RuStaG 1913 ( GS) Stammtisch
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Austausch und aktuelle Stand der GS Inhaber und warum wird er verweigert?
Hilfestellung? Erfahrungen ?
Glaube Nichts, prüfe selbst
Ich bin
D e u t s c h e gemäß § 4 Abs. 1 RuStaG (1913)
Natürliche Person nach § 1 BGB a.F. (1896/1900)
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„ Die BRD wurde errichtet, um gegen das deutsche Volk zu arbeiten, im Auftrag der Alliierten, das gilt bis heute"


https://teleg.eu/rustag1913GS
Kurier Altenburg kommt nun auch langsam dahinter

RESPEKT ‼️

Leider ein paar Jahre zu spät, da jetzt mittlerweile fast alle landratsämter die Türen zugemacht haben und die Nachweise nicht mehr annehmen.


https://teleg.eu/rustag1913GS
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Das Kollateralkonto bzw. der Geburtenbond sehr schön erklärt ...

Geburtenbond, deine Sklaven-Versicherungsleistung


Freue mich über 👆👆eure Meinungen und Erfahrungen


https://teleg.eu/rustag1913GS
Forwarded from Gesundheit und mehr
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Forwarded from RuStaG 1913 ( GS) Stammtisch (Unter Vorbehalt)
Hier nochmals die Einsteiger-Informationen zum GS:

1) Der Staatsangehörigkeitsausweis Rico Handta Teil 1 (Ausfüllanleitung)
https://www.youtube.com/watch?v=aYvMQfSK_40

2) www.agmiw.org
a) Handlungsleitfaden für RuStaG´ler,
b) (staatliche) Gemeinde-Reorganisation,
c) Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich: "Das völkerrechtliche Subjektbestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen (das sind wir !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)."

3) Staatliche Gemeinde Neuhaus/ Matthias Klama:
http://www.gemeinde-neuhaus.de/filme.htm


Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass auf das BRD-Personal (Wohnhaft, Meldebehörde), d.h. auf uns alle, ab 2020 die Grundsteuer-Erhöhung (Lastenausgleich 2.0/ Zwangs-Enteignungen ???) zukommen könnte (sofern kein Wunder geschieht) und ggfs. nur begrenzte qm-Wohnfläche pro Person.

Erich Hambach weist auch darauf hin, bietet m.E. allerdings nur Lösungen innerhalb der handelsrechtlichen BRD an (https://www.erich-hambach.de/de/newsletter-archiv/newsletter/enteignung-privater-immobilien-video-vortrag-zum-thema.htm).

Die richtige Lösung wäre eine staatliche (nicht handelsrechtliche) re-organisierte Gemeinde, wobei es in der BRD noch keine einzige gibt (auch Neuhaus noch nicht). Echte Ansätze hierzu wurden sofort seitens der BRD zerschlagen (https://www.sueddeutsche.de/bayern/buergermeisterin-im-allgaeu-mutmassliche-reichsbuergerin-muss-rathaus-raeumen-1.4022699).
Ist dir deine Rente heilig, so sei mit deiner Staatangehörigkeit etwas eilig....

@Heinrichs_Gedanken 👆👆

https://teleg.eu/rustag1913GS
Solange diese Kommissionen im Hintergrund nur eine mögliche Handlungsfähigkeit aufbauen in dem sie die Menschen über das gültige Gemeinderecht aufklären und Strukturen schaffen, die erst dann zum tragen kommen können wenn neue Bedingungen, die primär nur von höherer Seite kommen geschaffen wurden, solange ist das ganze noch tragbar.
Wenn aber diese Gruppierungen meinen, sie würden selbst die BRD beseitigen können, so ist es doch logisch das die BRD ihre systemischen Kräfte in Stellung bringt, die das zu verhindern wissen und diese Kräfte sind perfekt auf diese "Spielchen" vorbereitet und das beinhaltet auch massive Infiltration der patriotischen Szene, nebst auch der Schaffung von Honigtöpfen, also selbst aufgebauter Widerstandsstrukturen die letztendlich aber auf ein Abstellgleis führen.

https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/selbsternannte-wahlkommissionen-beschaeftigen-verfassungsschutz-id236064449.html
Audio
hört euch diese MP3 in Ruhe an ,
Der [NAME] gehört dem [STAAT] Sachrecht!


@rustag1913GS
Der nächste Volltrottel, der hier einfach kommentiert, OHNE vorher im Chat zu lesen!!

fliegt ohne Vorwarnung vom Kanal!!!
👆👆👆👆👆


Für ALLE zur Info!!
Du bist ganz neu und hast viele Fragen???

Dann beginne ZUERST 👉👉👉 hier mit lesen 👇👇👇


https://teleg.eu/rustag1913GS/2


Dann arbeite dich durch die Beiträge bis hier her 😊👍🏻

Gratuliere 😁👍👍
Ab jetzt kannst du uns fragen stellen 😊
Spreu und Weizen
Irene / Mea
https://teleg.eu/MeasGedanken
https://teleg.eu/rustag1913GS


Wir wünschen euch von ❤️Herzen ❤️ einen schönen Sonntag
§ 10.

Die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet sie sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn sie den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Über das Erfordernis unter Nr. 2 ist vor der Einbürgerung die Gemeinde des Niederlassungsorts zu hören.[1]

§ 17.

Die Staatsangehörigkeit geht verloren
durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
durch Nichterfüllung der Wehrpflicht (§§ 26, 29),
durch Ausspruch der Behörde (§§ 27 bis 29),
für ein uneheliches Kind durch eine von dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder von einem Ausländer bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation,
für eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländer.


§ 18.

Die Entlassung einer Ehefrau kann nur von dem Manne und, sofern dieser ein Deutscher ist, nur zugleich mit seiner Entlassung beantragt werden. Der Antrag bedarf der Zustimmung der Frau.

§ 19.

[1] Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts beantragt werden. Gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts steht auch der Staatsanwaltschaft die Beschwerde zu; gegen den Beschluß des Beschwerdegerichts ist die weitere Beschwerde unbeschränkt zulässig.
[2] Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich, wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung für sich und zugleich kraft elterlicher Gewalt für ein Kind beantragt und dem Antragsteller die Sorge für die Person des Kindes zusteht. Erstreckt sich der Wirkungskreis eines der Mutter bestellten Beistandes auf die Sorge für die Person des Kindes, so bedarf die Mutter zu dem Antrag auf Entlassung des Kindes die Genehmigung des Beistandes.

§ 20.

Die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate bewirkt zugleich die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in jedem anderen Bundesstaate, soweit sich der Entlassene nicht die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate durch eine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde des entlassenden Staates vorbehält. Dieser Vorbehalt muß in der Entlassungsurkunde vermerkt werden.


§ 25.

[1] Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder den Antrag des Ehemanns oder des gesetzlichen Vertreters erfolgt, die Ehefrau und der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach den §§ 18, 19 die Entlassung beantragt werden könnte.
[2] Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaats zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Vor der Erteilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu hören.
[3] Unter Zustimmung des Bundesrats kann von dem Reichskanzler angeordnet werden, daß Personen, welche die Staatsangehörigkeit in einem bestimmten ausländischen Staate erwerben wollen, die im Abs. 2 vorgesehene Genehmigung nicht erteilt werden darf.


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Dämonkratie - ein Erklärungsversuch (Mouseland -Tommy Douglas)

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