Forwarded from Harry
Diesen Text habe ich gern für euch, ihr lieben Menschen, geschrieben. Würde mich sehr glücklich machen wenn ihr ihn in das richtige musikalische Gewand hüllt.
Forwarded from Markus Lowien Official ️️️ (M@®ku$ £owi€n)
Liebe Leser...
https://report24.news/ungarn-linke-und-eu-mitglieder-protestieren-gegen-neues-kinderschutzgesetz/
https://report24.news/ungarn-linke-und-eu-mitglieder-protestieren-gegen-neues-kinderschutzgesetz/
Report24
Ungarn: Linke und EU-Mitglieder protestieren gegen neues Kinderschutzgesetz
Sexualstraftaten an Minderjährigen werden in Ungarn nun deutlich härter bestraft. Und: Die Bewerbung von LGBT-Inhalten vor Kindern wird verboten.
Diplomateninterviews
Voice message
Militärregierung – Deutschland Kontrollgebiet des 0bersten BefehlshabersGesetz Nr. 52Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen Artikel l — Arten von Vermögen1. Vermögen, das direkt oder indirekt, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter der Kontrolle der folgenden Personen steht, unterliegt hinsichtlich Besitz und Eigentumsrecht der Beschlagnahme sowie der Weisung, Verwaltung und Aufsicht oder sonstigen Kontrolle der Militärregierung:
https://reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf
https://reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf
d.h. nicht, dass dies unsere Linie ist, aber es zeigt, dass nur ein Personenkult auch dort stattfindet
und warum wir immer wieder auf den DEFINITIONEN in Behördenschreiben rumreiten:
Schaut mal:
Artikel VII — Begriffsbestimmungen9. Für die Zwecke dieses Gesetzes gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:a) „Personen“ bedeutet jede natürliche Person, jede Ge-samthandsgemeinschaft und jede juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die gesetzlich fähig ist, Vermögen oder Vermögensrechte zu erwerben, zu benutzen, in Kontrolle zu nehmen oder darüber zu verfügen.
b) „Geschäftliches Unternehmen“ bedeutet jede Einzelperson, Offene Handelsgesellschaft, Vereinigung, Körperschaft oder sonstige Organisation, die ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Geschäft betreiben oder öffentliche Wohlfahrtstätigkeit ausüben.
c) „Vermögen“ bedeutet jedes bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie alle gesetzlichen und auf Recht und Billigkeit beruhenden und wirtschaftlichen Eigentumsrechte und Interessen oder gegenwärtige oder zukünftige Ansprüche auf Ueberlassung von Vermögen und schließt insbesondere die folgenden Gegenstände ein, ohne daß diese Aufzählung erschöpfend ist: Grund und Boden, Gebäude, Geld, Aktien, Wertpapiere, Patentrechte, Gebrauchs- oder Lizenzrechte, sonstige Eigentumsurkunden, Schuldverschreibungen, Bankguthaben, Ansprüche, Verbindlichkeiten, andere Schuldurkunden, Kunst- und Kulturgegenstände.
d) Ein „Staatsangehöriger“ eines Staates oder einer Regierung bedeutet, ein Untertan oder Staatsbürger sowie eine Personengesellschaft, Handelsgesellschaft, eine Körperschaft oder sonstige juristische Person, die auf Grund der Gesetze eines derartigen Staates oder einer derartigen Regierung besteht oder in dem Gebiet eines derartigen Staates oder einer derartigen Regierung eine Hauptniederlassung hat.e) „Deutschland“ bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat
Schaut mal:
Artikel VII — Begriffsbestimmungen9. Für die Zwecke dieses Gesetzes gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:a) „Personen“ bedeutet jede natürliche Person, jede Ge-samthandsgemeinschaft und jede juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die gesetzlich fähig ist, Vermögen oder Vermögensrechte zu erwerben, zu benutzen, in Kontrolle zu nehmen oder darüber zu verfügen.
b) „Geschäftliches Unternehmen“ bedeutet jede Einzelperson, Offene Handelsgesellschaft, Vereinigung, Körperschaft oder sonstige Organisation, die ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Geschäft betreiben oder öffentliche Wohlfahrtstätigkeit ausüben.
c) „Vermögen“ bedeutet jedes bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie alle gesetzlichen und auf Recht und Billigkeit beruhenden und wirtschaftlichen Eigentumsrechte und Interessen oder gegenwärtige oder zukünftige Ansprüche auf Ueberlassung von Vermögen und schließt insbesondere die folgenden Gegenstände ein, ohne daß diese Aufzählung erschöpfend ist: Grund und Boden, Gebäude, Geld, Aktien, Wertpapiere, Patentrechte, Gebrauchs- oder Lizenzrechte, sonstige Eigentumsurkunden, Schuldverschreibungen, Bankguthaben, Ansprüche, Verbindlichkeiten, andere Schuldurkunden, Kunst- und Kulturgegenstände.
d) Ein „Staatsangehöriger“ eines Staates oder einer Regierung bedeutet, ein Untertan oder Staatsbürger sowie eine Personengesellschaft, Handelsgesellschaft, eine Körperschaft oder sonstige juristische Person, die auf Grund der Gesetze eines derartigen Staates oder einer derartigen Regierung besteht oder in dem Gebiet eines derartigen Staates oder einer derartigen Regierung eine Hauptniederlassung hat.e) „Deutschland“ bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat