Songül Schlürscheid #werdelaut
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#Brücke #Krim #Sprengung

Die Brücke, die die Krim mit dem russischen Festland verbindet, wurde gesprengt: Zwei Brückenteile sind ins Meer gestürzt. Das ist kurz nachdem Nord Stream 1 und 2 gesprengt worden sind. Werden sie jetzt sagen, dass Russland seine eigene Brücke gesprengt hat?
#Ukraine #Krim #Brücke #Anschlag

Der Ablauf des dreifachen Sprengstoff-Anschlags auf die Krim Brücke

11.10.2022

Von Dr. Peter F. Mayer

Der Terror Anschlag auf die Krymskiy Most, die Krim Brücke, war kein Selbstmordanschlag nach ISIS-Muster, sondern ein Mord am Chauffeur des LKW, eine Koordination von zwei Sprengladungen und einem angehaltenen Tankzug. In der Ukraine wurde das Attentat mit einer Sondermaske der Post gefeiert, vor dessen Muster Menschen in Kiew Selfies machen.

https://tkp.at/2022/10/11/der-ablauf-des-dreifachen-sprengstoff-anschlags-auf-die-krim-bruecke/
#USA #Drohne #Reaper #Krim #Absturz

US-Drohnen im Kriegsgebiet – so kam es zum Absturz der Reaper

19. März 2023

Von Dr. Peter F. Mayer

Kürzlich stürzte ein US-Drohne, nahe an der russischen Grenze ins Schwarze Meer. Was hatte die Drohne dort zu suchen und ist was dran an der Behauptung, das russische Jagdflugzeug Su27 hätte sie berührt? Eine gute Bewertung liefert der in Tokyo basierte Analyst und Autor Julian Macfarlane.

https://tkp.at/2023/03/19/us-drohnen-im-kriegsgebiet-so-kam-es-zum-absturz-der-reaper/
#Ukraine #Krim #Russland #Völkerrecht

Wem gehört die Krim?

08.08.2023

Von Herbert Grießig, Berlin

Überlegungen zur völkerrechtlichen Bedeutung der Abspaltung der Krim von der Ukraine und zu einer möglichen Lösung

https://www.zlv.lu/db/1/1441146158139/0

Hier wackelt die westliche Behauptung der »Völkerrechtswidrigkeit« des russischen Handels gewaltig.
Auch die Anerkennung des Kosovo kann als überhasteter Akt und damit als völkerrechtswidriger Eingriff in den Anspruch Serbiens auf Achtung seiner territorialen Integrität gewertet werden. Damals hat Rußland den Westen scharf kritisiert. Rußland hat eine vom Westen angewendete Völkerrechtsverletzung wiederholt, in mäßig dramatischem Modus und politisch keineswegs wie ein hasardierender Gangster. Der nun entstandene Zustand war für die Krim langfristig wohl ohnehin unumgänglich. Und die Form, in der er nun herbeigeführt wurde, mag bei all ihrer Unerfreulichkeit gravierendere Konflikte vermieden haben. Wenn nicht alle Zeichen trügen, ist der Westen soeben dabei, sich für eine verfehlte Außenpolitik die Quittung einer welthistorischen Blamage zuzuziehen. Er sollte deren Kollateralschäden nicht allzu weit in die Sphäre des Völkerrechts ausdehnen. Die Posaunen für eine »regelbasierte Ordnung« sollten daher auch schnellsten zu den 1948 in San Francisco vereinbarten Grundsätzen des Völkerrechts zurückkehren, wenn sie den zu erwartenden politischen Bumerang vermeiden wollen. Die Krise läßt sich nur mit einem vernünftigen Kompromiß lösen. Also Waffenstillstand und Friedensverhandlungen. Der Westen könnte sein Gesicht wahren, wenn das Referendum auf der Krim vom 16. März 2014 unter Aufsicht der OSZE wiederholt würde. Dieses Ergebnis müßte von der Welt anerkannt werden. An dem aktuellen Zustand wird das aber nichts ändern. Die Gebiete Donezk und Lugansk könnten zu Autonomen Republiken innerhalb des ukrainischen Staates werden, wie es die »Autonome Republik Krim« von 1991 bis 2014 war. Die NATO müßte erklären, grundsätzlich keine neuen Mitglieder mehr aufzunehmen. Damit wäre auch ein Beitritt der Ukraine ausgeschlossen. Die EU würde sich mit der Aufnahme eines so großen Landes mit einem so großen Rückstand bei der wirtschaftlichen Entwicklung und angesichts der vielfältigen Probleme ohnehin übernehmen.
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