Zum o.g. Artikel:

Weil es jeder mitmacht und der Verwaltung dieses Landes blind glaubt. Für uns ist nach wie vor das RuStag 1913 gültig. Das besagt, dass wir eine Bundesstaatenangehörigkeit besitzen. Was ist ein Bundesstaat? Hier kommt wieder was ist Spiel, was niemand glaubt, weil die Geschichte verschleiert wird. Es ist Preußen, Sachsen, Sachsen Coburg und Gotha, u.s.w. Diese sind aber durch fehlende Struktur und Organe handlungsunfähig.
Und hier kommen, die sich selbst und neu gegründeten, Wahlkommissionen in Feld. Sie sind dafür da die Strukturen wieder aufzubauen und Staatsvolk, Staatsgebiet und später die Staatsmacht wieder herzustellen. Die Staatsmacht sind vom Staatsvolk gewählte Vertreter und können jederzeit, durch Wahl und Beschluss, gewechselt werden. (z.B. durch Unzuverlässigkeit, Korruption)

Wichtig wäre also erst einmal festzustellen, wer zum Staatsvolk gehört. Und das steht im noch gültigen Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz. Diese Ihre/Eure Bundesstaatsangehörigkeit kann eine zuständige Wahlkommission in den jeweiligen Bundesstaaten prüfen.

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