Heinz Raschein
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Juristischer Beistand
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DER FUCHS AM KRÖTENTEICH - Cabaret-Abend mit MARCO CAIMI in Landquart am 6. Mai 2023

Liebe Leute, diese Veranstaltung lege ich Euch ans Herz! Besorgt Euch Eintrittskarten bei [email protected] und kommt mit mir, Marcos Geistreichtum auf der Bühne zu erleben. Ich freue mich darauf, viele liebe alte Bekannte zu treffen!

https://coronainfoschweiz.com/event/marco-caimi-comedy-megaschwiizer-der-fuchs-am-kroetenteich-06-05-2023/
NATIONALRAT RINO BÜCHEL (SVP SG) BEI PHILIPP GUT: „Die Impfung (richtig wäre ‚Injektion‘) ist tot.“ Die Einsicht kommt etwas spät, aber immerhin besser als nie.

https://hoch2.tv/sendung/230413-polit-talk/
Forwarded from : Sutter : Urs
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Forwarded from : Sutter : Urs
Wegen Unstimmigkeiten zwischen der UBS und RASCHEIN, HEINZ wurde seitens der UBS die Hypothek auf Heinz Eigenheim gekündigt. Zur Überprüfung der Gläubigerrechte hätten entweder die UBS oder das «angebliche» Betreibungsamt das Vorliegen der Original-Gläubigerschuldscheine bestätigen müssen.
Beide taten dies nicht!!

Um die bevorstehende Zwangsversteigerung noch abwenden zu können, ruft der Verein Zamähäbä kurzfristig (bis Mitte Mai 2023) zur finanziellen Unterstützung auf. Mit einem Gesamtbetrag von ca.
SFr. 120'000.00 kann Zämähäbä die Schuldbriefforderung tilgen.

Gem. Art. 853 ZGB müssen die Schuldbriefe nach erfolgter Tilgung unmittelbar an den Verein Zämähäbä herausgegeben werden. Die Gläubiger erhalten im Nachgang bei vorab angekündigtem Wunsch nach Grundpfandsicherung entsprechende Anteile am Schuldbrief.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Bitte teilen & hier unterstützen:

https://zaemaehaebae.ch/raschein-heinz/
Mit Fr. 10.— pro Abonnent erreichen wir das Ziel!

Verein Zämähäbä
Linthstrasse 42
8856 Tuggen

CH70 0680 7710 0872 5140 9

BIC: RBABCH22807
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Aufruf zur Notfallunterstützung von Heinz Raschein.
Fragen und Unklarheiten werden im Gespräch mit Heinz und Urs besprochen.
Herzlichen Dank für eure Hilfe.
Ob im Teilen, verbreiten oder selbst spenden.

https://zaemaehaebae.ch/
@heinzraschein
Im Link zu youtube, den ich aufgrund eines Wunsches hinzugefügt hatte, hat sich ein fehlerhafter Hinweis von youtube auf eine völlig andere und mir unbekannte Veranstaltung eingeschlichen. Ich habe diesen Eintrag deshalb gelöscht. Danke für Eure enorme Hilfe!
Youtube-Link berichtigt
GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG - Die Richter des OG Bern sind völlig verblödet, wie ein Grossteil des Volkes, das zweimal einem völlig unsinnigen Covid-Gesetz zugestimmt hat. Zitat: „Willkür im Sinne von Art. 9 der Bundesverfassung (BV; SR 101) in der Beweiswürdigung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts vor, wenn die vorinstanzliche Beweiswürdigung schlechterdings unhaltbar ist, d.h. wenn die Behörde in ihrem Entscheid von Tatsachen ausgeht, die mit der tatsächlichen Situation in klarem Widerspruch stehen oder auf einem offenkundigen Fehler beruhen.“ - Richtig wäre: „Wenn die Behörde von Annahmen (nicht von „Tatsachen“, da sie ja mit der tatsächlichen Situation in Widerspruch stehen) ausgeht, …“

Die vollständige Ausfertigung des „Urteils“ folgt ….
2023-04-30. - Urteil Obergericht Kanton Bern 10.08.22 Kopie.pdf
193.5 KB
Rückzug auf formelle Argumente, um zu den materiellen Fragen nicht Stellung nehmen zu müssen.
KRIEG IN DER OSTUKRAINE: AUGENZEUGEN UNERWÜNSCHT
2016 habe ich an der Friedensfahrt nach Moskau von Rainer Rothfuss teilgenommen. Mein damaliger Fahrbegleiter, der einer meiner besten Freunde bis heute geblieben ist, hat mich gebeten, an dieser Stelle auf das nachfolgende Interview hinzuweisen. Diesen Gefallen erweise ich ihm aufgrund unserer Verbundenheit sehr gern und empfehle es der interessierten Leserschaft lebhaft.

https://youtu.be/ZvcmP9m8fMw
GUIDO BRUNNER: ZEITDOKUMENTE EINER FAKE-PANDEMIE, 271 Seiten, ISBN 978-3-7448-1784-4, 1. Auflage, BoD - Books on Demand, Norderstedt

Die im folgenden Link zu findende Buchbesprechung ist von mir, abgestimmt mit meinen lieben Kollegen Dr.iur. Gerald Brei und Philipp Kruse.

https://weiser-weg.ch/buchreihe-zeitdokumente-einer-fake-pandemie/
KURZKOMMENTAR ZU DEN JÜNGSTEN PROZESSERFOLGEN VON KOLLEGE ROLF REMPFLER - Dani Stricker als Journalist und Kostenregelung

Prozesserfolge
An: Rempfler Rolf <[email protected]> Kopie: Dani Stricker
Lieber Rolf

Du hast mir schon über Deine EMRK-Prozesssiege berichtet, und endlich gratuliere ich Dir von Herzen und mit Bewunderung dazu. Nun hast Du an der Seite von Dani Stricker einen weiteren bedeutenden Erfolg errungen, zu dem ich Dich ebenfalls begeistert beglückwünsche.

Die Pose des urteilenden Richters macht mich krank. Er stellt sich auf den Standpunkt, er an Deiner Stelle hätte ja von Anfang an die für ihn persönlich wichtigen Punkte erkannt und alles andere weggelassen. Aber gerade weil er sich dies selbst gar nicht zutraut, hat er sich vor dem anwaltlichen Unternehnerrisiko in die geschützte Werkstatt eines Richterdaseins ohne Haftungsrisiko geflüchtet. Dabei waren es möglicherweise gerade Deine Hinweise auf die EMRK-Rechtsprechung, die ihn zur Vernunft kommen liessen. Dani hätte das Argument der journalistischen Tätigkeit bereits dem Statthalter vorbringen müssen; NEIN - er hatte es gegenüber der Polizei vorgebracht, das genügt vollauf! An der Polizei wäre es gewesen, den Statthalter darauf aufmerksam zu machen. - Die entsprechende Kostenregelung finde ich vor diesem Hintergrund skandalös.

Ich hoffe wirklich von ganzem Herzen, dass ich Dich weiterhin als Anwalt empfehlen darf.

Ganz liebe Grüsse
Heinz Raschein
[email protected]
Forwarded from zämähäbä 🇨🇭
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Heinz Raschein und Zämähäbä sagen ganz ❤️-lich DANKE
Von RA Rolf Rempfler, MASKENPFLICHT AN SG.-SCHULE, GUTHEISSUNG DES REKURSES GEGEN GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG (Leider nur Zuständigkeitserwägungen)

Lieber Heinz, herzlichen Dank, auch für Deinen Input zur bevorstehenden Kostenbeschwerde! (Dani Stricker)
 
Bei dieser Gelegenheit noch eine gute Nachricht:
Im Maskenfall Deiner Klienten, den Eheleuten G. (Sohn in Sekundarschule flade in St. Gallen), haben wir nach Ausschöpfung des verwaltungsinternen Instanzenzuges (zwei Rekurse) vor der ersten verwaltungsunabhängigen Instanz, dem Verwaltungsgericht, gewonnen, siehe im Anhang das anonymisierte Urteil, wie ich es einem Journalisten gemailt hatte, damit er darüber berichten konnte. Dass der Regierungsrat Beschwerde an das Bundesgericht eingereicht hat, ist höchst unwahrscheinlich. Im Verlaufe der nächsten Tage werden wir es wissen.
 
In einem beim Verwaltungsgericht noch hängigen Maskenfall (Frau Z., auch von Dir) geht es um die gleichen Weisungen zur Maskentragpflicht, hier aber nicht für Sekundarschüler wie bei G’s, sondern für Primarschüler: Konsequenterweise werden auch diese Weisungen als nichtig qualifiziert werden, so dass auch diese Mutter ihre Busse nicht wird bezahlen müssen! Leider dürften bis dann wohl kaum noch Bussenverfahren hängig sein, sodass wohl kaum noch Eltern vom bevorstehenden Urteil werden profitieren können.
 
Natürlich bin ich Dir unverändert dankbar, wenn Du mich weiterhin empfiehlst!
 
Herzliche Grüsse und beste Wünsche aus St. Gallen!
Rolf
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