 11.977 Menschen sind bis zum 30.09.2023 "spontan gestorben", nachdem sie den "Anti-COVID-Impfstoff" erhalten hatten, räumt die Europäische Kommission in einer offiziellen, von Gesundhe.. ➡➡➡
uncut-news.ch
Europäische Kommission bestätigt 12.000 Todesfälle nach experimenteller Covid-Injektion
Bis zum 30.09.2023 sind fast 12.000 Menschen plötzlich gestorben, berichtet die Pressestelle des Europaabgeordneten Cristian Terheș in einer öffentlichen Mitteilung. 11.977 Menschen sind bis zum 30…
Forwarded from Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
reitschuster.de
Wie eine Pressemitteilung den aktuellen Corona-Alarmismus entlarvt Kleingedrucktes bei Biontech
Kassenärzte-Chef Andreas Gassen rät beim Impfen zum Doppel-Wumms: „Linker Arm Grippe, rechter Arm Corona.“ Doch genau davor warnt sogar der Hersteller – ebenso wie vor weiteren unklaren Risiken. Von Kai Rebmann.
Forwarded from Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
AerzteZeitung.de
Ständige Impfkommission wird fast komplett ausgewechselt
Die Ständige Impfkommission steht vor einem großen Umbruch. Das Bundesgesundheitsministerium beschränkt die Anzahl der Berufungsperioden. Zwölf der 17 ehrenamtlichen Mitglieder der STIKO müssen deshalb jetzt gehen, auch Vorsitzender Mertens.
Meldung vom 17.11.2023
"Ein 15-Jähriger soll einen Obdachlosen in Darmstadt so brutal attackiert haben, dass dieser an seinen schweren Verletzungen starb. Der Jugendliche sitzt in U-Haft. Mit seinem Bruder soll er das Opfer vorher beraubt haben.
Ein 57-Jähriger, der in der Nacht zum Mittwoch am Darmstädter Luisenplatz attackiert und lebensgefährlich verletzt wurde, ist im Krankenhaus gestorben. Das teilte die Polizei am Freitag mit.
Ein 15 Jahre alter Jugendlicher wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, den obdachlosen Mann geschlagen und getreten und ihm damit die letztlich tödlichen Verletzungen beigebracht zu haben. Zuvor soll er ihm gemeinsam mit seinem 18 Jahre alten Bruder in einer Wartehalle die Geldbörse gestohlen haben. [...]"
https://www.hessenschau.de/panorama/obdachloser-nach-brutalem-ueberfall-in-darmstadt-gestorben---15-jaehriger-in-u-haft-v2,darmstadt-ueberfall-toter-100.html
"Ein 15-Jähriger soll einen Obdachlosen in Darmstadt so brutal attackiert haben, dass dieser an seinen schweren Verletzungen starb. Der Jugendliche sitzt in U-Haft. Mit seinem Bruder soll er das Opfer vorher beraubt haben.
Ein 57-Jähriger, der in der Nacht zum Mittwoch am Darmstädter Luisenplatz attackiert und lebensgefährlich verletzt wurde, ist im Krankenhaus gestorben. Das teilte die Polizei am Freitag mit.
Ein 15 Jahre alter Jugendlicher wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, den obdachlosen Mann geschlagen und getreten und ihm damit die letztlich tödlichen Verletzungen beigebracht zu haben. Zuvor soll er ihm gemeinsam mit seinem 18 Jahre alten Bruder in einer Wartehalle die Geldbörse gestohlen haben. [...]"
https://www.hessenschau.de/panorama/obdachloser-nach-brutalem-ueberfall-in-darmstadt-gestorben---15-jaehriger-in-u-haft-v2,darmstadt-ueberfall-toter-100.html
hessenschau.de
Obdachloser nach brutalem Überfall in Darmstadt gestorben - 15-Jähriger in U-Haft
Ein 15-Jähriger soll einen Obdachlosen in Darmstadt so brutal attackiert haben, dass dieser an seinen schweren Verletzungen starb. Der Jugendliche sitzt in U-Haft. Mit seinem Bruder soll er das Opfer vorher beraubt haben.
Forwarded from Gerhard Wisnewski&Team
Sag ich doch: Bei denen liegen die Nerven blanker, als bei ihren Razzia Opfern.
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/eine-frage-bringt-scholz-aus-der-fassung-kanzler-genervt-wie-nie-86189290.bildMobile.html
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/eine-frage-bringt-scholz-aus-der-fassung-kanzler-genervt-wie-nie-86189290.bildMobile.html
bild.de
Eine Frage bringt Scholz aus der Fassung: Kanzler genervt wie nie
Die Haushaltskrise der Ampel schlägt dem Kanzler aufs Gemüt. Bei einer Frage zeigte Olaf Scholz Nerven.
Forwarded from ❗️Hej, news❗️
Wir haben ehrlich gesagt wenig Bedauern für diese Leute. Sie haben die Scheisse, in der wir jetzt leben, mit verursacht. Das macht auch ein Parteiaustritt bei der SPD nicht mehr gut. So what!
Wirte rechnen mit SPD ab https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/steuer-wut-partei-austritte-wirte-rechnen-mit-spd-ab-86158248.bild.html
Wirte rechnen mit SPD ab https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/steuer-wut-partei-austritte-wirte-rechnen-mit-spd-ab-86158248.bild.html
bild.de
Steuer-Wut! Partei-Austritte! Wirte rechnen mit SPD ab
Es kocht gewaltig in Deutschlands Gastro-Szene! Die Rückkehr zur 19-Prozent-Mehrwertsteuer löst deftige Kritik an Kanzler Olaf Scholz aus.
Forwarded from Kai Orak
Dann waren 8,5 Millionen Euro für LED-Lampen in Moscheen in Marokko wirklich ein Peanuts https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/afd-led-lampen-moscheen/
JUNGE FREIHEIT
Entwicklungsministerium
Die AfD hat ein Projekt zur Förderung von erneuerbaren Energien in marokkanischen Moscheen der Bundesregierung kritisiert. Unter anderem wurden 102 Moscheen mit „energieeffizienter“ Technik ausgestattet. „Die Bundesregierung muß sofort aufhören, linksideologische…
Forwarded from Beatrix von Storch
HEUTIGE NACHRICHTEN:
1.) 🇩🇪 sagt 🇺🇦 weitere 1,3 Mrd. Euro Militärhilfe zu.
2.) Scholz: Deutschland wird bis 2030 mit 4 Mrd. Euro die gemeinsame EU-Afrika Initiative für Grüne Energie unterstützen.
3.) Mützenich für erneutes Aushebeln der Schuldenbremse – mit Verweis auf Aufbauhilfe für Gaza.
Kann mich mal einer kneifen?! Haushaltssperre in Deutschland? Aber für Krieg in der Ukraine, grünes Gedöns in Afrika und Aufbauhilfe für Gaza ist Geld da??? Deshalb AfD!
1.) 🇩🇪 sagt 🇺🇦 weitere 1,3 Mrd. Euro Militärhilfe zu.
2.) Scholz: Deutschland wird bis 2030 mit 4 Mrd. Euro die gemeinsame EU-Afrika Initiative für Grüne Energie unterstützen.
3.) Mützenich für erneutes Aushebeln der Schuldenbremse – mit Verweis auf Aufbauhilfe für Gaza.
Kann mich mal einer kneifen?! Haushaltssperre in Deutschland? Aber für Krieg in der Ukraine, grünes Gedöns in Afrika und Aufbauhilfe für Gaza ist Geld da??? Deshalb AfD!
Forwarded from ❗️Hej, news❗️
Grausame Personalentscheidung! Grausam!
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/bundesverfassungsgericht-peter-frank-bisher-generalbundesanwalt-soll-verfassungsrichter-werden-a-8efb5e62-1d96-4da0-8b70-5661d4962753
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/bundesverfassungsgericht-peter-frank-bisher-generalbundesanwalt-soll-verfassungsrichter-werden-a-8efb5e62-1d96-4da0-8b70-5661d4962753
Spiegel
Bundesverfassungsgericht: Peter Frank, bisher Generalbundesanwalt, soll Verfassungsrichter werden
Die Union hat sich nach SPIEGEL-Informationen auf einen Kandidaten für die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller festgelegt. Für seinen neuen Job müsste der Kandidat Peter Frank nicht umziehen.