Tim K.
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Bruno sucht ein Zuhause!😊👍
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Heute in Frankreich und morgen schon in Ihrer Nachbarschaft?
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Hier sehen wir den Präsidenten des Vereins „Angels for Peace“ , der sich für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankreich einsetzt, bei der Entgegennahme von Danksagungen.
Anbei die von mir gefertigte Strafanzeige gegen die Grüne Jugend München! Kopieren, unterschreiben und an folgende Adresse: Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25, 80335 München
Telefax: 09621 / 96241-0918
Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen der Straftatbestände
Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB)
und
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB)
gegen
die Grüne Jugend München, den oder die Veranstalter/in des Dosenwerfens während des „Rathaus-Clubbing 18“ und JEDEN, der beim Aufbau der Dosen mitgeholfen hat oder einen Ball auf die Dosen geworfen hat.

Zum Tathergang:
Am Samstag, den 1. Juli 2023, fand im Rathaus München die Veranstaltung „Rathaus-Clubbing 18“ statt.
Die Grüne Jugend München hatte bei dieser Veranstaltung einen Stand aufgebaut – nebst einem Wurfspiel. Besucher konnten Dosen mit den Bildern von AfD-Politikern abwerfen.
Neben den Bildern aktueller AfD-Politiker war auch das Konterfei der mittlerweile an Krebs verstorbenen Bundestagsabgeordneten Corinna Miazga auf einer Dose angebracht.
Ein derartig asoziales, primitives und würdeloses Verhalten muss rigoros geahndet und verurteilt werden!

§ 188 (1) StGB besagt, dass „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“
Dies trifft alles auf das unwürdige und asoziale Dosenwerfen der Grünen Jugend München zu!

§ 189 StGB besagt, dass „Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wer bei einem Dosenwurfspiel das Bildnis einer an Brustkrebs verstorbenen Frau bewirft, verunglimpft diese in einer unvorstellbaren Art und Weise!

Der besondere Schutz des § 188 StGB ist an einen bestimmen Personenkreis gerichtet – nämlich an Personen, die im politischen Leben des Volkes stehen. Dadurch sollen der Vergiftung der Politiklandschaft entgegengewirkt und Persönlichkeiten, die besonders im Lichte der Öffentlichkeit stehen, geschützt werden.
Eine größere Vergiftung der Politiklandschaft ist kaum denkbar.

Wer Personen im wahrsten Sinne des Wortes zum Abschuss freigibt, dem ist auch als politischen Gefährder noch einiges mehr zuzutrauen.

Wer in noch erschwerender Art und Weise das Andenken einer an Krebs verstorbenen Frau beschmutzt, besudelt und verunglimpft, hat die denkbar höchste Strafe verdient und muss zur Rechenschaft gezogen werden.

Ich wiederhole erneut:
Zusätzlich zu den widerwärtigen Veranstaltern und Organisatoren dieses Dosenwerfens ist JEDER, der beim Aufbau der Dosen mitgeholfen hat oder auch nur einen einzigen Ball auf die Dosen geworfen hat, anzuklagen!

Ich stelle hiermit Strafantrag für alle weiteren in Frage kommenden Straftaten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Papa war fleißig! Jetzt kommt ein Doppelschlag!
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