Forwarded from Wächter der Erde (Andi)
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Rechtsanwalt Philipp Kruse enthüllt Machtvorhaben der WHO - In einem Vortrag erläutert Rechtsanwalt Philipp Kruse das Vorgehen der privat finanzierten, in Genf ansässigen WHO. Diese gibt die so genannten „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ heraus. Dort steht, dass „Gesundheitsmaßnahmen nur unter Berücksichtigung der geltenden Menschenrechte, der Würde und Grundfreiheiten der Menschen zulässig sind.“ Doch nun wird angestrebt, genau diese Formulierung zu streichen. www.kla.tv/25004 / www.kla.tv/25004/pdf
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
Forwarded from KlardenkenTV (Frankenpower)
🔴 💥LIVE aus München, #muc1802
18. Februar 2023, ab ca. 11 Uhr💥
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Vielen Dank bereits im voraus.
@LiveStreamsFuerDich
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Live aus München #muc1802
Wir berichten ab 11 Uhr Live aus München zunächst von einer Demo am Karl-Stützel-Platz und sind ab 13 Uhr am Königsplatz.
Wir begleiten das Geschehen der Demos rund um die Sicherheitskonferenz in München mit mehreren Kameras in der von uns gewohnten Regie…
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Forwarded from AUF1
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Kriegstreiber-Gipfel in München: AUF1 ist vor Ort 🎥🎤
Direkt vor dem Hotel „Bayerischer Hof“ liefert AUF1-Moderatorin Sabine Petzl ein kurzes Lagebild von der 59. „Münchner Sicherheitskonferenz“. Ähnlich wie beim Globalisten-Treffen in Davos, lassen sich auch hier die Protagonisten durch ein enormes Polizeiaufgebot und massive Sicherheitsvorkehrungen schützen, um ihre Kriegspolitik in Ruhe koordinieren zu können.
📺 Einen ausführlicheren Bericht zur 59. „Münchner Sicherheitskonferenz“ sehen Sie am Montag, 20. Februar um 18 Uhr in den Nachrichten AUF1.
⚠️ Unabhängige, freie Medien sind in Zeiten wie diesen besonders wichtig! Wir können nur weitermachen, weil Sie uns direkt unterstützen: https://auf1.tv/unterstuetzen
Direkt vor dem Hotel „Bayerischer Hof“ liefert AUF1-Moderatorin Sabine Petzl ein kurzes Lagebild von der 59. „Münchner Sicherheitskonferenz“. Ähnlich wie beim Globalisten-Treffen in Davos, lassen sich auch hier die Protagonisten durch ein enormes Polizeiaufgebot und massive Sicherheitsvorkehrungen schützen, um ihre Kriegspolitik in Ruhe koordinieren zu können.
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Forwarded from Schöpfwerk
Umberto Eco (1932 - 2016)
"Der Faschismus von heute hat äußerlich nichts mit dem aus der Vergangenheit zu tun. Keine Uniformen, kein Stechschritt und kein Führergruß. Nein, er ist modern, raffiniert verpackt und wird mit PR verkauft. Aber es sind dieselben Resultate: die totale Kontrolle und Ausbeutung, die Zensur, die Gleichschaltung der Medien, die Lügen, der selbstgemachte Terror, der Sicherheitswahn, die Unterdrückung von Andersdenkenden, die Militarisierung der Gesellschaft und die Angriffskriege."
"Der Faschismus von heute hat äußerlich nichts mit dem aus der Vergangenheit zu tun. Keine Uniformen, kein Stechschritt und kein Führergruß. Nein, er ist modern, raffiniert verpackt und wird mit PR verkauft. Aber es sind dieselben Resultate: die totale Kontrolle und Ausbeutung, die Zensur, die Gleichschaltung der Medien, die Lügen, der selbstgemachte Terror, der Sicherheitswahn, die Unterdrückung von Andersdenkenden, die Militarisierung der Gesellschaft und die Angriffskriege."
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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#machtFrieden #muc1802
Heute sind zehntausende Menschen aus ganz Europa in München für den Frieden auf der Straße. Twitter🔗
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Forwarded from AUF1
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„Macht Frieden!“: Großdemonstration gegen NATO-Bonzen 📣
Im Hotel „Bayerischer Hof“ tagt seit Freitag die 59. „Münchner Sicherheitskonferenz“, die man aber klar als Kriegstreiber-Gipfel bezeichnen muss. Über 40 Staats-und Regierungschefs sowie etwa 100 Minister holen sich hier demütig ihre Instruktionen ab. Dagegen protestieren heute Tausende Menschen in München. Über 20 Demonstrationen sind angemeldet. Alle haben das gleiche Ziel: „Macht Frieden!“. Sabine Petzl ist bei der Demonstration am Münchner Königsplatz für Sie vor Ort.
📺 Einen ausführlicheren Bericht zu den Friedens-Demonstrationen im Zuge der 59. „Münchner Sicherheitskonferenz“ sehen Sie am Montag, 20. Februar um 18 Uhr in den Nachrichten AUF1.
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Im Hotel „Bayerischer Hof“ tagt seit Freitag die 59. „Münchner Sicherheitskonferenz“, die man aber klar als Kriegstreiber-Gipfel bezeichnen muss. Über 40 Staats-und Regierungschefs sowie etwa 100 Minister holen sich hier demütig ihre Instruktionen ab. Dagegen protestieren heute Tausende Menschen in München. Über 20 Demonstrationen sind angemeldet. Alle haben das gleiche Ziel: „Macht Frieden!“. Sabine Petzl ist bei der Demonstration am Münchner Königsplatz für Sie vor Ort.
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Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung
🔴Friedensforscher Daniele Ganser erklärt US-Terroranschlag gegen Nord Stream Pipelines🔴
Der von Zensur und manischen Linksradikalen aktuell intensiv verfolgte Friedensforscher Daniele Ganser hat sich die Zeit genommen und in einem absolut sehenswerten 50-minütigen Video alle Aspekte der Nord Stream Sprengung erklärt, die bislang bekannt sind. Prädikat: Unbedingt sehenswert, wenn man wirklich an den Hintergründen interessiert ist.
Lesen Sie hier den Bericht:
👉https://report24.news/friedensforscher-daniele-ganser-erklaert-us-terroranschlag-gegen-nord-stream-pipelines/?feed_id=27553
und hier sehen Sie das Video:
👉https://www.youtube.com/watch?v=pTac78tYUn8
Der von Zensur und manischen Linksradikalen aktuell intensiv verfolgte Friedensforscher Daniele Ganser hat sich die Zeit genommen und in einem absolut sehenswerten 50-minütigen Video alle Aspekte der Nord Stream Sprengung erklärt, die bislang bekannt sind. Prädikat: Unbedingt sehenswert, wenn man wirklich an den Hintergründen interessiert ist.
Lesen Sie hier den Bericht:
👉https://report24.news/friedensforscher-daniele-ganser-erklaert-us-terroranschlag-gegen-nord-stream-pipelines/?feed_id=27553
und hier sehen Sie das Video:
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Report24
Friedensforscher Daniele Ganser erklärt US-Terroranschlag gegen Nord Stream Pipelines
Daniele Ganser erklärt in einem 50-minütigen Video alle Aspekte der Sprengung.
Forwarded from Bettina Gorzolla offiziell🕊️🌍🕊️🌍🕊️
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München, Königsplatz 18.02.23
Das ganze Ausmaß von OBEN
50 000 ‼️‼️‼️‼️
Das ganze Ausmaß von OBEN
50 000 ‼️‼️‼️‼️
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‼️ Betrug bei Zulassungsstudie von Pfizer noch viel schlimmer
👉Die WELT veröffentlichte einen explosiven Artikel mit dem Titel Die vielen Ungereimtheiten bei der Pfizer-Zulassungsstudie
👉vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus243820767/Corona-Impfstoff-Die-vielen-Ungereimtheiten-bei-der-Pfizer-Zulassungsstudie.html
Danach hat Pfizer Impfschäden als "Long-Covid" umgedeutet, Todesfälle in der Studie verschwiegen und 300 Studienteilnehmer stillschweigend aus der Studienauswertung gestrichen.
‼️Offensichtlich beruht die Zulassung von Cormirnaty auf Lug und Betrug durch Pfizer/Biontech
Alle Verantwortlichen, die nicht SOFORT die Impfungen stoppen, machen sich strafbar.
👉 Sofort gelöscht auf Youtube unter https://youtu.be/DlXFxEi3pCc 😜
🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
♦️ Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
♦️www.beatebahner.de
♦️Telegram: https://teleg.eu/rechtsanwaeltin_beate_bahner
♦️Twitter: https://twitter.com/bahner_beate
👉Die WELT veröffentlichte einen explosiven Artikel mit dem Titel Die vielen Ungereimtheiten bei der Pfizer-Zulassungsstudie
👉vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus243820767/Corona-Impfstoff-Die-vielen-Ungereimtheiten-bei-der-Pfizer-Zulassungsstudie.html
Danach hat Pfizer Impfschäden als "Long-Covid" umgedeutet, Todesfälle in der Studie verschwiegen und 300 Studienteilnehmer stillschweigend aus der Studienauswertung gestrichen.
‼️Offensichtlich beruht die Zulassung von Cormirnaty auf Lug und Betrug durch Pfizer/Biontech
Alle Verantwortlichen, die nicht SOFORT die Impfungen stoppen, machen sich strafbar.
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🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
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Forwarded from Fakten Frieden Freiheit
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Guten Morgen Wegbegleiter,
tapfere Heldinnen und Helden der Zeit🙏
Wer sagt, dass Du nicht die Welt verändern kannst?
DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉🏼FaktenFriedenFreiheit
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DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉🏼FaktenFriedenFreiheit
Forwarded from Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷Comirnaty: "Ungereimtheiten bei der Pfizer Zulassungs-Studie"🔷 Zulassungen sind unverzüglich zurückzunehmen🔷 Teil I
Die im gestrigen Welt-Artikel offen gelegten "Ungereimtheiten" bei der von Pfizer verantworteten Phase 2/3-Zulassungsstudie für Comirnaty verlangen ernste zulassungsrechtliche Konsequenzen. Es handelt sich hier nicht um ein "Kavaliersdelikt", sondern um eine schwere Verfehlung, die die Glaubwürdigkeit und Validität sämtlicher von Pfizer durchgeführter Studien zu Comirnaty in Frage stellt.
Welche Konsequenzen für die Unrichtigkeit eingereichter Unterlagen sieht das europäische und deutsche Arzneimittelrecht vor?
Zunächst enthält Art. 12 Abs. 1 der Verordnung Nr. 726/2004/EG die Regelung für die Versagung der Zulassung. Hier ist insbesondere der Unterabsatz 2 relevant. Er lautet:
"Die Genehmigung wird auch dann versagt, wenn vom Antragsteller gemäß Artikel 6 vorgelegte Angaben oder Unterlagen unrichtig sind..."
Wie wir nun dank der "Welt" wissen, sind die eingereichten Studienunterlagen manipuliert, somit unrichtig.
Die Zulassung hätte also schon gar nicht erteilt werden dürfen, wenn den Behörden die Unrichtigkeit der Unterlagen bekannt gewesen wäre.
Die Verordnung 726/2004/EG enthält selbst keine ausdrückliche Bestimmung , wie im Falle nachträglich bekannt werdender Unrichtigkeit der eingereichten Zulassungsunterlagen zu verfahren ist. Doch bei zentral zugelassenen Arzneimitteln sind gemäß Art. 19 Abs. 1 der Verordnung die Regelungen des Titels XI der Richtlinie 2001/83/EG anzuwenden.
Art. 116 der Richtlinie 2001/83/EG in Titel IX enthält die entsprechenden Regelungen für die Aussetzung, die Rücknahme oder die Änderung der Zulassung.
Art. 116 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/83/EG sieht die Aussetzung, Rücknahme oder Änderung einer Zulassung vor,
"... wenn sich herausstellt, dass die den Antrag stützenden Angaben gemäß den Artikeln 8, 10, 10a,
10b, 10c oder 11 unrichtig sind...."
Art. 8 der Richtlinie 2001/83/EG regelt dabei den Inhalt des Zulassungsdossiers, somit die eingereichten Zulassungsunterlagen.
Auch wenn Art. 116 Abs. 1 Unterabs. 2 als "Kann"-Vorschrift ausgestaltet ist, ist hier m.E. das Ermessen der Zulassungsbehörden aufgrund der schwerwiegenden, vorsätzlich fehlerhaften Unterlagen auf Null reduziert, so dass zwingend zumindest eine Aussetzung, in entsprechender Anwendung des Art. 12 Abs. 1 der VO Nr. 726/2004/EG aber eher eine Rücknahme der Zulassung ausgesprochen werden muss.
Die EU-Kommission hat unverzüglich die entsprechende Entscheidung zu treffen.
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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Die im gestrigen Welt-Artikel offen gelegten "Ungereimtheiten" bei der von Pfizer verantworteten Phase 2/3-Zulassungsstudie für Comirnaty verlangen ernste zulassungsrechtliche Konsequenzen. Es handelt sich hier nicht um ein "Kavaliersdelikt", sondern um eine schwere Verfehlung, die die Glaubwürdigkeit und Validität sämtlicher von Pfizer durchgeführter Studien zu Comirnaty in Frage stellt.
Welche Konsequenzen für die Unrichtigkeit eingereichter Unterlagen sieht das europäische und deutsche Arzneimittelrecht vor?
Zunächst enthält Art. 12 Abs. 1 der Verordnung Nr. 726/2004/EG die Regelung für die Versagung der Zulassung. Hier ist insbesondere der Unterabsatz 2 relevant. Er lautet:
"Die Genehmigung wird auch dann versagt, wenn vom Antragsteller gemäß Artikel 6 vorgelegte Angaben oder Unterlagen unrichtig sind..."
Wie wir nun dank der "Welt" wissen, sind die eingereichten Studienunterlagen manipuliert, somit unrichtig.
Die Zulassung hätte also schon gar nicht erteilt werden dürfen, wenn den Behörden die Unrichtigkeit der Unterlagen bekannt gewesen wäre.
Die Verordnung 726/2004/EG enthält selbst keine ausdrückliche Bestimmung , wie im Falle nachträglich bekannt werdender Unrichtigkeit der eingereichten Zulassungsunterlagen zu verfahren ist. Doch bei zentral zugelassenen Arzneimitteln sind gemäß Art. 19 Abs. 1 der Verordnung die Regelungen des Titels XI der Richtlinie 2001/83/EG anzuwenden.
Art. 116 der Richtlinie 2001/83/EG in Titel IX enthält die entsprechenden Regelungen für die Aussetzung, die Rücknahme oder die Änderung der Zulassung.
Art. 116 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/83/EG sieht die Aussetzung, Rücknahme oder Änderung einer Zulassung vor,
"... wenn sich herausstellt, dass die den Antrag stützenden Angaben gemäß den Artikeln 8, 10, 10a,
10b, 10c oder 11 unrichtig sind...."
Art. 8 der Richtlinie 2001/83/EG regelt dabei den Inhalt des Zulassungsdossiers, somit die eingereichten Zulassungsunterlagen.
Auch wenn Art. 116 Abs. 1 Unterabs. 2 als "Kann"-Vorschrift ausgestaltet ist, ist hier m.E. das Ermessen der Zulassungsbehörden aufgrund der schwerwiegenden, vorsätzlich fehlerhaften Unterlagen auf Null reduziert, so dass zwingend zumindest eine Aussetzung, in entsprechender Anwendung des Art. 12 Abs. 1 der VO Nr. 726/2004/EG aber eher eine Rücknahme der Zulassung ausgesprochen werden muss.
Die EU-Kommission hat unverzüglich die entsprechende Entscheidung zu treffen.
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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DIE WELT
Corona-Impfstoff: Die vielen Ungereimtheiten der Pfizer-Zulassungsstudie - WELT
Die Genehmigung des mRNA-Impfstoffs von Biontech/Pfizer erfolgte möglicherweise aufgrund von falschen Unterlagen. An den Daten der entscheidenden Phase-3-Studie gibt es immer mehr Zweifel. Pfizer weicht den Vorwürfen aus und verweigert sich einer Nachprüfung.
Forwarded from Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷Comirnaty: "Ungereimtheiten bei der Pfizer Zulassungs-Studie"🔷 Zulassungen sind unverzüglich zurückzunehmen🔷 Teil II
Auch für PEI und die STIKO ergeben sich aus dem von der Welt offengelegten Sachverhalt dringende Handlungspflichten:
Das PEI hat
👉 gemäß § 69 Abs. 1a S. 1 AMG hat das PEI den Ausschuss für Humanarzneimittel CHMP über die von der "Welt" offengelegten Informationen zu informieren,
👉die zum Schutz der menschlichen Gesundheit dringend erforderlichen Maßnahmen zu treffen, § 69a Abs. 1a S. 2 AMG.
Auch wenn die Aussetzung der Zulassung in § 69 Abs. 1a AMG für den Fall der Unrichtigkeit der Zulassungsunterlagen in § 69 Abs. 1a S. 4 AMG nicht ausdrücklich geregelt ist, ergibt sich jedoch aus der Möglichkeit der Aussetzung der Zulassung im Fall eines begründeten Verdachts, "dass das Arzneimittel schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen". Wenn sich herausstellt, dass die Erkenntnisse auf einer falschen Grundlage beruhten, weil u.a. eine Verschleierung schwerer Nebenwirkungen bei den Zulassungsstudien stattfand, ist im Sinne des dem PEI nach § 1 AMG obliegenden Schutz der Bevölkerung
eine auf falscher Grundlage erteilte Zulassung auszusetzen.
Eine solche Maßnahme müsste auch die Aufforderung durch das PEI an BioNTech sein, die Ärzte, Kliniken und Apotheker durch einen sog. "Rote-Hand-Brief" über die zu Tage getretenen Informationen zur Unrichtigkeit der Studienunterlagen über die klinische Studie zu informieren.
Die STIKO
👉 hat ihre Empfehlungen auf der Basis unrichtiger Studiendaten ausgesprochen. Sie ist verpflichtet, ihre Empfehlungen für sämtliche Anwendungen von Comirnaty für alle Altersgruppen unverzüglich zurückzunehmen. Die Validität sämtlicher Zulassungsstudien für Comirnaty ist durch diese Verfehlungen zweifelhaft.
👉 hat die Ärzte proaktiv über diesen Sachverhalt zu informieren.
Bei dem von der "Welt" offen gelegten Sachverhalt von Verfehlungen ist zudem die Frage der
"Zuverlässigkeit"
der verantwortlichen Personen von Pfizer zu stellen. Das Gesetz verlangt, dass Beauftragte in Schlüsselpositionen "die erforderliche Zuverlässigkeit" für die ordnungsgemäße Ausübung der gesetzlich definierten Aufgaben besitzen. Anderenfalls darf ein Unternehmen weder Arzneimittel herstellen noch vertreiben.
Beispiele sind die Anforderungen an die Herstellungsleiter gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 AMG und Stufenplanbeauftragten (Pharmakovigilanz) nach § 63a Abs. 1 S. 1 AMG.
Auch das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch die Behörden zu klären.
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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Auch für PEI und die STIKO ergeben sich aus dem von der Welt offengelegten Sachverhalt dringende Handlungspflichten:
Das PEI hat
👉 gemäß § 69 Abs. 1a S. 1 AMG hat das PEI den Ausschuss für Humanarzneimittel CHMP über die von der "Welt" offengelegten Informationen zu informieren,
👉die zum Schutz der menschlichen Gesundheit dringend erforderlichen Maßnahmen zu treffen, § 69a Abs. 1a S. 2 AMG.
Auch wenn die Aussetzung der Zulassung in § 69 Abs. 1a AMG für den Fall der Unrichtigkeit der Zulassungsunterlagen in § 69 Abs. 1a S. 4 AMG nicht ausdrücklich geregelt ist, ergibt sich jedoch aus der Möglichkeit der Aussetzung der Zulassung im Fall eines begründeten Verdachts, "dass das Arzneimittel schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen". Wenn sich herausstellt, dass die Erkenntnisse auf einer falschen Grundlage beruhten, weil u.a. eine Verschleierung schwerer Nebenwirkungen bei den Zulassungsstudien stattfand, ist im Sinne des dem PEI nach § 1 AMG obliegenden Schutz der Bevölkerung
eine auf falscher Grundlage erteilte Zulassung auszusetzen.
Eine solche Maßnahme müsste auch die Aufforderung durch das PEI an BioNTech sein, die Ärzte, Kliniken und Apotheker durch einen sog. "Rote-Hand-Brief" über die zu Tage getretenen Informationen zur Unrichtigkeit der Studienunterlagen über die klinische Studie zu informieren.
Die STIKO
👉 hat ihre Empfehlungen auf der Basis unrichtiger Studiendaten ausgesprochen. Sie ist verpflichtet, ihre Empfehlungen für sämtliche Anwendungen von Comirnaty für alle Altersgruppen unverzüglich zurückzunehmen. Die Validität sämtlicher Zulassungsstudien für Comirnaty ist durch diese Verfehlungen zweifelhaft.
👉 hat die Ärzte proaktiv über diesen Sachverhalt zu informieren.
Bei dem von der "Welt" offen gelegten Sachverhalt von Verfehlungen ist zudem die Frage der
"Zuverlässigkeit"
der verantwortlichen Personen von Pfizer zu stellen. Das Gesetz verlangt, dass Beauftragte in Schlüsselpositionen "die erforderliche Zuverlässigkeit" für die ordnungsgemäße Ausübung der gesetzlich definierten Aufgaben besitzen. Anderenfalls darf ein Unternehmen weder Arzneimittel herstellen noch vertreiben.
Beispiele sind die Anforderungen an die Herstellungsleiter gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 AMG und Stufenplanbeauftragten (Pharmakovigilanz) nach § 63a Abs. 1 S. 1 AMG.
Auch das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch die Behörden zu klären.
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Informationen und Anregungen - KEINE RECHTSBERATUNG - über Arzneimittelrecht, interessante Aspekte des deutschen und europäischen Gesundheits(politik)rechts und andere Bereiche
Forwarded from kla.TV - Die anderen Nachrichten!
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Der große Polio-Betrug – damals wie auch heute!
Video auf unserer zensurfreien Website anschauen:
👉 https://www.kla.tv/24442
in Textform mit Quellen:
👉 https://www.kla.tv/24442/pdf
Vor über einem Jahrhundert revolutionierte der damals reichste Mann der Welt, Ölbaron John D. Rockefeller, die amerikanische Medizin. Doch nicht zum Guten. Die neuen medizinischen Standards Anfang des 19. Jahrhunderts machten winzige unsichtbare Keime durch einen riesigen Betrug zu den gefährlichsten Feinden der Menschheit. Die fatalen Folgen der kriminellen Machenschaften der Polio-Betrüger von damals verfolgen die Menschheit bis ins Heute …
#GesundheitMedizin #Impfen #Pharma
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➡️ www.kla.tv/abo - Abonniere das Original!
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Vor über einem Jahrhundert revolutionierte der damals reichste Mann der Welt, Ölbaron John D. Rockefeller, die amerikanische Medizin. Doch nicht zum Guten. Die neuen medizinischen Standards Anfang des 19. Jahrhunderts machten winzige unsichtbare Keime durch einen riesigen Betrug zu den gefährlichsten Feinden der Menschheit. Die fatalen Folgen der kriminellen Machenschaften der Polio-Betrüger von damals verfolgen die Menschheit bis ins Heute …
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Forwarded from reitschuster.de
Betrug bei Biontech und Pfizer? Zweifelhafte Zulassung.
Unglaubliche Enthüllungen: Impf-Todesfälle falsch zugeordnet.
Bei den Impfstoff-Zulassungs-Studien ging es offenbar nicht mit rechten Dingen zu. Dafür gibt es jetzt handfeste Indizien. Die meisten Medien schweigen. Von Prof. Dr. Rießinger. https://reitschuster.de/post/biontech-und-pfizer-zweifelhafte-zulassung/
Unglaubliche Enthüllungen: Impf-Todesfälle falsch zugeordnet.
Bei den Impfstoff-Zulassungs-Studien ging es offenbar nicht mit rechten Dingen zu. Dafür gibt es jetzt handfeste Indizien. Die meisten Medien schweigen. Von Prof. Dr. Rießinger. https://reitschuster.de/post/biontech-und-pfizer-zweifelhafte-zulassung/
reitschuster.de
Betrug bei Biontech und Pfizer? Zweifelhafte Zulassung Unglaubliche Enthüllungen: Impf-Todesfälle falsch zugeordnet
Bei den Impfstoff-Zulassungsstudien ging es offenbar nicht mit rechten Dingen zu. Dafür gibt es jetzt handfeste Indizien. Die meisten Medien schweigen. Von Prof. Dr. Rießinger.
Forwarded from Bewusstseins Rock&Roll
YouTube
Der entscheidende Faktor: Die Psychologie der Massen
MIND REVOLUTION ALS SIGNIERTES BUCH: https://www.schrang.de/de/buecher-und-mehr/mind-revolution-9783945780176/?partner=friedrich
MIND REVOLUTION ALS E-BOOK: https://www.schrang.de/de/buecher-und-mehr/mind-revolution-erschaffe-dein-glueck-selbst-978394578…
MIND REVOLUTION ALS E-BOOK: https://www.schrang.de/de/buecher-und-mehr/mind-revolution-erschaffe-dein-glueck-selbst-978394578…
Forwarded from Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷"Ungereimtheiten bei der Pfizer Studie"🔷‼️Am 1. März mündliche Verhandlung im Prozess Brook Jacksen gegen Pfizer, Ventavia und Icon in den USA‼️🔷
Der Vorwurf, Pfizer habe im Rahmen der Durchführung der klinischen Phase 3 Studie für Comirnaty, C4591001, erhebliche Verfehlungen begangen, reißt nicht ab.
Am 1. März 2023 um 14 Uhr lokaler Zeit findet die mündliche Verhandlung im Fall von Brook Jackson gegen Pfizer und die Unternehmen Ventavia sowie Icon statt.
Brook Jackson ist die Whistleblowerin, ehemalige Mitarbeiterin der "Clinical Research Orginasation" CRO, Ventavia Research Group LLC, die während der Durchführung der klinischen Studie C4591001 von Pfizer bei Ventavia an der Betreuung der Studiendurchführung beteiligt war. Ihr waren zahlreiche Verstöße gegen die Grundsätze der Guten Klinischen Praxis - Good Clinical Practice (GCP) aufgefallen. Diese Verstöße hatte sie der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA gemeldet, ohne dass diese tätig geworden wäre.
Vor dem United States District Court for the Eastern District of Texas, Beaumont Division, hat sie zum Az. Case 1:21 gegen Pfizer, Ventavia und ICON Plc. Klage erhoben.
Diese Klage basiert auf dem Vorwurf des Verstoßes gegen den False Claims Act. Es werden den Unternehmen eine Vielzahl von Verstößen gegen das Prüfprotokoll und die FDA Vorschriften vorgeworfen. Im Rahmen der Beantragung der Notfallzulassung hätten die Firmen in betrügerischer Art und Weise falsche Daten eingereicht und den Eindruck erweckt, die klinische Prüfung wäre in Übereinstimmung mit dem Prüfprotokoll und den einschlägigen Vorschriften durchgeführt worden.
Dieser Fall hatte für Aufsehen auch deshalb gesorgt, weil sich Pfizer dahin gehend eingelassen hatte, sie seien nicht zur Einhaltung der Vorschriften der Guten Klinischen Praxis verpflichtet gewesen, weil sie im Auftrag des US-Verteidigungsministeriums lediglich einen sog. Prototyp hätten produzieren müssen.
Im Laufe des weiteren Prozessverlaufs hatte sich das US Justizministerium am 4. Oktober 2022 dahingehend eingelassen, sich dem Klageabweisungsantrag von Pfizer und seinen Kooperationspartnern anzuschließen:
"In short, the complaint does not plead factual content to support a conclusion that compliance with the clinical trial protocol or regulations was necessary under the contract between Pfizer and the Army such that clinical trial violations would give rise to a claim for express or implied certification liability."
Freie Übersetzung von mir:
'Kurz gesagt, die Beschwerde stützt sich auf keinen sachlichen Vortrag, um die Schlussfolgerung zu stützen, dass die Einhaltung des Prüfprotokolls oder der Vorschriften im Rahmen des Vertrags zwischen Pfizer und der Armee erforderlich war mit der Folge, dass Verstöße im Rahmen von klinischen Studien zu einem ausdrücklichen oder stillschweigenden Haftungsanspruch führen würden.'
Bemerkenswert an dieser Einlassung ist folgendes:
Die US-Armee hatte mit Pfizer und BioNTech am 21.07.2020 einen "Prototyp Vertrag" zur Lieferung eines Covid-19-"Impfstoff"-Prototyps zu einem Volumen von 100 Millionen Dosen im Wert von 1,95 Milliarden US-Dollar (1.95 Billion USD) abgeschlossen. Der Vertrag sah laut US Verteidigungsministerium keine Bedingung vor, dass Pfizer / BioNTech bei der Durchführung der klinischen Studien die Vorschriften der Guten Klinischen Praxis einhalten müssen. Das bedeutet:
Solange die FDA die erteilte Zulassung nicht zurücknimmt, muss(te) die US-Regierung die Dosen abnehmen und bezahlen (und hat sie auch in Umlauf gebracht??), auch wenn bei der Durchführung der klinischen Studien die Vorschriften nicht eingehalten wurden.
Für diejenigen, die die englische Sprache beherrschen, ist hier eine gute Darstellung des Falles Brook Jackson gegen Pfizer u.a.
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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Der Vorwurf, Pfizer habe im Rahmen der Durchführung der klinischen Phase 3 Studie für Comirnaty, C4591001, erhebliche Verfehlungen begangen, reißt nicht ab.
Am 1. März 2023 um 14 Uhr lokaler Zeit findet die mündliche Verhandlung im Fall von Brook Jackson gegen Pfizer und die Unternehmen Ventavia sowie Icon statt.
Brook Jackson ist die Whistleblowerin, ehemalige Mitarbeiterin der "Clinical Research Orginasation" CRO, Ventavia Research Group LLC, die während der Durchführung der klinischen Studie C4591001 von Pfizer bei Ventavia an der Betreuung der Studiendurchführung beteiligt war. Ihr waren zahlreiche Verstöße gegen die Grundsätze der Guten Klinischen Praxis - Good Clinical Practice (GCP) aufgefallen. Diese Verstöße hatte sie der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA gemeldet, ohne dass diese tätig geworden wäre.
Vor dem United States District Court for the Eastern District of Texas, Beaumont Division, hat sie zum Az. Case 1:21 gegen Pfizer, Ventavia und ICON Plc. Klage erhoben.
Diese Klage basiert auf dem Vorwurf des Verstoßes gegen den False Claims Act. Es werden den Unternehmen eine Vielzahl von Verstößen gegen das Prüfprotokoll und die FDA Vorschriften vorgeworfen. Im Rahmen der Beantragung der Notfallzulassung hätten die Firmen in betrügerischer Art und Weise falsche Daten eingereicht und den Eindruck erweckt, die klinische Prüfung wäre in Übereinstimmung mit dem Prüfprotokoll und den einschlägigen Vorschriften durchgeführt worden.
Dieser Fall hatte für Aufsehen auch deshalb gesorgt, weil sich Pfizer dahin gehend eingelassen hatte, sie seien nicht zur Einhaltung der Vorschriften der Guten Klinischen Praxis verpflichtet gewesen, weil sie im Auftrag des US-Verteidigungsministeriums lediglich einen sog. Prototyp hätten produzieren müssen.
Im Laufe des weiteren Prozessverlaufs hatte sich das US Justizministerium am 4. Oktober 2022 dahingehend eingelassen, sich dem Klageabweisungsantrag von Pfizer und seinen Kooperationspartnern anzuschließen:
"In short, the complaint does not plead factual content to support a conclusion that compliance with the clinical trial protocol or regulations was necessary under the contract between Pfizer and the Army such that clinical trial violations would give rise to a claim for express or implied certification liability."
Freie Übersetzung von mir:
'Kurz gesagt, die Beschwerde stützt sich auf keinen sachlichen Vortrag, um die Schlussfolgerung zu stützen, dass die Einhaltung des Prüfprotokolls oder der Vorschriften im Rahmen des Vertrags zwischen Pfizer und der Armee erforderlich war mit der Folge, dass Verstöße im Rahmen von klinischen Studien zu einem ausdrücklichen oder stillschweigenden Haftungsanspruch führen würden.'
Bemerkenswert an dieser Einlassung ist folgendes:
Die US-Armee hatte mit Pfizer und BioNTech am 21.07.2020 einen "Prototyp Vertrag" zur Lieferung eines Covid-19-"Impfstoff"-Prototyps zu einem Volumen von 100 Millionen Dosen im Wert von 1,95 Milliarden US-Dollar (1.95 Billion USD) abgeschlossen. Der Vertrag sah laut US Verteidigungsministerium keine Bedingung vor, dass Pfizer / BioNTech bei der Durchführung der klinischen Studien die Vorschriften der Guten Klinischen Praxis einhalten müssen. Das bedeutet:
Solange die FDA die erteilte Zulassung nicht zurücknimmt, muss(te) die US-Regierung die Dosen abnehmen und bezahlen (und hat sie auch in Umlauf gebracht??), auch wenn bei der Durchführung der klinischen Studien die Vorschriften nicht eingehalten wurden.
Für diejenigen, die die englische Sprache beherrschen, ist hier eine gute Darstellung des Falles Brook Jackson gegen Pfizer u.a.
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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