RuStaG 1913 ( GS) Stammtisch
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Austausch und aktuelle Stand der GS Inhaber und warum wird er verweigert?
Hilfestellung? Erfahrungen ?
Glaube Nichts, prüfe selbst
Ich bin
D e u t s c h e gemäß § 4 Abs. 1 RuStaG (1913)
Natürliche Person nach § 1 BGB a.F. (1896/1900)
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Ist dir deine Rente heilig, so sei mit deiner Staatangehörigkeit etwas eilig....

@Heinrichs_Gedanken 👆👆

https://teleg.eu/rustag1913GS
Solange diese Kommissionen im Hintergrund nur eine mögliche Handlungsfähigkeit aufbauen in dem sie die Menschen über das gültige Gemeinderecht aufklären und Strukturen schaffen, die erst dann zum tragen kommen können wenn neue Bedingungen, die primär nur von höherer Seite kommen geschaffen wurden, solange ist das ganze noch tragbar.
Wenn aber diese Gruppierungen meinen, sie würden selbst die BRD beseitigen können, so ist es doch logisch das die BRD ihre systemischen Kräfte in Stellung bringt, die das zu verhindern wissen und diese Kräfte sind perfekt auf diese "Spielchen" vorbereitet und das beinhaltet auch massive Infiltration der patriotischen Szene, nebst auch der Schaffung von Honigtöpfen, also selbst aufgebauter Widerstandsstrukturen die letztendlich aber auf ein Abstellgleis führen.

https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/selbsternannte-wahlkommissionen-beschaeftigen-verfassungsschutz-id236064449.html
Audio
hört euch diese MP3 in Ruhe an ,
Der [NAME] gehört dem [STAAT] Sachrecht!


@rustag1913GS
Der nächste Volltrottel, der hier einfach kommentiert, OHNE vorher im Chat zu lesen!!

fliegt ohne Vorwarnung vom Kanal!!!
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Für ALLE zur Info!!
Du bist ganz neu und hast viele Fragen???

Dann beginne ZUERST 👉👉👉 hier mit lesen 👇👇👇


https://teleg.eu/rustag1913GS/2


Dann arbeite dich durch die Beiträge bis hier her 😊👍🏻

Gratuliere 😁👍👍
Ab jetzt kannst du uns fragen stellen 😊
Spreu und Weizen
Irene / Mea
https://teleg.eu/MeasGedanken
https://teleg.eu/rustag1913GS


Wir wünschen euch von ❤️Herzen ❤️ einen schönen Sonntag
§ 10.

Die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet sie sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn sie den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Über das Erfordernis unter Nr. 2 ist vor der Einbürgerung die Gemeinde des Niederlassungsorts zu hören.[1]

§ 17.

Die Staatsangehörigkeit geht verloren
durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
durch Nichterfüllung der Wehrpflicht (§§ 26, 29),
durch Ausspruch der Behörde (§§ 27 bis 29),
für ein uneheliches Kind durch eine von dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder von einem Ausländer bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation,
für eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländer.


§ 18.

Die Entlassung einer Ehefrau kann nur von dem Manne und, sofern dieser ein Deutscher ist, nur zugleich mit seiner Entlassung beantragt werden. Der Antrag bedarf der Zustimmung der Frau.

§ 19.

[1] Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts beantragt werden. Gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts steht auch der Staatsanwaltschaft die Beschwerde zu; gegen den Beschluß des Beschwerdegerichts ist die weitere Beschwerde unbeschränkt zulässig.
[2] Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich, wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung für sich und zugleich kraft elterlicher Gewalt für ein Kind beantragt und dem Antragsteller die Sorge für die Person des Kindes zusteht. Erstreckt sich der Wirkungskreis eines der Mutter bestellten Beistandes auf die Sorge für die Person des Kindes, so bedarf die Mutter zu dem Antrag auf Entlassung des Kindes die Genehmigung des Beistandes.

§ 20.

Die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate bewirkt zugleich die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in jedem anderen Bundesstaate, soweit sich der Entlassene nicht die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate durch eine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde des entlassenden Staates vorbehält. Dieser Vorbehalt muß in der Entlassungsurkunde vermerkt werden.


§ 25.

[1] Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder den Antrag des Ehemanns oder des gesetzlichen Vertreters erfolgt, die Ehefrau und der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach den §§ 18, 19 die Entlassung beantragt werden könnte.
[2] Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaats zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Vor der Erteilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu hören.
[3] Unter Zustimmung des Bundesrats kann von dem Reichskanzler angeordnet werden, daß Personen, welche die Staatsangehörigkeit in einem bestimmten ausländischen Staate erwerben wollen, die im Abs. 2 vorgesehene Genehmigung nicht erteilt werden darf.


https://teleg.eu/rustag1913GS
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Dämonkratie - ein Erklärungsversuch (Mouseland -Tommy Douglas)

https://teleg.eu/rustag1913GS/30
Empfehle euch das Buch

Wenn das die Deutschen wüssten von Daniel Prinz


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Forwarded from Xavier Naidoo Telegram X
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Ode an die Freude - Xavier Naidoo

Das einzige original Team wünscht einen schönen Feiertag...

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Forwarded from Kind der DDR
Wie können 5 neue Bundesländer, welche am 14. Oktober 1990 gegründet wurden sich am 3. Oktober bereits der BRD unterwerfen ? Wann hat das Deutsche Volk jemals die BRD legetimiert? Eine Volksabstimmung zu einer neuen Verfassung hat es nie gegeben und die Mütter und Vater des Grundgesetztes sind die Besatzungmächte nach dem 2. WWK ? Somit ist die BRD kein Souverener Staat sondern eine Kolonialverwaltung der Besatzungsmächte, mit dem einzigen Ziel, den Nutzen des Deutschen Volkes für sich selbst zu mehren, unser Volk auszuplündern und mittlerweile wohl unsere totale Vernichtung. https://deutscher-buchdienst.com/buchdienst/buecher/aktuelles-zeitgeschehen/brd/1882/die-brd-gmbh

In diesem Buch werden die staats- und völkerrechtlichen Gegebenheiten unter dem Besatzungsrecht in Deutschland dargestellt. Es wird plausibel dargelegt, daß die BRD kein souveräner Staat ist, die Organe der BRD keinerlei Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt haben und die Menschen im BRD-System durch Anwendung von Handelsrecht entmündigt werden. Breiten Raum nehmen die gleichgeschalteten BRD-Mainstream-Medien und deren Manipulationen ein. Auch wird auf die tatsächlichen Hintergründe der Weltkriege sowie auf globale Machteliten und Geheimgesellschaften eingegangen. Der Autor zeigt jedoch auch die Chancen auf, unser Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen und das Ruder herumzureißen; für eine Befreiung aus der alliierten Vormundschaft.


https://teleg.eu/DDR_kinder
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