Forwarded from Barbarossa, eine deutsche Seele (𝕸𝖆𝖓𝖚𝖊𝖑 𝕯𝖊𝖗 𝖐𝖑𝖊𝖎𝖓𝖊 𝕭𝖆𝖗𝖇𝖆𝖗𝖔𝖘𝖘𝖆)
Es wird ja immer wieder behauptet, dass die Nichtwähler die Blockparteien und somit das System bestärken und unterstützten würden.

Nun, um das zu klären, sollte erst einmal folgende Frage geklärt werden.

Wer darf in der BRD überhaupt wählen?

Schauen wir da zuerst in das Bundeswahlgesetz § 12 Wahlrecht Absatz 1.

Dort steht geschrieben:

"(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1.
das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2.
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3.
nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind."
.

Was heißt das nun konkret?

Um
diese Frage zu beantworten, genügt es einen Blick in den Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Der besagt:

"(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."

Nun, jetzt kommen wir der Sache schon mal einem Schritt näher. Im Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wird erklärt, dass derjenige Deutscher ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Aber wo kann man das nachlesen, wer Deutscher gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist?

Dazu nehmen wir das Staatsangehörigkeitsgesetz, welches bis 1999 noch Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz hieß, und lesen den § 1

Bei § 1 StAG steht geschrieben:

"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Wer hat nun die deutsche Staatsangehörigkeit? Es gibt doch den deutschen Personalausweis und der sagt aus, daß ich diese besitze.

Schaut man sich den deutschen Personalausweis etwas genauer an, stellt man fest, dass unter Staatsangehörigkeit "deutsch" steht. deutsch ist aber ein Adjektiv und ist demnach keine Staatsangehörigkeit.
Der deutsche Personalausweis ist auch kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Dazu genügt es, die Seite Deutscher Bundestag - Staatsangehörigkeitsausweis aufzurufen.

Dort steht:

"Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.

Also, wer einen deutschen Reisepass oder einen Personalausweis besitzt, ist kein Deutscher gemäß Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz und § 1 StAG.

Aber was sind denn nun die Menschen, die einen deutschen Personalausweis besitzen?

Das lässt sich ganz einfach erklären, wenn man sich den § 2 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz durchliest.

"(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist."

Jeder, der zwar einen Personalausweis besitzt, aber bei dem die deutsche Staatsangehörigkeit nicht festgestellt wurde, ist, gemäß § 2 Absatz 1, Ausländer.

Da jetzt aufgelistet wurde, wer Deutscher, gemäß Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz und § 1 StAG ist und wer nicht, sollte geklärt sein, dass Personalausweisträger, bei denen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht festgestellt wurde, in der BRD nicht wählen dürfen.

So, diejenigen, die Personalausweisträger sind und wählen gehen, dürfen überhaupt nicht wählen und unterstützten das System, indem sie ihre Stimme abgeben. Nichtwähler können die Blockparteien und das System nicht unterstützten, weil deren Stimme nicht zweckentfremdet werden kann, da die Nichtwähler ihre Stimme nicht abgeben. Um sich auch ein Bild über Wahlen und Parteien machen zu können, sollte man sich auch das Video von Andreas Clauss über Parteien und Wahlen ansehen.



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