Heinz Raschein
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Juristischer Beistand
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2023-06-16. - Beschwerde an BGer.pdf
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BESCHWERDE ANS BUNDESGERICHT GEGEN GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG IN DER BERNER ALTSTADT

Rémy Stettler hat sich entschlossen, seine 100-Franken-Busse bis ans Bundesgericht weiterzuziehen. Er ist überzeugt, seinen Rechtsstandpunkt vor Bundesgericht gültig und überzeugend vorgetragen zu haben. Angesichts der Kosten für zwei Vorinstanzen und der unbedingt zu erwartenden Gerichtskostenforderungen des Bundesgerichtes ist er dankbar für Unterstützungen auf sein hier angegebenes Konto: CH3800790042611976365 . Für Spender, die seine Adresse für eine Zuwendung an ihn brauchen: Bachteleweg 22, 3303 Jegenstorf.
ÜBERBEWERTUNG DER VIROLOGIE IM WISSENSCHAFTLICHEN DISKURS - UND ERSATZ EINER SIMPLEN BEWEISLAST DURCH COMPUTER-MODELLIERUNG

Im nachfolgenden Link zeigt der renommierte Journalist F. William Engdahl kompakt die schaurigen Hintergründe zum Impfmythos auf.
Diesen Artikel sollten meines Erachtens zuerst alle werdende Mütter als Pflichtlektüre erhalten und der Inhalt sollte endlich zum Allgemeinwissen werden:
Toxikologie gegen Virologie: Das Rockefeller-Institut und der kriminelle Polio-Betrug – F. William Engdahl | Axel B.C. Krauss (axelkra.us)
Zum 1. August gibt es nichts zu feiern, denn die Schweiz befindet sich im RECHTSBANKROTT.

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Der Spendeneingang für Rémy Stettler (Eintrag vom 22. Juni) auf CH3800790042611976365 (Wohnort Bachteleweg 22, 3303 Jegenstorf) ist leider etwas spärlich. Er führt aber einen für uns wichtigen Prozess über die Maskentragepflicht am Bundesgericht und hat den Kostenvorschuss aus eigenen Mitteln geleistet. Ich rufe daher nochmals dazu auf, ihn auf diesem Weg finanziell zu unterstützen. Jede Spende ist willkommen!
Zurück aus den Ferien! Rémy Stettler meldet mir mit Begeisterung, dass seine Kosten gedeckt sind. Er ist sehr dankbar um die Mithilfe für sein Vorhaben. Der gegen ihn erhobene Vorwurf wird von Tag zu Tag absurder. Er führt daher wirklich ein vielsagendes Verfahren. Danke Euch allen!
Rémy Stettler hat ein Dokument bekommen, welches das Bundesgericht als „Urteil“ bezeichnet. Im Grossen und Ganzen ist es zwar eine wertlose Anhäufung von Phrasen, aber es enthält eine äusserst aufschlussreiche Passage unter Ziff. 4.1 auf S. 3: Das Vorbringen, die Covid-VO sei nicht anwenbar zu erklären, komme einer abstrakten Normenkontrolle gleich und sei daher unzulässig. Der Unterschied zwischen einer abstrakten und einer konkreten Normenkontrolle besteht darin, dass erstere gegen die Verordnung als solche und zweitere im Fall ihres speziellen Anwendungsfalles erfolgen muss. Die erste Möglichkeit hat man dem Volk mit Art. 189 der 1999 revidierten Bundesverfassung abgeschnitten, das gehörte mit zum grossen Plan. Die zweite Möglichkeit aber, die der konkreten Normenkontrolle blieb dabei ausdrücklich bestehen, das wurde dem Volk bei der Abstimmung sogar mit aller Deutlichkeit so mitgeteilt. Wenn nun Rémy beschuldigt wird, in der Berner Altstadt im Freien keine Gesichtsverhüllung akzeptiert zu haben, so ist überhaupt kein konkreterer Fall denkbar, in dem man die noch zulässig gebliebene Normenkontrolle vor Gericht einfordern könnte.

Diese Fehlleistung des BGer kann ich mir nur so erklären, dass dort nur noch die von der Bologna-Studienreform geschädigten Schnellbleiche-Juristinnen (unterschrieben hat eine „Präsidentin“) sitzen, die vom Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Normenkontrolle einfach keine Ahnung mehr haben, weil diese bundesstaatsrechlich elementare Unterscheidung nicht mehr gelehrt wird und die Studentinnen zu faul sind, sich selbst kundig zu machen.

„Zeitgesetze“ können im übrigen nur befristete Erlasse sein, das ist ein Gebot des Wortlautes, der keine anderen Interpretationen zulässt. Aber das BGer stützt sich auf einen unbefristeten Erlass.

Schliesslich ist das Urteil nichtig, weil eine als solche erkennbare Unterschrift der „Präsidentin“ fehlt. Rémy wird es trotzdem als vollstreckbar befolgen müssen, weil meines Wissens kaum ein Betreibungsamt die gesetzlichen Anforderungen an Unterschriften einhält.
2023-10-06. - Schr. an Uni Lausanne, "FORS".pdf
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Es gibt eine Umfrage der Uni Lausanne über derzeitige politische Befindlichkeiten in der Schweiz. Ich habe am ersten Teil teilgenommen und zur Aufforderung zu einem zweiten Teil folgendes geschrieben:
2023-10-11. Kontoverbindung.pdf
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Rémy Stettler hat einen Spendenüberschuss von 310.—. Anita Biondi ist bis zur zweiten Instanz gegangen und hat jetzt Kosten von 3480.—. Ich rufe dazu auf, auch Anita zu unterstützen. Remy spendet seinen Überschuss an sie, wenn kein Spender oder Spenderin sich dagegen äussert bis Ende Monat. Ihr Sammelkonto hat sie wie oben stehend mitgeteilt:
2023-10-14. - Re_ Wahlen.pdf
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ANFRAGE ZUM WAHLVERHALTEN
VORTRAG VON MARKUS KRALL IN EBNAT-KAPPEL, Sa 4. November 2023, FÜR KURZENTSCHLOSSENE
2023-11-01. - Krall-Vortrag Ebnat-Kappel01112023.pdf
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Ich habe wegen einer Terminkollision zwei bereits bezahlte Plätze zu verschenken, Meldung an [email protected]
So leid es mir tut, aber die Karten sind bereits vergeben. Lieben Dank für Euer Interesse!
FREISPRUCH VOM VORWURF, DAS ANWALTSMONOPOL ZH VERLETZT ZU HABEN
2023-11-14. - BezGer ZH btr. Anwaltsmonopol.pdf
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Der Vorwurf geht auf den 4. Januar 2021 zurück, als ich eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Massnahmegerichtes eingereicht hatte, weil der damalige Pflichtverteidiger Roland Kokotek sich strikt darob geweigert hatte und die Gerichtsinstanzen ZH sich weigerten, einen neuen amtlichen Verteidiger zu bestellen.
(Nahezu) alle Interwievs/Auftritte auf meiner Netz-Seite: https://heinz-raschein.ch/interviews Vielen herzlichen Dank, Claudio Beeler, einer unserer beherzesten Mitstreiter!
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