18.
Deutsches Reich: Staat oder Staatenbund
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Historische Rahmenbedingungen

● In allen staats- und völkerrechtlichen Publikationen, die nach 1918 (unter den Bedingungen der Fremdherrschaft) herausgegeben wurden, sind Lüge und Betrug nicht nur zu erwarten, sondern auch nachweislich gegeben. Schließlich begann 1918 die Fremdherrschaft mit der "Weimarer Republik", diese Fremdherrschaft setzte sich seither über "Drittes Reich", "DDR" und "BRD" fort.
● Die Drei-Elemente-Lehre wurde erstmals im Jahre 1900 publiziert und erst im Jahre 1933 durch die Konvention von Montevideo vom 31.12.1933 zu internationalem Recht. Die Begriffe "Staat", "Volk", "Staatsvolk" oder "Verfassung" wurden in Publikationen beziehungsweise Dokumenten von vor 1900 anders verwendet, als wir diese Begriffe heutzutage verwenden.
● Im Gegensatz zum Jahre 1871 verwenden wir den Begriff "Verfassung" heute anders, beispielsweise wie Prof. Carlo Schmidt ihn gebraucht hat, nämlich als: "Die höchste Rechtsnorm eines Staates". Es müssen folglich zwei Kriterien erfüllt sein, um heute von einer "Verfassung" sprechen zu können: 1. Staatlichkeit und 2. Höchstrangigkeit. Ein Grundregelwerk das "Grundgesetz" oder "Staatsgrundgesetz" genannt wird, kann nach heutigem Verständnis real eine Verfassung sein. Umgekehrt erfüllt etwas, das "Verfassung" genannt wird, diese Kriterien unter Umständen nicht und wird nach heutigem Verständnis zu Unrecht "Verfassung" genannt.
● Der Bundesvertrag von 1871 wurde von unseren Vorfahren "Verfassung" genannt. Dabei ist das Kriterium der Staatlichkeit nicht erfüllt. Diese unkorrekte Verwendung des Begriffs "Verfassung" ist darauf zurückzuführen, daß damals der Begriff "Verfassung" nicht in derselben Weise verwendet wurde wie heute als: "Die höchste Rechtsnorm eines Staates".
● Jeder, der heutzutage den Begriff "Verfassung" anders verwendet als: "Die höchste Rechtsnorm eines Staates" muß in seinen Publikationen und öffentlichen Äußerungen explizit darauf hinweisen.
● Da eine "Verfassung" die beiden Kriterien 1. Staatlichkeit und 2. Höchstrangigkeit erfüllen muß, muß zuerst der Staat vorhanden sein, bevor man dessen höchste Rechtsnorm erstellen und diese dann "Verfassung" nennen kann. Umgekehrt geht es nicht. Allein durch die Verwendung des Begriffes "Verfassung" kann man keinen Staat gründen. Jemand, der beispielsweise eine Firma, Stiftung oder einen Verein gründet, und die Regeln "Verfassung" nennt, hat durch die Verwendung des Begriffes "Verfassung" selbstverständlich keinen Staat gegründet.
● Es wird behauptet, alten Publikationen, beispielsweise auch Reichstagsprotokollen könne entnommen werden, daß unsere Vorfahren der Ansicht waren, es handele sich beim Deutschen Reich von 1871 unabhängig von der (vor 1900 nicht bekannten) Drei-Elemente-Lehre um einen Staat. Derartiges ist jedoch nicht maßgeblich. Maßgeblich sind die originalen Texte des Bundesvertrages von 1871 (damals "Verfassung" genannt) und die Gesetze im Original. Erst wenn diese sich als unverständlich herausstellen, kann man versuchen zu interpretieren. Die Texte des Bundesvertrages von 1871 und die Gesetze der Staaten und des Reiches sind jedoch so eindeutig abgefaßt, daß sie gar keinen Interpretationsspielraum zulassen. Dr. Klaus Maurer

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