Der Waldgang
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"....es verbergen sich Wölfe in der grauen Herde, das heißt Naturen, die noch wissen, was Freiheit ist. (...) Das ist der Alpdruck der Machthaber."
- aus: Ernst Jünger, Der Waldgang (1951)

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Auf der Bundespressekonferenz vom 21. Februar 2024 stellte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck den Jahreswirtschaftsbericht vor: #Habeck zu #Warweg: "Hier ist eine Grenze erreicht, die schwer zu ertragen ist"

Manaf Hassan hierzu auf X:
1. Florian Warweg ist nicht „Russlands Berichterstatter“. Er arbeitet für die NachDenkSeiten & ist unabhängig.
2. Robert Habeck weicht der Frage bewusst aus & lenkt vom eigentlichen Thema & einer sehr interessanten Frage ab. Von wegen „jede Frage soll beantwortet werden“.
3. Er hat angeblich kein Verständnis dafür, dass Menschen, die Fragen stellen, weggesperrt oder ermordet werden. Spielt sich als Moralapostel auf. Warum hat kein Mitglied der Bundesregierung sich in diesen Tagen zu #Assange geäußert?
4. Habeck weiß schon jetzt, dass #Navalny in Russland ermordet wurde. Er weiß aber bis heute nicht, wer #NordStream gesprengt hat. Interessant.
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Ich werde praktisch täglich von Meinungsäußerungen durch grüne Politiker "belästigt", die ich nicht will, die ich in einer sog. Demokratie aber schlicht zu dulden habe, Frau Paus (Grüne). Ich bin zudem Nichtraucher, trotzdem werde ich ständig von Schockbildern auf Zigarettenschachteln belästigt, wie steht es damit?

Hintergrund: Demonstrationen vor Abtreibungskliniken sollen künftig (unter gewissen Umständen) mit Bußgeldern belegt werden.
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Wegen Fluchtgefahr: Göttinger Anwalt Fuellmich muss in U-Haft bleiben (NDR)
Der Göttinger Rechtsanwalt und ehemalige Bundesvorsitzende der Kleinpartei "Die Basis", Reiner Fuellmich, muss in Untersuchungshaft bleiben. Seine Beschwerde dagegen hatte keinen Erfolg, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Dienstag mit. Die Ablehnung begründete das Gericht mit Fluchtgefahr. Die Anklage wirft Rechtsanwalt Fuellmich Untreue vor. Er hatte unter anderem Darlehensverträge in Höhe von 700.000 Euro vom sogenannten Corona-Ausschuss erhalten und soll diese Gelder veruntreut haben. Fuellmich bestreitet die Vorwürfe. Die Hauptverhandlung gegen ihn vor dem Landgericht Göttingen hat Ende Januar begonnen.
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Stefan Homburg auf X:
Bhakdi und Hockertz hatten Recht

Neu in Fachzeitschrift „Vaccines“: Wiederholte Gabe von mRNA hemmt die natürliche Immunabwehr, fördert Coronainfektionen und kann Autoimmunerkrankungen, Krebs und Myokarditis fördern.

Das liest sich wie eine Bankrotterklärung.

Link: pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37243095/
Übersetzung des Textes am Schluss des Abstract:
„Neue Evidenz legt nahe, dass die berichtete Zunahme von igG4 nach wiederholter mRNA-Impfung wohl keinen Schutzmechanismus darstellt, sondern ungeschützte SARS-CoV-2 Infektionen und Replikationen fördert, indem sie als Immuntoleranzmechanismus natürliche Immunantworten unterdrückt. Erhöhte lgG4-Synthese nach wiederholter mRNA-Impfung mit hoher Antigenkonzentration kann auch Autoimmunerkrankungen verursachen und bei anfälligen Personen Krebswachstum und autoimmune Myokarditis fördern.“

Weiterer Post dazu:
Nur selten stürzen sich Trolle in Scharen und so blitzartig auf einen Tweet, um den Inhalt per ad hominem, Leugnung des Inhalts, Antisemitismus usw. abzuräumen.

In diesen Fällen weiß ich immer, dass der Tweet wichtig und ein Treffer war.
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Massenabmahnungen mit Hilfe der Staatsanwaltschaft: die dubiosen Geschäfte und Nebeneinkünfte der "Kriegstreiberin" Strack-Zimmermann
(Haintz-legal.de, am 22.02.2024 sowie X-Link)
Marie-Agnes Strack Zimmermann (MdB für die FDP,Rüstungslobbyistin und X-Aktivistin) ist zurzeit offenbar dabei, sich neben ihrem üppigen Einkommen als Bundestagsabgeordnete (ob ihre Lobbyarbeit für die Kriegsindustrie entlohnt wird, ist uns nicht bekannt) eine weitere Erwerbsquelle zu erschließen. So ist hier bekannt, dass Strack-Zimmermann monatlich teils mehrere hundert Strafanzeigen erstatten lassen soll. Dies über einen jungen Rechtsanwalt aus Rheine, namens Alexander Brockmeier, der von 2017 – 2022 Landtagsabgeordneter für die FDP im Landtag von Nordrhein-Westfalen war. Alle Strafanzeigen scheinen direkt an die Staatsanwaltschaft Köln gerichtet zu werden. Die Bearbeitung erfolgt dann wohl in allen dieser Fälle durch einen Kölner Staatsanwalt, der Strack-Zimmermann die Nutzerdaten und Adressen der angezeigten Personen heraussucht, Rechtsanwalt Brockmeier dann Akteneinsicht gewährt und die Akte dann an die zuständige Staatsanwaltschaft abgibt. Häufig werden dann durch die Staatsanwaltschaften haarsträubende Strafbefehle beantragt (und von den Amtsgerichten wohl auch erlassen), auch für solch harmlose (und m. E. zutreffende) Betitelungen wie „Kriegstreiberin“.

Doch wie kommt es zu den Strafanzeigen:
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen beauftragt Strack-Zimmermann die SO DONE UG (haftungsbeschränkt) mit der Suche nach Beleidigungen gegen ihre Person. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist eben jener Rechtsanwalt Alexander Brockmeier. Die von Herrn Rechtsanwalt Alexander Brockmeier geführte UG übergibt dann die gesammelten Daten an Rechtsanwalt Brockmeier (ehemals über die Brockmeier Faulhaber Rudolph PartGmbB Rechtsanwälte und nunmehr über Brockmeier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH). Rechtsanwalt Brockmeier erstattet dann Strafanzeigen für Frau Strack-Zimmermann und stellt in ihrem Namen auch Strafantrag. Woher Herr Brockmeier weiß, in welchen Fällen sich Frau Strack-Zimmermann in ihre Ehre gekränkt fühlt und die weiteren Hintergründe im Geschäftsmodell zwischen Strack-Zimmermann und ihrem Anwalt sind noch unbekannt, weitere Recherchen laufen.

Frau Strack-Zimmermann belässt es aber wohl auch nicht dabei, die Beiträge anzuzeigen. Nachdem ein Kölner Staatsanwalt für sie eifrig die Nutzerdaten ermittelt und an Rechtsanwalt Brockmeier weitergeleitet hat, spricht Rechtsanwalt Brockmeier aus Rheine für Frau Strack-Zimmermann Abmahnungen aus. Die Abmahnschreiben sind grundsätzlich immer gleich, lediglich ein Passus mit der (angeblichen) beanstandeten Rechtsverletzung wird ausgetauscht. Weshalb die Aussage im konkreten Fall rechtswidrig ist, wird nicht erläutert. Der Abmahnung liegt dann eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bei, mit welcher sich der abgemahnte verpflichten soll „Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu Lasten von Frau Strack-Zimmermann zu unterlassen“ und Rechtsanwaltskosten sowie ein Schmerzensgeld an Frau Strack-Zimmermann zu zahlen.

Auffällig ist hierbei, dass die veranschlagten Rechtsanwaltskosten viel zu gering bemessen und für die (mutmaßlichen) Unterlassungsansprüche lediglich ein Streitwert von 1.000,00 Euro angesetzt wird. In den abgemahnten Fällen wäre – je nach Einzelfall – meist das 10 bis 20-fache an Streitwert anzusetzen, jedenfalls zumindest das 5-fache. Daneben macht Frau Strack-Zimmermann aber noch ein Schmerzensgeld geltend, meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Der Anspruch auf das begehrte Schmerzensgeld besteht in keinem der uns bisher bekannten Fälle. Der der Anspruch auf Geldentschädigung setzt voraus, dass eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, dem Schädiger ein schweres Verschulden vorzuwerfen ist und ein unabwendbares Bedürfnis für die Zubilligung einer Geldentschädigung besteht.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
In den uns bisher bekannt gewordenen Fällen dürfte keine der drei Voraussetzungen vorliegen, insbesondere da diese allesamt eine Reaktion auf die öffentlichen Äußerungen der X-Aktivistin Strack-Zimmermann darstellen. Dass die Äußerungen von Frau Strack-Zimmermann nahelegen, dass sie Deutschland am liebsten in einen Krieg mit Russland sehen würde, ist wohl kaum von der Hand zu weisen.

Wie hier bekannt ist, spricht eine Amtsrichterin am Amtsgericht in Rheine Frau Strack-Zimmermann aber trotzdem die begehrten Schmerzensgelder zu, bezüglich derer es offenkundig keinen Anspruch gibt. Dabei wäre das Amtsgericht Rheine für die Streitigkeit schon sachlich nicht zuständig gewesen, worauf es hätte hinweisen müssen. Denn die Sache wäre in den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Landgericht Münster gefallen. Gleichwohl hat die Rheiner Amtsrichterin Frau Strack-Zimmermann ein Schmerzensgeld zugesprochen. Aus dem hier bekannten Urteil folgt zur Begründung der Zusprache, dass keine Prüfung der Voraussetzungen für eine Geldentschädigung durch die Amtsrichterin erfolgt ist und das Schmerzensgeld zugesprochen wird, „weil der Beklagte Frau Strack-Zimmermann“ beleidigt habe. Rechtsfehlerhaft wird nur ein „Geldentschädigungsanspruch wegen einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ geprüft, „aus gleichen Gründen“ ein Unterlassungsanspruch bejaht. Eine Rechtsgüterabwägung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit unterblieb, da (rechtsfehlerhaft) eine Schmähkritik angenommen wird. Ob das Urteil vor dem Landgericht Münster Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

Bild: Screenshot auf X (Yevheniia Kravchuk)

PS: @MAStrackZi, Sie haben mich zwar geblockt, aber die Nachricht wird Sie sicher erreichen. Sie sind eine Kriegstreiberin! Wenn Sie ein Problem damit haben, dass ich Sie als Kriegstreiberin bezeichne, dann schicken Sie mir doch bitte eine Abmahnung, wir sehen uns dann gerne vor Gericht.
In tiefer Verachtung für ihre widerliche Kriegspropaganda verbleibe ich dennoch mit freundlichen Grüßen. Mögen Sie zur Besinnung kommen oder sich dem "Volkssturm" in der Ukraine anschließen, die auch aufgrund ihres Wirkens ausblutet.
Markus Haintz
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Ausführliche Pressemitteilung der Kanzlei HÖCKER zum Sieg gegen die SPD-nahe Organisation Correctiv

Einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau (CDU).

Wahlprüfungsbeschwerden: Falschbehauptung verboten
Das Landgericht Hamburg hat Correctiv die Verbreitung einer Falschbehauptung zu Vosgeraus Vortrag auf dem Treffen in Potsdam am 25. November 2023 verboten.
Correctiv hatte eine Aussage Vosgeraus zu Wahlprüfungsbeschwerden falsch dargestellt und in ihr Gegenteil verkehrt. Verboten wurde Correctiv die nachstehende Passage:
„Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“
Das Gericht begründet das Verbot damit, dass diese Aussage unwahr ist, Zitat LG Hamburg:
„Leserinnen und Leser entnehmen der Äußerung, „Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit“ das Verständnis, dass der Antragsteller, wenn nicht wörtlich, so doch wenigstens sinngemäß gesagt habe, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Wahlprüfungsbeschwerden Erfolg hätten, umso größer sei, je mehr Beschwerden eingelegt würden.
Dies ist prozessual unwahr.“
Vosgerau hatte gerade nicht gesagt, dass der Erfolg von Wahlprüfungsbeschwerden mit steigender Anzahl zunehme. Ganz im Gegenteil sagte er explizit, dass ein massenweises Vorgehen bei Wahlprüfungsbeschwerden nicht sinnvoll sei. Der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde hänge nicht davon ab, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei.

Angeblich geplante Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien: Correctiv stellt schriftsätzlich klar, dass dieser Hauptvorwurf gar nicht Thema des Treffens war
Correctiv hatte durch überspitzt inszenierte Wertungen den falschen tatsächlichen Eindruck hervorgerufen, Thema des Potsdam-Treffens sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gewesen. Hunderttausende gingen völlig zu Recht empört gegen diese vermeintlichen Pläne auf die Straße. Jedoch: es gab sie nie.
Sieben Teilnehmer des Treffens hatten vor Gericht eidesstattlich versichert, dass die vermeintlichen Ausweisungspläne nicht Gegenstand der Diskussion waren. Die medienrechtlich offenbar gut beratenen Correctiv-Aktivisten hatten dies zwar auch nie explizit behauptet. Fast jeder hatte die Andeutungen, Mutmaßungen und Meinungsäußerungen von Correctiv aber so missverstanden, als habe es die Ausweisungspläne tatsächlich gegeben. Dies stellte die Teilnehmer des Treffens vor ein großes prozessuales Problem: Bloße Meinungsäußerungen sind auf Grund des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit auch dann nicht angreifbar, wenn die Öffentlichkeit sie als falsche Tatsachenbehauptungen missversteht. Ein juristisches Vorgehen gegen den Hauptvorwurf von Correctiv war daher nicht möglich. Correctiv äußerte sich also zwar in manipulativ fragwürdiger Art und Weise, aber in Form einer juristisch gerade noch zulässigen Meinungsäußerung. Es war den Teilnehmern der Veranstaltung dennoch wichtig, öffentlich klarzustellen, dass die von Correctiv geschickt insinuierten konkreten Ausweisungspläne nie Thema der Veranstaltung waren. Denn genau dieser Vorwurf hatte zu Recht die Menschen zu Massendemonstrationen auf die Straßen getrieben. Daher legten wir im Verfahren sieben eidesstattliche Versicherungen vor, die klarstellten, dass die Darstellung von Correctiv falsch ist. Correctiv hat sich wie erwartet hierzu geäußert und in einem Schriftsatz an das Gericht ausdrücklich bestätigt, dass Correctiv gar nicht behauptet habe, in Potsdam sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien besprochen worden. Das bestätigt Correctiv gleich dreimal, Zitate aus dem Schriftsatz von Correctiv:
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„Eine derartige Tatsachenbehauptung, die dem Beweise oder der Glaubhaftmachung zugänglich wäre, wird in dem streitgegenständlichen Artikel nicht erhoben. Im Gegenteil: Die deutsche Staatsbürgerschaft hat Sellner in seinen Ausführungen ausdrücklich als juristische Sperre für eine Ausweisung anerkannt.

Eine derartige Tatsachenbehauptung stellt die streitgegenständliche Berichterstattung aber gar nicht auf.

Eine Tatsachenbehauptung mit diesem faktischen, dem Beweise zugänglichen Gehalt hat die Antragsgegnerin im streitgegenständlichen Artikel nicht aufgestellt.“

Ausbürgerung und Briefwahl: Zwei weitere irreführende Darstellungen wurden - noch - nicht verboten
Die nach unserer Auffassung sinnentstellend gekürzte Wiedergabe zweier Aussagen Vosgeraus hält das Gericht dagegen noch für vertretbar:
Correctiv hatte Herrn Vosgerau vor der Berichterstattung Gelegenheit gegeben, eine entlastende Stellungnahme abzugeben, diese dann aber sinnentstellend verkürzt und wesentliche Teile im Artikel verschwiegen:
Vosgerau hatte in seiner entlastenden Stellungnahme betont, dass auf dem Treffen niemandgesagt hat, es sollten Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft ausgebürgert werden. Der Staatsrechtler sagte zudem, dass die Ausweisung deutscher Staatsbürger auch rechtlich gar nicht möglich sei. Vosgeraus Stellungnahme an Correctiv lautete:
„Es ist dort nach meiner Erinnerung von niemandem gesagt worden, es sollten Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, irgendwie repatriiert oder ausgebürgert worden. Dies wäre ja rechtlich normalerweise auch gar nicht möglich.“
Diese Aussage passte womöglich nicht sehr gut in Correctivs redaktionelles Konzept von der Darstellung des Potsdamer Treffens. Correctiv hat diese entlastende Aussage Vosgeraus nicht zitiert, sondern verfälscht und verkürzt: Im Bericht formuliert Correctiv nämlich, dass sich Vosgerau sich nur in Sellners Vortrag nicht an das Thema der Ausweisung deutscher Staatsbürger erinnern könne, Zitat:
„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können.“
Beim Leser entsteht durch die verfälschte Wiedergabe der Stellungnahme der falsche Eindruck, Vosgerau habe Aussagen zur Ausweisung deutscher Staatsbürger auf dem Treffen nicht generell in Abrede gestellt, sondern nur in Sellners Vortrag. Die Aussage, dass Vosgerau als Staatsrechtler die Ausweisung deutscher Staatsbürger auch gar nicht für rechtlich möglich hält, ließ Correctiv gleich ganz unter den Tisch fallen. Correctiv muss sich fragen lassen, weshalb es seinen Lesern diese wesentliche Information im Bericht vorenthielt. Platz genug wäre gewesen, um Vosgeraus Stellungnahme vollständig abzudrucken.
Das Landgericht Hamburg stellt zwar nicht in Abrede, dass die entlastende Antwort Vosgeraus durch Correctiv gekürzt wurde. In der Abwägung meint das Gericht aber, dass eine Wiedergabe der verschwiegenen Aussagen beim Leser nicht zu einem erheblich anderen Verständnis geführt habe.
Das bewerten wir anders. Der Leser mag sich ein eigenes Urteil bilden.
Drittens hatte sich Vosgerau dagegen gewehrt, dass Correctiv ein von ihm benanntes Beispiel für Probleme bei der Briefwahl ebenfalls völlig verzerrt aus dem Kontext gerissen hat. Correctiv hat nach unserer Auffassung den falschen Eindruck erweckt, Vosgerau habe jungen türkischen Wählerinnen generelldie Fähigkeit abgesprochen, sich eine politische Meinung bilden zu können. Correctiv hatte zudem fälschlicherweise behauptet, Herr Vosgerau habe dies auch noch gegenüber Correctiv bestätigt. Hier der Wortlaut des Textes:
„Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahl-geheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge WählerInnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten. Auf Correctiv-Fragen hin bestätigt er diesen Satz später.“
Tatsächlich hat Correctiv die Aussage Vosgeraus aus dem Zusammenhang gerissen.
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Vosgerau hat die Aussage nämlich in einem ganz anderen Kontext getroffen: Er erklärte, dass die Briefwahl bedenklich sein könne, wenn Personen, die sich zunächst einmal frei entschieden haben, wen sie wählen wollen, bei der Stimmabgabe der Briefwahl einem Druck Dritter ausgesetzt sehen. Als Beispiel hat Vosgerau eine (fiktive) türkischstämmige Mitbürgerin benannt, die sich entschieden hat, welche Partei sie wählen möchte, die dann aber bei der Briefwahl ihre Stimme in Anwesenheit Dritter abgibt, die Einfluss darauf nehmen könnten, an welcher Stelle das Kreuzchen gemacht wird.
Anders als von Correctiv verzerrt dargestellt, hat Vosgerau somit nicht etwa türkischstämmigen Mitbürgerinnen generell die Fähigkeit abgesprochen, die Partei ihrer Wahl auszuwählen. Er hat nur gesagt, dass es dazu kommen kann, dass die Ausübung der frei getroffenen Wahl beschränkt werden könne.
Correctiv hat durch die irreführende Darstellung den Eindruck erweckt, dass Vosgerau ganz generell türkischstämmige Jungwählerinnen dadurch herabwürdigen wolle, dass er ihnen jede Fähigkeit zur politischen Meinungsbildung abspricht, was erwiesenermaßen falsch ist.
Vosgerau hat in seiner Stellungnahme gegenüber Corrrectiv auch klargestellt, dass er türkischstämmigen Deutschen nicht etwa die Fähigkeit zur politischen Meinungsbildung abgesprochen hat, sondern das die Äußerung in einem gänzlich anderen Kontext gefallen ist. Hier die Stellungnahme Vosgeraus an Correctiv:
„Die Behauptung, ich hätte in einem Vortrag die "Briefwahl bei Jungwählern mit türkischer Herkunft problematisiert“, ist jedenfalls stark verzerrend. In dem Vortrag ging es über den sehr hohen Briefwähleranteil bei der Bundestagswahl 2021 und die verfassungsrechtlichen Probleme der (im Grundgesetz gar nicht vorgesehenen) Briefwahl, speziell im Lichte der drei hierzu ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wobei dessen letztes Urteil aus dem Jahr 2009 das wichtigste ist.
In diesem Zusammenhang habe ich – wohl eher am Rande und in einem Nebensatz – möglicherweise sinngemäß darauf hingewiesen, daß eine Jungwählerin türkischer Herkunft (hier lohnt sich einmal das „gendern“!), die zu Hause in der Küche unter Aufsicht ihres Vaters und mehrerer Brüder ihren Wahlzettel ankreuzt, dabei möglicherweise und in bestimmten Einzelfällen faktisch nicht denjenigen Freiheitsgrad genießt, den die Verfassung beim Wahlakt eigentlich voraussetzt.“

Der durch Correctiv erweckte Eindruck, Vosgerau habe türkischstämmigen Jungwählerinnen generell die Fähigkeit zur politischen Meinungsbildung abgesprochen und die Behauptung Correctivs, Vosgerau habe dies auch noch im Nachhinein bestätigt, sind also erwiesenermaßen falsch.
Das Landgericht Hamburg hat ein Verbot der Passage deshalb nicht ausgesprochen, weil es meint, dass der Leser nicht der Fehlvorstellung unterliegen könne, Vosgerau habe jungen Türkinnen die Fähigkeit zur Meinungsbildung absprechen wollen.
Auch hier möge sich der Leser einen eigenen Eindruck verschaffen und sich fragen, weshalb Correctiv die Stellungnahme Vosgeraus nicht annähernd vollständig abdruckte.
Herr Dr. Vosgerau prüft, ob er die teilweise Zurückverweisung in der nächsten Instanz angreift.

Dr. Carsten Brennecke:
„Unser Vorgehen war ein voller Erfolg: Wir freuen uns, dass wir Correctiv dazu zwingen konnten, den Kernvorwurf von den angeblichen Ausweisungsplänen selbst zu revidieren und ihnen obendrein eine glatte Falschbehauptung verbieten zu lassen. Soweit das Gericht meint, Correctiv dürfe Zitate unseres Mandanten massiv kürzen und so der Öffentlichkeit vorenthalten, halten wir dies allerdings für falsch. Jeder Leser möge sich aber selbst ein Bild machen, welche Vosgerau-Zitate Correctiv seinen Lesern unterschlägt und was der Grund hierfür sein könnte.“
Forwarded from ❗️Hej, news❗️
Lukaschenko: False-Flag-Aktion in Polen soll Dritten Weltkrieg auslösen

Bei einem Treffen mit Vertretern des staatlichen Sicherheitssystems in Minsk hat der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko gesagt, dass die Bedrohung durch einen globalen Krieg in der Welt zunehme. Es gebe immer mehr Krisenherde, einer davon sei die Westgrenze Weißrusslands, wo eine große Gruppe von NATO-Kräften konzentriert sei. Darüber hinaus erklärte der weißrussische Präsident, dass der Geheimdienst Pläne für Provokationen seitens der USA und Polens abgefangen habe, die einen Krieg in der Region auszulösen sollten“

https://x.com/augenaufmediena/status/1762230689301254627
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter glaubt nicht, dass der Kanzler falsch beraten wurde. Er wirft dem 65-jährigen Sozialdemokraten vielmehr "unterlassene Hilfeleistung" und eine bewusste Täuschung des Parlaments vor. "Das Lavieren mit längst widerlegten Pseudo-Argumenten bestätigt nur, dass Scholz mit voller Absicht der Ukraine diese effektive Waffe vorenthält. Er nimmt höhere Opfer in Kauf und stärkt somit wissentlich Russland. Bedrückend, dass er das Parlament also bewusst getäuscht hat." T-Online

Kommentar: man kann über Scholz sagen, was man möchte, aber in dieser Frage ist er die "Stimme der Vernunft", während praktisch das gesamte Politik- und Medienkartell einen längst verlorenen Krieg (weiter) eskalieren will. Herr Scholz, bleiben Sie standhaft.
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Widerwärtige #Taurus-Kriegspropaganda für Kinder vom ZDF. Der absolute Tiefpunkt der Kriegspropaganda zum Manipulation von Kindern. Die Blockparteien und relevante Teile der Altmedien wollen Deutschland in den dritten Weltkrieg treiben. ZDFLogo auf Instagram. Programmbeschwerden könnt ihr hier einreichen.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Abgehörte Bundeswehr-Beratung: Deutschland plant Zerstörung der Krim-Brücke (RT)
Die Aufzeichnung eines abgehörten Gesprächs von vier hohen Luftwaffenoffizieren, die Margarita Simonjan am Freitag veröffentlicht hat, birgt vielfachen Zündstoff. Deutschland ist offenbar tiefer in die ukrainische Kriegsführung und ukrainischen Terror involviert, als wir bislang wussten.

Kommentar: auf X sollen aufgrund einer Verbreitung dieses Leaks bereits mehrere Konten geschlossen worden sein. Begründung: nationale Sicherheit. Wenn das stimmt, dann arbeiten deutsche Militärs, genauso wie Medien und Politik, aktiv an einem heißen Krieg mit Russland. Könnt ihr ohne mich machen, ihr Geisteskranken Psychopathen.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Brisanter Audio-Mitschnitt: Taurus-Raketen für Angriff auf Krim-Brücke?
Russland will ein Bundeswehr-Gespräch abgehört haben, bei dem es um die Zerstörung der Krim-Brücke mit Taurus geht. Der Militärische Abschirmdienst ermittelt. Berliner Zeitung

Kommentar: ich habe bislang noch kein Dementi vernommen. Natürlich kann man so etwas mit KI fälschen, es spricht aber vieles dafür, dass der Mittschnitt echt ist. Wenn dem so ist, dann gehört insbesondere unser Verteidigungsminister sofort entlassen. Deutschland plant offenbar Angriffe auf die strategische Infrastruktur der größten Atommacht der Welt. Natürlich ist das Atomkriegsszenario auch gezielte Kriegspropaganda, aber d.h. nicht, dass es nicht dazu kommen kann. Deutschland möchte offenbar wissen, ob Russland nur blufft. Deutschland provoziert aktiv einen heißen Krieg mit Russland, zieht eure Schlüsse daraus.
Forwarded from Augen Auf Medien Analyse #FreeAssange (Jürgen Cツ 🎈Augen Auf MA 📣)
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br - März 2023
🇩🇪 Neue Station für unwillige Tuberkulose-Patienten in Kutzenberg

Nach den C19-Verweigerer-Lagern, die in Deutschland soweit ich weiß nicht zum Einsatz kamen, macht so ein Bericht misstrauisch, finde ich.
Tuberkulose "gilt" als eine hochansteckende Krankheit. Sie ist die Krankheit der Armen und wurde in Europa auch durch das Engagement Max Pettenkofers (1818-1901) "bezwungen", das u.a. zum Bau der Kanalisationen und Trinkwasserversorgungen in den Städten führte. OK, also scheinbar nur als Volkskrankheit bezwungen.

Nun steht sie auch in Verdacht, das ausgesuchte "Mittel" der Planung der nächsten Pandemie zu sein.

In dem Zusammenhang ist so ein Bericht gruselig. Wir erinnern uns an die C19 Tests, die scheinbar vor allem einen Zweck hatten: Positive Testergebnisse zu liefern. Und das man über den "Krankheit"-Analyse-Weg Menschen verschwinden lässt, ist schon die letzten Jahre nicht selten gewesen.

Video Quelle via https://teleg.eu/NextLevelBackup/9
Beim br habe ich das Video nicht mehr gefunden.
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