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📉 Ampel senkt Kinderporno-Strafen Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll vom Kabinett beschlossen werden. Die Mindeststrafe liegt dann wieder deutlich unter einem Jahr Gefängnis. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, begrüßt…
Bundestag reduziert Mindeststrafe fĂĽr Kinderpornografie

Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Strafvorschriften gegen Kinderpornografie entschärft. Die Mindeststrafe für die Verbreitung von entsprechenden Fotos wurde von einem Jahr auf sechs Monate reduziert, und für den Abruf und Besitz des Materials auf drei Monate.

Zuvor mussten auch Eltern oder Lehrer mit einer Haftstrafe rechnen, die Fotos weiterschickten, um andere zu warnen oder Fälle aufzudecken. Durch die Mindeststrafe von einem Jahr galten solche Delikte als Verbrechen. An der Höchststrafe für die Verbreitung von Kinderpornografie ändert sich nichts - sie liegt bei zehn Jahren.

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