dieBasis funkt: Sachsen-Anhalt
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Basisdemokratische Partei Deutschland
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Der Landesverband Sachsen-Anhalt
feiert heute sein 1jähriges Bestehen!

🍄🐷🐞🍀🎀☀️🐬🌺🌻💐🌼

Danke an alle für eine wunderbare Zeit! Viel Spaß bei den wunderbaren Treffen und Erlebnissen in der Zukunft! ☀️
Forwarded from Sachsen-Anhalt.de
Die Landesregierung hat eine Änderung der Eindämmungsverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am Freitag in Kraft und gilt bis einschließlich 17. Dezember 2021.

Zu den Veränderungen:
Beschäftigte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Behinderteneinrichtungen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können, müssen sich künftig täglich vor Dienstantritt testen.

Schule
Im Schulgebäude muss u.a. auf den Gängen ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung (Stoffmaske) ist nicht mehr ausreichend. Während des Unterrichts kann der Mund-Nasen-Schutz abgesetzt werden.
Zudem wird die Testfrequenz erhöht, um Infektionsfälle frühzeitig zu identifizieren. Künftig muss an mindestens drei Tagen in der Woche vor Unterrichtsbeginn ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden.

Mindestabstand
Die Regelung zum Mindestabstand bleibt dem Grunde nach gleich. Im Freien darf der Mindestabstand jedoch nunmehr unterschritten werden, wenn ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Diese Regelung trägt den unterschiedlichen Infektionsrisiken Rechnung und kann den Besuch von Fußballspielen auch bei größerer Auslastung ermöglichen. Darüber hinaus gilt bei Veranstaltungen in Innenräumen weiterhin, dass Abstände einzuhalten sind und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Diese Regelungen entfallen, wenn die 2G-Option angewendet wird, d.h. nur Geimpften und Genesenen Einlass gewährt wird.
Zudem entfällt die grundsätzliche Untersagung von Volksfesten. Hintergrund ist der Wegfall der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und die angekündigte Änderung von § 28a IfSG.

Weihnachtsmärkte
Weihnachtsmärkte dürfen weiterhin für den Publikumsverkehr öffnen. Überall dort, wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine 3-G- oder 2-G-Regelung sieht die Verordnung für Weihnachtsmärkte nicht vor.


Die Pressemitteilung zur Verordnung: https://lsaurl.de/TL2i
Zentrale Corona-Plattform: www.coronavirus.sachsen-anhalt.de
Die Verordnung ist ab Donnerstag auf der Corona-Plattform abrufbar.

Bitte, bleiben sie gesund!
Ihr Team Sachsen-Anhalt .de
Am Dienstag den 30.11. kommt Hans-Christian Prestien, Familienrichter a.D. und seine Frau, Lehrerin, nach Stendal in die Frommhagenstrasse 8a.

Er wird uns vom „Anwalt des Kindes“ erzählen und praktische Möglichkeiten in dieser für unsere Kinder so schweren Zeit darstellen.

Es ist geplant, dass Fragen gestellt werden können, jedoch wollen wir möglichst viele Informationen in ca. 3 Stunden an möglichst viele Menschen verteilen können.

30.November 2021, 17 Uhr, Frommhagenstrasse 8a, Stendal

Bitte bei Fragen bei @alkje melden.
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Thomas Sarnes war Chefarzt der Chirurgie der Oberhavelkliniken und ist jetzt im Ruhestand.

Er würde uns gerne helfen, „doch das kann ich nicht“. Dafür findet er klare Worte.

Er postet dieses 20-minütige Video mit den Worten:

„Vater, vergib mir. Du hattest recht.“

t.me/Rosenbusch
📢 Habe die Ehre
Ruhe in Frieden - Karl Hilz -  
 
Der bayrische Sturschädel hat uns verlassen. Er hat sein ganzes Leben lang für Freiheit und Gerechtigkeit gekämpft und jetzt den Kampf beendet.

Jetzt müssen wir seine Arbeit ohne ihn fortsetzen. Karl ist am Freitag, den 19.11.2021, verstorben. Seine langjährigen gesundheitlichen Beschwerden, auf die er während der vergangenen 18 Monate im Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen keinerlei Rücksicht nahm, haben dazu geführt, dass er völlig erschöpft war. Bereits auf dem Weg der Besserung ist er über Nacht eingeschlafen und nicht mehr aufgewacht. Für Karl hat der Kampf friedlich geendet.

👉ganzer Nachruf
https://echte-polizisten.de/in-frieden-karl/

In seinem Stolz hat Karl zeit seines Lebens um keine Schenkungen gebeten. Doch der steinige Weg hinterlässt Rechtsanwaltskosten in Höhe von über 35.000 EUR.
Schenkungen könnt ihr auf folgendes Konto einreichen:

Empfänger: Karl Hilz
IBAN: DE36 7009 0500 0000 7721 94
Verwendungszweck: Schenkung Karl
DIE SOZIALE DREIGLIEDERUNG ALS SCHLÜSSEL ZUR ÜBERWINDUNG DES EINHEITSSTAATES * Wie Freiheit im Geistesleben, Gleichheit im Rechtsleben und Brüderlichkeit (!) im Wirtschaftsleben sich im gesellschaftlichen Ganzen auswirken und zur Gesundung des Sozialen Organismus führen können * Vortrag und Gespräch mit Gryf Bailer * Für "Fortgeschrittene" ebenso geeignet wie für Menschen, die vom Dreigliederungsgedanken noch nichts gehört haben. Einzige Voraussetzung ist unvoreingenommene Aufgeschlossenheit neuen Gedanken gegenüber. * Es sind ebenso Basis-Mitglieder wie auch Nicht-Mitglieder angesprochen. Der Vortrag gibt jedoch auch und gerade Handlungshinweise bezüglich der 4 Säulen derBasis, ob als Partei, oder als Bewegung. Wir betrachten das Wesen des Geldes, überlegen Möglichkeiten des alternativen, lokalen Wirtschaftens u.v.m. * Wann und wo: Mittwoch, 24. November, 18:00 39443 Brumby, Alte Calbesche Straße 18 Freiraum Mensch, kleine Galerie * Die Veranstaltung ist kostenfrei, es gibt aber die Möglichkeit, zu spenden. Weiter entfernt wohnende Teilnehmer können auch im "Freiraum" übernachten. Seid gegrüßt, Freunde der Selbstbestimmung. Gryf Bailer
Forwarded from Sachsen-Anhalt.de
Die Landesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen und das Gesundheitssystem vor weiterer Überlastung zu schützen. Das 2-G-Zugangsmodell wird für Innenräume weitgehend verpflichtend, für Weihnachtsmärkte gilt ein 3-G-Zugangsmodell. Die 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll am morgigen Mittwoch in Kraft treten und gilt bis vorerst zum 15. Dezember.

Zu den Eindämmungsmaßnahmen gehören:

Verpflichtendes 2-G-Zugangsmodell:
Gilt in geschlossenen Räumen u.a. für Veranstaltungen ab 50 Personen, Innengastronomie, organisierten Sportbetrieb mit Ausnahme von Berufssportlern, Kultureinrichtungen, Volksfeste, Beherbergungen mit Ausnahme von Beherbergungen aus beruflichen Gründen sowie Reisebusreisen.

Bei Durchführung der 2-G-Modelle sind Hygienemaßnahmen - wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder die Abstandsregelungen - weiterhin einzuhalten.

2-G-Plus-Zugangsmodell:
Zugang zu Diskotheken und Clubs erhalten künftig nur Geimpfte und Genesene, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen können. Vom Tragen einer Maske, von Abstandsregelungen sowie Kapazitätsbegrenzungen kann dann abgewichen werden.

Ausweitung des 3-G-Zugangsmodells auf Jahr-, Spezial- und Weihnachtsmärkte, körpernahe Dienstleistungen und den öffentlichen Personennahverkehr
Für den Besuch von Weihnachtsmärkten, Messen und Ausstellungen sowie bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gilt künftig die 3-G-Zugangsregelung (Geimpfte, Genesene oder Getestete).
Auch bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen von Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage- und Fußpflegepraxen, Piercing- und Tattoo-Studios sowie von medizinisch notwendigen Behandlungen durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Medizinische Fußpfleger (Podologen) kommt die 3-G-Zugangsregelung zur Anwendung.

Schulbetrieb
Die Präsenzpflicht an Schulen wird aufgehoben. Die Weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt werden vorgezogen. Letzter Schultag in Sachsen-Anhalt ist der 17. Dezember 2021.

Die Landkreise und kreisfreien Städte werden durch die Eindämmungsverordnung ermächtigt, weitergehende Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie zu erlassen.

Die Pressemitteilung: https://lsaurl.de/upKw
Die Pressemitteilung zu den Schulen: https://lsaurl.de/Ypez
Zentrale Corona-Plattform: www.coronavirus.sachsen-anhalt.de

Bitte, bleiben Sie gesund!
Ihr Team Sachsen-Anhalt .de
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