Philipp Kruse, Rechtsanwalt
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Zur Maskenbeschwerde Kanton Aargau vom 29.09.2021
Habe gestern Nachmittag auf Initiative des Lehrernetzwerkes Schweiz und im Auftrag von 15 Eltern für 15 Kinder eine Beschwerde am Verwaltungsgericht Aargau eingereicht.
Anfechtungsobjekt: Regierungsratsbeschluss Kanton AG vom 30. August 2021 betreffend unbefristete (Wieder-)Einführung der Maskenpflicht ab 5. Primarklasse per 1. Sept. 2021.
Auf 104 Seiten (untermauert mit zahlreichen Studien, wissenschaftlichen Artikeln und statistischen Auswertungen; 74 Beilagen) habe ich alle wesentlichen Tatsachen nachvollziehbar dargelegt und jeweils mehrfach belegt:
Kinder sind durch Covid-19 nachweislich weniger betroffen als durch die bisher bekannten Erkrankungen der Atemwege. Sogar Pädiatrie Schweiz hat zwischenzeitlich auf ihrer Homepage am 20.09.2021 klargestellt, dass Kinder keine Treiber der Epidemie sind. Deshalb lassen sich keine Massnahmen rechtfertigen, welche in die physische und psychische Unversehrtheit der Kinder eingreifen. Schon gar nicht, wenn das Ziel gemäss Regierungsrat (Kt. AG) darin besteht, die Spitalinfrastruktur zu schützen. Im Übrigen habe ich dargelegt, warum für die erneute Anordnung einer dauerhaften Maskenpflicht für gesunde Schulkinder in der Schweiz weder eine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht, noch ein (gemessen am öffentlichen Interesse von Kindesschutz und ungestörter Grundschulausbildung) überwiegendes öffentliches Interesse. Und dass zudem kein einziges Element der Verhältnismässigkeit erfüllt ist.
Es ist ein trauriges Kapitel der Corona-Politik und -Berichterstattung, dass zur Wahrung der grundlegendsten Rechte der verfassungsrechtlich am meisten geschützten Personengruppe – der Kinder – ein so exorbitant grosser Aufwand betrieben werden muss. Der verfassungsrechtliche Schutz des Kindeswohls gebietet es aber, die Verantwortlichen zur längst überfälligen wirksamen Überprüfung und Anpassung der Corona-Massnahmen mit den Mitteln des Rechts zu zwingen. Die Kinder können das nicht alleine herbeiführen. Umso erfreulicher, dass es Lehrer und Eltern gibt, die sich noch immer für das Wohl der Kinder engagieren!
Nachfolgend ein paar Medienberichte:
Empirische Evidenz aus den USA, dass strenge Massnahmen keinen (positiven) Nutzen bringen:
Forwarded from LION Media
Die Guerilla-Journalisten von Project Veritas haben mehrere Mitarbeiter des Impf-Konzerns Johnson&Johnson überführt. Die Wissenschaftler geben offen zu, dass man Kinder nicht impfen sollte. Sie bezeichnen Ungeimpfte als „Menschen 2. Klasse“ usw. Anschauen und Teilen!

https://youtu.be/hNIj83XNNeE
Spendenaufruf von:
Gemeinsames Komitee von den Freunden der Verfassung, Aktionsbündnis Urkantone, MASS-VOLL! und Netzwerk Impfentscheid
Forwarded from Covid-Gesetz NEIN
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@CovidGesetzNEIN
Diesen Worten im Bahnhof Bern von heute Abend ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts hinzuzufügen. Auch die Lautstärke ist berechtigt:
Die Polizei in Bern nimmt Trychler fest.
Grund: Der moderne Terrorist tarnt sich heutzutage mit Kuhglocken...
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Letzte hilflose Zuckungen eines Ancien Régimes:
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