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🛩 Kein Reiseverbot – Merkels Angriff auf die Freiheit gescheitert!

Von Vera Lengsfeld

Erinnern wir uns. Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz hat Kanzlerin Merkel ausgesprochen, wie es in ihr denkt. Es könne doch nicht sein, dass man nicht in der Lage sei zu verhindern, dass Menschen nach Mallorca fliegen, aber in Flensburg ein 15-Kilometer-Bewegungsradius durchgesetzt werden könne.

Umgehend wurden die zuständigen Ressorts beauftragt, die juristischen Möglichkeiten für ein totales Reiseverbot zu prüfen.
Offensichtlich ist Merkel mit dieser Attacke auf unsere grundgesetzlichen Freiheiten gescheitert.

Am Dienstag, dem 31. März wurde der „Prüfauftrag“ abgeschlossen. Die Prüfer hielten so ein Reiseverbot mit Recht und Gesetz nicht vereinbar.

Wieder schweigen die Medien weitgehend zu dieser totalitären Anmaßung und der folgenden Niederlage Merkels, oder umschrieben sie sanft. Keine deutlichen Fragen an die herrschsüchtige Regierungschefin!

Urlaubsreisen ins Ausland würden trotz der Corona-Pandemie auch weiterhin grundsätzlich möglich sein, teilte ein Regierungssprecher schmallippig mit.

Auf die Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nach den geltenden Bestimmungen für Reisende lautete die Antwort: „Eine darüber hinausgehende rechtliche Regelung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant“.

Dieser Vorgang macht wieder deutlich, dass Merkel nur noch an der Macht ist, weil die Medien sie schützen, indem sie keine kritischen Fragen stellen.

Eines nicht mehr allzu fernen Tages, wenn die Virokratur vorbei ist, denn keine Herrschaft währt ewig, werden die willigen Helfer ein Problem damit haben, ihre Mitschuld zu vertuschen.

Das Ende der Ära Merkel ist dominiert von Angstmache durch Dauerpropaganda und eine seit dem zweiten Weltkrieg in der BRD nicht gekannte Beschneidung der Freiheitsrechte der Bürger.

Was wir dagegen tun können ist, uns zu verbünden, denn nur gemeinsam kann man der Versuchung, sich diesem Autoritarismus zu zu ergeben, widerstehen.

Wir dürfen es nicht zulassen, dass aus der Furcht vor Corona eine Furcht vor der Freiheit wird!

Die Merkels kommen und gehen, der Wille zur Freiheit muss bleiben!

https://vera-lengsfeld.de/2021/03/31/kein-reiseverbot-merkels-angriff-auf-die-freiheit-gescheitert/

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NRW, Niedersachsen, Baden Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein führen nach den Osterferien eine Corona-Testpflicht für den Schulbesuch ein.

Weder Schnelltests noch PCR-Tests sind geeignet, Risiken nach dem Infektionsschutzgesetz zu erkennen!
Hier kann es sich daher nur um Quälen und Gehorsam handeln. Lassen das die Eltern und Lehrer zu???

Am 24. März urteilte ein Verwaltungsgericht in Wien , dass der PCR-Test nichts taugt. Ganz ausdrücklich verweist das Gericht auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“.

Kinderärzte gegen regelmäßige Corona-Selbsttests bei Schülern:
Kinder- und Jugendärzte halten wenig von dem Vorschlag. „Ausgehend von allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen der Screening- und Infektionsdiagnostik erscheint es angesichts fehlender Daten zur Validität von Antigenschnelltests gerade bei asymptomatischen Kindern zum jetzigen Zeitpunkt weder gerechtfertigt noch angemessen, diese Tests flächendeckend in Schulen und Kitas einzusetzen“, heißt es in einem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene.
(Quelle: ÄrzteZeitung 2.3.2021)

Schau dir "Ich mach da nicht mit." auf YouTube an
https://youtu.be/ITSfPrCkpJo
Ausgangssperre: Nicht von der Verfassung gedeckt
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In Diktaturen ist das kein Problem. Polizei und Militär stehen bereit, um den Widerstand der Bevölkerung zu brechen. Aber in Demokratien ist das undenkbar. Die europäischen Verfassungen und der demokratische Grundkonsens verbieten das.

Ausgangssperren wollen ein Verhalten verbieten, das aus einem tief verwurzelten menschlichen Bedürfnis entspringt. Menschen müssen und wollen andere Menschen treffen und mit ihnen kommunizieren. Das ist ein evolutionäres Erbe. Kommunikation, Kontakt und Kooperation sind Faktoren, die die Stammesgeschichte der Menschheit entscheidend geprägt haben. Auf den Punkt gebracht: Ausgangssperren arbeiten gegen die Biologie. Um sie wirklich durchzusetzen, braucht es in letzter Konsequenz massive staatliche Gewalt.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-04/ausgangssperren-deutschland-verfassung-corona-neuinkfektionen-demokratie
Ausgangssperre: Nicht von der Verfassung gedeckt
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In Diktaturen ist das kein Problem. Polizei und Militär stehen bereit, um den Widerstand der Bevölkerung zu brechen. Aber in Demokratien ist das undenkbar. Die europäischen Verfassungen und der demokratische Grundkonsens verbieten das.

Ausgangssperren wollen ein Verhalten verbieten, das aus einem tief verwurzelten menschlichen Bedürfnis entspringt. Menschen müssen und wollen andere Menschen treffen und mit ihnen kommunizieren. Das ist ein evolutionäres Erbe. Kommunikation, Kontakt und Kooperation sind Faktoren, die die Stammesgeschichte der Menschheit entscheidend geprägt haben. Auf den Punkt gebracht: Ausgangssperren arbeiten gegen die Biologie. Um sie wirklich durchzusetzen, braucht es in letzter Konsequenz massive staatliche Gewalt.

Quelle:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-04/ausgangssperren-deutschland-verfassung-corona-neuinkfektionen-demokratie
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stützt den Testrausch von Ministerpräsident Kretschmer und hat auch eine Eilklage gegen die Testpflicht an Arbeitsplätzen mit direktem Kundenkontakt abgewiesen.

Geklagt hatte ein Apotheker, der - wie bereits bei der Klage bezüglich der Testpflicht in Schulen - einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit geltend machte. Doch auch seine Argumente wischten die Richter in Bautzen beiseite und behaupteten erneut, dass die Testung mit einem Stab, der in die Nase geschoben wird, keinen körperlichen Eingriff darstellt. (Beschluss Az.: 3 B 83/21) Auch in diesem Fall wird wohl das Verfassungsgericht das letzte Wort sprechen müssen.

Es zeigt sich aber erneut, dass am OVG, was mehrheitlich von CDU-Politikern besetzt ist, jede noch so einschneidende Verordnung von MP Kretschmer gestützt wird. Vermutlich möchte ihm keiner seiner Kollegen in den Rücken fallen. Stattdessen fallen diese Richter den Bürgern fortlaufend in den Rücken!

Quelle:
Freie Sachsen
Ausgangsbeschränkung rechtswidrig:

„Mit Beschlüssen vom 2. April 2021 hat die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover mehreren Eilanträgen stattgegeben. [...]

Dahingehend seien die nach § 28a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes vorgeschriebenen - sehr hohen - Anforderungen an die Rechtfertigung eines solch gewichtigen Grundrechtseingriffs derzeit nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung nicht gegeben. Die darlegungs- und begründungspflichtige Antragsgegnerin habe insbesondere nicht hinreichend dargelegt, dass der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde.“

https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/eilantrage-gegen-die-ausgangsbeschrankungen-in-der-region-hannover-haben-erfolg-199166.html

Ausgangsbeschränkungen sind in einer Demokratie ultimo ratio. Mit welcher Leichtfertigkeit diese inzwischen verhängt werden, ist äußerst bedenklich.

Ich bin gespannt, wie die Stadt Mainz ihre begründet. Anlass zur Begründung wird sie erhalten.
Nach AHA kommt TINA
Rechtsanwalt Mingers
Von nun an auch in Telegram vertreten.
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- Rechtliche Infos zu aktuellen Verordnungen.
- Interviews
- Neue Gerichtsurteile
und vieles mehr.

ps: Herr Mingers hat uns und viele andere Unternehmer von Anfang an Unterstützt und kämpft für die Rechte der Unternehmer und Verbraucher.

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https://teleg.eu/markusmingers
NOW!
Merkel plant den Bundeslockdown
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Im
Geheimpapier:
► bundesweite Ausgangssperren (womöglich auch tagsüber!)

► weitgehende Schulschließungen

► anstelle regionaler und sehr unterschiedlich verhängter Lockdowns könnte ein mehrere Wochen langer, ultra-harter Lockdown angeordnet werden

► Testpflicht in Betrieben, dazu noch mehr Homeoffice.

BILD erfuhr: Die Entscheidung über konkrete Schritte soll nach Ostern fallen. Wenn sich die Länder nicht freiwillig zu harten Einschnitten verpflichten, könnte dies mit Hilfe des neuen Infektionsschutzgesetzes durch den Bund verordnet werden.

Heißt: Die Kanzlerin will den Lockdown durchboxen! Auch gegen den Willen der Länderchefs!
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"Spektakulär ist auch der Platz für die Testzentren. Die sollen auf den Parkplätzen vor den Filialen entstehen. Die Schwarz-Gruppe, zu der sowohl Lidl als auch Kaufland gehören, hat angekündigt, schon in den kommenden Wochen auf den Kundenparkplätzen von Lidl und Kaufland „mehrere hundert Testzentren“ errichten zu wollen.
[...]
Für Lidl und Kaufland könnte es also bald heißen: erst testen lassen, dann einkaufen!"

Quelle: https://www.derwesten.de/panorama/vermischtes/lidl-kaufland-neu-corona-schnelltest-testzentrum-aenderung-selbsttest-app-discounter-id231931833.html
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