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na da kann ich ja die ganze Nacht Spazieren gehen huraaaaaaaaaaaaaaaaaaaa na wist ihr noch in euerer Kindheit Nachts durch den Wald mit Taschenlampen und 'Lampion ach war das schön
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Die Gedanken sind frei Worte eines Musiker^s Quelle: S.Wi.
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QUER auf Eins & Aperio Media präsentieren Ihnen den in Kooperation erzeugten, zeitgeschichtlichen Dokumentationsfilm "Die Pandemie - Der Film", in welchem vorwiegend Menschen aus der Bevölkerung zu Wort kommen und ihre Pandemieerfahrungen, Sorgen und Gedanken zum aktuellen Zeitgeist formulieren. Die komplette Dokumentation in Spielfilmlänge läuft als Premiere am 15.12.2021 um 20.00 Uhr auf Aperio Media. QUER auf Eins und Aperio Media bedanken sich recht herzlich bei allen Menschen, die sich bereiterklärt haben an dieser Produktion mitzuwirken und zu diesem Zweck Gesicht zu zeigen und zur ihrer Meinung zu stehen. Wir wissen, dass das in der aktuellen Situation nicht immer einfach, aber umso wichtiger ist. Besten Dank an alle Beteiligten!
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Gastronomie, Hotels, Freizeit, Kultur, ÖPNV

Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs, Diskotheken, Bars, Fitnesscenter, Bäder und Lifte bleiben weiter dicht, Weihnachtsmärkte und Bergparaden sind verboten. Hotels dürfen nicht nur für Geschäftsreisende, sondern auch für Übernachtungen im Zusammenhang mit Familienbesuchen öffnen. Teamsport ist nur bis 16 erlaubt. Im ÖPNV gilt weiter FFP-2-Maskenpflicht.

Bereits angekündigt: Bei einer Inzidenz über 1500 an drei Tagen in Folge muss die Gastronomie am nächsten, also am vierten Tag schließen. Entenbraten oder Pizza bestellen und abholen oder liefern lassen - kein Problem. Bei Beerdigungen gilt 3G.Demos, Versammlungen

An den bislang geltenden Regelungen ändert sich nichts. Also: Marschieren bleibt verboten, ebenso wie alle Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern. u.s.w.
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Forwarded from Freie Sachsen
Eilmeldung! Schwerer Fehler in neuer Coronaverordnung – Köpping macht Straßenprotest heute den Weg frei! Keine Sanktionsmöglichkeit bei Versammlungen!

Das ist ein Paukenschlag, der Polizei und Landesregierung vor ein riesiges Problem stellt: Bei der Änderungssatzung der Corona-Notverordnung ist ein schwerer Fehler passiert, ein Satz wurde „vergessen“ – jener Satz, der die Teilnahme an Versammlungen die nicht ortsfest sind oder an denen mehr als zehn Personen teilnehmen, als Ordnungswidrigkeit deklariert und mit einer Geldbuße belegt.

Damit gibt es für die Polizei jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich nicht um eine Versammlung, dann darf die Polizei nicht eingreifen (das gilt insbesondere dann, wenn die Personen „locker“ laufen, Mindestabstände einhalten und keinen Versammlungscharakter haben, also etwa auf das Mitführen von Fahnen, Bannern usw. verzichten). Oder aber, es ist ein Aufzug – als solcher stufte die Polizei in den letzten Wochen nahezu alle Proteste ein und ging zum Teil brutal dagegen vor, dann ist dieser zwar theoretisch formal durch die Coronaverordnung untersagt, es gibt aber durch den groben Patzer in der neuen Verordnung keine Sanktionsmöglichkeit. Und ohne Sanktionsmöglichkeit dürfen Bürger natürlich auch nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten festgehalten werden.

Doch jetzt im Detail:

In der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 heißt es unter § 22 Abs. 2 Satz 1d, dass ordnungswidrig handelt, wer „entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 an einer Versammlung teilnimmt, die nicht ortsfest ist oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (§ 7 regelt die Beschränkungen für Versammlungen). Die Verordnung ist hier einsehbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-11475

Am gestrigen Sonntag hat Gesundheitsministerin Petra Köpping eine neue Verordnung erlassen, die den sperrigen Titel „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung“ trägt und ab dem heutigen 13. Dezember gilt. Siehe hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-12.pdf

Darin heißt es unter Punkt 18: „§ 22 Absatz 22 wird wie folgt gefasst“, nachfolgend wird aufgeführt, was zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll. „wie folgt gefasst“ heißt nicht „ergänzt“, sondern so neu gefasst, wie es nachfolgend aufgeführt ist. In dieser Neufassung fehlt der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d, es steht lediglich der vorher bereits als § 22 Abs. 2 Satz 1c aufgeführte Satz „ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 eine Versammlung veranstaltet, die nicht ortsfest oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (Satzbaufehler im Original) in der Verordnung, wonach die Organisation eines Aufzuges für den Leiter / Organisator eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nicht aber für die Teilnehmer, um diese zu sanktionieren, war der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d vorgesehen. Der fehlt aber in der Neufassung völlig. Damit ist die Teilnahme an einem Aufzug / einer Demonstration keine vollziehbare Ordnungswidrigkeit mehr. Und jede Festsetzung (mit Ausnahme des Leiters) von Teilnehmern zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtswidrig!

Damit darf es heute keine Festsetzungen von Teilnehmern geben und erst recht keine Einleitung von OWi-Verfahren!

Wie es genau zu dem Fehler in der Verordnung der Landesregierung kommen konnte, ist unklar, vielleicht hat der sächsische Bürgerprotest mittlerweile auch in der Staatskanzlei stille Unterstützer, die Sabotage betreiben. Natürlich werden Kretschmer, Wöller, Köpping und Co jetzt wie aufgescheucht durch ihre Ministerien rennen – die Verordnung kann aber frühesten zum Folgetag angepasst bekanntgegeben werden. Für heute heißt es: Der Bürgerprotest hat mit Versammlungen (!) freie Bahn!

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Forwarded from Freie Sachsen
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EILMELDUNG: Aufzüge in Sachsen NICHT mehr verboten! Fehler oder Sabotage in neuer Verordnung der Landesregierung - Köpping macht dem Bürgerprotest die Straße frei!

Schaut euch das Video an - es gibt keine rechtliche Grundlage, um heute den Bürgerprotest zu stoppen. Mehr dazu in Kürze!

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